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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zu Risiken und Grenzen großer KI-Sprachmodelle

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

05.10.2026

Aktualisiert

13.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/832505.10.2026

Zu Risiken und Grenzen großer KI-Sprachmodelle

der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Thomas Ladzinski, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem ChatGPT-Moment vom November 2022 sind rund vier Jahre vergangen. Seitdem haben die großen Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), als deren Pionier der Konzern OpenAI gelten kann, den privaten und beruflichen Alltag unzähliger Menschen verändert wie noch keine Applikation zuvor. Schüler und Studenten schreiben damit Hausarbeiten, Journalisten recherchieren und analysieren Informationen, Rechtsanwälte lassen sich Standardverträge formulieren, in die allgemeine Websuche ist KI zur Zusammenfassung der Suchergebnisse integriert. Recherche- und Schreibarbeiten lassen sich durch KI-Unterstützung in viel kürzerer Zeit erledigen, in verschiedenen Sprachen und auf verschiedenen Sprachniveaus. Selbst quasitherapeutische Gespräche werden mittlerweile „im Dialog“ mit LLM geführt. ChatGPT kommt derzeit auf rund 159 Mio. Nutzer in der EU im Monat (vgl. https://help.openai.com/en/articles/8959649-eu-digital-services-act-dsa)

So bestechend und komfortabel die Ergebnisse der LLM im Allgemeinen auch sein mögen, wohnt ihnen doch auch ein beträchtliches Risiko inne. Im April dieses Jahres hat das US-Unternehmen Anthropic mitgeteilt, sein bislang unveröffentlichtes KI-Modell Mythos sei imstande, binnen kurzer Zeit Schwachstellen in bestehendem Code zu identifizieren und als Angriffsziel für Hacker aller Couleur zu markieren; fiele es in falsche Hände, würden digitale kriminelle oder terroristische Aktivitäten deutlich erleichtert. Die US-Regierung sperrte daraufhin den Zugang zu diesem Modell für alle Nicht-Amerikaner (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/usa-anthropic-ki-100.html). Im Juli ließ eine Nachricht des konkurrierenden US-Unternehmens OpenAI aufhorchen. Ein ebenfalls noch unveröffentlichtes Modell sollte unter Laborbedingungen getestet werden. Das Modell suchte sich selbstständig einen Zugang zum Internet, verließ die eigentlich sterile Laborumgebung und attackierte die Webseite HuggingFace (vgl. https://openai.com/de-DE/index/hugging-face-incident-and-the-road-ahead/). Nachrichten wie diese sind geeignet, die schwarzen Fantasien zu einer allmächtigen Künstlichen Intelligenz, die sich der Kontrolle des Menschen entzieht, selbstständig aktiv wird, eigene Absichten verfolgt und sich auch gegen den Menschen, seine Interessen und seine Lebenswelt wendet, zu befeuern (vgl. www.gatesnotes.com/work/make-ai-work-for-everyone/reader/aturbulent-ai-era-and-critical-choices-to-make).

Ein weiteres Risiko Künstlicher Intelligenz betrifft die enormen Summen, die einige wenige Digitalunternehmen in KI-taugliche Rechenzentren investieren. So wurden 2025 in den USA knapp 286 Mrd. USD an privatem Kapital für KI mobilisiert (vgl. [2606.15708] Artificial Intelligence Index Report 2026, Seite 10). Selbst risikofreudige Wagniskapitalgeber fragen sich mittlerweile, mit welchen Geschäftsmodellen die schwindelerregenden Summen wieder eingespielt werden sollen; die Gefahr einer gigantischen Geldvernichtung und damit einer Wertminderung einschlägiger Unternehmen mit unkalkulierbaren Folgen für die Weltwirtschaft wird von einzelnen Finanzinstituten als nicht abwegig eingeschätzt (vgl. https://sequoiacap.com/article/ais-600b-question, sowie „Die KI‑Wette: Platzt eine Blase?“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. August 2026, Seite 27).

Unklar sind auch die Folgen der laufenden KI-Revolution für den Arbeitsmarkt. Gerade geistige Arbeiten wie das Recherchieren, Gewichten und Analysieren großer komplexer Datenmengen, die bislang von Menschenhand erledigt werden, weisen ein großes Automatisierungs- und damit Substitutionspotential auf (vgl. www.deloitte.com/de/de/services/consulting/perspectives/generative-ki-und-die-zukunft-der-arbeit.html). Einem kurzfristigen Gewinn an Zeit und Effizienz durch KI steht möglicherweise ein Verlust an Arbeitsplätzen gegenüber, ohne dass sich gegenwärtig abzeichnete, welche Kompensationsmöglichkeiten sich auftäten. Gerade Dienstleistungsgesellschaften mit einem hohen Anteil an Beratungs-, Vermittlungs- und Servicetätigkeiten stehen vor der Aufgabe, den sich abzeichnenden Wandel des Arbeitsmarktes aktiv zu begleiten, bei noch ungewissem Ausgang.

Hinzu kommt der Aspekt der Verfügbarkeit leistungsfähiger KI-Sprachmodelle. Die Entwicklung wird seit Jahren von US-amerikanischen und chinesischen Konzernen dominiert, beide Staaten haben mehrfach den Anspruch einer globalen Technologieführerschaft auch bei KI bekräftigt. Europa und Deutschland beobachten diesen Prozess vom Rande her und nehmen die Rolle der Anwender ein, ohne dass sich ein europäisches KI-Sprachmodell im globalen Wettbewerb ernstlich behaupten könnte (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus6a84613b3f3b2550f6df391c/kampf-um-ki-ist-europas-abhaengigkeit-von-usa-und-china-endgueltig-besiegelt.html). Die Finanzkraft gerade US-amerikanischer Digitalkonzerne, der große heimische Markt, ihr Datenschatz aus dem Cloudgeschäft und eine recht nachlässige Regulierung führen dazu, dass die Konkurrenz aus Europa bislang das Nachsehen hat; ähnliches gilt für die großen chinesischen Unternehmen, die von staatlichen Subventionen und exzellenten Universitäten profitieren. Das führt zu gefährlichen Abhängigkeiten, die bei möglichen politischen Turbulenzen das Risiko bergen, dass KI-Anwendungen für Verbraucher, Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung bis hin zum Militär in Teile unzugänglich werden. Dieses Erpressungspotential macht deutlich, dass Deutschland von einer viel beschworenen digitalen Souveränität noch weit entfernt ist. KI-Politik ist immer auch Machtpolitik.

Diese skizzierten Entwicklungen werden von den bisherigen Regulierungswerken speziell der Europäischen Union weitgehend ignoriert. Zwar stuft der AI Act der EU KI-Anwendungen in Risikoklassen ein und erlegt den Herstellern entsprechend aufwändige Berichtspflichten auf. Allerdings sind die referenzierten Risiken individueller Natur: So sind KI-Anwendungen verboten, die auf das Ausnutzen einer individuellen Schwäche wegen des Alters oder einer Behinderung abzielen, die das Sozialverhalten von Menschen analysieren und bewerten oder die ohne konkreten Verdacht kriminelles Verhalten eines Menschen vorhersagen sollen (vgl. https://ai-act-law.eu/de/artikel/5/). Sehr leistungsfähige große KI-Sprachmodelle mit allgemeinem Verwendungszweck (i. e. LLM) werden durch den AI Act als systemisch riskant betrachtet, ohne dass diese Einschätzung konkretisiert würde (vgl. https://ai-act-law.eu/de/artikel/51/). Die technische Entwicklung der KI-Sprachmodelle vollzieht sich in einem derart rasanten Tempo, dass Regulierungsbemühungen, sobald sie nach langen Diskussionen in Kraft treten, bereits als veraltet betrachtet können.

Nach Auffassung der Fragesteller zeigt sich die Bundesregierung gegenüber den skizzierten Überlegungen zu den Risiken und Grenzen generativer KI seltsam passiv. So richtig es erscheint, die mit der KI einhergehenden Chancen beherzt zu ergreifen, so fahrlässig wirkt es, die fraglos vorhandenen Risiken und Unwägbarkeiten einfach zu ignorieren. Es fehlt seitens der Bundesregierung ein klar kommuniziertes Konzept zum Umgang mit dieser mächtigen emergenten Technologie, die das soziale Leben in mutmaßlich bislang unbekannter Weise transformieren wird. Fragen zu den Risiken und Grenzen Künstlicher Intelligenz sind nach Ansicht der Fragesteller nicht lediglich technologischer Natur, sondern betreffen die Wirtschaft eines Landes ebenso wie sein Ausbildungswesen, seine Hochschulen, seine Medienlandschaft und nicht zuletzt seine Politik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem von der Firma Anthropic im April berichteten Modell „Mythos“ und dessen kommunizierter Fähigkeit vor, Schwachstellen in bestehendem Code binnen kurzer Zeit zu identifizieren?

Hat die Bundesregierung „Mythos“ unterdessen selbst testen können?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die zwischenzeitliche Entscheidung der US-Regierung, den Zugang zu diesem Modell für Nicht-US-Bürger zu sperren, insbesondere mit Blick auf potentielle deutsche und europäische Nutzer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung?

3

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den von OpenAI im Juli gemeldeten Vorfall, bei dem sich ein Testmodell eigenständig Internetzugang verschafft und die Laborumgebung verlassen haben soll, um die Plattform HuggingFace anzugreifen, die über den von OpenAI vorgelegten Bericht hinausgehen, vor (siehe Vorbemerkung, bitte ausführen)?

4

Sieht die Bundesregierung in den unter 1 bis 3 beschriebenen Vorfällen Hinweise auf ein grundsätzliches Kontrollproblem bei LLM, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für die deutsche und europäische KI-Sicherheitsforschung?

5

Existieren in einem Bundesministerium oder einer nachgeordneten Behörde (etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI) Verfahren zur systematischen Auswertung von international gemeldeten KI-Sicherheitsvorfällen dieser Art, und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?

6

Bestehen zwischen der Bundesregierung respektive dem BSI und den US-Unternehmen Anthropic und OpenAI Kontakte zum Austausch über sicherheitsrelevante Vorfälle bei nicht veröffentlichten Modellen (bitte ausführen)?

7

Hält die Bundesregierung die derzeitigen Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle (national wie im Rahmen des AI Act) für ausreichend, um vergleichbare Vorfälle bei in der EU betriebenen Modellen zeitnah zu erfassen (bitte ausführen)?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der Investitionen führender US-Digitalkonzerne in KI-taugliche Rechenzentren vor, von deren Leistung indirekt auch deutsche Verbraucher, Unternehmen und Verwaltungen profitieren, und wie schätzt sie deren Verhältnis zu bislang tragfähigen digitalen Geschäftsmodellen ein?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einzelner Finanzmarkteilnehmer, wonach eine gigantische Fehlallokation von Kapital im KI-Sektor („Geldvernichtung“) mit destabilisierenden Folgen für die Weltwirtschaft ein reales Risiko darstellt (siehe Vorbemerkung, bitte ausführen)?

10

Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein möglicher Zusammenbruch einzelner marktbeherrschender KI-Unternehmen auf die deutsche Volkswirtschaft, insbesondere auf hiervon abhängige Zulieferer, Cloud-Kunden und institutionelle Anleger?

11

Beobachten die Bundesbank sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) systemische Risiken durch die Verflechtung deutscher respektive europäischer Finanzinstitute mit US-amerikanischen KI-Unternehmen und deren Finanzierungsstrukturen (Fremdkapital, Sonderzweckgesellschaften, zirkuläre Investitionsdeals)? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen (bitte ausführen)?

12

Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um deutsche Unternehmen und Behörden, die auf Cloud- und KI-Dienste US-amerikanischer Anbieter angewiesen sind, vor den Folgen einer möglichen Marktbereinigung im KI-Sektor zu schützen, und wenn ja, welche?

13

Welche aktuellen Studien oder Prognosen liegen der Bundesregierung zum Substitutionspotential generativer KI für geistige Tätigkeiten (Recherche, Analyse, Beratung, Vermittlung) in Deutschland vor?

14

Welche Branchen und Berufsgruppen identifiziert die Bundesregierung als besonders betroffen von einem eventuellen KI-bedingten Arbeitsplatzabbau, speziell in der Dienstleistungsbranche?

15

Verfügt die Bundesregierung über ein Konzept zur Kompensation KI-bedingter Arbeitsplatzverluste, etwa durch Umschulung, Weiterbildung oder weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente, und wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum bisherigen tatsächlichen (nicht nur prognostizierten) Beschäftigungseffekt generativer KI in Deutschland vor, aufgeschlüsselt nach Branchen?

17

Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Enquête-Kommission, das Verfassen eines Gutachtens oder die Einsetzung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur systematischen Begleitung des KI-bedingten Strukturwandels am Arbeitsmarkt (bitte ausführen)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von kurzfristigen Zeit- und Effizienzgewinnen durch KI-Einsatz in Unternehmen zu mittelfristigen Beschäftigungsrisiken, und liegen ihr hierzu eigene Folgenabschätzungen und Handlungsempfehlungen vor?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Wettbewerbsfähigkeit europäischer respektive deutscher KI-Sprachmodelle im internationalen Vergleich zu US-amerikanischen und chinesischen Anbietern?

20

Hat die Bundesregierung das Ziel, die Entwicklung eines global wettbewerbsfähigen europäischen KI-Sprachmodells zu fördern, und wenn ja, welche Maßnahmen plant sie zum Erreichen dieses Zieles?

21

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass deutsche Verbraucher, Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Verwaltung und Militär im Krisenfall von KI-Anwendungen US-amerikanischer oder, soweit vorhanden chinesischer Anbieter abgeschnitten werden könnten?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang deutsche Bundesbehörden derzeit von KI-Anwendungen und Cloud-Infrastruktur US-amerikanischer Anbieter abhängig sind (bitte ausführen)?

23

Hält die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag beziehungsweise in bisherigen Digitalstrategien formulierten Ziele zur digitalen Souveränität angesichts der beschriebenen Marktdominanz von Unternehmen aus Übersee noch für erreichbar, und vor welchem Zeithorizont (bitte ausführen)?

24

Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung ein mögliches europäisches Gegengewicht (etwa in Form gemeinsamer EU-Initiativen, öffentlicher Förderprogramme oder Beteiligungen) zur Verringerung der Abhängigkeit von außereuropäischen KI-Anbietern (bitte ausführen)?

25

Wie bewertet die Bundesregierung das Erpressungspotential, das sich aus technologischen Abhängigkeiten im KI-Bereich für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik ergeben könnte (bitte ausführen)?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die im Einleitungsteil geäußerte Einschätzung, dass der AI Act der EU vorrangig individuelle Risiken (Diskriminierung, Social Scoring, Verhaltensvorhersage) behandelt, systemische Risiken sehr leistungsfähiger Sprachmodelle aber nur unzureichend vage erfasst (bitte ausführen)?

27

Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf am AI Act, um dem raschen technologischen Fortschritt bei großen Sprachmodellen besser gerecht zu werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen bringt sie sich auf EU-Ebene ein (bitte ausführen)?

28

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja, wie die im April sowie Juli berichteten Modellverhalten (Mythos, OpenAI-Vorfall) unter die bestehenden Melde- und Prüfpflichten des AI Act für Modelle mit systemischem Risiko fallen würden (siehe Vorbemerkung, bitte ausführen)?

29

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine künftige nationale Regulierung, die typischerweise erst nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren, begleitet von Anhörungen mit Sachverständigen, in Kraft tritt, mit dem Entwicklungstempo generativer KI Schritt hält?

30

Verfügt die Bundesregierung über ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept zum Umgang mit den Risiken und Grenzen generativer KI, das über die Förderung von Anwendungschancen hinausgeht, und wenn ja, wo ist dieses dokumentiert?

31

Welche Bundesministerien beziehungsweise nachgeordneten Behörden sind aktuell mit der Bewertung der hier genannten Risiken (Sicherheit, Finanzstabilität, Arbeitsmarkt, digitale Souveränität) befasst, und wie ist deren Zusammenarbeit organisiert?

32

Hält es die Bundesregierung ethisch für vertretbar, wenn KI-Systeme in der Pflege schwer kranker und/oder dementer Patienten zum Einsatz kommen (vgl. www.zqp.de/thema/kuenstliche-intelligenz/)?

a) Liegen der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien über den Einsatz von LLM in der Pflege vor? Wenn ja, was ist deren Quintessenz?

b) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung der Menschenwürde und der Intimsphäre einer zu pflegenden Person erkennen, wenn Sensoren, Kameras und/oder Roboter KI-gesteuert in der Pflege zum Einsatz kommen (bitte ausführen)?

c) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung der Selbstbestimmung einer zu pflegenden Person erkennen, wenn eine KI-gestützte Überwachung des persönlichen Lebensraumes und des Tagesablaufes Teil des individuellen Pflegeplanes werden (bitte ausführen)?

d) Kann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung des Schutzes der Daten einer zu pflegenden Person erkennen, wenn diese Daten im Pflegeprozess automatisiert und digitalisiert werden und gegebenenfalls in der Cloud gespeichert werden (bitte ausführen)?

33

Hält es die Bundesregierung ethisch für vertretbar, wenn KI-Systeme als quasi therapeutische Korrespondenten genutzt werden können (vgl. www.tagesspiegel.de/wissen/junge-menschen-reden-mit-ki-uber-ihre-psyche-fachleute-warnen-vor-gefahrlichem-trend-15530564.html)?

a) Liegen der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien über den quasi therapeutischen Einsatz von LLM vor? Wenn ja, was ist deren Quintessenz?

b) Kann die Bundesregierung das Risiko einer falschen Einschätzung oder eines fatalen Ratschlags eines LLM in einer individuellen Krisensituation erkennen (bitte ausführen)?

c) Kann die Bundesregierung das Risko einer Verletzung des Schutzes der Daten eines Menschen, der mit einem LLM ein quasi therapeutisches Gespräch führt, erkennen, etwa, wenn diese Daten ohne Wissen und Zustimmung fortan zum Training des Modells herangezogen werden (bitte ausführen)?

d) Kann die Bundesregierung das Risiko einer psychischen Abhängigkeit einer Person, die in therapeutischer Absicht mit einem LLM kommuniziert und dabei der Illusion erliegt, das Modell habe ein Bewusstsein und zeige Empathie, erkennen (bitte ausführen)?

34

Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Gesamtrisikolage im Bereich generativer KI vorzulegen, und wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

35

Was soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger vorgeschlagene internationale KI-Kontrollbehörde, analog der internationalen Atomenergiebehörde IAEA, leisten können (vgl. www.zdfheute.de/politik/ki-modelle-kontrolle-karsten-wildberger-aufsichtsbehoerde-100.html)?

a) Auf welcher rechtlichen Grundlage soll eine solche internationale KI-Kontrollbehörde ihre Arbeit aufnehmen?

b) Welche Staaten, Bündnisse und gegebenenfalls Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen sollen an der Gründung und der operativen Arbeit eines derartigen Kontrollinstituts beteiligt sein?

c) Wie groß wäre nach Einschätzung der Bundesregierung der jährliche Etat dieser Behörde, der ihre Arbeitsfähigkeit sicherstellte?

d) Was wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kernaufgaben dieser KI-Kontrollbehörde?

e) An welchen Prinzipien, Grundsätzen und Werten bezüglich Künstlicher Intelligenz sollte sich eine solche KI-Kontrollbehörde nach Auffassung der Bundesregierung orientieren?

f) Welche Sanktionsmöglichkeiten sollte eine solche KI-Kontrollbehörde nach Auffassung der Bundesregierung erhalten, und wie ließe sich deren Durchsetzung im Konfliktfall garantieren?

g) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Vergleich einer solchen internationalen KI-Kontrollbehörde mit der bestehenden internationalen Atomenergiebehörde IAEA hinsichtlich der systemischen Risiken der KI sinnvoll und statthaft ist (bitte ausführen)?

h) Welche systemischen Risiken künstlicher Intelligenz, die die Einrichtung einer internationalen KI-Sicherheitsbehörde, rechtfertigten, kann die Bundesregierung identifizieren (bitte ausführen)?

Berlin, den 30. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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