Zielerreichung und festgestellte Fehlentwicklungen des Konsumcannabisgesetzes zwei Jahre nach Inkrafttreten
der Abgeordneten Otto Strauß, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft. Mit dem Cannabisgesetz verfolgte die damalige Bundesregierung insbesondere das Ziel, den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz zu verbessern, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken sowie den illegalen Cannabismarkt einzudämmen.
Die Evaluation dieser Auswirkungen ist in § 43 KCanG gesetzlich vorgesehen. Am 1. April 2026 legte der Forschungsverbund „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) den zweiten Zwischenbericht vor (www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530, www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-01-04-26, www.uke.de/landingpage/ekocan/aktuelles/index.html). Dieser untersucht insbesondere Auswirkungen des KCanG auf den Kinder- und Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalität einschließlich der Organisierten Kriminalität. Der Abschlussbericht soll 2028 vorgelegt werden.
Der zweite Zwischenbericht stellt mehrere Fehlentwicklungen fest. Frühinterventions- und Beratungsangebote werden von cannabiskonsumierenden Jugendlichen seit der Gesetzesänderung deutlich seltener in Anspruch genommen (www.bag-jugendschutz.de/de/news/2ca12, www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2026-06-19_DOK/Anlage_TOP_39.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Als Ursache nennt der Forschungsverbund unter anderem den Wegfall regelhafter Zuweisungen durch die Justiz (www.bag-jugendschutz.de/de/news/2ca12, www.bundesdrogenbeauftragter.de/presse/detail/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung/). Die Bundesregierung erklärte hierzu am 1. April 2026, die freiwillige Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen funktioniere nicht ausreichend und der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verlaufe schleppend (www.bundesdrogenbeauftragter.de/presse/detail/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung/, www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-01-04-26, www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-283060). Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sehen nach Veröffentlichung des Zwischenberichts dringenden Handlungsbedarf (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-01-04-26).
Auch für die Strafverfolgung weist EKOCAN auf Probleme hin. Bei einer Befragung von mehr als 2 000 Angehörigen der Kriminalpolizei wurde nach Angaben des Forschungsverbundes überwiegend die Einschätzung geäußert, dass die Teillegalisierung die Verfolgung von Akteuren des weiterhin illegalen Cannabishandels erschwert habe (www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-evaluierung-dobrindt-kritik-ekocan-kinzig-weedmob, www.zeit.de/news/2026-04/01/bericht-zu-cannabislegalisierung-deutschland-jetzt-xl-markt). Qualitative Befragungen von Fachleuten aus Strafverfolgungsbehörden weisen nach Angaben des Forschungsverbundes in dieselbe Richtung (www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-evaluierung-dobrindt-kritik-ekocan-kinzig-weedmob). Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität ist nach EKOCAN derzeit noch nicht möglich.
Zugleich hat sich der Markt für Cannabis zu medizinischen Zwecken erheblich verändert. Nach Angaben von EKOCAN stieg die importierte Menge von Cannabis aus medizinischem Anbau von 2024 auf 2025 um 198 Prozent (www.zeit.de/news/2026-04/01/bericht-zu-cannabislegalisierung-deutschland-jetzt-xl-markt, https://de.euronews.com/2026/04/01/deutschland-cannabis-gesetz-legalisierung). Der Forschungsverbund weist zudem auf gesundheitliche Risiken hochpotenter Cannabisprodukte hin (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2026-06-19_DOK/Anlage_TOP_39.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Nach Auffassung der Fragesteller bedarf es angesichts dieser Erkenntnisse einer überprüfbaren Bilanz der mit dem KCanG verfolgten Ziele. Maßgeblich sind insbesondere die Entwicklung der Frühintervention, gesundheitliche Folgen, die Verfügbarkeit hochpotenter Cannabisprodukte, die Auswirkungen auf den illegalen Markt sowie die Folgen für die Strafverfolgung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Ziele des KCanG bewertet die Bundesregierung nach dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht als erreicht, teilweise erreicht oder bislang nicht erreicht?
Anhand welcher quantitativen Indikatoren bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des KCanG auf den Kinder- und Jugendschutz?
Anhand welcher quantitativen Indikatoren bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des KCanG auf den Gesundheitsschutz?
Anhand welcher quantitativen Indikatoren bewertet die Bundesregierung die Verdrängung des illegalen Cannabismarktes?
Welche Zielwerte bestehen für die in den Fragen 2 bis 4 genannten Indikatoren?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. April 2026 aufgrund des zweiten EKOCAN-Zwischenberichts gegebenenfalls eingeleitet?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Teilnehmer an cannabisbezogenen Frühinterventionsprogrammen in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil Minderjähriger an den in Frage 7 genannten Teilnehmern in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durch Justizbehörden veranlassten Zuweisungen Minderjähriger zu cannabisbezogenen Frühinterventionsangeboten in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den von EKOCAN festgestellten Rückgang der Teilnahme an cannabisbezogenen Frühinterventionsprogrammen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. April 2026 gegebenenfalls ergriffen, um den Zugang Minderjähriger zu cannabisbezogenen Frühinterventionsangeboten zu verbessern?
Welche Änderungen des KCanG prüft die Bundesregierung gegebenenfalls zur Stärkung der cannabisbezogenen Frühintervention bei Minderjährigen?
Bis wann will die Bundesregierung über die in Frage 12 gegebenenfalls genannten Änderungen entscheiden?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der stationären Behandlungsfälle wegen cannabisbedingter psychischer oder Verhaltensstörungen in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der stationären Behandlungsfälle wegen akuter Cannabisintoxikationen in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der stationären Behandlungsfälle wegen cannabisinduzierter Psychosen in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Welche Veränderungen bei cannabisbedingten Behandlungsfällen seit dem 1. April 2024 führt die Bundesregierung gegebenenfalls ganz oder teilweise auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zurück?
Wie hoch war die nach Deutschland importierte Menge an Medizinalcannabis in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den von EKOCAN festgestellten Anstieg der Importmenge von Medizinalcannabis von 2024 auf 2025 um 198 Prozent?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der GKV-Verordnungen von Cannabisblüten in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils entwickelt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Zahl der seit dem 1. April 2024 privatärztlich ausgestellten Verschreibungen von Cannabisblüten vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über den Anteil telemedizinisch veranlasster Cannabisverschreibungen seit dem 1. April 2024 vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über den durchschnittlichen THC-Gehalt der seit dem 1. April 2024 zu medizinischen Zwecken abgegebenen Cannabisblüten vor?
Welche konkreten Erschwernisse bei der Verfolgung des illegalen Cannabishandels haben Bundeskriminalamt, Bundespolizei oder Zollkriminalamt der Bundesregierung seit dem 1. April 2024 mitgeteilt?
Welche strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des KCanG bei der Verfolgung cannabisbezogener Straftaten entfallen oder eingeschränkt worden?
Welche gesetzlichen Änderungen prüft die Bundesregierung gegebenenfalls zur Verbesserung der Verfolgung des illegalen Cannabishandels?
Wie viele Fälle des unerlaubten Handels mit Cannabis wurden im Jahr 2025 nach § 34 KCanG polizeilich erfasst?
Wie viele Fälle der unerlaubten Einfuhr von Cannabis wurden im Jahr 2025 nach § 34 KCanG polizeilich erfasst?
Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine finanzielle Schwächung der cannabisbezogenen Organisierten Kriminalität seit dem 1. April 2024 vor?
Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Veränderung der Zahl cannabisbezogener Gruppierungen der Organisierten Kriminalität seit dem 1. April 2024 vor?
Welche Änderungen des KCanG will die Bundesregierung aufgrund der bisherigen Evaluationsergebnisse vor Vorlage des EKOCAN-Abschlussberichts im Jahr 2028 umsetzen?