Situation der Angehörigen der Opfer des NSU sowie der überlebenden Anschlagsopfer
der Abgeordneten Helge Limburg, Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Lena Gumnior, Dr. Till Steffen, Lukas Benner, Awet Tesfaiesus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zwischen den Jahren 2000 und 2007 ermordete der sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund“ zehn Menschen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. In diesen Zeitraum fielen auch drei Sprengstoffanschläge des NSU, die ebenfalls den Tod von Menschen zum Ziel hatten. Für die Angehörigen, Hinterbliebenen der Todesopfer und Verletzten hinterlassen diese Verbrechen und das darauffolgenden Staatsversagen bis heute tiefe Wunden.
Bis zur Selbstenttarnung des NSU richteten sich die Ermittlungen im Wesentlichen gegen die Opfer, ihre Familien und ihr Umfeld. Ermittlungsbehörden der Länder, aber auch das Bundeskriminalamt (BKA), welches seit 2004 in die Ermittlungen eingebunden war, gingen hauptsächlich von einem Hintergrund der Taten in der Organisierten Kriminalität und im Drogenhandel aus. Trotz ausbleibender Ergebnisse spielten andere Ermittlungsrichtungen nur eine untergeordnete Rolle und wurden insbesondere auch vom BKA nicht in Betracht gezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 836).
Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat dazu festgestellt, dass diese Ermittlungen den Opfern weiteres Leid zugefügt haben. Es habe an der Auswahl geeigneter und angemessener Ermittlungsansätze und an fachgerechter Ermittlungsführung gefehlt. So wurden Angehörige über Jahre immer wieder mit wissentlich falschen Anschuldigungen gegen die Ermordeten konfrontiert oder ohne Anlass mit Überwachungsmaßnahmen überzogen. (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 843) Diese Art der Ermittlung wurde etwa in den Plädoyers der Nebenklage im NSU-Prozess in München als Form von strukturellem oder institutionellem Rassismus benannt. (vgl. Kuhn, Stephan: Der Anschlag auf die Keupstraße und die Ermittlungen gegen die Betroffen; in Kein Schlusswort: Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk: Plädoyers im NSU-Prozess/Antonia von der Behrens (Hrsg.), S. 173)
Die Fokussierung der Ermittlungen auf das Umfeld der Opfer bedeutete für die Angehörigen eine massive Stigmatisierung in ihrer sozialen Umgebung. Hinzu kam eine öffentliche Berichterstattung, die häufig von rassistischen Stereotypen („Döner-Morde“) geprägt war. Trauer und der Traumabewältigung wurden dadurch erschwert und teils verhindert, soziale Beziehungen gingen vielfach zu Bruch. So berichtet Semiya Şimşek, die Tocher des ersten Mordopfers beispielsweise: „Bis zur Selbstenttarnung des NSU durften wir nicht trauern. Wir durften keine Opfer sein. Wir und auch die anderen Familien mussten kämpfen, denn wir wurden für die Taten verantwortlich gemacht. Wir konnten nicht trauen, sondern mussten unsere Liebsten verteidigen und sagen: Es ist nicht so, es ist nicht so!“ (www.n-tv.de/politik/Die-Jugendlichen-haben-ein-Recht-zu-erfahren-was-in-diesem-Land-passiert-ist-article26028816.html)
Viel zu spät erhielten die Betroffenen und Opfer die bis dahin verwehrte öffentliche Anerkennung. Gleichzeitig wurde das Vertrauen vieler Betroffener in die deutsche Gesellschaft und die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland zutiefst erschüttert. Enthüllungen über nicht verfolgte Hinweise auf rechtsextreme Täter, den Einsatz zahlreicher Vertrauenspersonen verschiedener Sicherheitsbehörden im direkten Umfeld des NSU sowie im Nachgang der Selbstenttarnung vernichtete Akten bei verschiedenen Behörden trugen wesentlich zu diesem enormen Vertrauensverlust bei. Die bei Prozessen in München und Dresden gegen überlebende Mittäter und Unterstützer des NSU ergangenen Urteile haben es kaum vermocht, dieses Vertrauen wieder herzustellen.
Zuletzt hat auch die zwischenzeitliche Streichung der Haushaltsmittel für das im Koalitionsvertrag vereinbarte NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg durch die aktuelle Bundesregierung neue Verunsicherung bei den Betroffenen ausgelöst.
Viele der Betroffenen leiden noch heute körperlich und psychisch unter den Folgen des NSU-Terrors und den falschen Anschuldigungen gegen ihre Familien und ihr Umfeld. Seit 2011 haben die Betroffenen Zugang zu Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts, vor allem durch das Opferentschädigungsgesetz, welches mittlerweile nach mehreren Reformen in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) überführt ist. Aus der Praxis berichten Betroffene aber immer wieder von anhaltenden Problemen beim Zugang zu Hilfen: Langwierige Verfahren, extrem hohe formale Hürden und belastende, auch retraumatisierende Begutachtungen bedeuten für die Betroffenen neue Belastungen statt notwendiger Unterstützung.
Die Selbstenttarnung des NSU liegt rund fünfzehn Jahre zurück. Es ist überfällig, Systeme der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung auf den Prüfstand zu stellen, um weiter bestehende Defizite abzustellen und die Lage der Angehörigen der NSU-Opfer zu verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende Personen Betroffene der Morde, Anschläge und Raubüberfälle des NSU (bitte aufschlüsseln nach Gruppen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse, Studien oder sonstige Forschungsergebnisse zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des NSU-Terrors für die Betroffenen und ihre Angehörigen vor und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die materielle Lage der Betroffenen des NSU-Terrors dar?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Lage der Betroffenen des NSU-Terrors dar?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Lage der Betroffenen des NSU-Terrors dar?
Beauftragt oder fördert die Bundesregierung Studien oder sonstige Forschungsvorhaben zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des NSU-Terrors für die Betroffenen und ihre Angehörigen und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland oder sind derartige Vorhaben geplant?
Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Kreis der Betroffenen des NSU-Terrors gestellt und wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden?
Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV aus dem Kreis der Betroffenen des NSU-Terrors abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln unter Angabe der Häufigkeit des jeweiligen Ablehnungsgrundes)
Inwieweit ist die Verbesserung des Umgangs mit spezifischen Gruppen von Betroffenen, wie den Opfern des NSU-Terrors oder Opfern von rechtsextremistischer Gewalt oder Opfern von Terrorismus im Inland Gegenstand der Tätigkeit des Kompetenzzentrums für Soziale Entschädigung?
Wie viele Veranstaltungen, welche die Verbesserung des Umgangs mit spezifischen Gruppen von Betroffenen, wie den Opfern des NSU-Terrors oder Opfern von rechtsextremistischer Gewalt oder Opfern von Terrorismus im Inland zum Gegenstand haben, hat das Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung bisher durchgeführt und Vertreter welcher Landes- und Bundesbehörden haben daran teilgenommen?
Inwieweit ist die Verbesserung des Umgangs mit spezifischen Gruppen von Betroffenen, wie den Opfern des NSU-Terrors oder Opfern von rechtsextremistischer Gewalt oder Opfern von Terrorismus im Inland, Gegenstand des zum 1. Januar 2028 dem Bundestag vorzulegenden Berichts über die Auswirkungen des SGB XIV?
Aus welchen anderen Quellen und in welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen an die Geschädigten, Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehende Personen erfolgt?
In welchen Abschlussberichten und Handlungsempfehlungen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex auf Bundes- und Landesebene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die materielle Entschädigung, finanzielle Unterstützung oder eine stärkere Anerkennung der Betroffenen und Angehörigen thematisiert bzw. empfohlen, und welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt?
Inwieweit wurden die psychischen und sozialen Folgen der bis 2011 im Wesentlichen gegen die Familien und das Umfeld der Opfer gerichteten Ermittlungen bei der Gewährung von Entschädigungsleistungen berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung eine zusätzliche Entschädigungszahlung vor dem Hintergrund des in den NSU-Untersuchungsausschüssen dokumentierten staatlichen Fehlverhaltens und der zusätzlichen Belastungen, denen Betroffene und Angehörige im Zuge der Ermittlungen und des Umgangs staatlicher Stellen mit ihnen ausgesetzt waren?