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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Europäische Rahmenbedingungen der Energiebesteuerung

Harmonisierungsbestrebungen durch Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie, Unterstützung durch Bundesregierung und weitere EU-Staaten, diskutierte Änderungen, Positionen und Vorschläge, insbes. zu den Auswirkungen einer CO2-Komponente, Energieträgerbesteuerung im EU-Vergleich, Voraussetzungen für Steuervergünstigungen und beihilferechtliche Genehmigungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/515121. 03. 2011

Europäische Rahmenbedingungen der Energiebesteuerung

der Abgeordneten Lisa Paus, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Elisabeth Scharfenberg, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wesentliche Rahmenbedingungen für die Energiebesteuerung in Deutschland werden durch die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) gesetzt. Die EU-Kommission bereitet gegenwärtig eine Reform dieser Richtlinie vor. Unter anderem plant sie, als Klimaschutzmaßnahme eine CO2-Komponente in die Energiebesteuerung einzuführen. Diese soll für Sektoren gelten, die nicht vom Emissionshandelssystem erfasst werden. Dadurch sollen Energieträger mit hohen CO2-Emissionen wie Kohle stärker belastet werden als umweltfreundliche Energien. Davon wären vor allem die Bereiche Verkehr, Haushalte und Landwirtschaft betroffen.

Die Vorlage eines Entwurfs einer neuen Richtlinie wurde seit Jahren mehrfach verschoben, da die Pläne auf Widerstand einzelner Mitgliedstaaten treffen. In der Presse wird berichtet, dass auch die Bundesregierung in Brüssel als Gegner einer derartigen Reform auftritt. Auf seiner Internetseite führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) aus: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird darauf achten, dass es hierbei zu keiner Mehrbelastung für die deutsche Wirtschaft kommt, insbesondere im Hinblick auf die von der EU-Kommission avisierte Einführung einer CO2-Komponente bei den Mindeststeuersätzen“ (www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Industrie/industrie-und-umwelt,did=338444.html?view= renderPrint, abgefragt am 17. Januar 2011).

Auch im Rahmen der aktuellen Richtlinie ergibt sich Handlungsbedarf bei der Energiebesteuerung. Die beihilferechtliche Genehmigung der bestehenden Steuervergünstigungen für Unternehmen durch die Kommission nach Artikel 17 der EU-Energiesteuerrichtlinie endet Ende 2012 mit dem Auslaufen der „Vereinbarung zur Klimavorsorge“ vom 9. November 2000. Eine Nachfolgeregelung müsste nach Artikel 17 der Richtlinie auf energieintensive Betriebe beschränkt werden oder voraussetzen, dass „Vereinbarungen mit Unternehmen oder Unternehmensverbänden oder … Regelungen über handelsfähige Zertifikate oder gleichwertige Regelungen umgesetzt (werden), sofern damit Umweltschutzziele erreicht werden oder die Energieeffizienz erhöht wird“.

Drucksache 17/5151 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Reform der Energiesteuerrichtlinie

Fragen28

1

Strebt die Bundesregierung eine Harmonisierung der Energiebesteuerung auf europäischer Ebene an?

2

Unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Anliegen der EU-Kommission, die europäische Energiesteuerrichtlinie zu überarbeiten?

3

Welche europäischen Staaten unterstützen die Initiative der EU-Kommission, und welche sind dagegen?

4

Welche wesentlichen Änderungen in der Energiesteuerrichtlinie werden gegenwärtig nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung auf europäischer Ebene diskutiert?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der diskutierten Veränderungen?

6

Welche Position vertritt die Bundesregierung insbesondere bezüglich einer möglichen CO2-Komponente im Rahmen der Energiebesteuerungsrichtlinie?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine CO2-Komponente ein effizientes marktwirtschaftliches Instrument ist, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer CO2-Komponente auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft?

9

Sieht die Bundesregierung in der Einführung einer CO2-Komponente bei der Energiesteuer als ein brauchbares Klimaschutzinstrument für die Bereiche an, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere eine CO2-Komponente bei der Energiesteuer als Mittel, um Verzerrungen zwischen dem Emissionshandelsbereich und anderen Energieverbrauchern zu vermeiden?

11

Hält die Bundesregierung eine CO2-Besteuerung prinzipiell für sinnvoller und wirksamer als den Emissionshandel?

12

Wie würde sich die Einführung einer CO2-Komponente von 20 Euro/t CO2 auf die Höhe der EU-Mindeststeuersätze sowie die Energiebesteuerung in Deutschland der derzeitig von der Richtlinie betroffenen Energieträger auswirken?

13

Welche Auswirkung hätte die Einführung einer CO2-Komponente von 20 Euro/t CO2 auf die deutsche Wirtschaft, wenn bereits alle Sektoren, die vom Emissionshandel betroffen sind bzw. freie Zuteilungen im Rahmen des Emissionshandels erhalten, von der Energiebesteuerungsrichtlinie ausgenommen wären?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BMWi, dass die Einführung einer CO2-Komponente bei den Mindeststeuersätzen zu keiner Mehrbelastung für die deutsche Wirtschaft führen darf, und warum?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen, die eine CO2-Komponente auf die Besteuerung von Dieselkraftstoff hätte?

16

Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden nur den in der Energiebesteuerungsrichtlinie festgelegten Mindeststeuersatz an, bezogen auf die einzelnen in der Richtlinie genannten Energieträger?

17

Wie hoch ist die Besteuerung der in der Energiebesteuerungsrichtlinie genannten Energieträger in Deutschland im Vergleich dazu?

18

Hat die Bundesregierung eigene Vorschläge für die Reform der Energiesteuerrichtlinie in die Verhandlungen eingebracht, und wenn ja, welche?

19

Von wem wird die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen zur Energiesteuerrichtlinie auf der europäischen Ebene unterstützt?

20

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, Steuervergünstigung in Deutschland an die Bedingung zu koppeln, dass die Begünstigten ein Energiemanagementsystem betreiben?

21

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der Energiesteuerrichtlinie Steuervergünstigungen für Unternehmen generell an die Anforderung geknüpft werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben?

22

Strebt die Bundesregierung an, die pauschalen Steuervergünstigungen für das produzierende Gewerbe nach den §§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes sowie den §§ 51, 54 und 55 des Energiesteuergesetzes für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft nach Auslaufen der gegenwärtigen beihilferechtlichen Genehmigung fortzuführen, und wenn ja, warum bevorzugt die Bundesregierung pauschale Vergünstigungen im Vergleich zu Vergünstigungen nach Artikel 17 Absatz 1a der Energiesteuerrichtlinie, die auf energieintensive Betriebe beschränkt sind?

23

Auf welche Regelungen der Richtlinie sollen diese Steuervergünstigungen gestützt werden?

24

Gibt es bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung oder deren Vertretern und Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden über die Voraussetzungen einer solchen Fortführung?

25

In welcher Form (Gesetz, Verordnung, Selbstverpflichtung oder Ähnlichem) sollen die Voraussetzungen für die beihilferechtliche Genehmigung festgeschrieben werden?

26

Wer ist von Seiten der Bundesregierung und der Wirtschaft in diese Gespräche eingebunden?

27

Bis wann plant die Bundesregierung, einen Antrag für die beihilferechtliche Genehmigung über 2012 hinaus zu stellen?

28

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, Steuererleichterungen für erneuerbare Energien, wie z. B. Steuererleichterungen bei Ökostrom, von der Stromsteuer oder bei Biokraftstoff von der Mineralölsteuer zu schaffen, um so eine Klimaschutzlenkungswirkung von Verbrauchern anzuregen?

Berlin, den 18. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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