Müll- und Plastikmüllmonitoring in Deutschland: Regelmäßigkeit, Häufigkeit, Einheitlichkeit, Zuständigkeiten, Finanzierung und Wirksamkeit von Maßnahmen
des Abgeordneten Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Dank des Pfandsystems gibt es in Deutschland sehr hohe Verwertungs- und Rücklaufquoten von PET-Getränkeflaschen. Die Brutto-Recyclingquote lag bei 97,6 Prozent und die Netto-Recyclingquote bei 95,0 Prozent (www.forum-pet.de/wp-content/uploads/2024/09/2024_08_30_Kurzfassung_Verwertung-PET-Getraenkeflaschen-2023.pdf). Dennoch wird die Belastung von Meeren und Gewässern durch Plastikmüll vom Umweltbundesamt weiterhin als Herausforderung beschrieben (www.umweltbundesamt.de/publikationen/kunststoffe-in-der-umwelt; www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/190515_uba_fb_kunststoffe_bf.pdf, S. 6).
Gleichzeitig bestehen auf nationaler und europäischer Ebene koordinierte, in Abdeckung und Kompartimenten jedoch ungleichmäßige und methodisch nur begrenzt vergleichbare Monitoringstrukturen, deren Koordinierung unter anderem über die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erfolgt. Ein aktualisierter Entwurf des MSRL-Monitoring-Rahmenkonzepts liegt seit Oktober 2025 für die Überwachungsprogramme ab 2026 vor (https://mitglieder.meeresschutz.info/files/meeresschutz/berichte/art11-monitoring/zyklus2026/Entwurf_MSRL_Art11_Anlage_3_Monitoring-Rahmenkonzept_2025-10-14.pdf).
Vor diesem Hintergrund hat die EU mit der Richtlinie (EU) 2019/904 zusätzliche Produktanforderungen erlassen. Artikel 6 Absatz 1 schreibt ab dem 3. Juli 2024 die verbindliche Einführung fest verbundener Kunststoffverschlüsse („Tethered Caps“) bei Einweg-Getränkebehältern bis drei Liter vor (Richtlinie [EU] 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt [Text von Bedeutung für den EWR], Amtsblatt der Europäischen Union L 155 vom 12. Juni 2019, S. 1–19; Euro-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0904).
Diese Vorgabe wurde in Deutschland durch § 3 der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) umgesetzt; die Konformität wird bei Einhaltung der harmonisierten Norm EN 17665 vermutet (§ 3 EWKKennzV; www.gesetze-im-internet.de/ewkkennzv/__3.html, EN 17665:2022+A1:2023 [CEN]).
Nutzen und Erforderlichkeit dieser Regelung werden von Wirtschaft und Fachverbänden in Deutschland infrage gestellt, gerade angesichts der bereits sehr hohen Rücklaufquoten im Pfandsystem (https://kunststoffverpackungen.de/wp-content/uploads/2023/06/IK-Stellungnahme-PPWR_final-2023-02-06_de.pdf, Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. www.wafg.de/fileadmin/presse/gemeinsame_pressemitteilung_afg-v_eu-vorschlaege_verschluesse.pdf).
Gleichzeitig belegen Erhebungen von Verbraucherschutzorganisationen und Prüfinstituten spürbare Einschränkungen bei Alltagstauglichkeit und Barrierefreiheit der fest verbundenen Deckel (www.din.de/resource/blob/1189424/bd6930949d37e2440d424e30da5c6c11/studie-des-din-vr-gebrauchstauglichkeit-und-verbraucherakzeptanz-von-festverbundenen-kunststoffverschluessen-sog-tethered-caps-fuer-getraenkebehaelter-data.pdf; www.nim.org/fileadmin/PUBLIC/3_NIM_Publikationen/NIM-Studien/Weitere/Tathered_Caps/250526_Tethered_Caps_Kurzstudie_fin.pdf).
Angesichts dieser dokumentierten Handhabungsprobleme und der geringen Akzeptanz in der Bevölkerung steht nach Auffassung der Fragesteller zu befürchten, dass Verbraucher die Verschlüsse im Alltag frustriert abtrennen und die beabsichtigte Reduzierung von losem Plastikmüll damit verfehlt wird. Gestützt wird diese Befürchtung durch Berichte aus Schweden: So äußerte eine Expertin der schwedischen Umweltschutzorganisation Håll Sverige Rent öffentlich die Vermutung, dass anhaltend hohe Fundzahlen loser Verschlüsse an Küstenabschnitten darauf zurückzuführen sein könnten, dass sich Verbraucher über die fest verbundenen Deckel ärgern und diese vor Ort mutwillig abreißen (https://nius.de/gesellschaft/schweden-plastik-deckel-getraenke-europaeische-union-verordnung-eu-straende-muell).
Neben den klassischen Eintragsquellen wie Schifffahrt, Fischerei und Einträgen aus dem Binnenland rücken zudem Offshore-Windparks in den Fokus. Bereits auf Bundestagsdrucksache 19/22590 (S. 4) wies die Bundesregierung darauf hin, dass an deutschen Ostseestränden nach wissenschaftlichen Erhebungen (Schernewski et al. 2018) rund 8 Prozent des erfassten Mülls aus Offshore-Installationen wie beispielsweise Windkraftanlagen stammen. Studien des Helmholtz-Zentrums Hereon und weiterer Institute zeigen, dass durch Bau, Betrieb und wetterbedingte Erosion, insbesondere an den Rotorblättern, mikroplastische Partikel freigesetzt werden können. Der EU-Kommission ist der Mikroplastikabrieb von Windkraftanlagen bekannt (www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2026-002323-ASW_DE.html). Inwieweit diese Einträge in den bestehenden Meeresmüll-Monitorings (Strand, Meeresboden etc.) systematisch erfasst und ausgewertet werden, ist bislang unklar (https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2024.177509, https://doi.org/10.5194/wes-10-1123-2025, https://wes.copernicus.org/articles/10/1123/2025/wes-10-1123-2025.pdf).
Vor diesem Hintergrund bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer kritischen Überprüfung der bestehenden Monitoring-Maßnahmen auf Regelmäßigkeit, Einheitlichkeit, räumliche Abdeckung (einschließlich Inseln und Halligen), finanzielle Aufwendungen des Bundes sowie auf die tatsächliche evidenzbasierte Wirksamkeit der erlassenen Regulierungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit, Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müll- bzw. Plastikmüllmonitorings an Stränden der Nord- und Ostsee (einschließlich Inseln und Halligen)?
a) In welchen Intervallen beziehungsweise mit welcher Frequenz wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Monitoring an wie vielen und welchen konkreten Monitoringstränden durchgeführt (bitte tabellarisch nach Jahren seit 2018, nach Region Nordsee/Ostsee, Anzahl der Monitoringstrände, Anzahl der Erfassungen sowie erfasster Müll- und Plastikmüllteile aufführen, orientiert an den Tabellen auf den Bundestagsdrucksachen 19/28746 und 19/22590)?
b) Welche Institutionen und Behörden des Bundes sowie der Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für Planung, Durchführung, Koordinierung und Auswertung des Monitorings zuständig?
c) In welchem Umfang, sofern zutreffend, werden diese Monitoringmaßnahmen mit Mitteln des Bundes finanziert (bitte die jährlichen Ausgaben seit dem Jahr 2020 tabellarisch angeben)?
d) Ist das Monitoring nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit einheitlich geregelt, oder bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Küstenländern, zwischen Nord- und Ostsee sowie bei der Berücksichtigung von Inseln und Halligen?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Strandmüllmengen (Gesamtzahl und Plastikmüllteile, insbesondere Kunststoffdeckel/-korken) an den Monitoringstränden der deutschen Nord- und Ostsee seit den auf den Bundestagsdrucksachen 19/22590 und 19/28746 dargestellten Zeiträumen (bitte die Angaben zu Anzahl der Monitoringstrände, Anzahl der Erfassungen sowie Anzahl der Müll- und Plastikmüllteile für die Jahre ab 2018 bzw. 2019 bis zum aktuell verfügbaren Stand getrennt nach Nordsee und Ostsee in tabellarischer Form angeben)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit, Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müllmonitorings am Meeresboden, in der Wassersäule und in küstennahen Gewässern der Nord- und Ostsee (einschließlich Inseln und Halligen)?
a) Welche Monitoringprogramme (z. B. im Rahmen von International Bottom Trawl Survey [IBTS], Baltic International Trawl Survey [BITS] oder weiteren Surveys), nach Kenntnis der Bundesregierung, bestehen, in welchen Intervallen werden sie durchgeführt und welche Institutionen sind zuständig und in welchem Umfang fließen gegebenenfalls Bundesmittel in diese Programme (bitte jährliche Ausgaben seit 2020 angeben)?
b) Wie einheitlich sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Methoden und die räumliche Abdeckung (inklusive Inseln und Halligen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit, Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müllmonitorings in Bundeswasserstraßen, Flüssen, Seen und Bächen?
a) Welche Monitoringaktivitäten zu Müll und Plastikmüll bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Gewässern, in welchen Intervallen und mit welcher Methodik?
b) Welche Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zuständig (z. B. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Landesbehörden)?
c) In welchem Umfang, sofern zutreffend, werden diese Maßnahmen aus Bundesmitteln finanziert (bitte jährliche Ausgaben seit 2020 tabellarisch angeben)?
d) Inwieweit ist das Monitoring nach Kenntnis der Bundesregierung einheitlich und vergleichbar zwischen Bundeswasserstraßen und sonstigen Fließ- und Stillgewässern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit, Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müllmonitorings entlang von Bahntrassen, Autobahnen, Bundesstraßen und weiterer stark frequentierter Infrastruktur (z. B. Rastanlagen, Brücken, Hafenbereiche)?
a) Welche systematischen Monitoring- oder Erfassungsprogramme zu Müll und Plastikmüll bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Bereichen, in welchen Intervallen und mit welcher Methodik?
b) Welche Institutionen und Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zuständig (z. B. Deutsche Bahn AG, Autobahn GmbH des Bundes, Straßenbauverwaltungen der Länder, nichtstaatliche Akteure)?
c) In welchem Umfang verursachten oder verursachen diese Aktivitäten Kosten für den Bund (bitte etwaige jährliche Ausgaben seit 2020 tabellarisch angeben)?
d) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorgehen bundesweit einheitlich geregelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirksamkeit der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) hinsichtlich der Reduzierung von Plastikmüll in deutschen Meeresgewässern, an Stränden und in Binnengewässern, sowohl in Bezug auf nach besagter Richtlinie verbotene Kunststoffartikel als auch bezogen auf Tetrapak- und Flaschendeckel (Tethered Caps)?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorkommen entsprechender Müllteile (Tetrapak- und Flaschendeckel, Plastikstrohhalme und vergleichbare Artikel) seit der jeweiligen Umsetzung der Regelungen in den Monitoringdaten entwickelt (bitte nach Jahren und Regionen seit 2021 tabellarisch angeben, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen)?
b) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge der nach Richtlinie (EU) 2019/904 vom 3. Juli 2021 verbotenen Kunststoffprodukte im Vergleich der Monitoringergebnisse von vor und nach 2021 statistisch signifikant verändert und welche methodischen und statistischen Auswertungen und Daten liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
c) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge von losen Tetrapak- und Flaschendeckeln im Sinne Richtlinie (EU) 2019/904 vom 3. Juli 2024 im Vergleich der Monitoringergebnisse von vor und nach 2024 statistisch signifikant verändert und welche methodischen und statistischen Auswertungen und Daten liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
d) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge der Tetrapak-Packungen und Plastikflaschen mit und ohne Deckel im Vergleich der Monitoringergebnisse von vor und nach 2024 entwickelt und welche methodischen und statistischen Auswertungen und Daten liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
e) Liegen der Bundesregierung zu Deutschland belastbare Erkenntnisse über verhaltenswissenschaftliche Erhebungen, Praxistests oder Meldungen von Entsorgungs- und Recyclingunternehmen darüber vor, in welchem Umfang Verbraucher fest verbundene Verschlüsse („Tethered Caps“) vor dem Konsum oder der Rückgabe gewaltsam abtrennen (z. B. aufgrund von Handhabungsproblemen), und welche Auswirkungen hat oder hätte ein solches Verhalten nach Kenntnis der Bundesregierung auf die beabsichtigte Reduzierung von losem Plastikmüll (vgl. Vorbemerkung) und falls der Bundesregierung keine oder nur unzureichende Erkenntnisse nach vorliegen, bis zu welchem Zeitpunkt sind belastbare Bewertungen und vergleichende Daten zu erwarten?
f) Laufen derzeit wissenschaftliche Studien im Auftrag oder unter Beteiligung des Bundes zu den Auswirkungen dieser EU-Regelungen auf die Müllbelastung, und wenn ja, seit wann, bei welcher Institution und mit welchem Projektnamen und mit welchem Untersuchungsgebiet, beziehungsweise wenn nein, warum nicht und sind Studien geplant?
g) Liegen der Bundesregierung bereits konkrete, vergleichbare Monitoringdaten zum Vorkommen loser Kunststoffdeckel und -korken an deutschen Stränden und in Binnengewässern für die Zeiträume vor und nach dem 3. Juli 2024 vor (wenn ja, bitte diese tabellarisch angeben, wenn nein, bitte angeben, bis wann erste belastbare Auswertungen zu erwarten sind)?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der fest verbundenen Verschlüsse (Tethered Caps) auf die Alltagstauglichkeit, Handhabung und Barrierefreiheit (insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen), liegen der Bundesregierung bezüglich Frage 5 i) Studien, Stellungnahmen oder Praxistests (z. B. des DIN-Verbraucherrats oder vergleichbarer Institutionen) vor, und wenn ja, aus welchem Jahr, mit welchem Titel und Auftraggeber, und wenn nein, plant die Bundesregierung diese einzuholen bzw. erstellen zu lassen?
Welche Möglichkeiten und welche Grenzen sieht die Bundesregierung für eine mögliche bundesweit stärker harmonisierte, regelmäßige und methodisch vergleichbare Erfassung von Müll und Plastikmüll in den verschiedenen Bereichen (Strände und Küstengewässer einschließlich Inseln und Halligen, Flussufer und Binnengewässer, Verkehrsinfrastruktur wie Autobahnen und Bahntrassen etc.)?
Wenn Grenzen bestehen sollten, welche rechtlichen (z. B. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern), organisatorischen, finanziellen, fachlichen oder praktischen Gründe sieht die Bundesregierung, die einer stärkeren Harmonisierung und Vereinheitlichung entgegenstehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Müll- und Plastikmüllbelastung der Meeresumwelt durch den Bau, Betrieb und die Wartung von Off-shore-Windparks in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie den Küstengewässern der Nord- und Ostsee sowie über grenzüberschreitende Einträge aus den Windparks der Nachbarstaaten in die AWZ und aus deutschen Windenergiearealen in fremde Hoheitsgebiete seit dem Jahr 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22590)?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Monitoringprogramme oder systematische Erhebungen zu Müll aus diesen Anlagen, wie zum Beispiel Verpackungsmaterial, Bauschutt, verlorene oder abgerissene Teile, Wartungsmaterial (bitte gegebenenfalls nach Makromüll aus Bau, Betrieb und Wartung, Mikroplastik aus Rotorblatt-/ Beschichtungsabrieb und sonstige Partikel/Materialien aufschlüsseln)?
b) Wie werden etwaige Belastungen aus Offshore-Windparks, vor dem Hintergrund des auf Bundestagsdrucksache 19/22590 angeführten Anteils von 8 Prozent an Ostseestränden, nach Kenntnis der Bundesregierung in die allgemeinen Meeresmüll-Monitorings (Strand, Meeresboden etc.) einbezogen und ausgewertet (bitte nach Makromüll aus Bau, Betrieb und Wartung, Mikroplastik aus Rotorblatt-/Beschichtungsabrieb und sonstige Partikel/Materialien aufschlüsseln)?
c) Welche Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für entsprechende Erhebungen zuständig und in welchem Umfang fließen Bundesmittel in diese Aktivitäten (bitte seit 2018 angeben)?
d) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung mikroplastische Partikel und Beschichtungsabrieb aus der wetterbedingten Erosion von Rotorblättern von Offshore-Windenergieanlagen in den bestehenden Meeresmüll-Monitoringprogrammen (Strand, Meeresboden, Wassersäule) systematisch identifiziert, quantifiziert und den Quellen zugeordnet, welche konkreten Nachweis- und Analysemethoden kommen bei den genannten Partikeln nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz, und welche Institutionen sind dafür zuständig?
Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Trends bei der Müll- und Plastikmüllbelastung seit den letzten MSRL-Zustandsberichten (2018) sowie insbesondere auf Grundlage der MSRL-Zustandsbewertung 2024 (wonach Müllfunde an Stränden abnehmen, am Meeresboden jedoch zunehmen) in den oben genannten Bereichen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die mögliche Notwendigkeit eines verbesserten, einheitlicheren Monitorings (die Antwort möglichst tabellarisch und nach den jeweiligen Monitoringbereichen gegliedert strukturieren)?
a) Hat die Bundesregierung Überlegungen zu den unterschiedlichen Trends angestellt oder beabsichtigt dies und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen oder erwartet sie?
b) Welche Monitoringdaten erlauben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Quellenzuordnung?
c) Welche Bereiche sind nach Kenntnis bislang nicht ausreichend erfasst?
d) Welche Änderungen am Monitoring sind seitens der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung deshalb gegebenenfalls vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet (und wenn ja, wie lautet diese) zu dem umweltpolitischen Zielkonflikt, dass einerseits durch Betrieb und wetterbedingte Erosion von Offshore-Windenergieanlagen Mikroplastikpartikel in die Meeresumwelt eingetragen werden (vgl. u. a. Antwort der EU-Kommission E‑10‑2026‑002323‑ASW), andererseits jedoch ein Ausbau der Offshore-Kapazitäten in der Nordsee auf mindestens 300 Gigawatt bis zum Jahr 2050 forciert wird und die Bundesregierung Einnahmen aus Offshore-Ausschreibungen zur Gegenfinanzierung des Meeresnaturschutzes heranzieht (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2185832/293395d3dbdac350715a3652f96b2c93/2023-04-24-ostenede-nordsee-data.pdf, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205384)?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die partikuläre Mikroplastikbelastung durch Offshore-Windparks innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer und der deutschen AWZ systematisch zu bemessen sowie die Verdriftung dieser Partikel über hydrodynamische Modelle in angrenzende Meeresgebiete bilanzieren zu lassen, und wenn ja, auf welche Art und Weise (bitte ausführlich darstellen)?
b) Welche Maßnahmen und zulassungsrechtlichen Anforderungen (z. B. im Rahmen der BSH-Zulassungsverfahren oder Fortschreibungen des Standarduntersuchungskonzepts) beabsichtigt die Bundesregierung, soweit überhaupt beabsichtigt, festzulegen, um den partikulären Beschichtungsabrieb an Rotorblättern auf den Stand der besten verfügbaren Technik zu minimieren und eine grenzüberschreitende Verdriftung von Mikroplastik und Schadstoffen aus der deutschen AWZ in Nachbargewässer gemäß dem völkerrechtlichen Vorsorge- und Verursacherprinzip (u. a. Artikel 194 UNCLOS) wirksam zu unterbinden?
c) Inwieweit hält die Bundesregierung das Ziel, einen guten Umweltzustand gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu erreichen, mit den geplanten Ausbauzielen für vereinbar, wenn gleichzeitig keine verbindlichen Grenzwerte oder Standarderfassungen für den Abrieb von Offshore-Installationen existieren?