Rente für besonders langjährig Versicherte
der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung vorgeschlagene Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte wurde in den letzten Monaten kontrovers diskutiert. Eine repräsentative Blitzumfrage vom 7. September 2026 von infratest dimap unter 1.051 Wahlberechtigten in Deutschland für einen ARD-DeutschlandTREND hat gezeigt, dass 74 Prozent aller Befragten wollen, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erhalten bleibt – und das sogar unter der Voraussetzung, dass die Rentenbeiträge erhöht werden müssen. Der Kritik von Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Linken haben sich in den letzten Wochen auch Mitglieder der Regierungsparteien angeschlossen, die sich für den Erhalt dieser Rentenart ausgesprochen haben.
Aus Sicht der Fragestellenden wurde in der medialen Debatte ein verzerrtes Bild über die Inanspruchnahme dieser Rentenart gezeichnet. Während viele Befürworter der Abschaffung behaupteten, dass die Rente für besonders langjährig Versicherte hauptsächlich von besserverdienenden Männern in Anspruch genommen wird, zeigen die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung deutlich, dass der Frauenanteil zuletzt bei rund 45 Prozent lag (Bundestagsdrucksache 21/7180). Deutschlandweit lag der Rentenzahlbetrag jeder zweiten Frau, die nach 45 Jahren im Jahr 2025 abschlagsfrei in Rente ging, unter 1.450 Euro und somit unter der Armutsgefährdungsschwelle. Bei Männern sind 21,5 Prozent davon betroffen, in den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin-Ost) sind es zwischen ca. 35 und 45 Prozent. (Bundestagsdrucksache 21/7509).
Mit dieser Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden einen tiefergehenden Überblick über die Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte verschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zum ersten Mal die Rente für besonders langjährig Versicherte bezogen und wie hoch war jeweils der Anteil dieser Rentenart an allen Altersrenten (bitte pro Jahr im Rentenzugang angeben und nach Ost und West und nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Rente für besonders langjährig Versicherte insgesamt seit ihrer Einführung in Anspruch genommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Lücke bei den Rentenzahlbeträgen zwischen Männern und Frauen im Falle einer Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten zehn Jahren entwickelt hat (bitte pro Jahr angeben)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den Gender Pension Gap, insbesondere bei Personen, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, zu verkleinern und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch, um die Lücke bei Altersrenten zwischen den Geschlechtern bei aktuellen und künftigen Rentner:innen zu schließen?
Welcher Anteil der Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über eine betriebliche oder private Zusatzvorsorge und wie hoch waren die Zahlungen der betrieblichen Renten und der privaten Altersvorsorge im Durchschnitt (bitte nach Ost und West und nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Geht die Bundesregierung im Fall einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte von unterschiedlichen Auswirkungen auf Beschäftigte in den ost- und westdeutschen Bundesländern sowie auf Männer und Frauen aus, insbesondere mit Blick auf die unterschiedliche Verbreitung betrieblicher und privater Zusatzvorsorge und die großen Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen im Rentenbestand, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.200 Euro, 1.200 bis 1.300 Euro, 1.300 bis 1.400 Euro, 1.400 bis 1.500 Euro und 1.500 bis 1.600 Euro an allen Personen, die diese Rentenart beziehen (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht sowie nach Ost und West angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen im Rentenzugang im Jahr 2025, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.200 Euro, 1.200 bis 1.300 Euro, 1.300 bis 1.400 Euro, 1.400 bis 1.500 Euro und 1.500 bis 1.600 Euro an allen Personen, die diese Rentenart beziehen (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht sowie nach Ost und West angeben)?
Welcher Anteil der Personen, die im Jahr 2024 bzw. 2025 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nahmen, hatte nach Kenntnis der Bundesregierung als höchsten Bildungsabschluss einen Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung, einen Meister-/Techniker- oder gleichwertigen Fachschulabschluss, einen Hochschulabschluss und keinen beruflichen Ausbildungsabschluss und für welchen Anteil der oben spezifizierten Personengruppe liegen keine Informationen zu ihrem Bildungsabschluss vor?
Wie viele Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen für den Grundrentenzuschlag, wie viele davon erhalten tatsächlich einen Grundrentenzuschlag und wie hoch ist die durchschnittliche Höhe des Grundrentenzuschlags in der Gruppe der Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und tatsächlich erhalten (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost und West angeben)?
Wie viele Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Wohngeld bezogen (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost und West angeben)?
Wie viele Personen sind in den letzten zehn Jahren direkt aus der Altersteilzeit neu in die Rente für besonders langjährig Versicherte gewechselt und wie hoch war der Anteil dieser Gruppe im Verhältnis zu allen Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte neu bezogen haben (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr sowohl als Gesamtzahl als auch getrennt nach Geschlecht und für Ost und West angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass ein abschlagsfreier Rentenbezug für Personen, die 45 Jahre als anrechenbare Zeiten gemäß § 51 Absatz 3a SGB VI vorweisen können und auch alle weiteren Voraussetzungen für den Bezug der Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, künftig nur noch im Fall einer Krankheit und nicht mehr für gesunde Personen möglich sein soll?
Erwartet die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte in den nächsten fünf Jahren einen Anstieg des Sozialleistungsbezugs oder der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung, beispielsweise durch einen Anstieg bei der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente oder einen noch früheren Renteneintritt mit Abschlägen durch die betroffenen Personen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung, ab welchem Zeitpunkt Versicherte bei einer Änderung von Altersgrenzen oder Zugangsvoraussetzungen für Altersrenten auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage vertrauen dürfen und welche Auswirkungen hätte das bei der Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte?
Ab welchem zeitlichen Abstand zum vorgesehenen Renteneintritt hält die Bundesregierung Übergangsregelungen aus Gründen des Vertrauensschutzes für geboten?
Sieht die Bundesregierung einen besonderen Vertrauensschutz für Versicherte, die sich bereits auf einen bestimmten Renteneintritt vorbereitet haben, beispielsweise durch Altersteilzeit, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder entsprechender privater Altersvorsorge?