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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

13.10.2026

Aktualisiert

14.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/851713.10.2026

Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich

des Abgeordneten Marc Bernhard und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller haben bereits mit den Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/15107 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/151/1915107.pdf) und 20/7429 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/074/2007429.pdf) die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung thematisiert. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/074/2007429.pdf) wies für das Jahr 2022 Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Träger der Deutschen Rentenversicherung von insgesamt rund 4,58 Mrd. Euro aus, gegenüber rund 4,08 Mrd. Euro im Jahr 2019. Der Anteil an den Gesamtausgaben blieb im selben Zeitraum mit rund 1,3 Prozent bei den Regionalträgern nahezu konstant. Die Kosten je Versicherten stiegen bei der DRV Bund von 65 Euro (2018) auf 74 Euro (2021), ein Anstieg um rund 13,8 Prozent, während sie bei den Regionalträgern im selben Zeitraum nur von 73 Euro auf 77 Euro und damit um rund 5,5 Prozent zunahmen. Zugleich teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass die geltende Haushaltssystematik der Rentenversicherungsträger eine Zuordnung von Verwaltungskosten zu einzelnen Leistungskomponenten – etwa der Grundrente – nicht zulassen.

Die Deutsche Rentenversicherung beschäftigte nach eigenen Angaben zum 30. Juni 2024 insgesamt 62.400 Mitarbeiter und verwaltete zum 1. Juli 2023 Leistungen für 21,2 Millionen Rentner (Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung stellte in ihrem Bericht vom Juni 2026 fest, die Steuerung der Deutschen Rentenversicherung sei „schwerfällig und langsam“, Entscheidungen fielen häufig auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“; die historisch gewachsene Struktur aus 16 rechtlich selbständigen Trägern mit doppelter Selbstverwaltung erzeuge erheblichen Abstimmungsaufwand und lasse vorhandene Größenvorteile ungenutzt (www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1). Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem Bericht aus dem Jahr 2026 zudem, dass die DRV Bund seit dem Jahr 2019 rund 8,6 Mio. Euro sowie seit dem Jahr 2022 weitere rund 2,9 Mio. Euro an externe Beratungsunternehmen für die Digitalstrategie und den Aufbau einer trägerübergreifenden Stabsstelle gezahlt habe (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2026/drv-externe-beratung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3**).

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines solchen Verwaltungsapparats gehört jedoch nicht nur die Erfassung des finanziellen Aufwands, sondern auch dessen Verhältnis zur tatsächlichen Service- und Bearbeitungsqualität für die Versicherten. Hierzu besitzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben jedoch nicht einmal Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer von Widerspruchsverfahren gegen Rentenbescheide (https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101792.pdf).

Im internationalen Vergleich weisen andere staatliche Alterssicherungssysteme nach amtlichen Angaben deutlich abweichende Personal- und Kostenstrukturen aus. Die US-amerikanische Social Security Administration weist nach eigenen Angaben seit dem Jahr 1989 durchgehend Verwaltungskosten von nicht mehr als einem Prozent der Gesamtausgaben aus (www.ssa.gov/oact/STATS/admin.html). Die schwedische Pensionsmyndigheten beschäftigte zum Jahresende 2024 nach eigenen Angaben 1.639 Mitarbeiter und betreute damit rund 2,3 Millionen Pensionäre – rechnerisch entfielen somit rund 1.400 Pensionäre auf einen Mitarbeiter (www.pensionsmyndigheten.se/). Bei der Deutschen Rentenversicherung entfielen demgegenüber bei 21,2 Millionen Rentnern und 62.400 Mitarbeitern rechnerisch rund 340 Rentner auf einen Mitarbeiter (Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung).

Vor diesem Hintergrund knüpfen die Fragesteller an die vorgenannten Bundestagsdrucksachen an, um die dortigen Datenreihen zu aktualisieren, und erweitern die Abfrage um Fragen zur Trägerstruktur, zum internen Benchmarking sowie zum internationalen Vergleich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbestand der Deutschen Rentenversicherung insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember der Jahre 2019 bis 2025 (bitte in Vollzeitäquivalenten und in Köpfen sowie getrennt nach Verwaltungspersonal und Personal der Eigenbetriebe/Rehabilitationskliniken angeben)?

2

Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verwaltungsbereichen der Deutschen Rentenversicherung seit dem Jahr 2019 entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung des Personalbestandes seit dem Jahr 2021?

3

Wie hoch waren die Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2019 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung, jeweils aufgeschlüsselt nach DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern, absolut und als Anteil an den jeweiligen Gesamtausgaben, sowie unter gesonderter Ausweisung der Personalkosten für Beamte und für Tarifbeschäftigte (bitte in der Systematik der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7429 fortschreiben)?

4

Wie haben sich die Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Versicherten und je Rentenempfänger bei der DRV Bund und bei den Regionalträgern seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils prozentual entwickelt, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche relative Steigerungsrate zwischen diesen beiden Trägerarten?

5

Welcher Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten der DRV Bund entfiel in den Jahren 2021 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf die Wahrnehmung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben (§ 138 SGB VI) sowie von Sonder- und Gemeinschaftsaufgaben für das Gesamtsystem und gesondert für

a) Grundsatz- und Querschnittsaufgaben nach § 138 SGB VI,

b) die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 SGB VI,

c) die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 EstG,

d) die trägerübergreifende IT-Steuerung und Digitalisierung)?

6

Wie viele Mitglieder von Geschäftsführungen, Vorständen und Vertreterversammlungen gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 16 Trägern der Deutschen Rentenversicherung insgesamt, wie hoch waren die hierfür insgesamt aufgewendeten Kosten (Aufwandsentschädigungen, Sitzungen, Geschäftsstellen) in den Jahren 2023 bis 2025, und welcher Anteil dieser Gesamtkosten entfiel dabei jeweils auf Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen der Mitglieder selbst (bitte in Prozent angeben)?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Feststellung der Alterssicherungskommission, dass die Struktur mit 16 rechtlich selbständigen Trägern und doppelter Selbstverwaltung Größenvorteile ungenutzt lässt und zu erheblichem Abstimmungsaufwand führt, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus (vgl. Vorbemerkung)?

8

Existiert innerhalb der Deutschen Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung ein systematisches Benchmarking der Verwaltungseffizienz zwischen den einzelnen Trägern, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieses Benchmarking in den letzten fünf Jahren gekommen?

9

Wenn die Vorfrage bejaht wird, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus etwaigen im Rahmen dieses Benchmarkings festgestellten Effizienzunterschieden zwischen einzelnen Trägern mit vergleichbarem Versichertenbestand, und welche Maßnahmen wurden auf dieser Grundlage gegebenenfalls ergriffen?

10

Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung seit der Organisationsreform des Jahres 2005 Untersuchungen zu den Einsparpotenzialen einer weiteren Zusammenlegung von Trägern durchgeführt oder in Auftrag gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?

11

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Berichts des Bundesrechnungshofs zu den Beraterverträgen der DRV Bund im Bereich der Digital- und Transformationsstrategie gegebenenfalls ergriffen?

12

Wie hat sich der Umfang der von der Deutschen Rentenversicherung an externe Beratungsunternehmen vergebenen Aufträge im Bereich Digitalisierung, IT und Organisationsberatung nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2025 wertmäßig entwickelt, und wie hat sich im selben Zeitraum der interne Personalbestand in den Digital- und Transformationsbereichen entwickelt?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu dem vom Bundesrechnungshof kritisierten Modernisierungsbedarf der Datenstelle der Rentenversicherung vor, und welche Kostenrisiken sieht sie für den Weiterbetrieb bestehender Systeme sowie für notwendige Modernisierungsprojekte?

14

Wie hoch waren die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten nach Kenntnis der Bundesregierung, die durch die Einführung und laufende Bearbeitung des Grundrentenzuschlags in den Jahren 2021 bis 2025 entstanden sind, und wie verhält sich dies zu dem in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7429 genannten Budgetansatz von 204 Mio. Euro für das Jahr 2023? Und falls die Haushaltssystematik eine solche Zuordnung weiterhin nicht zulässt, bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung deren Anpassung?

15

Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2023 Anpassungen der Haushaltssystematik vorgenommen oder geprüft, um Verwaltungskosten künftig leistungsbezogen ausweisen zu können, und wenn nein, warum nicht?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der US-amerikanischen Social Security Administration im Verhältnis zur Zahl der von ihr betreuten Versicherten und Leistungsempfänger vor, und hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu diesen Daten im Vergleich zur Deutschen Rentenversicherung (wie lautet diese gegebenenfalls, vgl. Vorbemerkung)?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der schwedischen Pensionsmyndigheten im Verhältnis zur Zahl der von ihr betreuten Pensionäre vor, und hat sie sich zum Verhältnis von rund 1.400 Pensionären je Mitarbeiter in Schweden gegenüber rund 340 Rentnern je Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung eigene Positionierung erarbeitet (wie lautet diese gegebenenfalls)?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Verwaltungs- und Personalkostenquoten vergleichbarer gesetzlicher oder öffentlicher Rentenversicherungssysteme in anderen europäischen Staaten, insbesondere in Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und der Schweiz?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Verwaltungskosten der unter den Fragen 16 bis 18 genannten ausländischen Träger Versorgungslasten für Beamte oder vergleichbares Personal enthalten sind, wenn ja, inwieweit und inwieweit schränkt dies nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls die Vergleichbarkeit mit den Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung ein?

20

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 16 bis 19 sowie der Feststellungen der Alterssicherungskommission (www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1) Anlass, eine vertiefte internationale Vergleichsuntersuchung zur Effizienz der Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung in Auftrag zu geben?

21

Plant die Bundesregierung im Lichte der vorstehend genannten Feststellungen der Alterssicherungskommission und des Bundesrechnungshofs eine grundlegende Überprüfung der Personalausstattung, der Trägerstruktur und der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung und einer Absenkung der Verwaltungskostenquote?

Berlin, den 9 Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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