Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Richard Pitterle, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten 20 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den Polizeien des Bundes und der Länder zunehmend intensiviert. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Bekämpfung der Geldwäsche, der Rauschgiftbekämpfung, der Grundstoffüberwachung, der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben, der Bekämpfung der Schwarzarbeit usw.
Die Kooperation zwischen dem Zoll und den Polizeibehörden des Bundes und der Länder findet auch im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Zollverwaltung?
Wie viele Strafverfahren leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Jahren 2005 bis 2010 ein, und wie viele dieser Strafverfahren wurden mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen abgeschlossen (bitte genau nach Jahren auflisten)?
Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren 2005 bis 2010 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet, und wie hoch war die Anzahl der Verwarnungen, Geldbußen und Verfallentscheidungen in den Jahren 2005 bis 2010 (bitte genau nach Jahren auflisten)?
Wie hoch war der Anteil der Fälle des Leistungsmissbrauchs, der Beitragsvorenthaltung, der Steuerhinterziehung, der Schleusungstatbestände und der Fälle der schweren Kriminalität an den Strafverfahren und Bußgeldverfahren in den Jahren 2005 bis 2010 (bitte genau nach Jahren auflisten)?
Wie viele gemeinsame Fälle von Prüfungen und Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel, Schleusung und Schwarzarbeit gab es in den Jahren 2005 bis 2010 bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Bundespolizei sowie den Polizeien der Länder (bitte genau nach Jahren und Polizeibehörden auflisten)?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel, Schleusung und Schwarzarbeit hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Jahren 2005 bis 2010 an die Bundespolizei und die Polizeien der Länder abgegeben (bitte genau nach Jahren und Polizeibehörden auflisten)?
In wie vielen Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an die Bundespolizei und die Polizeien der Länder Hinweise und Mitteilungen wegen Verdachtsfälle des Menschenhandels, Schleusung und Schwarzarbeit gegeben, und in wie vielen Fällen hat umgekehrt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, wegen Verdachtsfälle des Menschenhandels, Schleusung und Schwarzarbeit, Hinweise und Mitteilungen von der Bundespolizei und den Polizeien der Länder erhalten (bitte genau nach Jahren auflisten)?
Führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine gemeinsame Datei mit der Bundespolizei sowie den Polizeien der Länder zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Schleusung und der Schwarzarbeit, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, in welcher Datei geschieht dies, wie viele Personen sind in dieser Datei erfasst, und welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?
Sollte es keine eigene Datei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geben, werden dann die Daten zu den Verdachtsfällen und Ermittlungsverfahren der Tatkomplexe Menschenhandel, Schleusung und Schwarzarbeit im Zollinformationssystem (ZIS) erfasst und gespeichert, und wenn ja, wie viele Personen sind zu diesen Tatkomplexen im ZIS erfasst, und welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?
Auf welche beim Zoll, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder geführten Dateien hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit welche Art von Zugriff (schreibend, lesend, automatisiert – bitte auflisten)?
Wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Befugnisse bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig?
In wie vielen Fällen wurden im Rahmen von Ermittlungsverfahren von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besondere kriminalistische Mittel wie Technik der Fernmeldeüberwachung, Observationseinheiten, Zugriffseinheiten, Führung von Vertrauenspersonen und Zeugenschutzmaßnahmen in den Jahren 2005 bis 2010 eingesetzt (bitte auflisten nach den angegebenen kriminalistischen Mitteln und Jahren), und in wie vielen Fällen wurden diese kriminalistischen Mittel von der Bundespolizei und den Polizeien der Länder gestellt (bitte nach den einzelnen Behörden, den kriminalistischen Mitteln und Jahren auflisten)?
Wie hat sich die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit der Bundespolizei und den Polizeien der Länder in den letzten Jahren entwickelt?
Auf welcher rechtlichen Grundlage findet diese Zusammenarbeit statt, und ist diese Zusammenarbeit vertraglich zwischen den zuständigen Bundesministerien und der Länder geregelt, und wenn ja, seit wann, und wie sehen diese Regelungen aus?