Nutzung von LKW-Mautdaten für Fahndungszwecke
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die LKW-Maut in Deutschland wurde am 1. Januar 2005 eingeführt. Für die technische Umsetzung durch die entsprechende Datenerhebung ist die deutsche Firma Toll Collect GmbH zuständig. Im Rahmen des entwickelten Erfassungssystems werden durch eine von Laserscan ausgelöste Ablichtung zunächst alle passierenden Fahrzeuge erfasst, um daraufhin die mautpflichtigen Lastwagen aus der Datenmenge herauszufiltern. Ziel ist die Berechnung und Erhebung von Gebühren proportional zu den jeweils zurückgelegten Streckenabschnitten. Die in den LKW installierten „On Board Units“ (OBU) ermöglichen, dass die Fahrdaten über Mobilfunk an Toll Collect weitergeleitet werden. Der Standort der Wagen wird über das Global Positioning System GPS bestimmt.
Nach der Ermordung einer Kasseler Schülerin im Juli dieses Jahres entstanden erneut Diskussionen um die fahndungstechnische Nutzung der Mautdaten. Noch in diesem Jahr soll dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden (vgl. DIE WELT, 5. August 2006). In Bayern, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wird das Kennzeichen-Scanning bereits zur Erfassung von in Straftaten involvierte PKW eingesetzt.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) warnte bereits im letzten Jahr vor einer Aufhebung der strikten Zweckbindung der LKW-Mautdaten. Nicht nur Straftäter, sondern alle vom System erfassten Verkehrsteilnehmer würden von staatlichen Auskunftsrechten betroffen, insbesondere unbeteiligte Dritte und solche Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen. Zu befürchten sei, dass die Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird (Pressemitteilung ULD vom 28. November 2005).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
a) Welche gesetzlichen Grundlagen für eine derartige Regelung sind derzeit gegeben?
b) Sofern keine gesetzliche Grundlage besteht: Befürwortet die Bundesregierung eine Regelung zur Aufhebung der Zweckbindung von Mautdaten?
a) An welche in- und ausländischen Stellen würden die Daten übermittelt werden?
b) Für welche Straftaten bzw. bei welchem Schweregrad der betreffenden Straftat soll im Falle einer Aufhebung der strikten Zweckbindung die Übermittlung zu Fahndungszwecken möglich sein?
a) Wie lang sollen im Falle der Übermittlung von Mautdaten zu Fahndungszwecken die Löschfristen für die Datenspeicherung sein?
b) Wie sollen die Löschfristen gesichert und Missbrauch der Daten ausgeschlossen werden?
c) Wie soll bei einer Nutzung der Mautdaten zu Fahndungszwecken die Transparenz der Datenerfassung zur Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gesichert werden?
a) Inwiefern werden die Mautdaten bereits heute weiteren Telematik-Anbietern oder anderen Stellen zur Verfügung gestellt?
b) Welche sind die gesetzlichen Grundlagen für diese Übermittlung?
c) In welchem Rahmen können die Daten genutzt werden?
a) In welchen Fällen wird das Ortungsverfahren durch so genannte stille SMS, die unter anderem die Berliner Polizei verwendet, im Rahmen des Mautsystems genutzt?
b) Was sind hier die rechtlichen Grundlagen?
Wie lässt sich dieses Verfahren mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbaren?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Genauigkeit der Ortung durch die so genannten stillen SMS?
b) Wie hoch ist die Fehlerquote bzw. Genauigkeit bei diesem Verfahren?
c) Inwiefern können durch eine ungenaue Ortung unbeteiligte Dritte involviert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umkehrung von Kennzeichenerhebung und Fahrzeugvermessung im Mautsystem der Toll Collect GmbH (im Gegensatz zu ausländischen Erfassungssystemen, die zunächst den gesamten Verkehr mit Videokameras aufzeichnen) insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Datensparsamkeit?
a) Welcher zusätzliche Nutzen zur Strafverfolgung ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Nutzung von Mautdaten?
b) Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der entstehende Nutzen eine Aufhebung der strikten Zweckbindung der Daten und die dadurch stattfindende Einschränkung der Grundrechte rechtfertigt?
Werden über das Toll-Collect-System IMSI-Catcher zur Standortbestimmung zum Einsatz gebracht?
Wenn ja,
a) von welchen Stellen und unter welchen gegebenen Voraussetzungen werden diese durchgeführt,
b) in welchem rechtlichen Rahmen geschieht dies,
c) wie bewertet die Bundesregierung die Verantwortbarkeit dieses Verfahrens in Anbetracht der Tatsache, dass während einer Ortung über IMSI- Catcher Mobiltelefone im Umfeld des Catchers nicht mehr in der Lage sind zu senden und somit selbst Notrufe zu Polizei, Feuerwehr oder ärztlichem Notdienst nicht mehr abgesetzt werden können?