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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Ausfallzeiten der vom Bund geförderten Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

12.10.2026

Aktualisiert

13.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/849612.10.2026

Ausfallzeiten der vom Bund geförderten Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ab 2020 das Projekt H2Rivers mit 20 Mio. Euro gefördert (www.h2rivers.de/h2rivers/projektbeschreibung).

Teil der Förderung waren auch Abfallsammelfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. So wurde jeweils für die Städte Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen ein solches Fahrzeug angeschafft (www.h2rivers.de/h2rivers/abfallsammelfahrzeuge).

Laut einer aktuellen Beschlussvorlage im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Heidelberg mit dem Titel „Umrüstung Abfallsammelfahrzeug mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb auf Dieselantrieb“ hat die Stadt Heidelberg einen Zuschuss von 744.241,50 Euro für dieses Fahrzeug erhalten, bei einem Gesamtpreis von 1.119.98 Euro. Die Zweckbindungsfrist betrug nur 2 Jahre.

Der Ist-Zustand des Fahrzeugs wäre während der eingesetzten Zeit so katastrophal gewesen, dass es in Summe von 2023 bis 2026 eine Standzeit von 64 Prozent hatte, in den Jahren 2025 und 2026 jeweils über 80 Prozent. In dieser Zeit musste das Fahrzeug durch ein altes Reservefahrzeug ersetzt werden. Weiter wird ausgeführt, dass nach Rücksprache mit anderen kommunalen Betreibern, die wasserstoffbetriebene Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz hätten, die festgestellten Probleme und Ausfallzeiten in vergleichbarer Form auch bei vielen anderen Fahrzeugen auftreten würden (https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=393072&type=do).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder reinem Batteriebetrieb hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2020 gefördert (bitte getrennt listen pro Jahr, Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb, Fördersumme)?

2

Welche Gesamtsumme an Förderung hat die Bundesregierung für Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder reinem Batteriebetrieb seit dem Jahr 2020 ausgezahlt (bitte getrennt listen für Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb)?

3

Wie viele der geförderten Fahrzeuge sind nach Wissen der Bundesregierung noch im Einsatz (bitte getrennt für Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb)?

4

Wie viele verschiedene Förderprogramme für Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder reinem Batteriebetrieb der Bundesregierung gab es (bitte die einzelnen Programme und geplante sowie abgerufene Fördermittel listen)?

5

Hat die Bundesregierung die einzelnen Förderprogramme aktiv verfolgt und Rückmeldungen zu dem Status der Fahrzeuge eingefordert oder erhalten?

6

War der Bundesregierung bekannt, dass die Standzeiten des Fahrzeugs in Heidelberg eklatant hoch sind (wenn ja, ab wann war es bekannt)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Stand- und Werkstattzeiten der anderen geförderten Fahrzeuge (wenn ja, bitte die Informationen gruppiert nach Jahresscheiben listen, Fahrzeuge mit Standzeiten unter 20 Prozent, 20 Prozent bis 50 Prozent, 50 Prozent-70 Prozent, über 70 Prozent)?

8

Hat die Bundesregierung sich an den Werkstattkosten der geförderten Fahrzeuge beteiligt (wenn ja, bitte getrennt listen pro Jahr, Wasserstoff-Verbrenner, Wasserstoff-Brennstoffzelle und reinem Batteriebetrieb, Gesamtsumme Werkstattkosten und Anteil Bund)?

9

Aus welchem Grund betrug die Zweckbindungsfrist in Heidelberg nur 2 Jahre und sind die Zweckbindungsfristen der anderen Förderungen ähnlich (wenn ja, bitte allgemein ausführen, worin die Vorteile einer so kurzen Zweckbindungsfrist bestehen)?

10

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Förderprogramme?

Berlin, den 2. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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