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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Verdrängung der autochthonen Bevölkerung und kriminalsoziologische Folgen in Wohnquartieren

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

06.10.2026

Aktualisiert

09.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/834806.10.2026

Verdrängung der autochthonen Bevölkerung und kriminalsoziologische Folgen in Wohnquartieren

der Abgeordneten Christopher Drößler, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Bastian Treuheit und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der internationalen sozialwissenschaftlichen und kriminalsoziologischen Literatur wird seit den Arbeiten von Thomas C. Schelling, insbesondere in „Micromotives and Macrobehavior“ aus dem Jahr 1978, das Phänomen diskutiert, dass individuelle Präferenzen für die Zusammensetzung der Nachbarschaft auch bei nur moderater sozialer Homophilie dynamische Segregationsprozesse auslösen können (Schelling, T. C. [1978]. Micromotives and Macrobehavior. New York: W. W. Norton & Company). Soziale Homophilie bezeichnet dabei die Tendenz von Individuen, bevorzugt soziale Beziehungen und räumliche Nähe zu Personen mit ähnlichen Merkmalen wie ethnischer Herkunft, sozioökonomischem Status, Bildungsniveau oder Werten zu suchen. Residenzielle Segregation meint die ungleiche räumliche Verteilung von Bevölkerungsgruppen nach Merkmalen wie Migrationshintergrund, Staatsangehörigkeit oder sozioökonomischem Status innerhalb von Städten und Gemeinden. Ein möglicher Teilmechanismus ist die erhöhte Abwanderungswahrscheinlichkeit von Angehörigen der einheimischen Mehrheitsbevölkerung, wenn der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in einem Wohngebiet zunimmt (vgl. Aldén, L./ Hammarstedt, M./Neuman, E. [2015]: Ethnic Segregation, Tipping Behavior, and Native Residential Mobility, in: International Migration Review 49 [1], S. 36 bis 69, https://doi.org/10.1111/imre.12066; die Studie unterscheidet analytisch zwischen native flight als Fortzug bereits ansässiger Einheimischer und native avoidance als Vermeidung eines Zuzugs in Gebiete mit einem höheren Anteil von Migranten). Der US-amerikanische Begriff White Flight bezeichnet demgegenüber historisch die Abwanderung weißer Haushalte aus Wohnquartieren mit zunehmendem Anteil ethnischer Minderheiten, insbesondere afroamerikanischer Bevölkerung (vgl. Crowder, K./Hall, M./Tolnay, S. E. [2011]: Neighborhood Immigration and Native Out-Migration, in: American Sociological Review 76 [1], S. 25–47, https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/00031224103 96197; frei zugänglich unter Pub-Med Central). Die Studie untersucht die mit der Zusammensetzung der Nachbarschaft steigende Fortzugswahrscheinlichkeit weißer beziehungsweise als „Anglos“ erfasster Haushalte. Beide Begriffe verweisen auf mögliche selektive Mobilitätsprozesse, sind aufgrund ihrer unterschiedlichen historischen und kategorialen Bezugspunkte jedoch nicht vollständig gleichzusetzen.

Auswertungen des Mikrozensus und darauf aufbauende Analysen deuten darauf hin, dass ein höherer Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in einem Gebiet mit einer erhöhten Abwanderungswahrscheinlichkeit von Haushalten ohne Migrationshintergrund einhergehen kann. Systematische, kausal belastbare Panelanalysen für Deutschland liegen hierzu bislang nur in begrenztem Umfang vor. Für eine robuste kausale Identifikation fehlen bislang vergleichbare experimentelle Designs, wie sie in der dänischen Studie von Boje-Kovács, Mulalic, Saiz et al. (2024) verwendet wurden. Dort besteht eine robuste Evidenz für Native Flight bereits auf Gebäudeebene, insbesondere bei einkommensschwachen Zuwanderern und älteren Einheimischen (Boje-Kovács, B., Mulalic, I., Saiz, A., Sant’Anna, V. & Schultz-Nielsen, M. L. [2024]. Immigrants and Native Flight: Geographic Extent and Heterogeneous Preferences. MIT Center for Real Estate Research Paper No. 24/08. https://doi.org/10.2139/s srn.4883600, zuletzt abgerufen: 31. Juli 2026). Ähnliche Muster werden in den USA, den Niederlanden und neben Dänemark den anderen skandinavischen Staaten dokumentiert.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) wurde auf Initiative des Bundes, namentlich im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gegründet. Der Bund ist bis heute maßgeblich an der Finanzierung beteiligt. Das DeZIM nimmt unter anderem Aufgaben der wissenschaftlichen Politikberatung wahr. Vergleichbares gilt für den vom Bund eingesetzten Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), dessen Gutachten die Bundesregierung zur Grundlage integrationspolitischer Bewertungen heranzieht, sowie für bundesrechtlich geregelte oder vom Bund geförderte Instrumente, namentlich die Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte, die Verteilung von Asylbewerbern und das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ Bund-Länder- Städtebauförderung, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (abrufbar unter: www.staedtebaufoerderung.info/DE/Programme/SozialerZusammenhalt/soziale rzusammenhalt.html; Stand: 25. September 2026).

Studien zur ethnischen Segregation in deutschen Großstädten, unter anderem von Buch, Meister und Niebuhr aus dem Jahr 2021, von Helbig und Jähnen aus den Jahren 2018 und 2019, von Friedrichs und Triemer aus dem Jahr 2008 sowie das SVR-Jahresgutachten 2026, zeigen, dass das Niveau ethnischer Segregation im internationalen Vergleich eher gering bis moderat und tendenziell rückläufig ist, gleichzeitig aber soziale Segregation zunimmt und Konzentrationen bestimmter Herkunftsgruppen, insbesondere der türkischstämmigen Bevölkerung, in einzelnen Stadtteilen fortbestehen (Buch, T., Meister, M. & Niebuhr, A. [2021]. Ethnic diversity and segregation in German cities. Cities, 115, 103221. https://doi.org/10.1016/j.cities.2021.103221, zuletzt abgerufen: 31. Juli 2026; Helbig, M. & Jähnen, S. [2018]. Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte? Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten. WZB Discussion Paper P 2018-001; Helbig, M. & Jähnen, S. [2019]. Wo findet „Integration“ statt? Die sozialräumliche Verteilung von Zuwanderern in den deutschen Städten zwischen 2014 und 2017. WZB Discussion Paper; Friedrichs, J. & Triemer, S. [2008]. Gespaltene Städte? Soziale und ethnische Segregation in deutschen Großstädten. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91675-0, zuletzt abgerufen: 31. Juli 2026; Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) (2026). Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Jahresgutachten 2026. www.svr-migration.de/publikation/jahresgutachten-2026/, zuletzt abgerufen: 31. Juli 2026).

Über die unmittelbaren Wanderungs- und Segregationsfolgen hinaus wird in der internationalen Forschung auch untersucht, ob und in welchem Umfang Veränderungen der ethnischen beziehungsweise migrationsbezogenen Zusammensetzung von Wohnquartieren mit dem generativen Verhalten der bereits ansässigen Bevölkerung zusammenhängen. Gurun und Solomon untersuchen hierzu für den von ihnen betrachteten Untersuchungsrahmen den Zusammenhang zwischen ethnischer Diversität, räumlicher Konzentration, Eheschließungen und Geburtenraten und berichten Befunde, nach denen eine stärkere ethnische Diversität mit niedrigeren Geburtenraten bestimmter Bevölkerungsgruppen einhergeht (Gurun, U. G. & Solomon, D. H. [2024]: E Pluribus, Pauciores [Out of Many, Fewer]: Diversity and Birth Rates. SSRN, 1. Juli 2024, zuletzt überarbeitet am 21. Juni 2025; https://ssrn.com/abstract=4881921, zuletzt abgerufen: 27. August 2026). Eine unmittelbare Übertragbarkeit dieser Befunde auf Deutschland, auf den hier verwendeten Begriff der Bevölkerung mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund oder auf kleinräumige Wohnquartiere ist damit jedoch nicht verbunden und bedarf einer gesonderten empirischen Prüfung. Insbesondere wären dabei mögliche Einflüsse der Altersstruktur, des Einkommens, des Bildungsstands, des Familienstands, der Wohnkosten, des Wohnungsangebots, der Siedlungsstruktur, des Urbanisierungsgrads sowie selektiver Zu- und Fortzüge zu berücksichtigen. Die Fragesteller sehen deshalb Forschungsbedarf hinsichtlich einer belastbaren empirischen Untersuchung für Deutschland. Zu prüfen wäre insbesondere, ob und in welchem Umfang die ethnische beziehungsweise migrationsbezogene Zusammensetzung von Wohnquartieren, selektive Zu- und Fortzüge sowie mögliche Native-Flight-Effekte mit dem generativen Verhalten der dort ansässigen Bevölkerung zusammenhängen. Aus kriminalsoziologischer Perspektive sind speziell die Social-Disorganization-Theorie von Shaw und McKay aus dem Jahr 1942 und das Konzept der Collective Efficacy von Sampson, Raudenbush und Earls aus dem Jahr 1997 relevant (Shaw, C. R. & McKay, H. D. [1942]. Juvenile Delinquency and Urban Areas. Chicago: University of Chicago Press; Sampson, R. J., Raudenbush, S. W. & Earls, F. [1997]. Neighborhoods and Violent Crime: A Multilevel Study of Collective Efficacy. Science, 277(5328), 918–924. https://doi.or g/10.1126/science.277.5328.918, zuletzt abgerufen: 31. Juli 2026). Die Desorganisation besagt, dass hohe Fluktuation, ethnische Heterogenität und sozioökonomische Benachteiligung die informelle soziale Kontrolle in Wohnquartieren schwächen und dadurch Kriminalitätsraten erhöhen können. Kollektive Wirksamkeit beschreibt die Fähigkeit einer Nachbarschaft, gemeinsame Werte durchzusetzen und deviantem Verhalten entgegenzuwirken; sie sinkt typischerweise bei hoher residenzialer Instabilität und geringer sozialer Kohäsion. Internationale deuten darauf hin, dass Segregationsprozesse und Native Flight diese Mechanismen verstärken können.

Die Fragesteller bitten daher um Auskunft, ob und in welcher räumlichen sowie zeitlichen Differenzierung Daten zur polizeilich registrierten Kriminalität, zu Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit, zu Wanderungsbewegungen und zur Bevölkerungsstruktur verfügbar sind. Ferner bitten sie um Darlegung, ob diese Daten auf derselben Gebietsebene verknüpfbar und unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen methodischen Grenzen auswertbar sind.

In der internationalen Segregationsforschung werden mit dem Begriff des Tipping Point (Kipppunkt) mögliche Schwellenwerte bezeichnet, bei deren Überschreiten sich Veränderungsprozesse in Wohnquartieren beschleunigen oder verselbständigen können. Im Zusammenhang mit ethnischer Segregation wird darunter insbesondere die Annahme verstanden, dass die Abwanderungsrate der Mehrheitsbevölkerung deutlich zunehmen kann, wenn der Anteil einer Minderheit in einem Quartier einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat diese theoretische Annahme in einer im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichten Untersuchung zu Segregationsprozessen erläutert. Danach beschreibt die Tipping-Point-Theorie Austauschprozesse der Wohnbevölkerung und geht davon aus, dass die Abwanderungsrate der Mehrheitsbevölkerung bei Überschreitung eines bestimmten Minderheitenanteils stark ansteigen kann (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung [BBSR] [Hrsg.] [2012], Integration und Stadtteilpolitik. Abschlussbericht des ExWoSt-Forschungsfeldes, BMVBS-Online-Publikation Nr. 28/2012, S. 14, Abschnitt „Die ‚Tipping-Point‘-Theorie“, abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/ministerien/bmvbs/bmvbs-o nline/2012/DL_ON282012.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [Stand: 25. September 2026]. Die dortige Passage erklärt ausdrücklich den angenommenen Anstieg der Abwanderungsrate der Mehrheitsbevölkerung nach Überschreiten eines Minderheitenanteils. Eine weitere BBSR-Publikation befasst sich im Kontext von sozialer Mischung und der Bewirtschaftung von Wohnungsbeständen mit Anzeichen von Entmischung und sogenannten Tipping Points: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung [BBSR] [Hrsg.] [2023]: www.bbs r.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-21-202 3-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Stand: 25. September 2026]). Die Veröffentlichung behandelt unter anderem „Tipping Points“ bei Mietermischungen und beschreibt den Begriff im Zusammenhang mit Anzeichen einer Entmischung.

Ob und in welchem Umfang diese theoretischen Konzepte in der Bundesregierung bei der Bewertung sozialer und ethnischer Segregation berücksichtigt werden und ob hierfür empirische Nachweise für deutsche Städte vorliegen, ist damit nicht geklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie haben sich in den deutschen Städten mit jeweils mehr als 100 000 Einwohnern nach der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres in den Jahren 2015 bis 2025 die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Fälle entwickelt, die nach den PKS-Richtlinien der jeweiligen Stadt als Ort der Tatausführung zugeordnet sind, und zwar für Straftaten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 890000), Gewaltkriminalität (Schlüssel 892000), Straßenkriminalität (Schlüssel 899000), Diebstahl insgesamt (Schlüssel ****00), Wohnungseinbruchdiebstahl (Schlüssel 435*00), Taschendiebstahl insgesamt (Schlüssel *90*00), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt (Schlüssel 100000) sowie Rauschgiftkriminalität (Schlüssel 891000) (bitte je Stadt und Schlüssel tabellarisch die absoluten Fallzahlen für jedes Jahr sowie die Veränderung 2025 gegenüber 2015 in Prozent angeben. Städte, die die Schwelle von 100.000 Einwohnern im Zeitverlauf über- oder unterschritten haben, bitte kenntlich machen)?

2

Wie viele Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit und wie viele Tatverdächtige ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurden in denselben Städten und Jahren für die in Frage 1 genannten Schlüssel erfasst (bitte je Stadt, Staatsangehörigkeitsgruppe und Schlüssel die absoluten Zahlen je Jahr sowie die Veränderung 2025 gegenüber 2015 in Prozent angeben; Tatverdächtigenbelastungszahlen je 100 000 der jeweiligen Wohnbevölkerung bitte nur ausweisen, soweit sie der Bundesregierung bereits vorliegen; andernfalls die höchste vorliegende Ebene, also Kreis, Land, Bund angeben und bitte kenntlich machen, ob es sich um Echtzählung handelt und ob das Wohnort- oder das Tatortprinzip zugrunde liegt)?

3

Wie verteilen sich die Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in den Jahren 2015 bis 2025 nach den in Frage 1 genannten Schlüsseln auf die zehn Staatsangehörigkeiten mit den bundesweit höchsten Tatverdächtigenzahlen im jüngsten vorliegenden Berichtsjahr (bitte diese Rangfolge für alle Jahre beibehalten und tabellarisch nach Land, Schlüssel und Staatsangehörigkeit mit absoluten Zahlen je Jahr sowie der Veränderung 2025 gegenüber 2015 in Prozent darstellen; eine Aufschlüsselung nach einzelnen Städten wird nur erbeten, soweit sie der Bundesregierung bereits vorliegt)?

4

Wie hat sich in den in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 genannten Städten in den Jahren 2015 bis 2025 der Anteil der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Wohnbevölkerung entwickelt, und wie hoch waren Zuzüge, Fortzüge und der Wanderungssaldo von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (bitte je Stadt, hilfsweise je Kreis, für jedes Jahr angeben: Ausländeranteil in Prozent, Veränderung des Anteils in Prozentpunkten 2025 gegenüber 2015, Zuzüge, Fortzüge und Saldo jeweils für Personen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie den kumulierten Saldo 2016 bis 2025; eine Differenzierung der Wanderungen nach einzelnen Staatsangehörigkeiten wird nur für das jeweilige Land erbeten; bitte kenntlich machen, dass Fortzüge keine Aussage über Motive oder über den Migrationshintergrund erlauben)?

5

Liegen der Bundesregierung für die in ihrer Antwort auf die Frage 1 genannten Städte oder für die zugehörige Kreisebene Auswertungen zu statistischen Zusammenhängen vor zwischen a) der Veränderung des Ausländeranteils und der Entwicklung der Falloder Tatverdächtigenzahlen nach den in den Fragen 1 und 2 genannten Schlüsseln, b) dem Wanderungssaldo der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit und der Entwicklung dieser Kriminalitätszahlen, c) der Veränderung des Ausländeranteils und dem Wanderungssaldo der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit (falls ja, bitte Methode, räumliche Ebene, Zeitraum, berücksichtigte Kontrollgrößen, soweit vorhanden, und Richtung des Zusammenhangs angeben und falls nein, bitte mitteilen, auf welcher Ebene solche Auswertungen Dritter der Bundesregierung bekannt sind oder aus welchen Gründen eigene Auswertungen nicht vorliegen)?

6

Welche Erkenntnisse, Gutachten oder internen Auswertungen, einschließlich unveröffentlichter Arbeiten, liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Native-Flight-Effekten vor, verstanden als erhöhte Abwanderungswahrscheinlichkeit bereits ansässiger Haushalte ohne Migrationshintergrund bei steigendem Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Wohnquartieren, einschließlich des davon zu trennenden Native Avoidance (vermiedener Zuzug; bitte tabellarisch Titel, Verfasser, Datum, Auftraggeber, räumliche Ebene und – soweit keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen – die zentralen zahlenmäßigen Ergebnisse angeben)?

7

Welche der gegebenenfalls unter der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 6 genannten Arbeiten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Indikatoren, die mit den unter der Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 bis 4 erfragten PKS-, Bevölkerungs- oder Wanderungsdaten auf Kreis- oder Stadtebene operationalisierbar sind?

Wenn eine solche Verknüpfung nicht vorgenommen wurde, sieht die Bundesregierung hierfür eine Auswertungsmöglichkeit mit vorhandenen amtlichen Daten, und wenn nein, welche Datenlücken stehen entgegen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung Auswertungen des Mikrozensus und darauf aufbauende Analysen zur Abwanderungswahrscheinlichkeit von Haushalten ohne Migrationshintergrund bei steigendem Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund?

Welche methodischen Einschränkungen sieht sie dabei gegebenenfalls (insbesondere fehlende Kausalidentifikation, Alters- und Einkommensstruktur, Wohnkosten, selektive Wanderungen) und plant sie, die in den in ihren Antworten auf die Fragen 1 bis 4 gegebenen Daten zur Ergänzung oder Validierung dieser Analysen heranzuziehen?

9

Inwieweit plant die Bundesregierung gegebenenfalls, die in ihren Antworten auf die Fragen 1 bis 4 gegebenen Daten bei der Evaluation des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ und der Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte zu nutzen?

Wenn sie dies nicht plant, warum nicht?

10

Befasst sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde beziehungsweise Forschungseinrichtung mit der Frage, ob die Befunde von Boje-Kovács, Mulalic, Saiz et al. (2024) zu auf Gebäudeebene berichteten Zusammenhängen zwischen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und Abwanderungsentscheidungen bereits ansässiger Bevölkerungsgruppen auf deutsche Verhältnisse übertragbar sind, und wenn ja,

a) welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden, Forschungseinrichtungen oder durch Bundesmittel geförderten Forschungsvorhaben sind damit befasst?

b) welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Übertragbarkeit der Befunde vor?

c) welche räumlichen Ebenen, Personengruppen, Zeiträume und Indikatoren werden beziehungsweise wurden untersucht?

d) welche methodischen Einschränkungen oder Unterschiede zwischen dem Untersuchungsraum der Studie und deutschen Verhältnissen sieht die Bundesregierung?

e) inwieweit lassen sich die in den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 erfragten Daten zur Prüfung einer solchen Übertragbarkeit nutzen?

f) beabsichtigt die Bundesregierung, hierzu weitere Untersuchungen zu veranlassen, zu fördern oder auszuwerten, und wenn nein, warum nicht?

11

Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung genannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bekannt, und wenn ja, welche jeweils?

12

Liegen der Bundesregierung, ihren nachgeordneten Behörden oder aus durch Bundesmittel maßgeblich geförderten Forschungsvorhaben Erkenntnisse dazu vor, ob Abwanderungsprozesse von Personen ohne Migrationshintergrund zu den in deutschen Großstädten beobachtbaren Mustern residenzieller Segregation beitragen, und wenn ja, welche?

13

Inwieweit werden Erkenntnisse zu selektiven Zu- und Fortzügen bei der Konzeption, Durchführung, Evaluation oder Weiterentwicklung von Maßnahmen der Integrations-, Wohnungs- und Städtebaupolitik des Bundes berücksichtigt?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus eigenen Untersuchungen, aus Untersuchungen nachgeordneter Behörden oder aus durch Bundesmittel geförderten Forschungsvorhaben dazu vor, ob im Zusammenhang mit sozialer oder ethnischer Segregation in deutschen Städten Tipping Points (Kipppunkte) auftreten, und wenn ja, welche Untersuchungen liegen diesen Erkenntnissen zugrunde und zu welchen Ergebnissen kamen sie?

14

Berücksichtigt die Bundesregierung mögliche Tipping Points (Kipppunkte) bei der Konzeption, Durchführung oder Evaluation von Maßnahmen des Bundes zur Förderung sozial gemischter und stabiler Quartiere, insbesondere im Programm „Sozialer Zusammenhalt“?

Wenn ja, bei welchen Maßnahmen, auf welcher Erkenntnisgrundlage und in welcher Weise und welche amtlichen Statistiken, Erhebungen und Veröffentlichungen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist – insbesondere die Statistik der Geburten, der Mikrozensus einschließlich der Zusatzprogramme zu geborenen Kindern und zum Wohnen, Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sowie der Migrationsbericht –, ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung eine nach Alter, Einkommen, Bildungsstand, Familienstand, Wohnkosten, Wohnungsangebot, Siedlungsstruktur, Urbanisierungsgrad und Wanderungsbewegungen differenzierte Darstellung der zusammengefassten Geburtenziffer, der altersspezifischen Geburtenziffern sowie der Zahl der Lebendgeborenen von Frauen ohne Migrationshintergrund, und welche Daten-, Erhebungs-, Datenschutz- oder methodischen Einschränkungen sind der Bundesregierung hierbei bekannt, namentlich hinsichtlich der Verknüpfbarkeit von Geburten-, Migrations- und kleinräumigen Wohnquartiersdaten?

15

Auf welcher kleinsten räumlichen Ebene weist die PKS Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit aus (bitte nach Bundesland, Kreis, Gemeinde und Stadtteil unterscheiden), und ist eine Verknüpfung mit Bevölkerungs- und Wanderungsdaten desselben Gebiets rechtlich und technisch möglich?

Wenn nein, welche Änderungen an Erfassung oder Rechtsgrundlage wären dafür nötig und verfügt die Bundesregierung über kleinräumige oder panelbasierte Daten (beispielsweise auf Ebene von Stadtteilen, Auswahlbezirken des Mikrozensus oder Gebäuden), die einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg des Anteils der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, der Abwanderung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und der lokalen Entwicklung der in den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 angegebenen Häufigkeitszahlen bzw. Tatverdächtigenbelastungszahlen belegen oder widerlegen können (wenn solche Daten nicht vorliegen, welche Gründe gibt es dafür)?

16

Verwendet die Bundesregierung die in ihren Antworten auf den Bundestagsdrucksachen 21/145, 21/5881 und 21/6365 ausgewiesenen Tatverdächtigenbelastungszahlen bestimmter nichtdeutscher Staatsangehörigkeiten bei Gewalt- und Straßenkriminalität sowie die in ihren Antworten auf die Fragen 1 und 2 beschriebenen Entwicklungen bei der Planung, Ausgestaltung oder Evaluation des vom Bund geförderten Programms „Sozialer Zusammenhalt“, und falls ja, inwieweit und liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit – insbesondere bei der Bundespolizei und dem bundespolizeilichen Lagebild – Informationen dazu vor, ob und inwieweit Entwicklungen berücksichtigt werden?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Kommunen oder Länder die Abwanderung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund systematisch beobachten und als Indikator für soziale Veränderungen oder veränderte Kriminalitätsbelastung in Wohnquartieren nutzen?

17

Inwieweit fließen gegebenenfalls Erkenntnisse zu residenzialer Sortierung und Native-Flight-Effekten sowie die in der Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 angegebenen Kriminalitäts- und Wanderungsdaten in die Ausgestaltung und Evaluation der bundesrechtlichen Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte sowie in die bundesrechtlichen Regelungen und Steuerungsinstrumente zur Verteilung von Asylbewerbern auf die Länder und Kommunen ein?

18

Welche Prüfungen der räumlichen Steuerungswirkung bestehender bundesrechtlicher bzw. vom Bund geförderter wohnungs- und integrationspolitischer Instrumente (insbesondere der Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte und der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“) hat die Bundesregierung bereits durchgeführt oder plant sie gegebenenfalls konkret, um mögliche Abwanderungsprozesse der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und die damit verbundenen, in ihren Antworten auf die Fragen 1 und 2 beschriebenen kriminalsoziologischen Entwicklungen zu erfassen?

19

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse – einschließlich solcher aus vom Bund maßgeblich geförderten Arbeiten des Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) – zur relativen Bedeutung von Präferenz- und Abwanderungsmechanismen der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund einerseits und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt andererseits für die Entstehung residenzialer Segregation vor, und falls ja, welche?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Rolle von Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern bei der Entstehung oder Verstärkung von Segregations- und Abwanderungsprozessen vor, und falls ja, welche, und sieht sie auf Bundesebene – etwa im Mietrecht, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, in der Städtebauförderung oder im Baugesetzbuch – steuerungsrelevante Handlungsspielräume, falls ja, welche, und welche interministeriellen Abstimmungen oder Bestandsaufnahmen zu den Wechselwirkungen zwischen Ansiedlung von Personen mit Migrationshintergrund, Abwanderung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und kriminalsoziologischen Prozessen in den Bereichen Wohnen, Integration, innere Sicherheit und Bildung hat die Bundesregierung gegebenenfalls bereits durchgeführt oder plant sie möglicherweise?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Mustern in stark segregierten Stadtteilen vor, in denen ein erhöhter Wegzug der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und eine parallel veränderte Kriminalitätsbelastung von Kommunen, Wohnungsunternehmen oder wissenschaftlichen Beobachtern beschrieben werden, und inwieweit fließen solche möglichen Hinweise unter Berücksichtigung der in den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 angegebenen Kriminalitäts- und Wanderungsdaten gegebenenfalls in die bundespolitische Bewertung ein?

Berlin, den 2. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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