Umgang mit Waschbären (Procyon lotor) als invasiv eingestufte Art und Prüfung nicht-letaler Maßnahmen zur Populationskontrolle
der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Harald Ebner, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der aus Nordamerika stammende Waschbär (Procyon lotor) ist inzwischen in allen Bundesländern wildlebend verbreitet. Da er jedoch nicht aus eigener Kraft nach Europa gelangt ist, tragen wir eine besondere Verantwortung für einen respektvollen Umgang mit ihm, sodass der Tierschutz für ihn konsequent und im gleichen Maße garantiert sein muss wie für jede andere Tierart. Einerseits hat der Mensch ihn gezielt angesiedelt und andererseits haben entlaufene Waschbären aus Pelztierzuchtbetrieben zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Der Waschbär steht auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Für solche Arten sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 19 der Verordnung verpflichtet, wirksame Managementmaßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme zu minimieren. Aus fachlicher Sicht des Naturschutzes besteht die Sorge, dass vor allem bei gefährdeten Arten u. a. bei Amphibien, Reptilien und Vögeln (insbesondere Bodenbrüter) ein zusätzlicher Prädationsdruck durch Waschbären die Bestandssituation bei diesen Arten weiter verschärft. Teilweise hohe Populationsdichten in urbanen Räumen sowie Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können regional weitere Konfliktlagen schaffen. Zugleich verlangt europäisches Recht, dass den Tieren im Rahmen des Managements vermeidbare Schmerzen, Qualen oder Leiden erspart bleiben, soweit dies die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht beeinträchtigt.
Aktuell erfolgt das Management in Deutschland weit überwiegend über die Jagd. Die bundesweite Jagdstatistik weist für das Jahr 2024 ca. 284 000 erlegte Waschbären aus, 2014 waren es nur ca. 116 000 Tiere (www.jagdverband.de/zahlen-fakten/jagd-und-wildunfallstatistik/jagdstatistik-fuer-einzelne-wildarten). Obwohl die Bejagung so stark zugenommen hat, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung, dass die Waschbärpopulation in Deutschland weiter kontinuierlich ansteigt (Cunze et al., 2025, Ecological Indicators, 175:113568).
Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass rein jagdbasierte Strategien auf die Populationsentwicklung häufig nur begrenzt und oft nicht dauerhaft einwirken, auch weil Entnahmen möglicherweise durch höhere Fortpflanzungsraten ausgeglichen werden (kompensatorische Reproduktion). Zudem werden freiwerdende Lebensräume durch Tiere aus umliegenden Gebieten neu besetzt. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Bestand von 1,6 bis 2 Millionen Waschbären in Deutschland aus.
Der derzeit fast ausschließlich letale Ansatz wirft zudem erhebliche Tierschutzfragen auf. Etwa 40 Prozent der bejagten Tiere werden mit Fallen gefangen und anschließend getötet (WILD-Jahresbericht 2023). Sowohl die Fallenjagd mit stundenlanger Einsperrung, die Tötung gefangener Tiere und die vielerorts zulässige Bejagung während der Setz- und Aufzuchtzeit sind mit schwerwiegendem Leiden für die Tiere verbunden. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung werden in Fachkreisen nicht-letale Ansätze erörtert, wie beispielsweise Formen der Fertilitätskontrolle oder Fang-, Kastrations- und Freilassungsmethoden. Allerdings untersagt Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 grundsätzlich die Freisetzung gelisteter invasiver Arten in die Umwelt; Ausnahmen sind nur unter den Voraussetzungen der Artikel 8 und 9 der Verordnung möglich. Die Zulässigkeit solcher Verfahren hängt daher maßgeblich davon ab, ob und unter welchen Bedingungen entsprechende Ausnahmen in Betracht kommen. Das Projekt „Kastration/Sterilisation der wilden Waschbären in Berlin als ethisches, ökologisches und nachhaltiges Instrument des Populationsmanagements“ hat bereits einen konkreten wissenschaftlichen Ansatz zur Untersuchung eines nichtletalen Managementverfahrens beim Waschbären aufgezeigt (www.animaltestinfo.de/act_show_pdf.cfm?ntpID=63829&CFID=254651174&CFTOKEN=1aa1179fd977e4ee-D2E048BB-BA38-243B-571FFAA132F4616C). Auch eine aktuelle projektbasierte Studie in der Uckermark hat das Potenzial von nichtletalen Methoden zur wirksamen Populationskontrolle im Rahmen eines individuenbasierten Managements gegenüber einer flächendeckenden Bejagung aufgezeigt. Perspektivisch ist u. a. die Verabreichung von Kontrazeptiva mittels selbstinjizierender KI-gestützter Lebendfallen ein besonders interessanter Ansatz (www.nul-online.de/themen/artenschutz-und-biotopverbund/article-11701177-201984/individuenbasiertes-management-invasiver-arten-.html). Damit könnten Probleme wie lange Aufenthalte in den Fallen, Beifänge anderer Tierarten und ein hoher Personalaufwand für die Kastration vermieden werden.
Bislang ist unklar, inwieweit die Bundesregierung nicht-letale Ansätze prüft oder fördert, wie sie deren Vereinbarkeit mit europäischem Recht bewertet und wie Bund und Länder die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben beim bisherigen, überwiegend letalen, Management sicherstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Größe der Waschbärpopulation in Deutschland vor (bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern), und auf welchen wissenschaftlichen Methoden beruhen diese Schätzungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, falls hierzu keine belastbaren Bestandsdaten vorliegen, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein bundesweit einheitliches Monitoring der Bestandsgröße zu veranlassen?
a) Falls ja, wie ist der aktuelle Stand der Planungen?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu regionalen Entwicklungstrends der Population in Deutschland und der regionalen Ausbreitungsdynamik seit 2020 vor?
Welche Ziele und Ansätze verfolgen Bund und Länder beim Management der Waschbärpopulation im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten?
Welche wissenschaftlichen Studien oder Evaluierungen liegen der Bundesregierung vor, die belegen, dass die derzeit überwiegend jagdbasierte Populationskontrolle beim Waschbären zu einer nachhaltigen Reduktion der Population bzw. zu einer Verlangsamung der Ausbreitung führt?
Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wirksamkeit von Bejagung zur Bestandskontrolle zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass trotz steigender Abschusszahlen die Population des Waschbären in Deutschland weiterhin wächst?
Welche Forschungsvorhaben zu Waschbären hat der Bund seit 2020 gefördert und wie fließen deren Ergebnisse in das Management ein?
Welche wissenschaftlichen Studien und Forschungsarbeiten liegen der Bundesregierung zur Frage der kompensatorischen Reproduktion bei Waschbären vor?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Frage möglicher Auswirkungen von Waschbären auf die Bestandsituation insbesondere von Amphibien, Reptilien und Vogelarten in Deutschland vor? Zu welchen relevanten Fragestellungen in diesem Zusammenhang bestehen noch Forschungslücken?
Sind der Bundesregierung dokumentierte Beispiele und Untersuchungen bekannt, wo durch regionale gezielte Bejagung von Waschbären der prädatorische Druck auf heimische Tierarten oder das Ausbreitungstempo von Waschbären nachweislich wesentlich reduziert werden konnte und Populationen gefährdeter Arten sich nachweislich als Folge einer gezielten regionalen Bejagung erholen konnten (bitte entsprechende Quellennachweise auflisten)?
Welche Bundesmittel fließen in die letale Bejagung sowie Fangjagd des Waschbären und wie ist deren Kostenwirksamkeit im Sinne des Artikels 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 belegt?
In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bejagung oder der Fang von Waschbären auch während der Setz- und Aufzuchtzeit zulässig?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer Bejagung säugender, zur Aufzucht ihrer Jungtiere notwendiger Elterntiere mit § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz und Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, insbesondere im Hinblick auf verwaiste Jungtiere, die ohne das Muttertier verenden?
Sind die Anforderungen des Übereinkommens über internationale humane Fangnormen (AIHTS) für den Fang von Waschbären in Deutschland vollständig umgesetzt, welche Fallentypen sind entsprechend zertifiziert, und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls eine vollständige Umsetzung?
Welche bundesweit einheitlichen Mindeststandards gelten für Kontrollintervalle von Lebendfangfallen sowie für eine tierschutzgerechte Tötung lebend gefangener Waschbären nach § 4 Tierschutzgesetz?
In welchen Bundesländern sind Totschlagfallen für den Fang von Waschbären noch zulässig und wie bewertet die Bundesregierung deren Vereinbarkeit mit den §§ 1 und 4 Tierschutzgesetz sowie Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014?
Welche Auswirkungen der Managementmaßnahmen für den Waschbären auf Nichtziel-Arten hat die Bundesregierung in ihrem Bericht nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gemeldet, und auf welcher Datengrundlage wurde dabei die Wirksamkeit bewertet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfang des Beifangs geschützter Nichtzielarten wie z. B. Fischotter, Wildkatze oder Baummarder bei der Fallenjagd auf Waschbären und wie stellt sie die nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung gebotene Rücksichtnahme auf Nichtzielarten sicher?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Populationskontrolle des Waschbären das Verbot des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, sowie die Vorgabe des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, den Tieren vermeidbare Schmerzen, Qualen oder Leiden zu ersparen, eingehalten werden?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Wahl von Managementmaßnahmen ethische Aspekte des Umgangs mit Wildtieren, insbesondere bei intelligenten und sozial lebenden Säugetierarten wie dem Waschbären?
Inwieweit sieht die Bundesregierung nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der ausdrücklich auch nicht tödliche Maßnahmen zur Populationskontrolle vorsieht, eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, auch nicht-letale Maßnahmen zu prüfen, sofern diese geeignet sein könnten, negative Auswirkungen durch als invasiv gelistete Arten wirksam zu begrenzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die unionsrechtliche Möglichkeit, Fang-, Kastrations- und Wiederfreilassungsverfahren beim Waschbären im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen unter den Voraussetzungen des Artikels 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu erforschen?
Welche Voraussetzungen müssen nach Rechtsauffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit wissenschaftliche Untersuchungen zu nicht-letalen Managementmethoden beim Waschbären unter Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchgeführt werden können, und welche Zuständigkeiten liegen hierbei beim Bund bzw. bei den Ländern?
Inwieweit stuft die Bundesregierung das Zurücksetzen von ausschließlich zum Kastrieren gefangenen Waschbären als "Freisetzen" nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ein?
In welchen Gremien oder Formaten stimmt sich die Bundesregierung zur Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 mit anderen Mitgliedstaaten ab?
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht-letale Maßnahmen zur Populationskontrolle von als invasiv eingestuften Säugetieren ein, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Welche wissenschaftlichen Studien oder Pilotprojekte zur Fertilitätskontrolle bei als invasiv eingestuften Säugetierarten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 durchgeführt und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Sieht die Bundesregierung weiteren Forschungsbedarf zur Entwicklung oder Erprobung von Sterilisations- oder Fertilitätskontrollprogrammen bei Waschbären in Deutschland, und wenn ja, in welchen Bereichen bzw. hinsichtlich welcher Fragestellungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die weitere wissenschaftliche Erforschung und Entwicklung nicht-letaler Managementmethoden beim Waschbären, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Populationsentwicklung, Praktikabilität und Kosteneffizienz, finanziell oder auf andere Weise zu unterstützen?
Welche Forschungsaktivitäten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entwicklung von KI-gestützten automatischen Injektion von Kontrazeptiva in Lebendfallen bei Waschbären und anderen als invasiv eingestuften Säugetierarten und erwägt die Bundesregierung, in Kooperation mit den Bundesländern, solche Ansätze stärker zu unterstützen?
Welche Rolle spielen urbane Räume nach Auffassung der Bundesregierung beim Management der Waschbärpopulation und welche präventiven Maßnahmen und Strategien hält sie dort für besonders geeignet, um das Populationswachstum und Schäden wirksam zu begrenzen?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Management- und Maßnahmenblatts Waschbär in der Version 2018.02, und wenn ja, nach welchen Erkenntnissen und mit welchen Schwerpunkten?