Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz im Rahmen des Programms „Demokratie leben“
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Claudia Weiss, Otto Strauß, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/253724/58cb0adfa0d1dc31702ef0841ac11afc/foerderrichtlinie-des-bundesprogramms-demokratie-leben-aenderung-2024-data.pdf) heißt es unter I. (5): „Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ Aus dem Kontext heraus wird seitens der Fragesteller davon ausgegangen, dass mit dem Zuwendungsgeber in diesem Fall der Bund gemeint ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In welcher Form besteht dieses Ermessen, nur hinsichtlich des „Ob“ oder auch des „Wie“ (vgl. Vorbemerkung)?
Gibt es Verwaltungsvorschriften bezüglich der Ermessensausübung?
Nach welchen Kriterien wird im Rahmen der Ermessensausübung entschieden?
Wurde dieses Ermessen bereits ausgeübt?
a) Wenn ja, wie oft (falls vorhanden, wird um eine Statistik gebeten, aus der prozentual ersichtlich ist, in welchem Verhältnis Zusagen und Versagungen ergangen sind seit die Richtlinie in Kraft getreten ist)?
b) Wurden bereits Anträge abgelehnt, wenn ja, welche Antragsteller bzw. Förderprojekte sind davon betroffen und welche Gründe führten in diesen Fällen zur Ablehnung?
Worauf bezieht sich das Ermessen (vgl. Vorbemerkung), lediglich auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel oder gibt es noch weitere Kriterien, welche im Rahmen des Ermessens Berücksichtigung finden?
a) Nach welchen Kriterien werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Zuwendungsempfänger verteilt?
b) Wurden bereits Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt, wenn ja, welche Anträge von welchen Antragstellern wurden aus diesem Grund abgelehnt und die wurde die Ablehnung begründet?
c) Wie wird gewährleistet, dass Benachteiligungen einzelner Antragsteller vermieden werden?
d) Gibt es Vorgaben zur Verteilung der Haushaltsmittel und wenn ja, welche Vorgaben sind das?