Elterngeldreform 2027 – Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf Familien
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Claudia Weiss, Otto Strauß, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Elterngeld stellt nach Auffassung der Fragesteller eine der zentralen familienpolitischen Leistungen des Bundes dar. Es soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell absichern, ihnen Zeit für die Betreuung ihres Kindes ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unterstützen. Für Familien ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die finanziellen Rahmenbedingungen nach der Geburt eines Kindes verlässlich und planbar sind.
Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes liegen seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 grundsätzlich unverändert bei 300 beziehungsweise 1.800 Euro monatlich. Gleichzeitig ist das allgemeine Preisniveau erheblich gestiegen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus“ ausgeführt, dass der allgemeine Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 um 43,9 Prozent gestiegen sei. Eine regelmäßige Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrages entsprechend der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bislang nicht vorgesehen (https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105926.pdf).
Damit haben die seit 2007 nominal unveränderten Beträge erheblich an realer Kaufkraft verloren. Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang das Elterngeld seine Funktion der finanziellen Absicherung von Familien nach der Geburt eines Kindes unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen noch erfüllen kann.
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des Elterngeldes angekündigt. Danach sollen mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit und insbesondere für eine stärkere Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung gesetzt werden. Als mögliche Instrumente nennt der Koalitionsvertrag erhöhte Lohnersatzraten sowie eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate. Darüber hinaus sollen die Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar angehoben und bei Selbstständigen die Berechnungsgrundlage flexibilisiert werden. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode auf Seite 99 vor, die Rechte von Pflegeeltern zu stärken und auch für sie ein Elterngeld einzuführen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
In ihrer Antwort auf die Fragen 21 bis 21c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 vom 12. Mai 2026 erklärte die Bundesregierung hinsichtlich der angekündigten Weiterentwicklung des Elterngeldes, dass die Überlegungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens noch nicht abgeschlossen seien (https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105926.pdf).
Seitdem hat sich die politische und haushalterische Ausgangslage weiterentwickelt. Im Rahmen der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 hat die Bundesregierung die „Reform des Elterngelds“ ausdrücklich unter den vorgesehenen Konsolidierungsschritten aufgeführt. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen sind die fachlich zuständigen Ressorts aufgefordert, die von der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts so weit umzusetzen, dass sie etatreif sind (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/05/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-1-eckwerte-fuer-den-bundeshaushalt-2027.html).
Der inzwischen vorgelegte Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht für das Elterngeld einen Haushaltsansatz von rund 7,07 Mrd. Euro vor. Im Jahr 2026 sind hierfür rund 7,51 Mrd. Euro veranschlagt. Damit sinkt der Ansatz um rund 440 Mio. Euro beziehungsweise knapp sechs Prozent (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205456).
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien erklärte in ihrer Rede zum Bundeshaushalt 2027 vor dem Deutschen Bundestag am 10. September 2026, dass das Elterngeld reformiert werden müsse. Es solle zielgerichteter helfen, einfacher und digitaler werden. Darüber hinaus sollen Eltern darin bestärkt werden, Elternmonate partnerschaftlicher einzusetzen. Für diejenigen, die sich gegenwärtig auf ein Kind freuen, sagte die Bundesministerin ausdrücklich Vertrauensschutz zu (www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/bmbfsfj-haushaltsgesetz-2027-2452382).
Nach Auffassung der Fragesteller ergibt sich vor diesem Hintergrund erheblicher parlamentarischer Klärungsbedarf. Einerseits hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes angekündigt. Andererseits sinkt der für das Elterngeld vorgesehene Haushaltsansatz im Jahr 2027 um rund 440 Mio. Euro, während die Reform des Elterngeldes von der Bundesregierung zugleich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts genannt wird.
Für das Zusammentreffen einer angekündigten Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag und eines gleichzeitig deutlich sinkenden Gesamtansatzes sind nach Auffassung der Fragesteller insbesondere drei Faktoren beziehungsweise Erklärungsansätze denkbar.
- Erstens könnte der geringere Haushaltsansatz wesentlich auf der demografischen Entwicklung beruhen. Eine sinkende Zahl von Geburten und damit eine geringere Zahl von Leistungsberechtigten könnte dazu führen, dass die Gesamtausgaben für das Elterngeld trotz einer Anhebung einzelner Leistungsbeträge zurückgehen.
- Zweitens könnten die durch eine Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag entstehenden Mehrausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb des Elterngeldsystems ganz oder teilweise kompensiert werden. In Betracht kommen hierbei insbesondere Veränderungen der Bezugsdauer, der Anzahl und Aufteilung der Partnermonate, der Lohnersatzraten, des ElterngeldPlus, des Partnerschaftsbonus, der Anspruchsvoraussetzungen oder anderer leistungsbestimmender Regelungen. In diesem Fall wäre nach Auffassung der Fragesteller insbesondere zu klären, welche Familienkonstellationen durch die Reform finanziell besser- und welche gegebenenfalls schlechtergestellt würden.
- Drittens könnte die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag erst zu einem späteren Zeitpunkt oder zunächst nur teilweise in Kraft treten und deshalb im Haushaltsjahr 2027 noch nicht oder nicht vollständig ausgabenwirksam werden.
Welche dieser Erklärungsansätze beziehungsweise welche Kombination dieser Faktoren der Haushaltsplanung tatsächlich zugrunde liegt, ist nach Auffassung der Fragesteller bislang nicht hinreichend erkennbar. Insbesondere bedarf es ihrer Auffassung nach einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung, in welchem Umfang die gegenüber 2026 vorgesehene Verringerung des Haushaltsansatzes um rund 440 Mio. Euro auf der erwarteten Entwicklung der Geburtenzahlen, einer veränderten Zahl von Leistungsberechtigten, Veränderungen des Bezugsverhaltens oder bereits angenommenen beziehungsweise geplanten Änderungen des Elterngeldrechts beruht.
Ebenso ist in ihren Augen zu klären, ob eine Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag zusätzlich finanziert werden soll oder ob die hierfür erforderlichen Mittel ganz oder teilweise durch Veränderungen anderer Bestandteile des Elterngeldsystems aufgebracht werden sollen. Eine nominale Anhebung einzelner Leistungsbeträge könnte für bestimmte Familien dennoch mit einer finanziellen Schlechterstellung verbunden sein, sofern gleichzeitig Bezugsdauer, Anspruchsvoraussetzungen oder andere leistungsbestimmende Regelungen verändert würden.
Die Frage nach den Auswirkungen der Reform stellt sich den Fragestellern vor dem Hintergrund einer rückläufigen Geburtenentwicklung in besonderer Weise. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 in Deutschland 654.241 Kinder geboren und damit so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Die zusammengefasste Geburtenziffer lag bei 1,32 Kindern je Frau. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2026 setzte sich der Geburtenrückgang gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum fort (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html).
Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, welche Bedeutung die Bundesregierung der finanziellen Planbarkeit und Verlässlichkeit familienpolitischer Leistungen für die Entscheidung zur Familiengründung beziehungsweise für weitere Kinder beimisst und ob entsprechende Auswirkungen bei der Ausgestaltung der Reform berücksichtigt werden.
Die Fragesteller nehmen deshalb die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 zum Ausgangspunkt und fragen insbesondere nach den seit Mai 2026 eingetretenen Veränderungen des Planungsstandes, den dem Haushaltsansatz für das Jahr 2027 zugrunde liegenden Annahmen, dem Verhältnis zwischen angekündigten Leistungsverbesserungen und vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sowie den finanziellen und familienpolitischen Auswirkungen der geplanten Weiterentwicklung des Elterngeldes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie ist der aktuelle Stand der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 genannten Überlegungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes?
Welche konkreten Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft, vorbereitet oder zwischen den Ressorts abgestimmt?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter der von Bundesfamilienministerin Karin Prien am 10. September 2026 angekündigten „zielgerichteteren“ Ausgestaltung des Elterngeldes, und welche Änderungen gegenüber dem geltenden Recht sind hierfür vorgesehen beziehungsweise werden geprüft (vgl. Vorbemerkung)?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten stärkeren partnerschaftlichen Ausgestaltung des Elterngeldes, die Zahl oder Verteilung der Partnermonate oder sonstige Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld zu verändern, und wenn ja, welche konkreten Änderungen werden geprüft?
Beabsichtigt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand weiterhin, den Mindestbetrag des Basiselterngeldes von derzeit 300 Euro spürbar anzuheben, und wenn ja,
a) auf welchen Betrag?
b) zu welchem Zeitpunkt?
c) anhand welcher Berechnungsgrundlage?
Beabsichtigt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand weiterhin, den Höchstbetrag des Basiselterngeldes von derzeit 1.800 Euro spürbar anzuheben, und wenn ja,
a) auf welchen Betrag?
b) zu welchem Zeitpunkt?
c) anhand welcher Berechnungsgrundlage?
Welche Änderungen werden gegenwärtig hinsichtlich a) der Bezugsdauer, b) der Anzahl und Aufteilung der Partnermonate, c) der Lohnersatzraten, d) des ElterngeldPlus, e) des Partnerschaftsbonus, f) der Einkommensgrenzen sowie g) sonstiger Anspruchsvoraussetzungen geprüft, und welche dieser Änderungen könnten gegenüber dem geltenden Recht gegebenenfalls zu einer Verkürzung der Bezugsdauer oder Einschränkung von Ansprüchen führen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung des Elterngeldes die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern umzusetzen, und wenn ja,
a) welche Pflegeverhältnisse sollen hiervon erfasst werden?
b) Welche Anspruchsvoraussetzungen sollen gelten?
c) in welcher Höhe und für welche Bezugsdauer soll Elterngeld gewährt werden?
d) ab welchen Zeitpunkt soll der Anspruch bestehen?
e) mit welchen jährlichen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung hierfür in den Jahren 2027 bis 2030?
Welche konkreten Regelungen umfasst der von Bundesfamilienministerin Karin Prien am 10. September 2026 angekündigte Vertrauensschutz für diejenigen, die gegenwärtig ein Kind erwarten, insbesondere hinsichtlich a) des maßgeblichen Stichtages? b) der Leistungshöhe? c) der Bezugsdauer? d) der Partnermonate? e) sonstiger Anspruchsvoraussetzungen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand, einen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes vorzulegen, und zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Änderungen in Kraft treten?
Welche konkrete Bedeutung hat die in den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 im Zusammenhang mit den Konsolidierungsschritten genannte „Reform des Elterngelds“ für Inhalt und finanzielle Zielsetzung der geplanten Elterngeldreform?
Welchen finanziellen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts erwartet die Bundesregierung nach ihren derzeitigen Planungen von der Reform des Elterngeldes im Jahr 2027 sowie jeweils in den Jahren 2028 bis 2030?
Auf welchen konkreten Annahmen beruht der im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 vorgesehene Ansatz von rund 7,07 Mrd. Euro für das Elterngeld?
In welcher Höhe beruht die Verringerung des Haushaltsansatzes von rund 7,51 Mrd. Euro im Jahr 2026 auf rund 7,07 Mrd. Euro im Jahr 2027 (vgl. Vorbemerkung) nach den Berechnungen beziehungsweise Annahmen der Bundesregierung jeweils auf a) der erwarteten Entwicklung der Geburtenzahlen? b) der Entwicklung der Zahl der Anspruchsberechtigten? c) Veränderungen der durchschnittlichen Leistungshöhe? d) Veränderungen der durchschnittlichen Bezugsdauer? e) Veränderungen des Erwerbs- und Bezugsverhaltens von Müttern und Vätern? f) der geltenden beziehungsweise einer gegebenenfalls veränderten Einkommensgrenze? g) sonstigen demografischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen? h) erwarteten beziehungsweise geplanten gesetzlichen Änderungen?
Sind in dem Haushaltsansatz von rund 7,07 Mrd. Euro bereits finanzielle Auswirkungen der geplanten Elterngeldreform berücksichtigt, und wenn ja, welche konkreten Reformannahmen einschließlich einer Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag sowie der angekündigten Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern wurden der Haushaltsplanung zugrunde gelegt und mit welchen jeweiligen Mehr- beziehungsweise Minderausgaben rechnet die Bundesregierung?
Wenn die konkrete Ausgestaltung der Elterngeldreform noch nicht abschließend feststeht, auf welcher Grundlage wurden mögliche finanzielle Auswirkungen der Reform bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 berücksichtigt?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die angekündigte Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag bereits im Jahr 2027 vollständig ausgabenwirksam wird, und wenn nein, a) ab welchem Zeitpunkt soll sie ausgabenwirksam werden? b) welche Ausgaben sind hierfür jeweils für die Jahre 2027 bis 2030 eingeplant?
Sollen die durch eine Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag entstehenden Mehrausgaben ganz oder teilweise durch Einsparungen beziehungsweise Minderausgaben an anderer Stelle innerhalb des Elterngeldsystems kompensiert werden, und wenn ja, a) durch welche konkreten Maßnahmen? b) welche Gruppen von Anspruchsberechtigten wären hiervon betroffen? c) welche Minderausgaben werden durch die jeweiligen Maßnahmen erwartet?
Hat die Bundesregierung Modellrechnungen darüber erstellt, welche finanziellen Auswirkungen die derzeit geprüften Reformvarianten gegenüber dem geltenden Recht auf unterschiedliche Familien- und Erwerbskonstellationen hätten?
Wenn die Vorfrage bejaht wird, welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich nach diesen Modellrechnungen jeweils für a) Familien mit einem Erwerbseinkommen? b) Familien mit zwei Erwerbseinkommen? c) Alleinerziehende? d) Familien mit drei oder mehr Kindern? e) Eltern mit niedrigen Erwerbseinkommen? f) Eltern mit mittleren Erwerbseinkommen? g) Eltern mit höheren Erwerbseinkommen? h) Selbstständige? i) Familien, in denen ein Elternteil nach der Geburt längerfristig die Betreuung des Kindes übernimmt?
Wie viele Elterngeldbeziehende würden nach den derzeit geprüften Reformvarianten gegenüber dem geltenden Recht voraussichtlich a) finanziell besser gestellt, b) finanziell schlechter gestellt, c) finanziell im Wesentlichen unverändert gestellt, und wie hoch wäre die durchschnittliche jährliche Mehr- beziehungsweise Minderleistung der jeweiligen Gruppe?
Hat die Bundesregierung untersucht, welche Auswirkungen eine Veränderung beziehungsweise Verkürzung der Bezugsdauer auf die Entscheidung von Eltern haben könnte, wie lange Mutter beziehungsweise Vater die Betreuung des Kindes übernimmt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Hat die Bundesregierung untersucht, ob eine stärkere partnerschaftliche Ausgestaltung der Elternmonate für Familien, in denen ein Elternteil nach der Geburt überwiegend oder vollständig die Betreuung des Kindes übernimmt, gegenüber dem geltenden Recht zu einer Verringerung der insgesamt verfügbaren Elterngeldleistung führen könnte, und wenn ja, welche Familien wären hiervon betroffen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926, wonach der allgemeine Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 um 43,9 Prozent gestiegen ist, die reale Kaufkraftentwicklung des seit 2007 grundsätzlich unveränderten Mindestbetrages des Basiselterngeldes von 300 Euro?
Welchem Betrag müsste nach Berechnungen der Bundesregierung der Mindestbetrag von 300 Euro im Jahr 2027 entsprechen, wenn die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex seit 2007 vollständig berücksichtigt würde?
Welchem Betrag müsste nach Berechnungen der Bundesregierung der Höchstbetrag von 1.800 Euro im Jahr 2027 entsprechen, wenn die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex seit 2007 vollständig berücksichtigt würde?
Welche jährlichen Mehrkosten würden nach Berechnungen der Bundesregierung entstehen, wenn Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes zum 1. Januar 2027 entsprechend der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex seit 2007 angepasst würden?
Hat die Bundesregierung die Einführung einer regelmäßigen Dynamisierung von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes geprüft, und wenn ja, welche Modelle wurden geprüft und zu welchem Ergebnis ist sie jeweils gekommen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der finanziellen Planbarkeit und Absicherung nach der Geburt eines Kindes für a) die Entscheidung zur Familiengründung? b) die Entscheidung für weitere Kinder? c) den Zeitpunkt der Geburt eines ersten oder weiteren Kindes bei?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen, wissenschaftliche Studien oder Modellrechnungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen Höhe und Ausgestaltung des Elterngeldes und a) der Entscheidung zur Familiengründung, b) der Entscheidung für weitere Kinder, c) dem Zeitpunkt der Geburt eines ersten oder weiteren Kindes sowie d) der Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern vor, und wenn ja, welche wesentlichen Erkenntnisse ergeben sich daraus?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den derzeit geplanten beziehungsweise geprüften Änderungen des Elterngeldes auf die Geburtenentwicklung in Deutschland, und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse beziehungsweise Modellrechnungen stützt sie diese Einschätzung?
Hat die Bundesregierung untersucht, ob eine Kürzung der Bezugsdauer, eine Einschränkung anderer Ansprüche oder eine finanzielle Schlechterstellung bestimmter Familienkonstellationen Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Familiengründung beziehungsweise zur Geburt weiterer Kinder haben könnte, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Welches familienpolitische Hauptziel verfolgt die Bundesregierung mit der geplanten Weiterentwicklung des Elterngeldes, und in welchem Verhältnis steht dieses Ziel zu dem mit der Reform verbundenen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts?
Welche messbaren Kriterien beziehungsweise Kennzahlen will die Bundesregierung heranziehen, um nach Inkrafttreten einer Reform beurteilen zu können, ob die mit ihr verfolgten familienpolitischen Ziele erreicht wurden?
Welchen Stellenwert haben bei der Ausgestaltung der Reform jeweils a) die finanzielle Absicherung von Familien nach der Geburt eines Kindes? b) die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder? c) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? d) eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung? e) die Unterstützung von Mehrkindfamilien? f) die Unterstützung Alleinerziehender? g) die Unterstützung Selbstständiger? h) die Begrenzung beziehungsweise Verringerung der Ausgaben des Bundes für das Elterngeld?
Wie bringt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung und spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes mit a) dem für 2027 gegenüber 2026 um rund 440 Mio. Euro reduzierten Haushaltsansatz und b) der Einordnung der Elterngeldreform als Konsolidierungsschritt im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 in Einklang?