Finanzielle Leistungen aus öffentlichen Mitteln des Auslands an deutsche Hochschulen
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die finanzielle Förderung deutscher Hochschulen durch ausländische Staaten und staatliche Einrichtungen kann neben der Unterstützung von Forschung und Lehre auch Möglichkeiten zur Einflussnahme auf wissenschaftliche Fragestellungen, Forschungsinhalte und Veröffentlichungen eröffnen. Insbesondere bei finanziellen Abhängigkeiten besteht die Gefahr, dass politische Interessen der Geldgeber die wissenschaftliche Unabhängigkeit beeinträchtigen oder kritische Forschung erschweren (www.tagesspiegel.de/wissen/geld-fur-die-forschung-aus-dem-ausland-nicht-immer-ist-echte-objektivitat-gewunscht-13915132.html).
Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller von Interesse, in welchem Umfang deutsche Hochschulen öffentliche Mittel aus dem Ausland erhalten, welche Staaten und Einrichtungen als Geldgeber auftreten und welche Vorkehrungen bestehen, um die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Oktober 2026 Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar von ausländischen staatlichen Stellen an deutsche Hochschulen erbracht? Wenn ja, wann genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung welche Leistung, in welcher Höhe, von welcher ausländischen Stelle an welche deutsche Hochschule zu welchem Zweck jeweils bewilligt und in welcher Höhe jeweils tatsächlich erbracht (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob die in Frage 1 abgefragten finanziellen Leistungen an Bedingungen geknüpft waren, die über die zweckgebundene Verwendung der Mittel hinausgingen, insbesondere hinsichtlich der Besetzung von Lehrstühlen, der Auswahl von Forschungsthemen oder der Gestaltung von Lehrveranstaltungen?
Welche Fälle sind der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Oktober 2026 gegebenenfalls bekannt geworden, in denen ausländische staatliche Stellen im Zusammenhang mit finanziellen Leistungen an deutsche Hochschulen Einfluss auf Forschung und Lehre, die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder öffentliche Veranstaltungen genommen oder dies versucht haben (bitte die jeweiligen Fälle, die beteiligten Stellen und Hochschulen sowie die Art der Einflussnahme darstellen und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Melde-, Anzeige- oder Veröffentlichungspflichten für die unter Frage 1 abgefragten finanziellen Leistungen? Wenn ja, um welche handelt es sich hierbei und hält sie diese für ausreichend (die Antwort bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung bislang irgendwelche Maßnahmen ergriffen, um möglichen Einflussnahmen ausländischer staatlicher Stellen auf deutsche Hochschulen durch finanzielle Leistungen entgegenzuwirken (die Antwort bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf, um die Transparenz ausländischer staatlicher Zuwendungen an deutsche Hochschulen zu verbessern und die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu schützen (die Antwort bitte begründen)?