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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Personelle Auswirkungen der Aufstellung der Panzerbrigade 45 "Litauen" auf Einsatzbereitschaft, Instandsetzung und Landesverteidigung

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

08.10.2026

Aktualisiert

09.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/846608.10.2026

Personelle Auswirkungen der Aufstellung der Panzerbrigade 45 „Litauen“ auf Einsatzbereitschaft, Instandsetzung und Landesverteidigung

der Abgeordneten Heinrich Koch, Johann Martel, Jan Ralf Nolte, Andreas Paul, Hannes Gnauck, Kurt Kleinschmidt, Thomas Ladzinski, Rüdiger Lucassen, Jörg Zirwes, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Christian Zaum und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundeswehr steht vor einem erheblichen personellen Aufwuchs- und Besetzungsbedarf, während sie gleichzeitig Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung, gegenüber der NATO zugesagte Kräfte, dauerhafte Auslandsstationierungen, mandatierte Auslandseinsätze sowie Ausbildungs-, Übungs- und Bereitschaftsaufgaben personell unterlegen muss.

Die Panzerbrigade 45 „Litauen“ wurde am 1. April 2025 formal in Dienst gestellt. Nach öffentlichen Angaben der Bundeswehr soll der dauerhaft in Litauen stationierte Großverband bis Ende 2027 einsatzbereit sein und dann rund 4.800 Soldatinnen und Soldaten umfassen (www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/struktur/10-panzerdivision/panzerbrigade-45). Für ihre Aufstellung werden neben Kampftruppen auch Führungs-, Logistik-, Instandsetzungs-, IT-, Verwaltungs- und weitere Spezialverwendungen benötigt, die teilweise aus bestehenden Verbänden und Dienststellen in Deutschland versetzt, kommandiert oder eingeplant werden. Besondere Bedeutung kommt Verwendungen zu, für die bundeswehrweit nur begrenzt ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Dies betrifft insbesondere Wartung, Prüfung und Instandsetzung komplexer Hauptwaffensysteme wie der Panzerhaubitze 2000. Die materielle Einsatzbereitschaft vorhandenen Großgeräts hängt unmittelbar davon ab, ob genügend entsprechend qualifiziertes Personal tatsächlich verfügbar ist.

Die Fragesteller wollen anhand belastbarer Soll- und Ist-Angaben feststellen, in welchem Umfang knappe personelle Fähigkeiten gleichzeitig für mehrere nationale und internationale Aufträge vorgesehen werden und welche Folgen dies für die Einsatz- und Auftragsfähigkeit der in Deutschland verbleibenden Kräfte hat. Eine rein rechnerische Zuordnung genügt dabei nicht, wenn Personal wegen Ausbildung, Lehrgängen, Krankheit, eingeschränkter Verwendungsfähigkeit oder fehlender einsatznotwendiger Qualifikationen tatsächlich nicht zur Verfügung steht.

Soweit Angaben nach Auffassung der Bundesregierung aus Gründen des Geheimschutzes nicht offen mitgeteilt werden können, bitten die Fragesteller um eine Antwort in möglichst weit aggregierter, nicht eingestufter Form. Soweit auch dies nicht möglich ist, wird um Beantwortung in einer für die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages geeigneten Form sowie um konkrete Benennung des jeweiligen Einstufungsgrundes gebeten.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch sind zum Zeitpunkt der Beantwortung Soll- und Ist-Personalstärke sowie der personelle Besetzungsgrad der Panzerbrigade 45 „Litauen“, und wie soll sich ihre Personalstärke bis Ende 2028 entwickeln (bitte für die Jahre 2025 bis 2028 jeweils Soll, Ist beziehungsweise Planungsstand und Besetzungsgrad angeben)?

2

Wie viele Dienstposten der Panzerbrigade 45 sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage besetzt beziehungsweise unbesetzt, wie viele sind mit Soldatinnen und Soldaten besetzt, die zuvor in anderen Verbänden oder Dienststellen der Bundeswehr verwendet wurden, und wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden seit Beginn der Aufstellung für die Brigade versetzt, kommandiert oder anderweitig bereitgestellt (bitte nach Jahr, Organisationsbereich und wesentlichem Verwendungsbeziehungsweise Tätigkeitsbereich aufschlüsseln)?

3

Nach welchen personellen und militärischen Kriterien wird entschieden, ob Personal aus bereits unter Sollstärke liegenden Verbänden, Dienststellen oder Verwendungen an die Panzerbrigade 45 abgegeben werden kann, und bestehen Mindestbesetzungsgrade oder andere personelle Untergrenzen, bei deren Unterschreitung eine Personalabgabe grundsätzlich ausgeschlossen ist (falls nein, bitte begründen)?

4

Welche personellen Voraussetzungen, Mindestbesetzungsgrade oder Bandbreiten legt die Bundeswehr für die Feststellung der Einsatz-, Auftrags- oder Gefechtsbereitschaft von a) Bataillonen, b) Brigaden und c) vergleichbaren Organisationselementen zugrunde, welcher Besetzungsgrad wird für die Einsatzbereitschaft der Panzerbrigade 45 angestrebt, und inwiefern unterscheiden sich diese Anforderungen von denen vergleichbarer in Deutschland stationierter Brigaden?

5

Welche militärischen Verwendungen beziehungsweise Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern weisen bundeswehrweit einen personellen Besetzungsgrad von weniger als 70 Prozent auf (bitte Verwendung beziehungsweise ATN, Soll, Ist und Besetzungsgrad angeben sowie Verwendungen mit weniger als 60, 50 oder 40 Prozent gesondert kennzeichnen), und welche dieser Verwendungen werden für die Panzerbrigade 45 benötigt?

6

Wie hoch sind bei den nach Frage 5 für die Panzerbrigade 45 benötigten Verwendungen jeweils Soll, Ist und Besetzungsgrad a) bundeswehrweit, b) bei Verbänden und Dienststellen in Deutschland und c) bei der Panzerbrigade 45, und wie viele Angehörige dieser Verwendungen wurden für die Brigade bereits versetzt, kommandiert oder verbindlich eingeplant?

7

Bei welchen weiteren Hauptwaffensystemen bestehen gegebenenfalls vergleichbare personelle Engpässe beim Wartungs-, Prüf-, Instandsetzungsoder sonstigen technischen Spezialpersonal (bitte nach Waffensystem, Qualifikation beziehungsweise Verwendung sowie Soll, Ist und Besetzungsgrad aufschlüsseln), und bei welchen dieser Systeme wird entsprechendes Spezialpersonal zugleich für die Panzerbrigade 45 benötigt?

8

Welche Untersuchungen oder Bewertungen haben die Bundesregierung oder die Bundeswehr zu den Auswirkungen der Personalgewinnung für die Panzerbrigade 45 auf die personelle und materielle Einsatzbereitschaft anderer Verbände und Dienststellen vorgenommen, welche wesentlichen Risiken wurden dabei insbesondere für Engpass- und Spezialverwendungen festgestellt, und bei wie vielen Verbänden oder Dienststellen hat die Personalgewinnung für die Brigade bereits zu einer Verringerung des personellen Besetzungsgrades geführt?

9

Wie hoch sind Soll und Ist des militärischen Fachpersonals, das über die erforderlichen Qualifikationen zur Wartung, Prüfung oder Instandsetzung der Panzerhaubitze 2000 verfügt (bitte nach einschlägiger Verwendung beziehungsweise ATN und Dienstgradgruppe aufschlüsseln), und wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten werden derzeit a) in Deutschland, b) in Litauen und c) in sonstigen Auslandsstationierungen oder Auslandseinsätzen verwendet?

10

Wie viele Angehörige der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 9 genannten Personalkategorien sollen bis zum Erreichen der Einsatzbereitschaft der Panzerbrigade 45 zusätzlich nach Litauen versetzt, kommandiert oder dort dauerhaft verwendet werden, und welche Auswirkungen haben diese Personalabgaben nach Bewertung der Bundesregierung auf die Wartungs-, Prüf- und Instandsetzungsfähigkeit der in Deutschland verbleibenden Verbände?

11

Kann die Bundeswehr nach ihrer derzeitigen Personal- und Einsatzplanung sicherstellen, dass die in Deutschland für die Landes- und Bündnisverteidigung vorgesehenen Panzerhaubitzen 2000 im Spannungs- oder Verteidigungsfall im erforderlichen Umfang durch qualifiziertes Personal gewartet, geprüft und instandgesetzt werden können, und welche personellen oder organisatorischen Vorkehrungen bestehen für den Fall verbleibender Fehlstellen?

12

In welchem Umfang werden bei Wartung, Prüfung und Instandsetzung der Panzerhaubitze 2000 zivile Beschäftigte, die HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder sonstige private Auftragnehmer eingesetzt, welche dieser Leistungen sollen auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall zur Verfügung stehen, und welche Vorsorge besteht für den Fall, dass zivile oder private Kapazitäten dann nicht oder nicht im bisherigen Umfang verfügbar sind?

13

Wie viele Dienstposten der Panzerbrigade 45 entfallen auf a) Personalverwaltung, b) Materialbewirtschaftung und Logistik, c) SAP-bezogene Tätigkeiten, d) IT und Führungsunterstützung sowie e) sonstige administrative Aufgaben, und bei wie vielen dieser Dienstposten wurde geprüft, ob die jeweilige Aufgabe vollständig oder teilweise aus Deutschland wahrgenommen werden kann?

14

Welche militärischen, technischen oder organisatorischen Gründe erfordern bei den in der Antwort der Bundesregierung Frage 13 genannten Tätigkeiten eine dauerhafte physische Präsenz des jeweiligen Personals in Litauen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Personalbedarf vor Ort durch Zentralisierung, Digitalisierung oder Aufgabenerfüllung aus Deutschland zu verringern?

15

Verfügt die Bundeswehr nach derzeitiger Personalplanung über ausreichend tatsächlich verfügbares und entsprechend qualifiziertes Personal, um personelle Fähigkeiten – insbesondere Engpass- und Spezialverwendungen – nicht gleichzeitig oder zeitlich überlappend für a) die Landesverteidigung Deutschlands, b) NATO-Verpflichtungen und gegenüber der NATO zugesagte Kräfte, c) die Panzerbrigade 45 und andere dauerhafte Auslandsstationierungen, d) mandatierte Auslandseinsätze, e) sonstige internationale Verpflichtungen sowie f) Ausbildungs-, Übungs- und Bereitschaftsaufgaben einzuplanen, wenn insbesondere Abwesenheiten aufgrund von Aus- und Fortbildung, Lehrgängen, Krankheit, eingeschränkter Verwendungsfähigkeit und fehlenden einsatznotwendigen Qualifikationen berücksichtigt werden; falls nein, a) in welchen Bereichen bestehen derzeit solche personellen Mehrfachbindungen, b) wie groß ist die personelle Differenz zwischen Bedarf und tatsächlich verfügbarem Personal, c) welche Verwendungen beziehungsweise Fähigkeiten sind hiervon besonders betroffen, und d) mit welchen Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Vollausstattung der Panzerbrigade 45 zulasten der personellen oder materiellen Einsatzbereitschaft der in Deutschland für die Landesverteidigung vorgesehenen Kräfte erfolgt?

Berlin, den 25. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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