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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Missstände beim Pfändungsschutzkonto

Anzahl der umgewandelten Konten, Verrechnung von Arbeitseinkommen mit gekündigten Dispokrediten, Nachweis erhöhter Pfändungsfreibeträge, erhöhte Kontoführungsgebühren bei eingeschränkten Leistungen, standardmäßig pfändungsgeschütztes Girokonto<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

07.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/522122. 03. 2011

Missstände beim Pfändungsschutzkonto

der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Harald Koch, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, Jens Petermann, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juli 2010 gibt es das pfändungsgeschützte Girokonto (P-Konto). Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kontopfändung den Zugriff auf das gesetzlich garantierte Existenzminimum von monatlich 985,15 Euro garantieren.

Die Praxis hat jedoch schwerwiegende Missstände gezeigt. Hierzu zählte das Monatsanfangsproblem: Kontoinhaber, die z. B. im Monat der P-Konto-Einrichtung zum Ende desselben Monats einen Zahlungseingang erhielten (Lohn, Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch), konnten dieses Geld an Gläubiger verlieren, wenn der gesetzlich garantierte Freibetrag in dem Monat bereits ausgeschöpft war.

Nach wie vor bereitet das P-Konto all jenen Probleme, deren Konto sich im Dispo befindet. Denn Kreditinstitute dürfen eingehendes Arbeitseinkommen zunächst mit einem – gekündigten – Dispokredit verrechnen, statt das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu sichern.

Zudem sind Inhaber von P-Konten oft höheren Kosten bzw. stark reduzierten Kontoleistungen ausgesetzt. Statt insbesondere finanzschwache Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, werden diese zusätzlich belastet und stigmatisiert. Hinsichtlich gesonderter Kontoführungsgebühren für P-Konten liegen mittlerweile erste Gerichtsbeschlüsse vor, die diese für unwirksam erklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Girokonten sind bereits in P-Konten umgewandelt worden?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, Kreditinstituten beim P-Konto weiterhin die Verrechnung von Arbeitseinkommen mit dem gekündigten Dispokredit zu gestatten, auch wenn Kontoinhaber damit unter das gesetzlich garantierte Existenzminimum rutschen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wann ist eine Änderung vorgesehen, und welcher Art?

3

Plant die Bundesregierung, Bescheinigungen durch Sozialleistungsträger ausstellen zu lassen, damit P-Kontoinhaber erhöhte Pfändungsfreibeträge, die z. B. auf Unterhaltsverpflichtungen zurückgehen, Kreditinstituten gegenüber eindeutig nachweisen können?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

4

Was genau versteht die Bundesregierung unter allgemein üblichen Kosten eines Girokontos angesichts dessen, dass der Kontopfändungsschutz nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein darf (siehe Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Bundestagsdrucksache 16/12714 und Bundestagsbeschluss vom 24. April 2009)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto erhebliche Einschränkungen im Leistungsumfang in Kauf nehmen müssen, zum Beispiel werden ihnen häufig Basisfunktionen wie Geldkarte, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag oder Onlinebanking vorenthalten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich um eine versteckte Preiserhöhung handelt, wenn Kreditinstitute für diese Basisleistungen Entgelte erheben?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher erforderliche Beantragung eines P-Kontos, die mit einer Stigmatisierung der Betroffenen einhergeht, dadurch zu ersetzen, dass pro Person ein Girokonto automatisch pfändungsgeschützt ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann?

Berlin, den 22. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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