[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5380
17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5145 –
Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum und die Reaktionen
von Bundesregierung und Europäischer Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Aufstände der Bevölkerungen in einigen nordafrikanischen und
arabischen Staaten sind derzeit in aller Munde. Nach langen Jahren der engen
wirtschaftlichen und politischen Kooperation mit den nun wankenden oder schon
gestürzten Regimes werden die Revolten allgemein begrüßt. Angesichts des
bevorstehenden Sturzes zum Beispiel des Gaddafi-Regimes in Libyen fällt es
nun offensichtlich leicht, harsche Kritik an der Menschenrechtslage zu äußern.
Zuvor waren solche Äußerungen von Seiten der Bundesregierung und der sie
tragenden Parteien zumindest öffentlich unterblieben, milliardenschwere
Investitionen der deutschen Wirtschaft und der Zugriff auf das libysche Erdöl
sollten nicht gefährdet werden. Die nun zur Schau gestellte Inbrunst, mit der
das Regime zum Gewaltverzicht aufgerufen wird, mutet angesichts der zuvor
herrschenden Sprachlosigkeit in Sachen Menschenrechte geradezu
widersinnig an.
Flüchtlinge gehören zu den Gruppen, die in Libyen in besonderer Weise
Objekte staatlicher Willkür und Rechtlosigkeit waren und vermutlich auch
weiterhin sind. Nachrichten über die Situation in den zahlreichen über das
Land verstreuten Haftzentren für illegalisierte Migrantinnen und Migranten
liegen kaum vor. Noch ist nicht klar, ob sie im Falle einer zeitweisen oder
dauerhaften Instabilität im Land verstärkt versuchen werden, nach Europa zu
gelangen. Nach den von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX
(Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen) vorgelegten Zahlen kam es – u. a. durch das libysche Vorgehen gegen
illegalisierte Migranten – zu einem Rückgang der versuchten Überfahrten
über das Mittelmeer um ca. 70 Prozent. Diese Entwicklung könnte sich nun
wieder umkehren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. April 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5380 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuesten
Entwicklungen in Libyen (Krieg gegen die eigene Bevölkerung, Ausschluss
aus dem UN-Menschenrechtsrat) die jahrelangen Bemühungen der EU um
eine Kooperation mit Muammar al-Gaddafi in dem menschenrechtlich
äußerst sensiblen Bereich der „Kontrolle von Migrationsströmen“ und dem
Zugang von Asylsuchenden in die EU?
2. Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die gegen jede
Opposition gewaltsam vorgehende libysche Staatsspitze der richtige Empfänger
von Zahlungen der EU u. a. zur Errichtung und dem Unterhalt von
Auffanglagern für irreguläre Migrantinnen und Migranten und anderen
Maßnahmen im Rahmen des „Thematischen Programms Migration und Asyl“
war?
Die Migrationspolitik der Europäischen Union (EU) im Rahmen des
Gesamtansatzes Migration basiert auf der grundlegenden Annahme, dass nur im
partnerschaftlichen Dialog mit Drittstaaten, vor allem Transit- und Herkunftsstaaten,
den vielschichtigen Herausforderungen globaler Migration angemessen
begegnet werden kann. Libyen ist durch seine geographische Lage und wirtschaftliche
Situation bedeutendes Transit- und zunehmend auch Zielland von Migranten
sowie von Flüchtlingen. Ziel der EU war es daher im schwierigen Dialog mit der
libyschen Regierung, Verbesserungen im Bereich des Migrationsmanagements,
des Flüchtlingsschutzes sowie zur Einhaltung der international anerkannten
Standards des Menschenrechtsschutzes zu erreichen. Die Bundesregierung
unterstützte diese gemeinsame Haltung der EU und setzte sich dafür ein, dass die
Europäische Union stets die Wahrung internationalen Flüchtlingsrechts, u. a.
auch zur Stärkung der Position und Arbeit des Hohen Flüchtlingskommissars
der Vereinten Nationen (UNHCR) vor Ort, einforderte.
Unter dieser Prämisse sollten die im Rahmen des Thematischen Programms für
Migration und Asyl geförderten Projekte praktische Unterstützung in
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie z. B. International
Organization for Migration (IOM), UNHCR leisten.
3. Welche Projekte wurden im Rahmen dieses Programms konkret finanziert,
und welche waren die jeweiligen Kooperationspartner?
Die konkrete Zusammenarbeit der EU mit Libyen im Bereich der Flüchtlings-
und Migrationspolitik beschränkte sich auf einzelne von der Europäischen
Kommission geförderte Projekte im Rahmen des „Thematischen Programms
Migration und Asyl“. Gefördert wurden Projekte zur Unterstützung der
freiwilligen Rückkehr von Migranten („Regional Assisted Voluntary Return and
Reintegration Programme for Stranded Migrants in Libya and Morocco“), zum
Flüchtlingsschutz und der Situation in den Aufnahmeeinrichtungen („A
comprehensive approach to the effective management of mixed migration flows in
Libya“) sowie zur Unterstützung des Grenzschutzes und
Migrationsmanagements („Across Sahara – Regional Cooperation and Capacity Building on
Border and Migration Management“). Kooperationspartner waren die IOM, der
italienische Flüchtlingsrat, der UNHCR, eine libysche
Nichtregierungsorganisation sowie einzelne Mitgliedstaaten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/53804. Unterstützt die Bundesregierung die Position des Exekutivdirektors von
FRONTEX, Ilkka Laitinen, dass es für den Erfolg der „Kontrolle von
Migrationsströmen“ an den Außengrenzen vor allem auf die Kooperation mit
den angrenzenden Staaten ankomme, und sollten FRONTEX und andere
EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten dabei auch in Zukunft mit
solchen Regimes wie dem unter Muammar al-Gaddafi in Libyen kooperieren?
Auch aus Sicht der Bundesregierung setzt eine effektive Kontrolle von
Migrationsströmen die Kooperation mit den Herkunfts- und Transitstaaten voraus. Eine
solche Kooperation dient dabei nicht nur der Kontrolle der Migrationsströme,
sondern vor allem auch der Verbesserung des Flüchtlingsschutzes sowie der
Einhaltung internationaler Standards des Menschenrechtsschutzes. Die Agentur
FRONTEX und auch andere EU-Institutionen schließen dafür in der Regel mit
diesen Staaten Abkommen ab. Mit Libyen wurden derartige Abkommen nicht
vereinbart, die Verhandlungen hierzu wurden vor einiger Zeit ausgesetzt (hierzu
siehe auch Bundestagsdrucksache 17/3604 vom 2. November 2010).
5. Wie viele Flüchtlinge bzw. irreguläre Migrantinnen und Migranten aus
anderen afrikanischen und asiatischen Staaten, die ursprünglich Libyen als
Transitland ihrer Reise nach Europa nutzen wollten, befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Libyen in Aufnahmelagern und
Abschiebeeinrichtungen?
Nach Angaben des UNHCR waren zum Jahresende 2010 insgesamt 7 923
Flüchtlinge und 3 209 Schutzsuchende beim UNHCR in Libyen registriert.
Darüber hinaus soll es eine unbekannte Anzahl von potentiellen
Schutzsuchenden geben, die in der zweiten Jahreshälfte 2010 aus den
Aufnahmeeinrichtungen entlassen worden seien und von denen UNHCR vermutet, dass sie sich im
östlichen Landesteil aufhalten.
Nach Angaben der IOM haben bisher rund 350 000 Menschen Libyen verlassen,
überwiegend Ägypter sowie Drittstaatsangehörige aus asiatischen und
afrikanischen Ländern. Der größte Teil davon ist sicher in die Herkunftsstaaten
zurückgekehrt, viele davon mit Unterstützung der internationalen und auch deutschen
humanitären Hilfe.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Zahl der noch in Libyen
aufhältigen Flüchtlinge oder Drittstaatsangehörigen vor. Sie hat auch keine
Erkenntnisse darüber, ob diese Personen sich lediglich zur Durchreise in Libyen
aufhielten.
6. Rechnet die Bundesregierung derzeit mit einem signifikanten Anstieg der
Zahl von irregulären Migrantinnen und Migranten, die Libyen (und andere
Mittelmeeranrainer) als Transitland für ihren Weg nach Europa zu nutzen?
7. Rechnet die Bundesregierung derzeit mit einer massenhaften Flucht von
libyschen Staatsangehörigen in Richtung europäischer Staaten, und von
welchen Szenarien für die weitere innere Entwicklung Libyens und
möglicher Flüchtlingszahlen geht sie dabei aus?
Die Bundesregierung verfolgt die Migrationsbewegungen im Mittelmeerraum
mit Aufmerksamkeit. Massive Migrationsbewegungen unmittelbar aus Libyen
nach Europa sind gegenwärtig nicht festzustellen und zwar weder von
libyschen Staatsangehörigen noch von Angehörigen anderer Staaten. Die
Entwicklung der Migrationsbewegungen wird entscheidend von der
Gesamtentwicklung in Libyen, aber auch in Tunesien und Ägypten abhängen. Hierüber sind
derzeit keine verlässlichen Prognosen möglich.
Drucksache 17/5380 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Sieht die Bundesregierung in einer möglichen Massenflucht aus Libyen
einen Anwendungsfall für die Richtlinie über Mindestnormen für die
Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von
Vertriebenen (Richtlinie 2001/EG/55), und welche Anforderungen
müssten erfüllt sein, damit die Bundesregierung im Europäischen Rat der
Feststellung eines solchen Zustroms zustimmen könnte?
Die Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG ergeben
sich aus der Richtlinie selbst. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind,
entscheidet der Rat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
9. Welche „Risikoanalysen“ hat FRONTEX seit ihrem Bestehen zu einem
Szenario vorgelegt, in dem die nordafrikanischen Diktaturen instabil
werden oder zusammenbrechen, und zu welchen Ergebnissen kommen diese
Risikoanalysen?
Mit dieser Zielrichtung hat die Agentur FRONTEX bisher lediglich eine
Szenarioanalyse auf Ersuchen Italiens erstellt und am 23. Februar 2011 vorgelegt.
Entsprechend des Mandates der Agentur wurden darin ausschließlich
Migrationsrisiken analysiert. Da die von FRONTEX erstellte Analyse als restricted
(Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) eingestuft ist, ist die Antwort auf
die Analyseergebnisse in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einzusehen.*
10. Wie viel Personal und Ausstattungsgegenstände werden im Rahmen der
laufenden FRONTEX-Operation „Hermes 2011“ eingesetzt, die der
Aufdeckung und Verhinderung irregulärer Grenzübertritte an der Seegrenze
zu Italien und Malta dienen?
Mit welchem Material und wie vielen Beamtinnen und Beamten wird
sich die Bundesrepublik Deutschland an dieser gemeinsamen Operation
beteiligen, und welche Aufgaben wird diese übernehmen?
An der FRONTEX-Operation „Hermes 2011“ beteiligen sich neben dem
originär zuständigen EU-Mitgliedstaat Italien derzeit neun EU-Mitgliedstaaten mit
insgesamt 16 Grenzpolizeibeamten. Materiell wird Italien von den beteiligten
EU-Mitgliedsstaaten mit zwei bis drei Flugzeugen und zwei Streifenbooten zur
Seegrenzüberwachung unterstützt. Das von Deutschland unterbreitete
Unterstützungsangebot wurde bisher seitens der Agentur FRONTEX nicht abgerufen.
Es umfasst zwei seeflugtaugliche Hubschrauber inklusive Personal sowie zwei
Beamte für das sog. Screening in den Aufnahmelagern. Sollte das deutsche
Unterstützungsangebot zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden, kämen
die Hubschrauber im Zusammenspiel mit den eingesetzten Streifenbooten zur
Überwachung der Seegrenze sowie zur Rettung von Personen aus Seenot zum
Einsatz. Die Aufgabe der Screener wäre es, bei Aufnahme der Migranten in den
Lagern Interviews mit dem Ziel zu führen, die Identität, Nationalität und
Migrationsroute festzustellen.
11. Was ist die Aufgabe der im Rahmen der Hermes-Operation in die
italienischen Aufnahmelager Crotone, Caltanissetta und Bari entsandten
FRONTEX- Experten, und wie viele deutsche Beamte befinden sich ge-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5380gebenenfalls unter den Experten in diesen Aufnahmelagern (bitte einzeln
auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Treffen Meldungen zu (vgl. swr.de, „Streit: EU-Tripolis-Abkommen
gegen illegale Migration“, 22. Februar 2011), dass die von Libyen
betriebenen Flüchtlingslager, die Flüchtlinge an ihrer Weiterfahrt nach Europa
hindern sollen, auch weiterhin durch Zahlungen der EU erhalten werden
sollen?
Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, dass sämtliche Kooperationen mit
Libyen derzeit ausgesetzt sind.
13. Mit welchen Mechanismen wird sichergestellt, dass schutzbedürftige
Flüchtlinge an Bord von Booten, die im Rahmen der FRONTEX-
Operation „Hermes 2011“abgefangen werden, Zugang zu einem Asylverfahren
erhalten?
Die Mechanismen ergeben sich aus dem Beschluss des Rates der Europäischen
Union vom 16. April 2010 „zur Ergänzung des Schengener Grenzkodex
hinsichtlich der Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der
Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen
Zusammenarbeit“ – den sog. FRONTEX-Leitlinien für Seeoperationen. Diese Leitlinien
sind Grundlage für den FRONTEX Operational Plan „Hermes 2011“ und sind
für alle an der FRONTEX-Operation beteiligten Einsatzkräfte bindend.
14. Treffen Angaben zu, nach denen EUROPOL (Europäisches Polizeiamt)
eine mobile Dienststelle („mobile office“) in Lampedusa eröffnet hat, und
wenn ja, welche Aufgabe hat diese Dienststelle, und wie viele EURO-
POL-Bedienstete sind daran beteiligt?
Nach Informationen von EUROPOL sind auf Antrag Italiens zurzeit zwei
Beschäftige von EUROPOL mit einem „Mobile Office“ aus logistischen Gründen
in Bari eingesetzt.
EUROPOL kann die Mitgliedstaaten im Rahmen des durch den EUROPOL-
Ratsbeschluss (2009/371/JI) festgelegten Mandats auch durch die Bereitstellung
eines „Mobile Office“ bei einer schnellen Analyse und Auswertung von
Informationen vor Ort unterstützen. Diese Unterstützung wird durch EUROPOL-
Bedienstete mit einer laptopgestützten direkten Zugangsmöglichkeit zu den
Informationsverarbeitungs- und Analysesystemen bei EUROPOL, wie z. B. die für
den Bereich Schleusung eingesetzte Analysearbeitsdatei „Checkpoint“,
gewährleistet. Der konkrete Umfang der Vorortunterstützung bei der Auswertung der
von Italien erhobenen Informationen wurde zwischen Italien und EUROPOL
vereinbart.
15. Ist auch eine „analysis unit“ von EUROPOL vor Ort und erhebt Daten
über und von ankommenden Migrantinnen und Migranten, und zu
welchem klar umgrenzten Zweck?
Eine Analysegruppe i. S. d. Artikels 14 Absatz 2 des EUROPOL-
Ratsbeschlusses wird jeweils für eine Analysearbeitsdatei bei Europol gebildet. Nach
Information von EUROPOL ist mindestens einer der beiden derzeit im „Mobile
Drucksache 17/5380 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeOffice“ in Bari eingesetzten EUROPOL-Beschäftigten Mitglied der
Analysegruppe „Checkpoint“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Kooperiert EUROPOL im Rahmen seines Einsatzes mit FRONTEX, und
wird EUROPOL von FRONTEX genutzt, um das Fehlen einer eigenen
Kompetenz zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu
kompensieren (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung befürwortet die Kooperation von EU-Agenturen im
Rahmen ihrer jeweiligen Mandate. EUROPOL hat mit FRONTEX am 29. März 2008
ein strategisches Kooperationsabkommen abgeschlossen, welches ausschließlich
den Austausch nichtpersonenbezogener Daten zulässt. Ein
Informationsaustausch kann sich daher nur auf strategische Informationen wie z. B. Lagebilder
beziehen.
17. Welchen Effekt erwartet oder erhofft sich die Bundesregierung von den
derzeitigen Ereignissen für die weiteren Verhandlungen über die
Neufassung der FRONTEX-Verordnung, insbesondere
a) in Bezug auf die Erweiterung der Möglichkeiten von FRONTEX,
eigenes Einsatzmaterial und eigenes operatives Personal zu beschaffen
bzw. zu beschäftigen;
Die im Zusammenhang mit den Beratungen zur Änderung der FRONTEX-
Verordnung vorgesehene Schaffung eines einheitlichen Mechanismus für den
Einsatz von Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten bei gemeinsamen
Operationen sowie die Möglichkeit zur Beschaffung eigener Einsatzmittel sollen die
Koordinierungsrolle der Agentur weiter stärken und FRONTEX in die Lage
versetzen, in Krisensituation schneller und flexibler zu reagieren. Entsprechend
der originären Verantwortung für den Schutz der Außengrenzen werden
Einsatzmittel für gemeinsame Maßnahmen im Rahmen von FRONTEX von den
EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung eigener
Einsatzmittel durch FRONTEX würde den EU-Haushalt deutlich mehr belasten. Für
jede Beschaffung eigener Einsatzmittel in signifikantem Umfang ist daher eine
Kosten-Nutzen-Analyse und die Zustimmung des FRONTEX-Verwaltungsrats
sowie der EU-Haushaltsbehörde zu verlangen. Ein Vorschlag zur Erweiterung
der Möglichkeit von FRONTEX, eigenes operatives Personal zu beschäftigen,
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
b) in Bezug auf die Forderung der Kommission und FRONTEX, selbst
personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen;
Die diskutierte Möglichkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch FRONTEX und deren Weiterleitung an EUROPOL soll – nach
Darstellung von FRONTEX und den befürwortenden Mitgliedstaaten im Europäischen
Rat – die Weiterleitung der von dem jeweiligen verantwortlichen Mitgliedstaat
im Rahmen von Gemeinsamen Einsätzen unter der Ägide von FRONTEX
erhobenen personenbezogenen Daten an EUROPOL sicherstellen. Die
Bundesregierung hält dies jedoch nicht für erforderlich.
c) in Bezug auf die mögliche Verkürzung der Fristen, innerhalb derer
Mitgliedstaaten Beamte für den Einsatz von Soforteinsatzteams für
Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams, RABIT)
zur Verfügung stellen müssen;
Die Bundesregierung hält die in der jetzigen Verordnung vorgesehenen Fristen
für ausreichend.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5380d) in Bezug auf den Vorschlag, im FRONTEX-Mandat die Staaten mit
einer besonderen Belastung des Asylsystems besonders zu
berücksichtigen;
Der Vorschlag ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Beratungen
zur Änderung der FRONTEX-Verordnung nicht bekannt.
e) in Bezug auf den Vorschlag, die gemeinsamen Operationen (Joint
Operations) und die RABIT-Einsätze zukünftig unter dem
gemeinsamen Namen „Europäisches Grenzschutzsystem“ zusammenzufassen?
Der Änderungsvorschlag beruht auf dem Ergebnis der
Orientierungsabstimmung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des
Europäischen Parlaments zum Entwurfstext der EU-Kommission zur Änderung der
FRONTEX-Verordnung am 17. März 2011. Er umfasst die namentliche
Zusammenfassung der entsprechenden Artikel der Verordnung zu Gemeinsamen
Einsätzen und zum Einsatz der Soforteinsatzteams, inhaltliche Änderungen sind
damit nicht verbunden. Die Bundesregierung unterstützt diesen Vorschlag nicht.
Er erweckt den Eindruck der Existenz eigenständiger operativer Einsatzkräfte
der EU bzw. der Agentur zur Sicherung der Außengrenzen. Gemäß Mandat
übernimmt FRONTEX lediglich eine Koordinierungsrolle beim Management
der EU-Außengrenzen. Die originäre Verantwortung für den Schutz der
Außengrenzen liegt bei den Mitgliedstaaten. Der aktuelle Entwurfstext der EU-
Kommission sieht eine solche namentliche Zusammenfassung nicht vor.
18. Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen nach Aufbau einer
FRONTEX-Küstenwache, die über eigenes Personal und Ausstattung
verfügen soll?
Wie wird sich die Bundesregierung zu entsprechenden Vorschlägen im
EU-Innenministerrat verhalten?
Von einigen Medienmeldungen abgesehen, ist der Bundesregierung ein solches
Vorhaben formell nicht bekannt und erscheint unwahrscheinlich. Die
Bundesregierung wird weiterhin dafür eintreten, die Rolle der Agentur FRONTEX im
Rahmen ihres bisherigen Mandates als Koordinator, Dienstleister und
Unterstützer zu stärken. Dabei muss die ureigenste Souveränität der EU-
Mitgliedstaaten bei dem Schutz der EU-Außengrenzen erhalten bleiben.
19. Welche gemeinsamen Ansätze existieren in der EU, wie die in Libyen
lebenden Flüchtlinge und irregulären Migrantinnen und Migranten bei
einem Zusammenbruch staatlicher Autorität in Libyen geschützt werden
können?
Die Europäische Union verfügt über verschiedene humanitäre und
asylpolitische Instrumente zum Schutz von Flüchtlingen. Dazu gehören auch der Aufbau
von regionalen Schutzprogrammen in Nordafrika zur Stärkung der
Schutzkapazitäten und der Infrastruktur vor Ort, aber auch Wiederansiedlungsprogramme
besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge auf freiwilliger Basis.
Drucksache 17/5380 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Inwieweit spielen der Umgang mit Flüchtlingen und irregulären
Migrantinnen und Migranten in den Bemühungen der EU um Kontaktaufnahme
zum „nationalen Übergangsrat“ und ähnlichen Einrichtungen der
libyschen Opposition eine Rolle, und welche Priorität gibt die
Bundesregierung dieser Frage im Verhältnis zu einer neuen libyschen Staatsführung
(bzw. Übergangsregierung)?
Für die Europäische Union werden die Themen Migration und Asyl im
Verhältnis zu Libyen auch weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Die
Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Libyen auch hinsichtlich der Situation
der Flüchtlinge und Migranten sehr aufmerksam. Für die Bundesregierung
werden der Austausch und die Kooperation zum Umgang mit Flüchtlingen und
Migranten auch in Zukunft ein wichtiges Thema des politischen Dialogs
darstellen.
21. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Meldungen,
nach denen besonders subsaharische Migrantinnen und Migranten in
Libyen verstärkt Opfer von Übergriffen durch Anhänger der libyschen
Opposition werden, weil sie diese für Söldner Muammar al-Gaddafis
halten?
Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse.
22. In welcher Weise wird die Bundesregierung Aktivitäten des UNHCR
(Amt für den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und
von anderen Hilfsorganisationen unterstützen, besonders
schutzbedürftige Personen aus Libyen in anderen Staaten unterzubringen?
Aus Sicht der Bundesregierung kommt es in der gegenwärtigen Situation
insbesondere darauf an, humanitäre Hilfe zu leisten. Sie hat deshalb bisher 5 Mio.
Euro für humanitäre Soforthilfe in Libyen zur Verfügung gestellt. Mit diesen
Mitteln wurden und werden Nothilfe für besonders schutzbedürftige Menschen
in Libyen und Tunesien geleistet. In besonderem Maße wurden
Evakuierungsmaßnahmen für aus Libyen geflohene Personen finanziert. Hierzu hat auch die
Bundeswehr durch die Bereitstellung von Transportkapazität zwischen
Tunesien und Ägypten einen Beitrag geleistet. Außerdem ist Deutschland mit einem
bedeutenden Anteil an den 30 Mio. Euro beteiligt, die von der EU als Nothilfe
für die nordafrikanische Region zur Verfügung gestellt worden sind.
23. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die oben genannte Richtlinie
2001/EG/55 auch für den Fall anwendbar, dass Lager und
Abschiebeeinrichtungen für Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten
von einer Übergangsautorität geschlossen oder die dort Untergebrachten
aus dem Land gedrängt werden und dann versuchen, nach Europa zu
gelangen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/538024. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ihre bislang strikt ablehnende
Haltung gegenüber einem Aussetzungsmechanismus im Dublin-
Verfahren oder gegenüber einem geänderten
Verantwortungsteilungsmechanismus bezüglich der Flüchtlingsaufnahme in der EU zu ändern, auch
angesichts des Umstands, dass z. B. ein Aussetzungsmechanismus nach
Feststellungen der aktuellen EU-Präsidentschaft von den Mitgliedstaaten
nicht mehr mehrheitlich grundsätzlich abgelehnt wird – auch infolge des
so genannten M.S.S.-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte?
Die sog. Dublin-Verordnung legt die Zuständigkeit zur Durchführung von
Asylverfahren für die Mitgliedstaaten der EU sowie assoziierte Staaten in
Fällen fest, in denen ein Asylbewerber Bezugspunkte zu mehreren dieser Staaten
hat. Der Dublin-Verordnung liegt der Verantwortungsgedanke zugrunde:
Zuständig ist grundsätzlich der Staat, der für den Aufenthalt des Asylbewerbers
im Gebiet der teilnehmenden Staaten verantwortlich ist. Wann dies der Fall ist,
wird anhand objektiver Kriterien bestimmt. Dabei sind auch Durchbrechungen
dieses Grundsatzes aus humanitären Gründen vorgesehen. Nach Einschätzung
der Bundesregierung hat sich das Dublin-System bewährt. Es ist ein tragender
Pfeiler des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die Bundesregierung hat sich gegen den von der Kommission vorgeschlagenen
verpflichtenden Aussetzungsmechanismus ausgesprochen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung gibt es unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit für diesen
Vorschlag oder einen modifizierten Aussetzungsmechanismus
(Notfallmechanismus).
25. Wieso ist die Bundesregierung der Auffassung, dass innerhalb der EU ein
System der Verantwortungsteilung nach Bevölkerungsgröße und
Wirtschaftskraft nicht möglich sein soll, wie es in der Bundesrepublik
Deutschland seit Jahrzehnten mit dem „Königsteiner Schlüssel“ unter
anderem bei der Verteilung Asylsuchender praktiziert wird (bitte
nachvollziehbar begründen)?
Die Bundesregierung unterstützt die Aussage des Stockholmer Programms, der
zufolge die Mechanismen für die freiwillige und koordinierte Teilung der
Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten näher analysiert und
weiterentwickelt werden sollten. Im Einklang mit den Festlegungen des Europäischen
Rates im Stockholmer Programm und im Europäischen Pakt zu Einwanderung
und Asyl ist für die Bundesregierung dabei der Grundsatz der Freiwilligkeit
von entscheidender Bedeutung.
26. Wenn die Bundesregierung in dem Zusammenhang einer
Verantwortungsteilung innerhalb der EU immer wieder auf die Aufnahme von
Flüchtlingen durch die Bundesrepublik Deutschland in der ersten Hälfte
der 90er-Jahre verweist, inwieweit
a) hält sie einen solchen Verweis auf die Vergangenheit in Hinblick auf
die aktuelle Diskussion und den aktuellen Handlungsbedarf für
weiterführend und von der Idee innereuropäischer „Solidarität“ getragen;
b) berücksichtigt sie dabei, dass die Zahl der in Deutschland lebenden
anerkannten Flüchtlinge wie auch der Asylsuchenden in den letzten
15 Jahren drastisch gesunken ist und mithin Aufnahmekapazitäten für
humanitäre Entscheidungen objektiv bestünden (1997 lebten noch gut
200 000 Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Drucksache 17/5380 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFlüchtlingskonvention in Deutschland, Ende 2010 waren nur noch
115 000, d. h. gerade einmal 0,14 Prozent der Gesamtbevölkerung;
die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten sank im gleichen
Zeitraum noch deutlicher von 650 000 auf 137 000; vgl.
Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/4791)?
Die Bundesregierung möchte mit diesen Hinweisen belegen, dass die Erfüllung
humanitärer Verpflichtungen im Geiste der Solidarität mit den betroffenen
Personen und Staaten auch ohne verpflichtende Regelungen möglich ist und dass
auch große Herausforderungen von einzelnen Mitgliedstaaten gemeistert
werden können. Deutschland hat dies mit der Aufnahme von ca. 30 000
vietnamesischen Bootsflüchtlingen in den 70er und 80er Jahren, von rund 35 000
kroatischen Flüchtlingen, rund 15 000 Kosovo-Flüchtlingen aus Mazedonien und
345 000 Personen aus Bosnien in den 90er Jahren unter Beweis gestellt. Die
Aufnahme von 2 500 irakischen Flüchtlingen aus Syrien und Jordanien 2009/
2010 in Kooperation mit dem UNHCR, von ca. 100 Flüchtlingen aus Malta
2010 und die derzeit laufende Aufnahme von ca. 50 iranischen
Schutzsuchenden, vor allem aus der Türkei, belegen, dass die Bundesregierung auch in
jüngster Zeit Verantwortung für schutzbedürftige Personen übernommen hat.
Insgesamt gehört Deutschland zu den führenden Staaten, die schutzsuchenden
Personen Aufenthalt gewähren; laut der aktuellen UNHCR-Statistik ist
Deutschland weltweit auf Platz 4 der Aufnahmestaaten.
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auch auf die
Entwicklung der Asylbewerberzahlen hin. Im Jahre 2010 hatte Deutschland einen
deutlichen Anstieg von Asylerstanträgen zu verzeichnen (2009: 27 649, 2010:
41 332). Nach vorläufigen Angaben von Eurostat hat Deutschland gemeinsam
mit Frankreich (47 291) und Schweden (31 874) 2010 mehr als die Hälfte aller
Asylbewerber in der Europäischen Union (233 972) aufgenommen. Andere
Mitgliedstaaten, insbesondere solche mit Außengrenzen, hatten dagegen
Rückgänge bei den Erstanträgen zu verzeichnen (z. B. Italien 2009: 17 470, 2010:
8 220).
27. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz von
Bundespolizeibeamten im Rahmen des EU-RABIT-Einsatzes in Griechenland vor dem
Hintergrund der M.S.S.-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte vom 21. Januar 2011, mit dem festgestellt wurde, dass
die Asyl- und Inhaftierungsbedingungen in Griechenland
menschenrechtswidrig sind, und obwohl z. B. auch Simone Troller von Human
Rights Watch e. V. in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 8. Februar 2011
forderte, dass deutsche Polizeibeamte unter diesen Bedingungen nicht
weiter an der griechisch- türkischen Grenze eingesetzt werden dürften?
Der FRONTEX-RABIT-Einsatz endete am 2. März 2011. Die Beamten der
Bundespolizei waren unter Koordination der Agentur FRONTEX zur Überwachung
der griechisch-türkischen Landgrenze eingesetzt. Dieser Einsatz war notwendig,
um die erheblichen Migrationsströme unter Kontrolle zu bringen und die
zuständigen griechischen Behörden bei der Bewältigung der Lage zu unterstützen.
Dadurch wurde auch gewährleistet, dass bei der Aufgabenwahrnehmung
„Grenzschutz“ internationale Standards eingehalten werden.
An die getroffenen polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der EU-
Außengrenzen und zur Bekämpfung der illegalen Migration im Rahmen eines FRONTEX-
Einsatzes schlossen sich aufenthaltsrechtliche bzw. asylrechtliche Maßnahmen
an, die in der Verantwortung der nationalen Behörden liegen. Die
Bundesregierung hat die Zustände in den griechischen Aufnahmelagern und die derzeitige
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5380Gestaltung des griechischen Asylverfahrens mehrfach in aller Deutlichkeit
kritisiert. Griechenland wurde und wird seitens der Bundesregierung aufgefordert,
die angebotenen externen Hilfen zur Verbesserung der Situation in den
Aufnahmelagern anzunehmen und selbst entsprechende Anstrengungen zu
unternehmen sowie das Asylverfahren zu optimieren. Aufgrund der kritikwürdigen
Gesamtumstände in Griechenland macht die Bundesregierung befristet von ihrem
sog. Selbsteintrittsrecht Gebrauch und hat Rückführungsmaßnahmen
vorübergehend ausgesetzt.
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