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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Schutz kapitulierender Kombattanten und der Zivilbevölkerung beim Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

12.10.2026

Aktualisiert

14.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/849412.10.2026

Schutz kapitulierender Kombattanten und der Zivilbevölkerung beim Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme

der Abgeordneten Heinrich Koch, Achim Köhler, Johann Martel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge, Loitering-Munition sowie KI-gestützter Zielerkennungs- und Entscheidungsunterstützungssysteme verändert die Gefechtsführung grundlegend. Gerade in dynamischen und unübersichtlichen Lagen kann sich der völkerrechtliche Status einer Person zwischen Zielerfassung, Waffenfreigabe und Wirkungseintritt ändern.

Nach Artikel 41 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen darf ein Gegner, der als außer Gefecht befindlich erkannt wird oder unter den gegebenen Umständen als solcher erkannt werden sollte, nicht angegriffen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die unmissverständlich ihre Absicht bekunden, sich zu ergeben, jede feindselige Handlung unterlassen und nicht zu entkommen versuchen. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob die Kampfhandlung aus unmittelbarer Nähe, aus der Luft oder mittels eines teilautomatisierten Systems erfolgt.

Für Waffensysteme der Bundeswehr gilt stets, dass ein Rahmen menschlicher Kontrolle gelte. Unklar bleibt für die Fragesteller jedoch, welche technischen, rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen beim Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme gewährleisten sollen, dass eine erst nach Zielidentifikation sichtbar werdende Kapitulation, Verwundung oder erkennbare Zivilperson tatsächlich noch berücksichtigt werden kann. Gleiches betrifft die Frage, wie Fehlidentifikationen durch bewaffnete unbemannte Systeme in schnell wechselnden Gefechtslagen verhindert und nachvollziehbar aufgearbeitet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche rechtlichen Maßstäbe legt die Bundesregierung bei der Planung, Beschaffung, Erprobung und beim Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme zugrunde, um den Schutz von Personen sicherzustellen, die im Sinne des Artikels 41 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen außer Gefecht befindlich sind?

2

Wird im Rahmen der völkerrechtlichen Prüfung neuer Waffen, Mittel und Methoden der Kriegführung (gemäß Artikel 36 ZP I) ausdrücklich geprüft, ob ein System unter realistischen Einsatzbedingungen Kapitulationsgesten, Verwundungen, Wehrlosigkeit oder einen sonstigen Wegfall der Zielbarkeit erkennen beziehungsweise eine entsprechende Neubewertung durch einen Menschen rechtzeitig ermöglichen kann?

3

Welche objektiv erkennbaren Merkmale einer Kapitulation oder Verwundung (z. B. spezifische Gesten, Signale) werden für die sensorische Erfassung, die Lagebilddarstellung und die Einsatzplanung bei unbemannten Systemen seitens der Bundeswehr zugrunde gelegt?

4

Welche nicht eingestuften Mindestanforderungen bestehen oder sind geplant an Sensorik, Bildqualität und Datenübertragungsraten (Echtzeitfähigkeit), damit Bedienpersonal Änderungen des Zielstatus vor dem Wirkungseintritt überhaupt verlässlich erkennen kann?

5

In welchen Fallgruppen oder Systemkategorien muss nach Auffassung der Bundesregierung technisch sichergestellt sein, dass ein bereits freigegebener und eingeleiteter Angriff noch abgebrochen, umgelenkt (Wave-off) oder das Wirkmittel selbstneutralisiert werden kann, sofern sich neue Informationen über den Zielstatus ergeben?

6

Welche Arbeitsdefinition des Begriffes der „menschlichen Kontrolle“ verwendet die Bundesregierung bei KI-gestützter Zielerkennung und bei teilautomatisierten Angriffssystemen konkret, insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Informationsstands, der verfügbaren Eingriffsmöglichkeiten und der hierfür tatsächlich verbleibenden Reaktionszeit?

7

Welche technischen oder prozeduralen Verfahren bestehen, um zu verhindern, dass Bedienpersonal automatisierten Zielvorschlägen oder vorgegebenen Zielklassifikationen ohne eigenständige rechtliche und tatsächliche Prüfung folgt (Vermeidung von Automation Bias), insbesondere in stark zeitkritischen Gefechtssituationen?

8

Enthalten die für bewaffnete unbemannte Systeme der Bundeswehr geltenden nationalen Grundsätze oder Einsatzregeln (Rules of Engagement) ausdrückliche und spezifische Vorgaben zum Schutz kapitulierender Kombattanten?

9

In welchem Umfang werden Bediener bewaffneter unbemannter Systeme sowie die an Zielauswahl und Waffenfreigabe beteiligten Angehörigen der Bundeswehr explizit zu Kapitulationsanzeigen über große Distanzen (Cross-Domain), zur Beurteilung mehrdeutiger Verhaltensweisen und zum kurzfristigen Abbruch eines Angriffs ausgebildet?

10

Welche Test-, Simulations- und Auswertungsverfahren nutzt oder plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Fähigkeit von Systemen und Bedienpersonal zu überprüfen, in wechselnden und gemischten Lagen (Sicht, Wetter, Präsenz von Zivilpersonen) zwischen aktiven Kombattanten, kapitulierenden Kombattanten, Verwundeten und Zivilisten zu unterscheiden?

11

Setzt sich die Bundesregierung in der NATO, der Europäischen Union, im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens und weiteren internationalen Foren für überprüfbare Standards ein, die bei bewaffneten unbemannten Systemen die Erkennung eines Statuswechsels, den Abbruch letaler Wirkungen sowie die Nachvollziehbarkeit von Zielentscheidungen technisch und rechtlich gewährleisten, und wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen?

Berlin, den 8. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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