[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5330
17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diane Golze, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5072 –
Umsetzung des Bundesprogramms
TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Jahresbeginn 2011 wird das Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus
und zur Stärkung von Demokratie umgesetzt. Das Programm umfasst drei
Programmteile: Die Förderung von Beratungsnetzwerken in den
Bundesländern, die Förderung von Lokalen Aktionsplänen in den Kommunen und die
Förderung von Modellprojekten. Nachdem es in der Vorbereitung des neuen
Bundesprogramms zahlreiche kontroverse Diskussionen um das Programm
und vor allem um die den Trägern der Maßnahmen abverlangte so genannte
Demokratieerklärung gegeben hat, stellt sich aktuell die Frage nach der
konkreten Umsetzung des Programms.
1. Wie viele Anträge auf Förderung sind für den Programmbereich
„Entwicklung, Implementierung und Umsetzung integrierter lokaler Strategien
(Lokale Aktionspläne)“ eingegangen?
2. Wie sieht die regionale Verteilung der Anträge aus (bitte nach Kommunen,
Regionen, Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Welche Anträge auf Durchführung eines Lokalen Aktionsplans wurden
bewilligt, und welche Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
99 Kommunen und Landkreise haben eine Interessenbekundung im
bundesweiten Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung und Implementierung
eines Lokalen Aktionsplans eingereicht. Davon wurden 67 Kommunen und
Landkreise zur Förderung ausgewählt, die aktuell zur Antragstellung
aufgefordert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 30. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen eines Vorverfahrens wurden im Frühjahr 2010 23 Kommunen und
Landkreise ausgewählt, die bereits im Jahr 2010 mit der Entwicklung eines
Lokalen Aktionsplans starten konnten. Dabei handelt es sich um die folgenden 23
Kommunen und Landkreise:
Bei den 67 ausgewählten Kommunen und Landkreise, die im Rahmen des
bundesweiten Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt und zur Antragstellung
aufgefordert wurden, handelt es sich um die folgenden 67 Kommunen und
Landkreise:
Baden-Württemberg
Nr. Lokaler Aktionsplan Bundesland
1 Stadt Mannheim Baden-Württemberg
2 Stadtkreis Freiburg Baden-Württemberg
3 Stadt Fürth und Teile des LK Fürth Bayern
4 Stadt Augsburg Bayern
5 Hohenschönhausen (Stadteile 2 bis 5) Berlin
6 Marzahn-Hellersdorf, Region Hellersdorf Nord Berlin
7 Landkreis Oberhavel Brandenburg
8 Stadtgemeinde Bremerhaven Bremen
9 Stadtteile St. Georg und Borgfelde Hamburg
10 Schwalm-Eder-Kreis Hessen
11 Kreis Offenbach, Stadt Dietzenbach Hessen
12 Landkreis Mecklenburg-Strelitz Mecklenburg-Vorpommern
13 Stadt Celle Niedersachsen
14 Stadt Witten Nordrhein-Westfalen
15 Stadt Duisburg Nordrhein-Westfalen
16 Landkreis Altenkirchen Rheinland-Pfalz
17 Stadtbezirk Pirmasens Rheinland-Pfalz
18 Landkreis Saarlouis Saarland
19 Landkreis Nordsachsen Sachsen
20 Landkreis Mittelsachsen Sachsen
21 Salzlandkreis Sachsen-Anhalt
22 Kreis Herzogtum Lauenburg Schleswig-Holstein
23 Stadt Gera Thüringen
Stadtverwaltung Herrenberg
Stadt Ravensburg
Stadtverwaltung Winnenden
Stadt Ostfildern
Stadt Geislingen an der Steige
Stadtverwaltung Weil der Stadt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5330Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Keine Bewerbungen im Interessenbekundungsverfahren.
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Stadt Nürnberg
Stadt Bayreuth
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Stadt Würzburg
Stadt Deggendorf
Landkreis Ebersberg (VG Aßling)
Stadt Straubing
Bezirksamt Mitte von Berlin (Wedding Zentrum)
Bezirksamt Pankow von Berlin (Pankow-Weißensee)
Jugendamt Treptow-Köpenick (Berlin-Schöneweide)
Bezirksamt Neukölln von Berlin (Neukölln-Nord)
Stadtverwaltung Cottbus
Landkreis Spree-Neiße
Stadtverwaltung Wittenberge
Landkreis Teltow-Fläming
Stadtverwaltung Rathenow
Amt Sozialzentrum Nord (Stadtteile Blumenthal, Vegesack, Burglesum)
Gemeinde Echzell
Stadt Wetzlar
Magistrat der Stadt Lollar
Magistrat der Stadt Alsfeld
Magistrat der Stadt Weilburg
Landkreis Müritz
Stadt Usedom
Hansestadt Anklam
Stadt Boizenburg/Elbe
Amt Krakow am See
Drucksache 17/5330 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNiedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Stadt Peine
Landkreis Northeim
Stadt Northeim
Samtgemeinde Amelinghausen
Stadt Laatzen
Stadt Cuxhaven
Stadt Aachen
Stadt Dinslaken
Stadt Minden
Stadt Siegen
Stadt Dortmund
Stadt Hamm
Stadt Geilenkirchen
Landkreis Südwestpfalz
Stadt Remagen
Kreisverwaltung Kusel
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Landkreis Neunkirchen (Ottweiler)
Landeshauptstadt Saarbrücken
Stadt Chemnitz
Landeshauptstadt Dresden
Stadtverwaltung Olbernhau
Landratsamt Görlitz
Kreisverwaltung Saalekreis
Landkreis Jerichower Land
Landkreis Wittenberg
Landkreis Börde
Stadt Genthin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5330Schleswig-Holstein
Thüringen
Insgesamt sind somit bis zu 90 Kommunen und Landkreise für eine Förderung
vorgesehen. Dies entspricht den Förderzahlen aus dem Vorgängerprogramm
„VIELFALT TUT GUT: Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“, in dem
ebenfalls 90 Lokale Aktionspläne gefördert wurden.
Zu den 32 nicht ausgewählten Kommunen und Landkreisen gehören die
folgenden Gebietskörperschaften:
Landeshauptstadt Kiel
Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung Jena
Landratsamt Sonneberg
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Landkreis Eichsfeld
Nr. Kommune/Landkreis Bundesland
1 Landratsamt Altötting Bayern
2 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Berlin
3 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Berlin
4 Stadt Teltow Brandenburg
5 Stadt Brandenburg an der Havel Brandenburg
6 Landkreis Havelland Brandenburg
7 Hansestadt Rostock Mecklenburg-Vorpommern
8 Hansestadt Rostock Mecklenburg-Vorpommern
9 Stadt Banzkow Mecklenburg-Vorpommern
10 Landeshauptstadt Schwerin Mecklenburg-Vorpommern
11 Stadt Ludwigslust Mecklenburg-Vorpommern
12 Hansestadt Wismar Mecklenburg-Vorpommern
13 Landkreis Rügen Mecklenburg-Vorpommern
14 Stadt Quakenbrück Niedersachsen
15 Stadt Osterholz-Scharmbeck Niedersachsen
16 Stadt Delmenhorst Niedersachsen
17 Stadt Bad Gandersheim Niedersachsen
18 Stadt Salzgitter Niedersachsen
19 Stadt Castrop-Rauxel Nordrhein-Westfalen
20 Kreisstadt Saarlouis Saarland
21 Landkreis Bautzen Sachsen
22 Landkreis Vogtlandkreis Sachsen
23 Landkreis Leipzig Sachsen
24 Stadt Zwickau Sachsen
Drucksache 17/5330 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche bereits bestehenden Lokalen Aktionspläne werden über das neue
Bundesprogramm fortgeführt, und welche wurden mit Ablauf des alten
Bundesprogramms beendet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
84 der geförderten 90 Lokalen Aktionspläne aus dem Bundesprogramm
VIELFALT TUT GUT haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und
Fördermittel im Bundesprogramm KOMPETENZ FÖRDERN – TOLERANZ
STÄRKEN beantragt. Alle 84 Anträge wurden bewilligt.
Dabei handelt es sich um die folgenden 84 Kommunen/Landkreise:
Baden Württemberg
Bayern
Berlin
25 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sachsen
26 Landkreis Meißen Sachsen
27 Stadt Saalfeld Thüringen
28 Landkreis Saale-Orla-Kreis Thüringen
29 Stadt Apolda Thüringen
30 Stadt Bad Salzungen Thüringen
31 Stadt Gotha Thüringen
32 Landkreis Greiz Thüringen
Rems-Murr-Kreis
Landeshauptstadt Stuttgart
Stadt Böblingen
Stadt Göppingen
Landkreis Forchheim
Stadt Kaufbeuren
Stadt Regensburg
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg-Mitte
Region Marzahn-Mitte
Berlin-Moabit
Planungsgebiet Osloer Straße
Berlin-Neukölln
Berlin-Pankow
Bezirk Reinickendorf
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Stadtbezirk Treptow-Köpenick
Nr. Kommune/Landkreis Bundesland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5330Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Hoher Fläming
Landkreis Barnim
Landkreis Dahme-Spreewald
Landkreis Elbe-Elster
Landkreis Märkisch-Oderland
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Landkreis Uckermark
Stadt Frankfurt (Oder)
Stadt Fürstenwalde/Spree
Bezirksamt Altona (Bahrenfeld, Osdorf, Lurup, Altona Alstadt)
Vogelsbergkreis
Landeshauptstadt Wiesbaden (Stadtteil Biebrich)
Landkreis Limburg-Weilburg
Stadt Darmstadt
Stargarder Land
Landkreis Bad Doberan
Landkreis Demmin
Landkreis Güstrow
Landkreis Ludwigslust
Landkreis Nordvorpommern
Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Uecker-Randow
Stadt Sassnitz
Stadt Wolgast
Landkreis Goslar
Landkreis Osterode am Harz
Stadt Braunschweig
Stadt Lüneburg
Landkreis Verden und Landkreis Nienburg
Drucksache 17/5330 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Stadt Hagen
Stadt Wuppertal
Landkreis Bad-Dürkheim
Landkreis Trier-Saarburg
Stadt und Landkreis Bad Kreuznach
Regionalverband Saarbrücken
Coswig – Moritzburg – Radeburg
Landkreis Sächsische Schweiz
Landkreis Bautzen
Ehemaliger Muldentalkreis
Landkreis Görlitz
Stadt Leipzig
Stadt Plauen und Vogtlandkreis
Alt-Landkreis Riesa-Großenhain
Stadt Aue (mit Lößnitz, Schneeberg, Bad Schlema)
Burgenlandkreis
Landeshauptstadt Magdeburg
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Landkreis Harz
Landkreis Mansfeld-Südharz
Ehemaliger Landkreis Schönebeck (Elbe)
Stadt Dessau-Rosslau
Stadt Halle/Saale
Stadt Burg
Stadt Lauenburg
Stadt Neustadt in Holstein
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5330Thüringen
Die folgenden sechs Lokalen Aktionspläne haben keinen Antrag eingereicht:
5. Nach welchen Kriterien erfolgte eine Auswahl der zu bewilligenden
Lokalen Aktionspläne, und wer ist an dieser Auswahl beteiligt, und wer trifft die
letztendliche Entscheidung?
Die wesentlichen Bewertungskriterien wurden im Aufruf zum bundesweiten
Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht.
Hierbei handelt es sich um:
● Schlüssigkeit der Darstellung der Problemlage und des Handlungsbedarfs
im Aktionsraum,
● Zielorientierung des Vorhabens sowie Übereinstimmung mit dem
Problemaufriss und dem Handlungsbedarf,
● Einbindung der relevanten Ämter,
● Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure,
● Darstellung beteiligungswirksamer Maßnahmen zur Zielerreichung.
Die eingereichten Interessenbekundungen wurden durch Expertinnen und
Experten geprüft und dem jeweils zuständigen Bundesland vorgelegt, das
zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes ein Votum erstellt
hat. Der Letztentscheid liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Ilm-Kreis
Kyffhäuserkreis
Saale-Holzland-Kreis
Landkreis Unstrut-Hainich
Stadt Nordhausen
Kreisfreie Stadt Suhl
Stadt Eisenach und Gemeinde Wutha-Farnroda
Erfüllende Gemeinde Ohrdruf
Stadt Pößneck
Stadt Weimar/Kreis Weimar
Nr. Lokaler Aktionsplan Land
1 Stadt Bremen Bremen
2 Stadt Köln Nordrhein-Westfalen
3 Stadt Münster Nordrhein-Westfalen
4 Landkreis Merzig-Wadern Saarland
5 Landkreis Cham Bayern
6 Stadt Thalheim – Zusammenschluss mit Neukirchen, Jahnsdorf,
Burkhardtsdorf
Sachsen
Drucksache 17/5330 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche thematischen Schwerpunkte werden von den einzelnen Lokalen
Aktionsplänen angegeben und umgesetzt?
Die Schwerpunkte für die Maßnahmen der Lokalen Aktionspläne sind:
● die Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft,
● die Demokratie- und Toleranzerziehung,
● die soziale Integration,
● das interkulturelle und interreligiöse Lernen/antirassistische Bildungsarbeit,
● die kulturelle und geschichtliche Identität,
● die Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen.
7. In welchem Umfang beteiligen sich die ausgewählten Kommunen an der
Finanzierung der Lokalen Aktionspläne?
8. Welche Institutionen, Behörden, Verwaltungsstellen etc. koordinieren die
Aktionspläne vor Ort?
9. Sind Personalstellen mit den Lokalen Aktionsplänen verbunden, und wenn
ja, in welchem Umfang, und mit welcher Aufgabenstellung?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kommune trägt die Verantwortung für den Lokalen Aktionsplan. Hierzu
bildet sie ein Ämternetzwerk. Das Ämternetzwerk bestimmt eine lokale
Koordinierungsstelle.
Die Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle sind:
● die Steuerung der Erstellung und Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans,
● die Koordinierung der Projekte zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplans,
● die Beratung der Projektträger,
● die Begleitung der Arbeit des lokalen Begleitausschusses,
● die Abrechnung und Verwaltung der Mittel,
● die Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Programms und des
Lokalen Aktionsplans,
● die Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen
Begleitung des Programms sowie
● die datenmäßige Erfassung der Projektdaten und -ergebnisse.
Das Ämternetzwerk siedelt die lokale Koordinierungsstelle im federführenden
Amt der Kommune an. Die Einrichtung und Ausführung der lokalen
Koordinierungsstelle ist im Rahmen des kommunalen Eigenanteils zu erbringen.
Zur Unterstützung der lokalen Koordinierungsstelle in der Kommune kann eine
externe Koordinierungsstelle bei einem Träger eingerichtet werden.
Der einzurichtende lokale Begleitausschuss entscheidet über die zu fördernden
Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen
Aktionsplans durchgeführt werden sollen und begleitet diese. Er unterstützt die
Umsetzung und Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans sowie dessen nachhaltige
Verankerung und organisiert die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Der Begleitausschuss nimmt diese Aufgaben
als strategisch handelndes Gremium zur Entwicklung, Umsetzung und
nachhaltigen Verankerung des Lokalen Aktionsplans wahr. Die lokalen
zivilgesellschaftlichen Akteure und Einrichtungen werden an der Entwicklung und Fort-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5330schreibung des Lokalen Aktionsplans aktiv beteiligt, sind in dem lokalen
Begleitausschuss vertreten und sind Träger von Einzelprojekten und Maßnahmen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Erbringung von Eigenanteilen durch
die Kommunen. Eigenanteile sind die Bereitstellung von kommunalem Personal
sowie von Sachmitteln in der Kommunalverwaltung zur Durchführung und
Abrechnung des Lokalen Aktionsplans. Es wird empfohlen mindestens 0,5 VbE zur
Verfügung zu stellen. Eine Kofinanzierung des Lokalen Aktionsplans und der
Einzelprojekte aus Mitteln der Kommunen, Länder, anderer Bundesressorts
oder der EU/des ESF ist ausdrücklich erwünscht.
10. Von wie vielen Lokalen Aktionsplänen bzw. Kommunen liegen
Unterschriften unter der „Demokratieerklärung“ vor, und wie viele Lokale
Aktionspläne bzw. Kommunen haben Bedenken gegen diese Erklärung
geäußert, und von wie vielen Lokalen Aktionsplänen bzw. Kommunen fehlt
die Unterschrift?
Die Demokratieerklärung ist von den Zuwendungsempfängern und den
geförderten Einzelprojekten zu zeichnen, nicht aber von den Kommunen und
Landkreisen. Trotzdem haben bisher 48 Kommunen und Landkreise die
Demokratieerklärung unterzeichnet.
Aus einem Lokalen Aktionsplan liegt eine formale Anfrage zur Umsetzung der
Demokratieerklärung vor. Im Übrigen steht es jedoch jeder Kommune und
jedem Landkreis frei, eine Meinung zur Demokratieerklärung zu äußern. Diese
Meinungsäußerungen haben keinen Einfluss auf die Förderentscheidung und
werden daher auch nicht dokumentiert.
11. Welche Modellprojekte wurden im Programmbereich „Modellprojekte:
Jugend, Bildung und Prävention“ bewilligt, und welche Anträge auf
Durchführung eines Modellprojekts wurden abgelehnt, und mit wie viel
Geld werden die einzelnen Modellprojekte gefördert (bitte nach Trägern
und Bundesländern aufschlüsseln)?
181 Modellprojekte haben eine Interessenbekundung im bundesweiten
Interessenbekundungsverfahren eingereicht. Davon wurden 52 Modellprojekte zur
Förderung ausgewählt, die zur Antragstellung aufgefordert werden. Mit Stand
15. März 2011 haben 19 Modellprojekte einen Antrag für das Jahr 2011
eingereicht und einen Zuwendungsbescheid erhalten. Ausgewählte Modellprojekte
und ihre Zuwendungshöhen (sofern Antrag eingereicht und
Zuwendungsbescheid erteilt werden konnte):
Träger Themencluster Bundesland/
Sitz des Trägers
Haushaltsmittel
in 2011 sofern
bereits beantragt
und bewilligt
Heinrich-Böll-Stiftung
Brandenburg e. V.
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Brandenburg
Anne Frank Zentrum Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin 168 000 Euro
Miphgasch/Begegnung e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin 28 817 Euro
Drucksache 17/5330 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStiftung zur Förderung
der Jugend in Baden-
Württemberg – Jugendstiftung Baden-
Württemberg
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Baden-
Württemberg
Kreuzberger Initiative gegen
Antisemitismus (KIgA e. V.)
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin 99 162 Euro
Multikulturelles Zentrum
Dessau e. V.
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Sachsen-Anhalt 46 182 Euro
Archiv der Jugendkulturen e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin
Freie Universität Berlin,
Center für Digitale Systeme
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin
Gesicht Zeigen! Für ein
weltoffenes Deutschland e. V.
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin 76 300 Euro
RAA Berlin Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin
Multikulturelles Forum e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Nordrhein-
Westfalen
Zentralwohlfahrtsstelle
der Juden in Deutschland e. V.
(ZWST)
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Hessen 100 000 Euro
Hallisches Institut für Medien
(HIM) an der Martin-Luther-
Universität Halle-Wittenberg
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Sachsen-Anhalt
ver.di Jugendbildungsstätte
Konradshöhe e. V.
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin
Dissens e. V. Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Berlin
Landesamt für Soziales, Jugend
und Versorgung
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Rheinland-Pfalz
Cultures Interactive e. V. Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Berlin 91 398 Euro
Träger Themencluster Bundesland/
Sitz des Trägers
Haushaltsmittel
in 2011 sofern
bereits beantragt
und bewilligt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5330Amadeu Antonio Stiftung Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Berlin 75 000 Euro
multilateral academy ggmbh Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Nordrhein-
Westfalen
Bildungsvereinigung ARBEIT
UND LEBEN Niedersachsen
Ost gGmbH/ARUG
Braunschweig
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Niedersachsen 79 166 Euro
Förderverein JVA Holzstraße
e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Hessen 83 333 Euro
Gegen Vergessen –
Für Demokratie e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Berlin 58 607 Euro
Drudel 11 e. V. Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Thüringen
Miteinander – Netzwerk
für Demokratie und
Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Sachsen-Anhalt 56 850 Euro
Arbeitsgemeinschaft
Jugendfreizeitstätten (AGJF)
Sachsen e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Sachsen
Sportjugend Hessen Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Hessen
LidiceHaus
Jugendbildungsstätte Bremen
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Bremen
CJD Waren (Müritz) Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Mecklenburg-
Vorpommern
85 662 Euro
IB Verbund Hessen
Bildungszentrum Darmstadt
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
Forum der Kulturen Stuttgart
e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-
Württemberg
90 000 Euro
AWO Arbeit & Qualifizierung
UG
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-
Westfalen
Zukunftsbau GmbH Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
Archiv der Jugendkulturen e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
Träger Themencluster Bundesland/
Sitz des Trägers
Haushaltsmittel
in 2011 sofern
bereits beantragt
und bewilligt
Drucksache 17/5330 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAlte Feuerwache e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
Rhein-Ruhr-Institut
für Sozialforschung und
Politikberatung e. V. an der Universität
Duisburg-Essen
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-
Westfalen
Treibhaus e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Sachsen 68 963 Euro
SJD-Die Falken, OV Merkstein Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-
Westfalen
Verein für Jugendhilfe im
Landkreis Böblingen e. V. (VfJ)
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-
Württemberg
DETO e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Niedersachsen
JFF – Institut für
Medienpädagogik des JFF e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Bayern
Türkische Gemeinde in
Deutschland (TGD)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin 79 267 Euro
Jugend Museum Schöneberg Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin 63 500 Euro
gabb Gemeinnützige
Gesellschaft für Arbeitslosenberatung
und Beschäftigung Burbach
mbH
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Saarland
FiPP e. V. –
Fortbildungsinstitut für die pädagogische
Praxis
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe
e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-
Westfalen
Jugendhilfe Göttingen e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
JugendSozialwerk Nordhausen
e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Thüringen
Jugendbildungsstätte
Kurt Löwenstein e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Brandenburg
Eigenbetrieb
Kindertagesstätten Offenbach (EKO)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Hessen
Träger Themencluster Bundesland/
Sitz des Trägers
Haushaltsmittel
in 2011 sofern
bereits beantragt
und bewilligt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5330Die folgenden Modellprojekte/Träger wurden als mögliche Nachrücker
identifiziert:
Bildungsvereinigung (BV)
Arbeit und Leben Sachsen- Anhalt
e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen-Anhalt
Stiftung Sozialpädagogisches
Institut >Walter May< (SPI)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin 46 264 Euro
Freiwilligen-Agentur
Halle-Saalkreis e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen-Anhalt 57 632 Euro
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Baden-Württemberg
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
bundesweit
Bildungsteam Berlin-Brandenburg e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
länderübergreifend
AGJF Baden-Württemberg
(Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-
Württemberg e. V.)
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
ALBATROS Gesellschaft für soziale und
gesundheitliche Dienstleitungen mbh
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
EN PAZ – die junge Community
der Stiftung Friedensbewegung
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
länderübergreifend
Aktionsgemeinschaft
bewegungsorientierte Sozialarbeit e. V. (AGBS)
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
BruderhausDiakonie Jugendhilfen
Deggingen, Future Jugendberufshilfe
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
Kreisjugendring Rems-Murr e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
AWO Arbeit & Qualifizierung UG Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Amadeu Antonio Stiftung Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
Verein für Kinder- und
Jugendkultursozialarbeit Zirkus Internationale e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Träger Themencluster Bundesland/
Sitz des Trägers
Haushaltsmittel
in 2011 sofern
bereits beantragt
und bewilligt
Drucksache 17/5330 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKäpt’n Browser gGmbH Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen
Netzwerk für Demokratie und Courage
(NDC)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
casablanca gGmbH Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt
e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
bundesweit
INA gGmbH/ Institut für den
Situationsansatz/Kinderwelten
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
bundesweit
vogelsang ip gemeinnützige GmbH Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Deutsch-Niederländische
Heimvolkshochschule e. V. Europahaus Aurich
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
Lichtstube e. V. Hechingen/Trägerverein
Freies Kinderhaus e. V. Nürtingen/IRIS
e. V. Tübingen
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Baden-Württemberg
Katholische Erwachsenenbildung im Land
Sachsen-Anhalt e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen-Anhalt
Jugendhilfe und Schule e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Evangelische Akademie Mecklenburg-
Vorpommern (EAMV)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
JuCo Soziale Arbeit gGmbH Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen
Fränkisches Bildungswerk für
Friedensarbeit e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Bayern
Neuss-Kultur e. V. – Geschäftsstelle Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/5330Die folgenden Modellprojekte/Träger wurden nicht zur Antragstellung
aufgefordert:
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Landesvereinigung kulturelle Kinder- und
Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. – .lkj)
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Sachsen-Anhalt
cultures interactive e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Thüringen
HATiKVA e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Sachsen
Kulturschmiede Bremen e. V.
Schnürschuh Theater
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Bremen
VIA Bayern Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Bayern
StreetGriot Medienpädagogik e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin
Förderverein Dr. Margarete Blank e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Sachsen
American Jewish Committee Berlin Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Berlin
Jugendring Hagen e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Nordrhein-Westfalen
Land und Leute e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Mecklenburg-Vorpommern
Wuppertaler Initiative
für Demokratie und Toleranz e. V.
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Nordrhein-Westfalen
Adolf-Bender-Zentrum Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Saarland
Landesverband der Volkshochschulen
Sachsen-Anhalt
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Sachsen-Anhalt
Evangelische Landeskirche in Baden –
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk
Baden – Arbeitsstelle Frieden –
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Baden-Württemberg
Aktion 3.Welt Saar e. V. Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Saarland
Drucksache 17/5330 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLandesjugendring
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Mecklenburg-Vorpommern
Wilhelm-Leuschner-Stiftung Auseinandersetzung mit
historischem und aktuellem
Antisemitismus
Bayern
Diakonisches Werk im Landkreis
Jerichower Land e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Sachsen-Anhalt
Europazentrum Brandenburg-Berlin
(EZBB) des europäischen Regionalen
Fördervereins e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Brandenburg
MANNE e. V. Potsdam Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Brandenburg
JiM – Die Jugendinitiative e. V. Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Thüringen
Power for Peace (PfP) e. V. Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Bayern
Soziale Bildung e. V. Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Mecklenburg-Vorpommern
Verbund Sozialpädagogischer Projekte
e. V.
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Sachsen
Triade GbR Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Sachsen
Arbeitsgemeinschaft
Tage Ethischer Orientierung
Auseinandersetzung mit
rechtsextrem orientierten
Jugendlichen
Mecklenburg-Vorpommern
Turmvilla e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Sachsen
Amaro Drom e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
Haus Neuland e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-Westfalen
Verband binationaler Familien
und Partnerschaften, iaf e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Sachsen
jfc Medienzentrum (Jugendfilmclub Köln
e. V. – Medieninformationszentrum)
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-Westfalen
SOS Kinderdorf e. V., SOS- Kinder- und
Jugendhilfen Göppingen
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband
Bremen e. V
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Bremen
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/5330Deutsch Lateinamerikanische Gesellschaft
Saar e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Saarland
Verein zur Förderung ganzheitlicher
Bildung e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Niedersachsen
kargah.e. V. – Verein für interkuturelle
Kommunikation, Migrations- und
Flüchtlingsarbeit
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Niedersachsen
Stiftung Begegnungsstätte Gollwitz Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Brandenburg
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft“
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
Interkultureller Rat in Deutschland e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
Hillersche Villa e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Sachsen
RAA Berlin Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
CJD (Christliches Jugenddorfwerk
Deutschlands e. V.) Nienburg
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Niedersachsen
Chinelo-Theaterhaus e. V Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Bremen
Stiftung Sozialpädagogisches Institut
>Walter May< (SPI)
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
Schulverein DIALOG-Institut
Dr. Kilian
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-Westfalen
Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V.
(KBW)
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
GWA St. Pauli e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hamburg
Internationaler Bund, Freier Träger der
Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
DGB-Jugend Baden-Württemberg Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
Show Racism the Red Card – Deutschland
e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Bayern
Ensible e. V. Schmallenberg Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-Westfalen
Eigenbetrieb Bildung und Kultur Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
St. Josefspflege Mulfingen gGmbH Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
Haus der Jugend – Göppinger Jugendheim
e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Baden-Württemberg
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Drucksache 17/5330 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebasa e. V. – Bildungsstätte Alte Schule
Anspach
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Hessen
PfalzAkademie Lambrecht Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Rheinland-Pfalz
Nds. Staatstheater Hannover GmbH –
Schauspiel Hannover/Junges Schauspiel
Hannover
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Niedersachsen
CJD Bildungszentrum Kaiserslautern Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Rheinland-Pfalz
Diakonie Mark Ruhr e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Nordrhein-Westfalen
blu:boks Berlin/Blaues Kreuz in
Deutschland e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Berlin
„Speicher“ e. V. Ueckermünde Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Mecklenburg-Vorpommern
Verein zur Förderung von Kunst
und Kultur Blackbox-Production e. V.
Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Brandenburg
Mergener Hof e. V. Zusammenleben
in der Integrationsgesellschaft
Rheinland-Pfalz
Metaversa e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Kulturzentrum Schlachthof e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Hessen
Aktionsgemeinschaft Friedenswoche e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Naturfreundejugend Niedersachsen Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
Zusammenschluß bayrischer
Bildungsinitiativen e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Bayern
Kulturbewegt e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Verein Niedersächsischer
Bildungsinitiativen e. V. (VNB) – Geschäftsstelle
NordWest
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
American Jewish Committee Berlin Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Verein für ganzheitliches Lernen in der
Weiterbildung e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/5330Grenzkultur gGmbH in Kooperation
mit Jugendwohnen im Kiez – Jugendhilfe
gGmbH
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Kreisvolkshochschule Norden gGmbH Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
Friedenskreis Halle e .V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen-Anhalt
JUKO Marburg e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Hessen
Bürgerstiftung Barnim Uckermark Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Brandenburg
Landesfilmdienst Sachsen für Jugend-
und Erwachsenenbildung e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
gemeinnützige GmbH
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen
Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH –
Treffpunkt Freizeit
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Brandenburg
Caritasverband Oberberg Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Nordrhein-Westfalen
Verein Mahn- und Gedenkstätten im
Landkreis Ludwigslust e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
Kinder- und Jugendfreizeitzentrum
Wuhlheide – Landesmusikakademie – gBmbH
(FEZ-Berlin)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Zentrum für Lebensenergie Berlin e. V.;
Löwenherz – Initiative für Kinder
und Jugendliche
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Demokratie und Integration Brandenburg
e.V./Geschäftsbereich RAA Brandenburg
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Brandenburg
Balance of Power e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
Arbeit und Leben Thüringen Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Thüringen
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft
e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Thüringen
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Drucksache 17/5330 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie hoch ist die Kofinanzierung der einzelnen Modellprojekte, und wie
setzt sie sich für die einzelnen Projekte zusammen?
Zur Finanzierung der Modellprojekte werden maximal 50 Prozent der
Projektausgaben durch Zuwendungen des BMFSFJ getragen. Die restlichen mind.
50 Prozent der Gesamtausgaben sind zu kofinanzieren. Dazu können
Eigenmittel der Träger, Mittel der Kommunen und der Länder, sowie anderer
Bundesressorts, weitere Drittmittel (z. B. von Stiftungen), EU-Mittel oder Einnahmen
aus dem Projekt herangezogen werden. Degressive Förderanteile der
Zuwendung aus diesem Bundesprogramm sind gewünscht, aber nicht zwingend.
Jugend-Sprach- und Begegnungszentrum
Mecklenburg-Vorpommern e. V. (JSB)
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
Netzwerk Politische Bildung Bayern am
Lehrstuhl für Pädagogik der Universität
Augsburg
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Bayern
Balu und Du e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
Deutsche Gesellschaft für
Demokratiepädagogik e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Institut Neue Impulse e. V.
c/o FH Potsdam
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Brandenburg
Kinder KINDER e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Niedersachsen
Interessengemeinschaft
Frauen und Familie Prenzlau e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Brandenburg
Gesellschaft für solidarische
Entwicklungszusammenarbeit Mecklenburg-
Vorpommern (GSE) e. V.
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Mecklenburg-Vorpommern
Projektschmiede gemeinnützige GmbH Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen
LKJ Thüringen e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Thüringen
Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS
gGmbH
Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Berlin
Förderverein pro knicklicht e. V. Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Sachsen
Schabnam Askriy und Betel Habtom Umgang mit Vielfalt
und Differenz im Elementar-
und Primarbereich
Hessen
Träger Themencluster Bundesland/Sitz des Trägers
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/533013. Welche thematischen Schwerpunkte werden von den einzelnen
Modellprojekten gesetzt?
Im Rahmen des Bundesprogramms werden Modellprojekte in den
nachfolgenden Themenclustern gefördert.
Themencluster 1
Auseinandersetzung mit historischem und aktuellem Antisemitismus
Unterthemen
● Zeitgemäße Konzepte für die Bildungsarbeit zum Holocaust (erweitert um
historisch politisches Lernen in der Integrationsgesellschaft),
● Aktueller Antisemitismus in der Integrationsgesellschaft.
Themencluster 2
Auseinandersetzung mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen
Unterthemen
● Geschlechterreflektierende Arbeit mit rechtsextrem orientierten
Jugendlichen,
● Zeitgemäße Konzepte für die Arbeit mit rechtsextrem orientierten
Jugendlichen,
● Qualifizierte Elternarbeit.
Themencluster 3
Zusammenleben in der Integrationsgesellschaft
Unterthema
● Ethnisierte Konflikte in der Integrationsgesellschaft.
Themencluster 4
Umgang mit Vielfalt und Differenz im Elementar- und Primarbereich
Unterthemen
● Historisches Lernen mit Grundschulkindern,
● Umgang mit Vielfalt und Differenz im Elementar- und Primarbereich.
14. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der zu bewilligenden
Modellprojekte, und wer war an dieser Auswahl beteiligt, und wer traf die
letztendliche Entscheidung der Auswahl?
Die wesentlichen Bewertungskriterien wurden im Aufruf zum bundesweiten
Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht.
Hierbei handelt es sich um:
● Passfähigkeit zum Themencluster und Unterthema,
● Schlüssigkeit der Problemlage mit dem Handlungsbedarf im Aktionsraum,
● Zielorientierung sowie deren Übereinstimmung zum Problemaufriss und
Handlungsbedarf,
● Zielgruppenrelevanz und deren Beteiligung,
● Strategische und operative Einbindung von Kooperations- und
Netzwerkpartnern,
● Modellhaftigkeit und Innovationsgehalt,
● Weiterführungsperspektiven nach der Bundesförderung,
● Transferstrategien zur Übertragbarkeit,
● Beitrag zur Kofinanzierung,
● Aussagefähigkeit des fachlichen Votums.
Drucksache 17/5330 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie eingereichten Interessenbekundungen wurden durch Expertinnen und
Experten bewertet und im Anschluss daran den beteiligten Bundesländern
vorgelegt. Den Letztentscheid hat das BMFSFJ.
15. Von wie vielen Trägern von Modellprojekten liegen Unterschriften unter
der „Demokratieerklärung“ vor, und wie viele Träger von
Modellprojekten haben Bedenken gegen diese Erklärung geäußert, und von wie vielen
Trägern von Modellprojekten fehlt die Unterschrift?
Die Modellprojekte unterzeichnen bereits im Rahmen der Antragstellung die
Demokratieerklärung, d. h. diese ist Bestandteil des Antragsvordrucks. Die
bisher bewilligten 19 Modellprojekte sowie weitere elf Modellprojekte, die sich
aktuell in der Antragsprüfung befinden, haben die Demokratieerklärung
gezeichnet. Uns ist bisher nicht bekannt, dass einer der Träger von
Modellprojekten die Demokratieerklärung nicht zeichnen will.
16. Welche Beratungsnetzwerke werden im Rahmen des Programmbereichs
„Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in
den landesweiten Beratungsnetzwerken“ mit welcher Summe gefördert?
Alle 16 Länder und damit alle 16 landesweiten Beratungsnetzwerke haben
2011 einen Antrag für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2011 bis 31.
Dezember 2013 zur Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter
Beratungsleistungen gestellt.
Die Zuwendungshöhen gestalten sich antragsgemäß wie folgt:
* Die Zuwendungsbescheide für die Länder Berlin und Mecklenburg-
Vorpommern sind nicht rechtskräftig, da die Zuwendungsempfänger
Widerspruch eingelegt haben.
Land Zuwendungshöhen im Jahr 2011
Baden-Württemberg 250 000,00 Euro
Bayern 250 000,00 Euro
Berlin* 250 000,00 Euro
Brandenburg 250 000,00 Euro
Bremen 141 720,00 Euro
Hamburg 200 000,00 Euro
Hessen 250 000,00 Euro
Mecklenburg-Vorpommern* 250 000,00 Euro
Niedersachsen 250 000,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 250 000,00 Euro
Rheinland Pfalz 208 000,00 Euro
Saarland 250 000,00 Euro
Sachsen 250 000,00 Euro
Sachsen-Anhalt 250 000,00 Euro
Schleswig-Holstein 250 000,00 Euro
Thüringen 250 000,00 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/533017. Wie setzen sich die bewilligten Beratungsnetzwerke in den einzelnen
Bundesländern zusammen?
19. An welche Landesstellen sind die Beratungsnetzwerke jeweils
angebunden?
Die Fragen 17 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Landeskoordinierungsstelle bestimmt die Zusammensetzung des
landesweiten Beratungsnetzwerkes. In den landesweiten Beratungsnetzwerken
werden die staatlichen und nichtstaatlichen Ressourcen und Kompetenzen eines
Landes gebündelt, damit ein professionelles Angebot zur Verfügung gestellt
werden kann.
Hierzu gehören u. a Expertinnen und Experten aus:
● Ministerien, Ämtern, Räten, Dezernaten, Ausschüssen, Arbeitsstellen,
Landeszentralen,
● Stiftungen, Netzwerken,
● Beratungsprojekten nichtstaatlicher Organisationen (z. B. Mobile
Beratungsteams und Opferberatungsstellen),
● (Jugend-)Sozialarbeit, den Jugendverbänden, der Justiz, der Polizei, der
Medizin und der Psychologie, Mediation,
● Wissenschaft und Forschung,
● zivilgesellschaftlichen Initiativen u. v. a. m.
Die jeweiligen Zusammensetzungen der 16 landesweiten Beratungsnetzwerke
sowie die Anbindung der 16 Landeskoordinierungsstellen orientieren sich an
den Erfahrungen aus dem Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie“ und
sind unter
www.kompetent-fuer-demokratie.de/beratung_vor_ort_4.html
veröffentlicht.
18. Wie hoch ist die Kofinanzierung für die Beratungsnetzwerke in den
einzelnen Bundesländern?
Die Länder bringen mindestens 20 Prozent der dem Land zur Verfügung
gestellten Bundesmittel als Kofinanzierung ein. Die Länder stellen zudem sicher,
dass der Qualifizierungsprozess durchgeführt wird und darüber hinaus
notwendige Finanzmittel zur Sicherung der Arbeit im Beratungsnetzwerk zur
Verfügung stehen.
Damit der Einsatz der Mobilen Beratungsteams vor Ort über den gesamten
Programmverlauf gewährleistet werden kann, bestehen die folgenden
Finanzierungsmöglichkeiten: anteilige Finanzierung von Personal- und Sachkosten der
im Beratungsnetzwerk befindlichen Träger/anteilige Finanzierung von
konkreten Aufwendungen für die Einsätze der Mobilen Beratungsteams.
Drucksache 17/5330 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Von wie vielen Trägern bzw. Beteiligten an Beratungsnetzwerken liegen
Unterschriften unter der „Demokratieerklärung“ vor, und wie viele
Träger bzw. Beteiligte an Beratungsnetzwerken haben Bedenken gegen diese
Erklärung geäußert, und von wie vielen Trägern bzw. Beteiligten an
Beratungs- netzwerken fehlt die Unterschrift?
Die Landeskoordinierungsstellen sind verantwortlich für die Umsetzung des
Bundesprogramms in ihrem Land und damit auch für die Unterzeichnung der
Demokratieerklärung durch geförderte Träger im Beratungsnetzwerk. Wie in
der Antwort zu Frage 16 ausgeführt, haben zwei Länder Widerspruch gegen
den Zuwendungsbescheid eingelegt.
21. Ist eine Evaluation des gesamten neuen Bundesprogramms geplant?
Wenn ja, wer übernimmt diese Evaluation für die einzelnen
Programmbereiche, und wann sollen erste Zwischenergebnisse vorgelegt werden?
Die Programmevaluation wird – analog wie in den Vorgängerprogrammen
VIELFALT TUT GUT und kompetent. für Demokratie – durch das Deutsche
Jugendinstitut (DJI), Außenstelle Halle, übernommen. Die Wissenschaftlichen
Begleitungen zu den Lokalen Aktionsplänen und Modellprojekten werden
aktuell ermittelt. Erste Ergebnisse sind Mitte 2012 zu erwarten. Diese werden
auf der Programmhomepage
www.toleranz-foedern-kompetenz-staerken.de
veröffentlicht.
22. Gibt es einen Beirat zum Bundesprogramm, und wenn ja, wie setzt sich
dieser Beirat zusammen?
Ein Beirat zum Bundesprogramm ist nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]