BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Die Beziehungen der Bundesrepublik zu den Vereinigten Arabischen Emiraten

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.10.2026

Aktualisiert

19.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/863815.10.2026

Die Beziehungen der Bundesrepublik zu den Vereinigten Arabischen Emiraten

der Abgeordneten Cansu Özdemir, Jan van Aken, Isabelle Vandre, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ateş Gürpinar, Maren Kaminski, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gehören zu den wichtigsten Handelspartnern der Bundesrepublik in der Golfregion. Ausdruck der von der Bundesregierung verfolgten Vertiefung der Beziehungen sind die Golfreise von Bundeskanzler Friedrich Merz im Februar 2026 mit einer Wirtschaftsdelegation, in deren Rahmen unter anderem eine LNG-Liefervereinbarung zwischen RWE und der staatlichen Ölgesellschaft der Emirate ADNOC geschlossen und weitere Rüstungsexporte erörtert wurden (taz.de/Merz-beendet-Golf-Reise/!6152287/; www.zdfheute.de/politik/merz-kanzler-golf-abu-dhabi-saudi-arabien-100.html), sowie der erste Staatsbesuch eines emiratischen Präsidenten und Herrschers in Deutschland im September 2026.

Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan und Bundeskanzler Merz kündigten dabei zusätzliche VAE-Investitionen von rund 40 Mrd. Euro an – zusätzlich zum bisherigen Engagement von 34 Mrd. Euro. Das Geld soll vor allem in digitale Infrastruktur, künstliche Intelligenz, Energiesicherheit und Industrie fließen. Geplant ist unter anderem der Bau von Rechenzentren mit rund einem Gigawatt Gesamtkapazität. Von der 40-Mrd.-Euro-Investitionssumme sollen rund 10 Mrd. Euro auf Bayern entfallen. Zudem wurden ein deutsch-emiratischer Investitionsrat und ein neuer Strategischer Dialog vereinbart (www.zdfheute.de/politik/mohammed-bin-zayed-scheich-besuch-deutschland-vae-arabische-emirate-100.html). Zu Standorten, Eigentums- und Betreiberstrukturen sowie sicherheits- und datenschutzrechtlichen Fragen der geplanten Rechenzentren liegen bislang keine belastbaren öffentlichen Informationen vor. Auch ein von Merz in Aussicht gestelltes Freihandelsabkommen ist bislang ohne bekannte Umsetzungsschritte (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-golfreise-2405356).

Die EU-Kommission verhandelt seit 2025 über ein Freihandelsabkommen mit den VAE, u. a. zu Dienstleistungen, Investitionen, erneuerbaren Energien und kritischen Rohstoffen (www.gtai.de/de/trade/vereinigte-arabische-emirate/zoll/vae-freihandelsabkommen-1995074; germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-vereinigte-arabische-emirate-vereinbaren-aufnahme-von-freihandelsgesprachen-2025-04-11_de). Ob sich die Bundesregierung dabei für menschenrechtliche Konditionalitäten einsetzt, ist unbekannt. Dabei wäre dies aus Sicht der Fragestellenden dringend geboten: 2025 wurden in den VAE erstmals seit 2021 wieder Hinrichtungen vollstreckt, Frauen werden strukturell diskriminiert, Verfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker entsprechen nicht rechtsstaatlichen Standards, die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt (Platz 158 von 180 bei Reporter ohne Grenzen 2026) und gleichgeschlechtliche sexualisierte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt (www.amnesty.org/en/latest/news/2026/05/death-penalty-in-2025-facts-and-figures/; www.hrw.org/world-report/2026/country-chapters/united-arab-emirates; media.reporter-ohne-grenzen.de/production/6135/RSF-Rangliste-der-Pressefreiheit-2026-A4.pdf; features.hrw.org/features/features/lgbt_laws/). Auch die Lage migrantischer Arbeitskräfte bleibt trotz Reformen des Bürgschaftssystems von Abhängigkeit, Lohnraub, hohen Anwerbegebühren und Zwangsarbeitsrisiken geprägt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch warnt, ein GCC-Handelsabkommen könnte diese Situation verschärfen (www.hrw.org/world-report/2026/country-chapters/united-arab-emirates).

Hinzu kommen Transparenzprobleme im Rohstoffhandel: Dubai gilt laut des Schweizer Hilfswerks Swissaid als Umschlagplatz für Konfliktgold, staatsnahe emiratische Investmentvehikel halten zudem Anteile an afrikanischen Rohstoffvorkommen wie den Mopani-Kupferminen in Sambia (www.swissaid.ch/en/media/united-arab-emirates-more-than-ever-a-hub-for-conflict-gold/; discoveryalert.com.au/uae-mining-investments-africa-critical-minerals-gold-governance). Die VAE unterstützen in zahlreichen afrikanischen Konflikten gezielt bewaffnete, teils para- oder nichtstaatliche Akteure – etwa in Äthiopien, Libyen und Somalia – und tragen damit zur Destabilisierung der jeweiligen Staaten und Regionen bei, ohne dass sie dafür bislang nennenswerte politische Konsequenzen seitens ihrer internationalen Partner tragen mussten (www.swp-berlin.org/publikation/die-destabilisierende-rolle-der-vereinigten-arabischen-emirate-in-afrikanischen-konflikten). Besonders relevant ist dabei die Rolle der VAE im Sudan-Krieg: Die VN-Untersuchungskommission stellte im Juli 2026 fest, dass die Gewalt in El Fasher deutliche Merkmale eines Völkermords erfüllt. Im September wurde ein mit den VAE verbundenes Netzwerk bekannt, das die RSF mit Waffen, Ausbildung und Söldnern versorgt (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/07/sudan-mass-killings-abductions-and-gang-rape-carried-out-el-fasher; www.ohchr.org/en/press-releases/2026/09/sudan-external-support-networks-are-fuelling-conflict-and-civilian-harm-un). Die VAE weisen dies zurück (www.khaleejtimes.com/uae/uae-denies-involvement-in-sudan-civil-war-un-fact-finding-mission-report-response). Ob die Bundesregierung diese bekannten Vorwürfe gegenüber Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan angesprochen hat, ist öffentlich nicht bekannt.

Dabei genehmigten die amtierende und die vorherige Bundesregierung zwischen Januar 2023 und Oktober 2025 die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 245 Mio. Euro für die VAE (www.zdfheute.de/politik/deutschland/waffenexporte-deutschland-sudan-100.html), und Rüstungsexporte wurden durch die zum 1. April 2026 bekannt gegebene Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA – vor den genannten Feststellungen der VN-Untersuchungskommission – zusätzlich erleichtert (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1185018). Der Nahostwissenschaftler Stephan Roll kommt daher zu dem Schluss, dass „dem Export von Rüstungsgütern an die Golfstaaten in der Praxis kaum noch Grenzen gesetzt werden.“ Die zuvor erforderlichen Einzelfallgenehmigungen wurden im März durch die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung AGG Nr. 48 ersetzt, wodurch die Bundesregierung die Ausfuhr von Rüstungsgütern an die Emirate vereinfacht. Kritikerinnen und Kritiker sprechen aufgrund der nun fehlenden Exportkontrolle von einem 'Paradigmenwechsel' in der deutschen Rüstungsexportpolitik (table.briefings, security.table vom 15. September 2026).

Vor diesem Hintergrund ist zu klären, mit welcher Begründung die Bundesregierung an einem Ausbau der Beziehungen zu den VAE festhält.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche konkreten Inhalte, Vertragsparteien und Volumina umfasst das beim Staatsbesuch von Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan am 10./11. September 2026 angekündigte Investitionspaket in Höhe von rund 40 Mrd. Euro, aufgeschlüsselt nach Ressorts (digitale Infrastruktur/Rechenzentren, künstliche Intelligenz, Energie, Industrie, Rüstung, Verkehr und gegebenenfalls weitere Ressorts)?

2

Welche der über 40 angekündigten Einzelvereinbarungen sind der Bundesregierung im Wortlaut oder inhaltlich bekannt, und werden diese dem Parlament zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)?

3

An welchen konkreten Standorten in Deutschland sollen die geplanten Rechenzentren mit einer Gesamtkapazität von rund 1 Gigawatt errichtet werden, und trifft es zu, dass davon rund 10 Mrd. Euro auf Bayern entfallen sollen?

4

Welche deutschen und emiratischen Unternehmen bzw. staatlichen Investmentvehikel (z. B. Mubadala, ADQ, G42) sind als Betreiber, Eigentümer oder Kapitalgeber der geplanten Rechenzentren vorgesehen, und welche Beteiligungsverhältnisse sind der Bundesregierung bekannt?

5

Ist im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen eine Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§§ 55 ff. AWV), insbesondere im Bereich kritischer Infrastruktur, eingeleitet oder vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzw. andere Sicherheitsbehörden bei der Bewertung möglicher Risiken emiratischer Beteiligungen an deutscher digitaler Infrastruktur?

7

Welche öffentlichen Mittel, Bürgschaften, Fördergelder oder steuerlichen Vergünstigungen sind seitens Bund oder Ländern für die geplanten Rechenzentren zugesagt oder in Aussicht gestellt worden?

8

Welche Regelungen zu Datenschutz, Datenhoheit und zum Standort der Datenverarbeitung (Stichwort „Data Residency“) sind für die geplanten Rechenzentren vorgesehen?

9

Wie wird sichergestellt, dass Daten von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Behörden aus Deutschland ausschließlich in Deutschland bzw. den vorgesehenen Rechtsräumen gespeichert und verarbeitet werden und dass weder ausländische Dritte noch mit diesen verbundene Unternehmen oder staatliche Stellen Zugriff auf diese Daten erhalten können?

10

Welchen Energie- und Wasserbedarf werden die geplanten Rechenzentren nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich haben, und wie soll dieser Bedarf gedeckt werden, ohne die Klimaziele oder die Netzstabilität zu gefährden?

11

Wie viele Arbeitsplätze sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Investition in Deutschland entstehen, und in welchem Verhältnis stehen diese zum angekündigten Investitionsvolumen?

12

Wurden im Rahmen der Verhandlungen über das Investitionspaket menschenrechtliche, arbeitsrechtliche oder rechtsstaatliche Fragen (z. B. Presse- und Meinungsfreiheit, Umgang mit Menschenrechtsverteidigern) seitens der Bundesregierung angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13

Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den VAE für die Aufnahme verbindlicher menschenrechtlicher Konditionalitäten ein, und wenn ja, mit welchen konkreten Inhalten?

14

Wie viele Rüstungsexportgenehmigungen mit welchem Gesamtwert wurden seit Bekanntwerden der VN-Feststellungen zu VAE-Verbindungen in den Sudan-Krieg (Juli/September 2026) für die VAE erteilt (bitte nach Datum, Gütergruppe und Wert auflisten)?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA für Rüstungsexporte in die VAE angesichts der VN-Feststellungen zu überprüfen, auszusetzen oder einzuschränken und wenn nein, warum nicht?

16

Kann die Bundesregierung gänzlich ausschließen, dass deutsche Waffen über die VAE im Sudan und in anderen Konflikten zum Einsatz kommen, wenn ja weshalb, wenn nein, warum nicht?

17

Hält die Bundesregierung die bisherige Praxis der „Endverbleibserklärungen“ angesichts dokumentierter Umleitungen von Golf-Waffen nach Darfur noch für ein wirksames Kontrollinstrument?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellungen der VN-Sachverständigengruppe zu einem mit den VAE verbundenen Netzwerk, das die RSF mit Waffen, Ausbildung und ausländischen Kämpfern versorgt, und welche diplomatischen Schritte hat sie in diesem Zusammenhang gegenüber der Regierung der VAE unternommen?

19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Feststellungen der VN-Sachverständigen im Hinblick auf die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU, das der Bundeskanzler befürwortet hat?

20

Hat die Bundesregierung die Vorwürfe gegenüber den VAE an einer Beteiligung am Krieg im Sudan, der Einmischung in weitere Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent sowie Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Staatsbesuchs am 10./11. September 2026 gegenüber Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan angesprochen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

21

Wie viel Gold kauft Deutschland aus den VAE und wie stellt sie sicher, dass es sich dabei um kein Gold aus dem Sudan handelt?

22

Erfasst das beim Staatsbesuch am 10./11. September 2026 unterzeichnete Rechtshilfeabkommen in Strafsachen mit den VAE auch Steuerstraftaten nach §§ 370 ff. AO sowie Betrugs- und Marktmanipulationsdelikte im Zusammenhang mit Finanzprodukten, und sieht es die Auslieferung von in Deutschland mit Haftbefehl gesuchten Personen aus den VAE vor, oder enthält es Ausnahmen für fiskalische Delikte (bitte Vertragstext oder die einschlägigen Bestimmungen offenlegen)?

23

In wie vielen Steuerstrafverfahren gegen Influencerinnen und Influencer, Content-Creatorinnen und -Creator oder Finfluencerinnen oder Finfluencer, die den Bundes- und Landesfinanzbehörden bekannt sind (etwa aus den Datenauswertungen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen), haben die Beschuldigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt, wie viele Rechtshilfe- oder Auslieferungsersuchen wurden in diesen Fällen seit 2020 an die VAE gerichtet, und wie viele davon wurden bewilligt, abgelehnt oder nicht beantwortet?

24

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass eine Diversifizierung der Lieferketten für kritische Rohstoffe – insbesondere seltene Erden bzw. Permanentmagnetmetalle (Neodym, Dysprosium, Terbium), Gallium, Germanium sowie Kobalt – über die Vereinigten Arabischen Emirate lediglich eine zusätzliche, intransparente Handels- und Verarbeitungsstufe schafft, ohne die faktische Abhängigkeit von chinesischen Förder- und Verarbeitungskapazitäten entlang dieser Lieferketten zu verringern und was tut sie dagegen?

25

Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch den Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, und seiner Delegation in Deutschland insgesamt entstanden (bitte nach beteiligten Bundesministerien und Bundesbehörden, Kostenarten – insbesondere Sicherheit, Protokoll, Transport, Unterbringung und Personal – sowie den jeweiligen Haushaltstiteln aufschlüsseln und etwaige Erstattungen durch die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die beim Bund verbleibenden Nettokosten ausweisen), und, sofern eine abschließende Bezifferung noch nicht möglich ist, bis wann wird die Bundesregierung vollständige Angaben vorlegen?

26

Wer war Teil der Delegation von Mohammed bin Zayed Al Nahyan?

Berlin, den 30. September 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen