Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/8021)
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski, Lukas Rehm, Jan Feser, Carsten Becker, Bernd Schuhmann, Achim Köhler, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Die gesetzliche Rente stand als eine der wichtigsten Formen staatlich organisierter Sozialversicherungsleistungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten immer wieder im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Insbesondere ihre Belastbarkeit angesichts des demografischen Wandels rückte in der letzten Zeit verstärkt in den Fokus. Einen wesentlichen Aspekt innerhalb dieser Diskussionen stellt die Frage nach den Rentenhöhen dar und ob die gesetzliche Rente auch in Zukunft noch als alleiniges Sicherungssystem ausreicht, um Altersarmut zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache 21/8021, Vorbemerkung der Fragesteller).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (ebd.) führt die Bundesregierung aus: „Ausgehend von Umfang und Detailtiefe der 47 Fragen kann die Bereitstellung einiger, nicht bereits statistisch erfasster, Informationen von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden, da der Arbeitsaufwand zur Bereitstellung dieser Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Erstellung, Auswertung und Aufbereitung befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, diese erfragten Informationen als Daten vollständig statistisch zu erfassen bzw. standardmäßig auszuwerten und aufzubereiten. […] Dies betrifft beispielsweise Fragen nach dem Rentenzahlbetrag unter dem EU‑SILC-Schwellenwert, dem Bruttorentenbetrag oder den Median-Zahlbeträgen, da der Rentenzahlbetrag in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nur als durchschnittlicher Rentenzahlbetrag sowie in bestimmten Rentenzahlbetragsklassen vorliegt. Die komplexen Fallgruppen und Differenzierungen erfordern einen hohen Programmierungsaufwand und entsprechende Programmlaufzeiten, da je Berichtsjahr mehrere Millionen Fälle auszuwerten wären.“
Wenngleich die Fragesteller dies zur Kenntnis nehmen, wurde die Frage nach den Renten-Medianzahlbeträgen – zumindest in der Formulierung von Frage 3 – in vergangenen Legislaturperioden bereits beantwortet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21822).
Für die Fragesteller ergeben sich daraus weitere, teils in ihrer Komplexität reduzierte Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2020, 2024 und 2025 die Median-Zahlbeträge der Versichertenrenten insgesamt und differenziert nach den Rentenarten Altersrenten mit Regelaltersrenten, Renten für besonders langjährig Versicherte und für langjährig Versicherte sowie Renten bei voller und teilweiser Erwerbsminderung (bitte neben dem Median auch den Durchschnitt ausweisen)?
Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die angeführten Median-Renten auf Männer und Frauen, das Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland, die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen Nationalitäten: Deutsche, und Ausländer (vgl. Vorfrage)?
Wie hoch war in den Jahren von 2010 bis 2025 Anzahl und jeweils der Anteil (am Rentenzugang insgesamt sowie am Rentenzugang der jeweiligen Gruppe) der Personen mit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen sowie nach Nationalität: Deutsche und Ausländer aufschlüsseln)?
Wie stellte sich in den Jahren von 2010 bis 2025 jeweils die Höhe des durchschnittlichen Zahlbetrages der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang dar, unterschieden nach insgesamt, teilweiser Erwerbsminderung, voller Erwerbsminderung (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen sowie nach Nationalität: Deutsche und Ausländer aufschlüsseln)?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020, 2024 und 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB), die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Helfer“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020, 2024 und 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB), die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Fachkraft“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020, 2024 und 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB), die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020, 2024 und 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB), die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Experte“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020, 2024 und 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten, die im Jahr 2025 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 von 1.446 Euro pro Monat lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten, die im Jahr 2024 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2024 von 1.378 Euro pro Monat lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten, die im Jahr 2020 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 von 1.300 Euro pro Monat lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten, die im Jahr 2015 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 von 1.064 Euro pro Monat lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten, die im Jahr 2010 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2010 von 952 Euro pro Monat lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten langjährig Versicherter, die im Jahr 2025 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 in Höhe von 1.446 Euro lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten langjährig Versicherter, die im Jahr 2020 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 in Höhe von 1.300 Euro lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Renten langjährig Versicherter, die im Jahr 2015 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 in Höhe von 1.064 Euro lagen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland, nach soziodemographischen Merkmalen: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Altersrentner, die trotz Rentenbezug aufgrund Alters weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise ausüben (bitte getrennt ausweisen nach: sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Bund, West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer und Frauen sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylländer)?