Situation der Opfer von Terrorismus im Inland und Tätigkeit des Bundesopferbeauftragten
der Abgeordneten Helge Limburg, Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Lamya Kaddor, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Dr. Till Steffen, Lukas Benner, Awet Tesfaiesus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine Lehre aus dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 war die Schaffung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragter), als zentraler Ansprechpartner für die Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge. Für die Opfer und ihre Angehörigen bedeuten terroristische Taten nicht nur den unmittelbaren Verlust und das erlittene Leid, sondern vielfach auch langjährige psychische, soziale und finanzielle Belastungen. Gleichzeitig zeigt sich, dass staatliche Unterstützungsangebote für Betroffene und Hinterbliebene in der Vergangenheit längst nicht ausreichend, niedrigschwellig und langfristig ausgestaltet waren. Insbesondere bei der Bewältigung der gesundheitlichen und sozialen Folgen, bei der finanziellen Absicherung sowie bei der Beantragung und Koordinierung von Unterstützungsleistungen bestehen für Betroffene zum Teil erhebliche Hürden. Der Bundesopferbeauftragte soll die Betroffenen beim Umgang mit Behörden unterstützen und gemeinsam mit den zuständigen Stellen praktischer, finanzieller und psychosozialer Hilfen vermitteln. Zudem soll er sich in Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen der Betroffenen einsetzen. Die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten ist im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelt.
Der Bundesopferbeauftragte betreut aktuell Betroffene der Anschläge auf den CSD Berlin (2026), Messerangriffe von Bielefeld, Essen und am Holocaust-Mahnmal Berlin (2025), des Anschlags in München (2025), des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt (2024), der Messerangriffe in Duisburg (2023), Mannheim und Solingen (2024), im ICE zwischen Nürnberg und Regensburg (2022), in Dresden (2020), des Anschlags in Hanau (2020), des Anschlags in Halle (Saale) und Landsberg (2019), des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz und des Anschlags am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (2016).
Im Juli 2026 hat die Bundesregierung angekündigt, dem Amt des Bundesopferbeauftragten, der bislang auf Grundlage von Kabinettsbeschlüssen tätig ist, eine gesetzliche Grundlage geben zu wollen. Dies bietet Anlass, die bisherige Tätigkeit des Bundesbeauftragten und die aktuelle Situation der Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge genauer in den Blick zu nehmen, um dadurch eine Grundlage für zukünftige Diskurse und Impulse für eine Weiterentwicklung des Amts des Bundesopferbeauftragten und eine Verbesserung der Systeme der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung zu gewinnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie vielen Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge hat der Bundesopferbeauftragte seit 2016 bisher betreut (bitte soweit möglich aufschlüsseln nach Fällen und nach a) Geschädigten Personen; b) Angehörigen und Nahestehenden Personen; c) Unmittelbaren Zeuginnen und Zeugen der Tat; d) Ersthelferinnen und Helfern; e) Personen, die durch eine Tat unmittelbar einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse, Studien oder sonstige Forschungsergebnisse zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen terroristischer und extremistischer Anschläge für die Betroffenen und ihre Angehörigen vor und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die materielle Lage der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, dar (bitte soweit möglich nach Fällen differenzieren)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Lage der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, dar (bitte soweit möglich nach Fällen differenzieren)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Lage der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, dar (bitte soweit möglich nach Fällen differenzieren)?
Beauftragt oder fördert die Bundesregierung Studien oder sonstige Forschungsvorhaben zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen terroristischer und extremistischer Anschläge für die Betroffenen und ihre Angehörigen vor und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland oder sind derartige Vorhaben geplant?
Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Kreis der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, gestellt und wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden?
Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV aus dem Kreis der Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen, für die der Bundesopferbeauftragte als Ansprechperson zur Seite steht, abgelehnt (bitte aufschlüsseln unter Angabe der Häufigkeit des jeweiligen Ablehnungsgrundes)?
Nach welchen Kriterien übernimmt der Bundesopferbeauftragte die Betreuung von Betroffen eines Anschlags bzw. eines Schadensereignisses?
Nach welchen Kriterien endet die Betreuung durch den Bundesopferbeauftragten von Betroffenen eines Anschlags bzw. eines Schadensereignisses?
Inwieweit plant die Bundesregierung, mit dem „Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundesopferbeauftragten zu erweitern oder zu ergänzen?
Über wie viele Planstellen und Stellen verfügt die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und wie hat sich die Zahl der Stellen und Planstellen seit 2020 entwickelt?
Plant die Bundesregierung, die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten in Zukunft mit zusätzlichem Personal und Finanzmitteln auszustatten, und wenn ja in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit bezieht der Opferbeauftragte die Erfahrungen und das Wissen Betroffener in seine Tätigkeit mit ein und inwieweit ist geplant, für den Erfahrungs- und Wissensaustausch mit den Betroffenen einen institutionellen Rahmen, etwa in Form eines Beirats oder ähnlichem, zu schaffen? Wenn nein, warum nicht?
Haben sich Betroffene von Anschlägen etwa aus der Zeit vor 2016 oder aus dem Ausland, für die der Bundesopferbeauftragte bislang nicht zuständig ist, an den Bundesopferbeauftragten gewandt und sieht die Bundesregierung hier eine Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu des Bundesopferbeauftragten zu erweitern?
Fördert der Bundesopferbeauftragte die Vernetzung und den Austausch von Gruppen von Betroffenen verschiedener Anschläge und wenn ja, welche Initiativen ergreift er hierzu?
Wie vertritt der Bundesopferbeauftragte die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und insbesondere der Bundesregierung? Welche Initiativen hat er hierzu ergriffen und welche Verbesserungen im Sinne der Betroffenen wurden erreicht?
Wann ist mit der Vorlage des Abschlussberichts des Opferbeauftragten der 20. Wahlperiode zu rechnen?
Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) auch fürs Inland auszubauen und das Tätigkeitsfeld insofern zu erweitern, dass die Opfer und deren Hinterbliebenen von Terroranschlägen für all ihre Belange feste Ansprechpartner haben und ihnen Hilfe, z. B. bei Behörden oder anderen öffentlichen Stellen zuteilwird?