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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Familien in der Grundsicherung im Jahr 2026

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

13.10.2026

Aktualisiert

14.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/851613.10.2026

Familien in der Grundsicherung im Jahr 2026

der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Ladzinski, Achim Köhler, Iris Nieland, Thomas Stephan, Jan Feser, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Juli 2024 stellten ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien im Bürgergeldbezug. Bei den Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) haushaltsführend war, standen zu diesem Zeitpunkt 379.619 ausländische BG mit Kindern (61 Prozent) 242.586 deutschen BG mit Kindern (39 Prozent) gegenüber (Bundestagsdrucksache 20/14083, siehe Tabelle 4).

Im Juni 2010 war das Verhältnis noch umgekehrt: Damals standen 481.393 deutschen BG mit Kindern (70,6 Prozent) 200.358 ausländische BG mit Kindern (29,4 Prozent) gegenüber. Somit hat sich die Zahl der deutschen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter für den Haushalt verantwortlich ist, in den letzten 14 Jahren halbiert, während die Zahl der ausländischen Bedarfsgemeinschaften, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter für den Haushalt verantwortlich ist, mit Kindern um rund 179.000 gestiegen ist (Bundestagsdrucksache 20/8967, siehe Tabelle 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter Regelleistungsberechtigter (RLB) lebte (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) lebte (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11] , Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB erwerbstätig war, entwickelt (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter arbeitsloser erwachsener ELB lebte (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer)?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB Langzeitleistungsbezieher war, entwickelt (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11] , Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer; Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren)?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Kinder unter 18 Jahren folgender Alterskohorten a) unter 15 Jahren, b) unter 3 Jahren, c) 3 bis unter 6 Jahren, d) 6 bis unter 15 Jahren sowie e) 15 bis unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit differenziert ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil (an allen Kindern in BGs) von Kindern unter 18 Jahren in folgenden Bedarfsgemeinschaftstypen a) BG mit einem Kind, b) BG mit zwei Kindern, c) BG mit drei Kindern, d) BG mit vier Kindern und e) BG mit fünf und mehr Kindern jeweils entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

9

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter RLB lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

10

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

11

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter erwerbstätiger ELB lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

12

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter Langzeitleistungsbezieher lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien)?

13

Wie viele Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Wege des Familiennachzugs eingereist?

14

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der neuen Grundsicherung auf Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, insbesondere hinsichtlich Vermittlungsvorrang, Mitwirkungspflichten und Leistungsminderungen?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Lohnabstand zwischen Bedarfsgemeinschaften mit einem, drei und fünf Kindern im Leistungsbezug und vergleichbaren Haushalten mit einem Vollzeitverdiener zum Mindestlohn und liegen ihr hierzu eigene Modellrechnungen vor, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Welche Erkenntnisse, etwa aus Studien des IAB, liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften aufgewachsen sind, als Erwachsene selbst Leistungen nach dem SGB II beziehen und unterscheidet sich dieser Anteil nach Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund?

Berlin, den 12. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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