[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5699
17. Wahlperiode 03. 05. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 29. April 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5266 –
Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in Zeiten
der Wirtschafts- und Finanzkrise
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Kulturfinanzbericht 2010 des Statistischen Bundesamtes stellte die
öffentliche Hand, also Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2007 rund
8,5 Mrd. Euro für Kultur zur Verfügung. Dies bedeutet eine Steigerung im
Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent (2006: 8,1 Mrd. Euro). Länder und
Gemeinden bestritten dabei prozentual den größten Anteil (43 bzw. 44,4
Prozent). Für die Jahre 2008 und 2009 werden vorläufige Ergebnisse und
Haushaltsansätze angegeben, nach denen eine weitere Steigerung der öffentlichen
Kulturausgaben auf 8,7 Mrd. Euro für 2008 und auf 9,2 Mrd. Euro für 2009
(vorl. Ist) erwartet wird. Gleichzeitig sind nach Angaben des Deutschen
Städtetages die Kommunen von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders
betroffen. In der jährlichen Finanzpressekonferenz im Februar 2011 vertraten die
kommunalen Spitzenverbände die Befürchtung, dass bei Städten, Landkreisen
und Gemeinden die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben
voraussichtlich 9,8 Mrd. Euro betragen und damit noch höher als das bisher höchste
Defizit von 8,4 Mrd. Euro im Jahr 2003 liegen werde. Für 2011 wird ein
Defizit von 9,6 Mrd. Euro erwartet. Es ist zu befürchten, dass vor diesem
Hintergrund die öffentliche kommunale Kulturförderung sinken wird.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben seit 2001 fünf
Kulturfinanzberichte herausgegeben. Im letzten Jahr ist der Kulturfinanzbericht
2010 mit statischen Angaben bis zum Jahre 2010 erschienen. Um die
Vergleichbarkeit der Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden zu
gewährleisten, liegt der folgenden Aufstellung die Systematik des
Kulturfinanzberichtes der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zugrunde.
Die Kulturausgaben des Bundes sind nicht lediglich die des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), sondern enthalten auch
Ausgaben anderer Ressorts des Bundes. Da das Bundesministerium der Finanzen
die Kulturausgaben in Einzelfällen nicht dem Kulturbereich zuordnet sondern
manchmal anderen Ressorts, sind nicht alle Ausgaben des Bundes für die
Kultur innerhalb der Statistik erfasst.
Obwohl sich die Länder grundsätzlich auf eine Reform des kommunalen
Haushaltsrechts geeinigt haben (die Innenministerkonferenz hat am 21. November
2003 einer Reform des kommunalen Haushaltsrechts für den Übergang vom
zahlungsorientierten zum ressourcenorientierten Haushalts- und
Rechnungswesen zugestimmt; den Ländern wurde ein Regelungskorridor empfohlen, der
viel Raum für landesspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle
Unterschiede lässt), erfolgt der Umstellungsprozess in den einzelnen Ländern sowohl
zeitlich als auch inhaltlich sehr unterschiedlich und wird voraussichtlich noch
etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen.
Zum Teil stellen die Kommunen komplett auf das neue doppische System um,
teilweise wurde den Kommunen ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und
Doppik eröffnet oder die Weiterführung einer erweiterten kameralen
Systematik ermöglicht. Das Statistische Bundesamt macht darauf aufmerksam, dass der
Umstellungsprozess von der Kameralistik auf die Doppik komplexe inhaltliche,
technische und zeitliche Herausforderungen mit sich bringt, was zur Folge hat,
dass sich Effekte der Umstellung in den Ergebnissen niederschlagen und eine
Bewertung der kommunalen Daten, die etwa 44 Prozent der gesamtstaatlichen
Kulturausgaben umfassen, deutlich erschwert wird. Aufgrund dieses
Umstellungsprozesses ist die generelle Vergleichbarkeit der Kommunalausgaben mit
denen von Bund und Ländern nicht gegeben.
Die Angaben zu 2008 und 2009 sind für den Bund und die Länder (ohne
Gemeinden) „vorläufige Ist-Zahlen“ aus der Haushaltsansatzstatistik. Die Zahlen
für den Bund und die Länder in 2010 sowie für die Gemeinden von 2008 bis
2010 sind Soll-Zahlen, benennen also allein die geplanten Ausgaben. Als Folge
der Haushaltsdurchführung sind Unterschiede zwischen Ist-Zahlen und Soll-
Zahlen nicht unüblich. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ist nicht
auszuschließen, dass die Soll-Zahlen der Länder und Kommunen nicht zwingend
mit den nach der Rechnungslegung ermittelten Ist-Zahlen übereinstimmen
werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung den Beschluss des
Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK), Lösungen für die
aktuellen Probleme des Kulturfinanzberichts zu erarbeiten und über dessen
Fortführung zu beraten. Der BKM wird sich daran beteiligen und hat in dieser Sache
bereits das Gespräch mit den Ländern aufgenommen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Empfehlung der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ zum Aufbau einer „Bundeseinheitlichen
Kulturstatistik“, mit der die Qualität der deutschen Kulturstatistik verbessert
werden soll, aufgegriffen. Anfang 2011 hat eine dafür eingerichtete Arbeitsgruppe
des Bundes und der Länder ihre Arbeiten abgeschlossen. Auf Grundlage der
Ergebnisse der Arbeitsgruppe hat das Statistische Bundesamt einen vorläufigen
Vorschlag zum Aufbau einer „Bundeseinheitlichen Kulturstatistik“ entwickelt,
der zurzeit mit dem Kulturausschuss der KMK und dem Deutschen Städtetag
besprochen wird. Anders als der bisherige Kulturfinanzbericht, der lediglich
über die Höhe der öffentlichen Kulturausgaben Auskunft gibt, soll die geplante
„Bundeseinheitliche Kulturstatistik“ ein umfassenderes Bild der personellen,
finanziellen und institutionellen Strukturen des deutschen Kultursektors geben
und nicht nur den öffentlich geförderten Bereich, sondern auch den
bürgerschaftlichen und gewerblichen Kulturbereich berücksichtigen.
1. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben für Kultur nach
Körperschaftsgruppen (Bund, Länder und Gemeinden/Zweckverbände) in den Jahren
2001 bis 2010?
2. Wie hoch war der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur in den
Jahren 2001 bis 2010 am Bruttoinlandsprodukt in Prozent?
Tabelle 1: Öffentliche Kulturausgaben des Bundes (in Tsd. Euro) (darin nicht enthalten sind die öffentlichen
Ausgaben für die kulturnahen Bereiche, siehe Antwort zu Frage 3 und die für kulturelle Angelegenheiten im
Ausland, siehe Antwort zu Frage 15) und der Länder (Staat, ohne Gemeinden)
2001 2002 2003 2004 2005
Bund 1 038 535 1 067 604 1 006 765 1 005 910 1 017 961
Länder 3 638 245 3 579 861 3 543 199 3 423 007 3 343 108
2006 2007 2008
Vorl. Ist
2009
Vorl. Ist
2010
Soll
Bund 1 010 993 1 065 755 1 111 358 1 215 418 1 269 315
Länder 3 399 986 3 633 797 3 679 562 3 806 870 4 042 015
Tabelle 2: Öffentliche Kulturausgaben der Gemeinden und Zweckverbände (in Tsd. Euro)
2001 2002 2003 2004 2005
Gemeinden 3 693 771 3 812 474 3 679 597 3 553 853 3 612 394
Zweckverbände 29 452 27 161 26 035 22 840 29 379
2006 2007 2008
Soll
2009
Soll
2010
Soll
Gemeinden 3 671 544 3 732 268 3 893 282 4 134 069 4 216 750
Zweckverbände 30 747 27 666 27 667 29 949 30 548
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 3: Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur am BIP (in Prozent)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Soll
2009
Soll
2010
Soll
BIP-
Anteil
0,40 0,40 0,38 0,36 0,36 0,35 0,35 0,35 0,38 0,38
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
3. Wie hoch waren die Ausgaben für den kulturnahen Bereich (Rundfunk-
und Fernsehanstalten, Kirchliche Angelegenheiten, Volkshochschulen)
jeweils in den Jahren 2001 bis 2010, und wie hoch war der jeweilige Anteil
des Bundes daran?
4. Wie entwickelten sich die Kulturausgaben von Bund, Ländern und
Gemeinden jeweils in den Jahren 2001 bis 2010?
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 5.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Statistischen
Bundesamtes, dass die öffentlichen Ausgaben für Kultur trotz Finanz- und
Wirtschaftskrise nach vorläufigen Ergebnissen und Haushaltsansätzen in den
Jahren 2008 und 2009 steigen könnten, und wenn nein, worauf stützt sich
die Einschätzung der Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat ihre Kulturausgaben trotz der Finanz- und
Wirtschaftskrise steigern können (siehe Tabelle 1). Aufgrund von
Bewertungsproblemen, die insbesondere die für die Jahre 2009 und 2010 im
Kulturfinanzbericht enthaltenen Angaben zu den Kulturausgaben betreffen (möglicherweise in
den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes nicht berücksichtigte Folgen
der Finanzkrise, Umstellung der kommunalen Haushaltsrechnung) hat die
Bundesregierung frühzeitig das Gespräch mit den Ländern und den Kommunen
aufgenommen. Auf Grundlage dieser Gespräche geht die Bundesregierung
davon aus, dass zumindest bis 2009 (siehe Tabelle 1) auch die Länder ihre
Ausgaben steigern konnten. Die Unsicherheit über die möglichen Abweichungen von
den angegebenen Soll-Zahlen ermöglichen eine endgültige Einschätzung über
die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die tatsächlich
vollzogenen Ausgaben insbesondere der Gemeinden erst nach Vorliegen der Ist-
Zahlen.
6. Wie entwickelte sich der Anteil der Kulturausgaben im Bund, in den
einzelnen Ländern und in den Kommunen prozentual im Verhältnis zum
jeweiligen Gesamthaushalt in den Jahren 2001 bis 2010?
Diese Zahlen beziehen sich auf die in Tabelle 1 angeführten Ausgaben im
Verhältnis zum jeweiligen Gesamthaushalt.
Die Kulturausgaben beim BKM sind in allen Jahren absolut gestiegen.
Gleichwohl schwankt der prozentuale Anteil der Kulturausgaben am Gesamthaushalt,
weil die Ausgabenblöcke in den anderen Ressorts aufgrund besonderer
aktueller Entwicklungen (z. B. Verteidigung) differieren.
Tabelle 4: Öffentliche Ausgaben für kulturnahe Bereiche (in Mio. Euro)
1995 2000 2005 2006 2007 2008
Soll
2009
Soll
2010
Soll
Gesamtausgaben
1 437,6 1 460,7 1 598,9 1 596,4 1 576,4 1 566,6 1 646,4 1 828,3
Anteil des
Bundes
345,2 317,6 560,5 540,4 534,5 551,5** 597,0** 729,6*
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
* Der Anstieg geht insbesondere auf die Bereiche der Sonstigen Weiterbildung und Rundfunkanstalten/Fernsehen zurück.
** Vorl. Ist.
Tabelle 5: Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur am jeweiligen Gesamthaushalt (in Prozent)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Vor. Ist
2009
Vorl. Ist
2010
Soll
Bund 0,73 0,75 0,71 0,71 0,68 0,76 0,71 0,68 0,69 0,74
Länder 1,82 1,78 1,76 1,71 1,67 1,71 1,83 1,79 1,83 1,87
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Soll
2009
Soll
2010
Soll
Gemeinden 2,56 2,61 2,52 2,43 2,42 2,39 2,38 2,37 2,36 2,36
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 6: Anteil der öffentlichen Kulturausgaben der Länder am jeweiligen Gesamthaushalt (in Prozent)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Baden-Württemberg 2,17 2,18 2,27 2,18 2,09 2,06 2,12
Bayern 2,28 2,31 2,24 1,94 2,00 1,99 2,05
Brandenburg 1,84 1,63 1,82 1,79 1,67 1,62 1,69
Hessen 1,70 1,92 1,76 1,83 1,98 1,91 1,94
Mecklenburg-
Vorpommern
2,72 1,84 1,82 1,87 1,89 1,91 1,98
Niedersachsen 1,58 1,54 1,50 1,51 1,49 1,48 1,43
Nordrhein-Westfalen 1,85 1,96 1,82 1,75 1,73 1,84 1,83
Rheinland-Pfalz 1,44 1,40 1,45 1,42 1,43 1,40 1,44
Saarland 1,64 1,58 1,34 1,60 1,22 1,26 1,49
Sachsen 4,16 3,88 3,62 3,75 3,71 3,84 4,10
Sachsen-Anhalt 2,27 2,40 2,24 2,25 2,34 2,26 2,35
Schleswig-Holstein 1,54 1,53 1,41 1,37 1,40 1,49 1,39
Thüringen 2,66 2,64 2,74 2,60 2,42 2,42 2,46
Berlin 2,81 2,76 2,65 2,54 2,34 2,47 2,59
Bremen 1,94 2,10 2,49 2,44 2,49 2,40 2,36
Hamburg 2,09 2,37 2,48 2,66 2,65 2,48 3,44
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
7. Wie entwickelte sich die Kulturförderung der Stadtstaaten in den Jahren
2001 bis 2010?
8. Wie hoch waren die Ausgaben der Gemeinden für Kultur, differenziert
nach Gemeindegrößen, in den Jahren 2001 bis 2010?
9. Wie hoch waren die Kulturausgaben der Länder in Relation zu ihrer
Einwohnerzahl in den Jahren 2001 bis 2010?
Tabelle 7: Kulturausgaben der Stadtstaaten (in Tsd. Euro)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Vorl. Ist
2009
Vorl. Ist
2010
Soll
Berlin* 627 249 573 708 538 171 512 328 498 332 496 895 529 531 537 556 575 624 617 865
Bremen 84 143 88 861 104 091 100 039 97 539 92 402 90 595 128 579 95 379 100 528
Hamburg 189 338 224 022 245 777 257 150 250 317 237 303 237 995 294 154 358 472 378 054
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
* In die Zahlen Berlins sind die Kulturausgaben der Bezirke mit aufgenommen. Die Kulturausgaben der Hauptverwaltung des Landes Berlin
bewegen sich in den Ist-Ausgaben bis 2007 in einer Größenordnung von knapp über 400 Mio. Euro.
Tabelle 8: Kulturausgaben der Gemeinden nach Gemeindegrößenklassen (in Tsd. Euro)
2005 2006 2007
500 000 Einwohner und mehr 699 714 898 093 845 501
200 000 bis unter 500 000 Einwohner 824 345 683 835 743 394
100 000 bis unter 200 000 Einwohner 424 760 425 428 426 102
20 000 bis unter 100 000 Einwohner 790 652 786 373 789 084
10 000 bis unter 20 000 Einwohner 189 562 197 440 198 677
3 000 bis unter 10 000 Einwohner 117 141 121 816 126 954
unter 3 000 Einwohner 27 969 28 421 29 243
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 9: Kulturausgaben der Länder pro Einwohner (in Euro)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Insgesamt 89,40 89,95 87,84 84,84 84,70 86,23 89,88
Baden-Württemberg 87,31 88,10 89,09 85,48 83,70 84,49 86,73
Bayern 89,46 91,51 89,44 76,25 78,99 80,95 83,23
Brandenburg 80,95 75,88 81,89 80,93 74,44 74,92 77,51
Hessen 70,24 79,99 74,54 78,38 84,65 83,96 87,77
Mecklenburg-
Vorpommern
120,88 83,68 83,17 84,28 85,92 87,08 87,64
Niedersachsen. 62,03 61,50 59,45 58,99 58,00 57,77 58,08
Nordrhein-Westfalen 75,36 80,46 75,38 73,69 74,78 78,21 79,56
Rheinland- Pfalz 55,67 53,08 55,49 54,72 54,68 54,80 57,76
10. Wie verteilen sich die Kulturausgaben des Bundes effektiv auf die
einzelnen Bundesländer (prozentual und in absoluten Zahlen)?
Die Kulturausgaben des Bundes sind häufig nicht nur einem Bundesland
zuzuordnen. Viele Programme und sonstige Maßnahmen betreffen mehrere
Bundesländer gleichzeitig. Auch zahlreiche Kultureinrichtungen nehmen ihre
Aufgaben nicht nur in einem Bundesland wahr. Vor allem aber werden die
Kulturausgaben des Bundes nicht länderbezogen, sondern entsprechend der
Zweckbestimmung des jeweiligen Haushaltstitels vorgenommen. Dies gilt jeweils auch
für die Weitergabe von Bundesmitteln, etwa durch die Kulturstiftung des
Bundes.
11. Wie verteilen sich die Kulturausgaben effektiv auf die einzelnen, vom
Bund geförderten Bereiche Musik, Literatur, Bildende Kunst,
Darstellende Kunst, Film, Denkmalschutz und Baukultur sowie nationale
Minderheiten (in Deutschland insgesamt und aufgeteilt nach den einzelnen
Bundesländern)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf Tabelle 2.2-1 auf Seite 31 des
Kulturfinanzberichts 2010 verwiesen, in der die öffentlichen Ausgaben des Bundes für
Kultur der Jahre 1995 bis 2010 nach Aufgabenbereichen ausgewiesen sind.
Eine darüber hinausgehende Aufteilung nach Sparten wird für die
Kulturausgaben des Bundes nicht erhoben.
12. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben für kulturelle Kinder- und
Jugendbildung sowie mediale Bildung bzw. Medienkompetenz jeweils in
den Jahren 2001 bis 2010?
Systematisch erfasste Angaben über die Ausgaben der Länder für die kulturelle
Kinder- und Jugendbildung liegen der Bundesregierung nicht vor. Seitens der
Bundesregierung stellen sich die Ausgaben für kulturelle Kinder- und
Jugendbildung sowie mediale Bildung bzw. Medienkompetenz wie folgt dar:
Saarland 65,38 62,45 53,71 65,45 50,10 55,36 63,21
Sachsen 167,20 159,89 157,40 156,25 155,36 165,20 170,84
Sachsen-Anhalt 103,28 110,17 105,28 104,65 104,81 101,30 107,48
Schleswig-Holstein 57,02 56,94 52,81 52,32 53,57 58,08 56,21
Thüringen 115,50 112,45 114,81 109,19 100,72 102,76 106,55
Berlin 185,30 169,22 158,68 151,24 146,92 146,15 155,40
Bremen 127,43 134,62 157,07 150,93 147,07 139,10 136,58
Hamburg 110,02 129,69 141,85 148,11 143,90 135,72 191,86
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 9: Kulturausgaben der Länder pro Einwohner (in Euro)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Zusätzlich hat der BKM im Jahr 2010 bundesweit vorbildliche Modellprojekte
der kulturellen Vermittlung mit rund einer Million Euro gefördert. Davon haben
insbesondere Kinder und Jugendliche profitiert.
13. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben zur Förderung der Kultur-
und Kreativwirtschaft jeweils in den Jahren 2001 bis 2010?
Eine Zusammenstellung der Ausgaben des Bundes und der Länder zur
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft liegt nicht vor. Eine gesonderte und alle
Teilbranchen einschließende Erfassung derjenigen Unternehmen der Kultur-
und Kreativwirtschaft, die von Förderprogrammen des Bundes und der Länder
profitieren, ist wegen fehlender branchenspezifischer Trennschärfe der
Förderkriterien nicht möglich. Im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
der Bundesregierung wird daran gearbeitet, den Zugang vor allem zu den
bestehenden wirtschaftspolitischen Förderprogrammen des Bundes für
Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erleichtern.
14. In welcher Höhe verteilen sich die Mittel der Kulturstiftung des Bundes
und den ihr nachgeordneten Förderfonds auf die einzelnen Bundesländer
(prozentual und in absoluten Zahlen)?
Siehe Antwort zu Frage 10.
15. In welchem Maße und mit welchem finanziellen Aufwand förderte der
Bund kulturelle Angelegenheiten im Ausland in den Jahren 2001 bis
2010 (aufgegliedert nach einzelnen Bereichen)?
Der Bund ist gemäß dem Grundgesetz für die Pflege der auswärtigen
Kulturbeziehungen als Teil der Außenpolitik zuständig. Aus Gründen der
Vergleichbarkeit wurde in der folgenden Tabelle das in den Kulturfinanzberichten
verwendete Modell der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verwendet,
das die Ausgaben für Bildung – worunter Aufwendungen für Stipendien und
das Auslandsschulwesen fallen – nicht berücksichtigt. Ausgaben des Bundes
für Projekte und Einrichtungen im Ausland, die keinen primär
außenkulturpolitischen Ansatz verfolgen und in anderen Ressorts veranschlagt sind, werden in
diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erfasst:
Tabelle 10: Ausgaben der Bundesregierung für kulturelle Kinder- und Jugendbildung sowie mediale Bildung
bzw. Medienkompetenz (in Mio. Euro)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
8,29 8,56 8,51 8,80 8,66 8,66 8,57 11,33 11,94 12,84
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Tabelle 11: Aufwendungen des Bundes für kulturelle Angelegenheiten im Ausland (in Mio. Euro)*
2000 2005 2006 2007 2008
Vorl. Ist
2009
Vorl. Ist
2010
Soll
306,4 274,6 280,3 289,7 323,9 374,9 403,2
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
* Ohne Aufwendungen für Stipendien und das Auslandsschulwesen.
Werden die nach der Systematik der Kulturfinanzberichte nicht erfassten
Bereiche berücksichtigt, ergibt sich folgendes Bild der Ausgaben für kulturelle
Angelegenheiten im Ausland:
16. In welcher Höhe und auf Grundlage welcher Förderprogramme sind in
den Jahren 2001 bis 2010 Gelder der EU in kulturelle Institutionen und
Projekte (in Deutschland insgesamt und aufgeteilt nach den einzelnen
Bundesländern) geflossen?
In der Europäischen Union existieren in der laufenden Förderperiode ca. 40
Förderprogramme wie beispielsweise „Jugend in Aktion“ oder „Lebenslanges
Lernen“, mit denen sich kulturelle Projekte realisieren lassen. Besonders
hervorzuheben sind für den in Rede stehenden Zeitraum Fördermöglichkeiten aus dem
europäischen Programm KULTUR 2007 (Zeitraum 2007 bis 2013) sowie aus
seinem Vorgängerprogramm KULTUR 2000.
Für die Durchführung des Programms KULTUR 2000 stand auf europäischer
Ebene für den Zeitraum 2000 bis 2006 (15 EU-Mitgliedstaaten) ein Budget von
257 Mio. Euro für die Förderung transnationaler Kulturprojekte zur Verfügung.
Die Finanzausstattung des Nachfolgeprogramms KULTUR 2007 beträgt 400 Mio.
Euro (27 EU-Mitgliedstaaten plus acht weitere teilnehmende europäische
Länder). Zum Schutz der kulturellen Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten
(Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) werden
im Rahmen dieses transnationalen europäischen Kulturförderprogramms
lediglich Kooperationsprojekte mit einem europäischen Mehrwert bezuschusst. Bei
dem Programm KULTUR handelt es sich vorrangig um die (Ko-)Finanzierung
Tabelle 12: Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (in Tsd. Euro)
2001 2002 2003 2004 2005
BKM 303 492 305 854 288 994 299 966 283 980
AA 645 065 634 370 622 933 586 418 639 981
BMI 14 117 17 031 14 214 20 422 18 535
BMFSFJ 32 298 32 783 35 783 31 038 32 166
BMZ 21 515 21 515 23 718 24 192 24 360
BMBF 123 376 119 181 120 454 128 093 131 075
Gesamt 1 139 863 1 130 737 1 106 096 1 090 129 1 130 097
2006 2007 2008 2009 2010
Soll
BKM 292 617 278 433 283 659 284 732 284 408
AA 622 749 649 304 731 857 823 051 848 289
BMI 28 936 29 412 29 256 30 280 28 640
BMFSFJ 34 127 33 785 34 127 32 149 35 407
BMZ 32 930 24 800 37 923 41 831 45 000
BMBF 167 575 175 094 185 640 205 937 271 315
Gesamt 1 178 934 1 190 828 1 302 462 1 417 980 1 513 059
Quelle: Auswärtige Amt
von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten. Dies setzt voraus, dass ein
entsprechender Antrag aus mindestens drei beziehungsweise mindestens sechs
unterschiedlichen Staaten eingereicht werden muss. Die europäischen
Zuwendungen werden entsprechend aufgeteilt.
Dabei veröffentlicht die Europäische Kommission nur die
Gesamtfördersumme, nicht die anteilige Aufteilung der Mittel auf die teilnehmenden
Mitgliedstaaten. Gemäß der zur Verfügung stehenden Informationen wurden in der
aktuellen EU-Förderperiode für den angefragten Zeitraum 183 Projekte
bewilligt, die unter Beteiligung deutscher Kulturschaffenden und -einrichtungen
stattfanden. Diese Projekte haben ein Gesamtzuwendungsvolumen von rund
60 Mio. Euro. Wie hoch im einzelnen der Anteil der Mittel ist, der nach
Deutschland und in die jeweiligen Bundesländer geflossen sind bzw. fließt, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung fördert durch die Finanzierung entsprechender
Informationsplattformen – wie z. B. die Nationale Kontaktstelle des Programms
(Cultural Contact Point) oder die Internetseite
www.europa-foerdert-kultur.info – eine
möglichst hohe Beteiligung deutscher Kulturakteure am laufenden EU-
Kulturprogramm und sonstigen kulturrelevanten Förderprogrammen.
Andere EU-Förderprogramme können der finanziellen Unterstützung
kultureller Institutionen und Projekte dienen, soweit sie die spezifischen Ziele dieser
Programme unterstützen, wie z. B. die Förderung strukturschwacher Regionen
bei Nutzung der Mittel aus den EU-Strukturfonds. Jedoch werden
Kulturprojekte nicht gesondert statistisch erfasst. Insbesondere die teilweise dezentrale
Verwaltung von EU-Fördermitteln sowie die Zuordnung der Programme in
unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Kommission machen
Angaben darüber, in welchem Umfang insgesamt EU-Mittel in den Jahren
2001 bis 2010 in kulturelle Institutionen und Projekte nach Deutschland
geflossen sind, nicht möglich.
17. Wie hoch sind die öffentlichen Kulturausgaben von Bund, Ländern und
Gemeinden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2010 im Vergleich zu
allen anderen europäischen Mitgliedstaaten der EU, absolut und im
Verhältnis zur Einwohnerzahl?
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat bisher keine
Zusammenstellung vergleichbarer Angaben zu den öffentlichen Kulturausgaben
in den anderen Mitgliedstaaten der EU vorgelegt.
18. Wie entwickelten sich die Einnahmen öffentlicher Kultureinrichtungen
aus privaten Quellen in den Jahren 2001 bis 2010 (aufgeschlüsselt nach
den einzelnen Bundesländern)?
In der Vergangenheit wurden Kultureinrichtungen in großem Umfang aus den
öffentlichen Haushalten ausgegliedert. Heute werden sie vielfach in der Form
von Eigenbetrieben der Kommunen und der Länder oder als private
Einrichtungen betrieben. Die Einnahmen dieser ausgegliederten Einrichtungen werden
durch die gegenwärtige Finanzstatistik der Statistischen Ämter nicht mehr
erfasst. Die im Bereich der nicht ausgegliederten Einrichtungen erzielten
unmittelbaren Einnahmen sind in der folgenden, bis zum Jahre 2007 reichenden
Tabelle zusammengefasst. Eine nach Bundesländern oder privaten Quellen
differenzierte Aufstellung liegt nicht vor. Mit dem in der Vorbemerkung der
Bundesregierung beschriebenen Aufbau einer „Bundeseinheitlichen
Kulturstatistik“ könnten künftig weitergehende Angaben über die Finanzquellen der
Kultureinrichtungen und Kulturbetriebe erfasst werden.
19. Aus welchen privaten Quellen und in welcher jeweiligen Höhe wurden
öffentliche Kultureinrichtungen in den Jahren 2001 bis 2010 finanziert?
Siehe Antwort zu Frage 18.
20. Wie haben sich die Anzahl der Stiftungen und ihr Anteil an den
Einnahmen öffentlicher Kultureinrichtungen aus privaten Quellen in den Jahren
2001 bis 2010 entwickelt?
Siehe Antwort zu Frage 18.
21. Wie hoch waren die Kulturausgaben der privaten Haushalte in den Jahren
2001 bis 2010 (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern)?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Tabelle 6.2-1 auf S. 77 des
Kulturfinanzberichts 2010 verwiesen, in der die Ausgaben der privaten Haushalte für
Freizeit, Unterhaltung und Kultur ausgewiesen sind. Eine darüber
hinausgehende Differenzierung nach Bundesländern liegt nicht vor.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Finanz- und
Wirtschaftskrise im Hinblick auf die öffentlichen und privaten
Kulturausgaben bis zum Jahr 2010, und welche Auswirkungen erwartet sie für das
Jahr 2011?
In der 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages am 24. Februar 2010 fand ein öffentliches Expertengespräch zum
Thema „Lage der öffentlichen Kulturfinanzierung in der Finanz- und
Wirtschaftskrise“ statt. Es wurde eine ganze Reihe von Befürchtungen geäußert,
die, was die Kulturausgaben des Bundes und der Länder betrifft (siehe Antwort
zu Frage 1), bislang statistisch so nicht nachweisbar sind. Zu den
Kulturausgaben der Kommunen übermittelt der Deutsche Städtetag ein sehr differenziertes
Bild, das auch von der allgemeinen Finanzlage der Kommunen geprägt ist.
Eine abschließende Beurteilung möglicher krisenbedingter Absenkungen von
Kulturausgaben in den Kommunen wird erst nach Vorlage der tatsächlichen
Ausgaben (Ist-Zahlen) durch das Statistische Bundesamt möglich sein.
Hinsichtlich der privaten Kulturausgaben setzt die Bundesregierung darauf, dass
sich auch die Bürgergesellschaft des Wertes, den die Kultur für unsere Nation
hat, bewusst bleibt und sie entsprechend unterstützt. Hinsichtlich der
öffentlichen Kulturausgaben wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Tabelle 13: Entwicklung der unmittelbaren Einnahmen öffentlicher Kultureinrichtungen
(in Mio. Euro)
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
1 020 1 060 1 023 1 085 1 139 1 030 1 026 1 064
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
23. In welchem Umfang wird die öffentliche Kulturförderung von Bund,
Ländern und Gemeinden wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise in den
Jahren 2010 und 2011 beeinträchtigt sein, wie dies die Befürchtungen der
kommunalen Spitzenverbände und die drohenden Mindereinnahmen der
öffentlichen Haushalte erwarten lassen?
Aufgrund der letzten Steuerschätzung ist mit steigenden Steuereinnahmen der
Gebietskörperschaften zu rechnen. Im Rahmen ihrer verfügbaren Einnahmen
gestalten Bund, Länder und Gemeinden gemäß Artikel 109 Absatz 1 des
Grundgesetzes ihre Haushaltspläne und damit auch ihre Ausgaben für
kulturelle Angelegenheiten selbständig. Zwischen den für die Kulturpolitik
zuständigen Ressortchefs von Bund und Ländern besteht Einvernehmen darüber, dass
die besondere Verantwortung der Gebietskörperschaften für die Bewahrung der
kulturellen Infrastruktur in Deutschland auch in den öffentlichen Haushalten
zum Ausdruck kommen sollte.
24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die öffentlichen
Haushalte, insbesondere der Kommunen, zu stabilisieren und zu entlasten,
um auf diese Weise die Kommunen in die Lage zu versetzen, öffentliche
Ausgaben für die Kultur als Teil der so genannten freiwilligen Leistungen
weiterhin tätigen zu können?
Der Kulturhaushalt des BKM kommt unmittelbar und mittelbar den
Kommunen zugute, weil es sich um Maßnahmen vor Ort handelt. Auch von der
Förderung innovativer Kulturprojekte in Deutschland durch die Kulturstiftung des
Bundes profitieren die Kommunalfinanzen. 2011 erhält die Kulturstiftung des
Bundes eine institutionelle Förderung in Höhe von 37 Mio. Euro.
Durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416 – Zukunftsinvestitionsgesetz)
unterstützt der Bund im Rahmen seines Konjunkturprogramms u. a. zusätzliche
Investitionen der Kommunen und der Länder durch Finanzhilfen in Höhe von
insgesamt 10 Mrd. Euro. Von diesen zusätzlichen öffentlichen Investitionen
können auch kulturelle Einrichtungen profitieren. Bereits im Februar 2009
hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Staatsminister Bernd Neumann, in einem persönlichen Schreiben an seine Länderkollegen
auf die Chancen hingewiesen, die sich durch das Konjunkturpaket für die
Kultur eröffnen. Die Länder haben diese in bemerkenswertem Umfang genutzt.
Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden rund 100 Mio. Euro für die
Kultur zur Verfügung gestellt. Dieses Programm kommt Maßnahmen für den
Denkmalschutz in besonderer Weise zugute und trägt dadurch zu einer
Entlastung der kommunalen Kulturhaushalte bei.
Darüber hinaus hat der Bund im Nachtragshaushalt 2007 ein
Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von 400 Mio. Euro für national bedeutsame
Kulturinvestitionen aufgelegt, von denen ebenfalls Kommunen profitieren.
25. Plant die Bundesregierung, dem Leuchtturmprogramm „Blaubuch Ost“
entsprechend, ein ähnliches Programm für Gesamtdeutschland
aufzulegen, um Kulturstätten in ganz Deutschland auf der Grundlage ihrer
gesamtstaatlichen Bedeutung und ihres europäischen Ranges zu fördern?
Eine Initiative des Bundes „Blaubuch Kultur für westdeutsche Bundesländer“
ist schon deshalb nicht geplant, weil sie auf sehr problematische Weise in die
Kompetenz der Länder eingreifen würde. Das Leuchtturmprogramm
„Blaubuch Ost“ ist aus Artikel 35 des Einigungsvertrags herzuleiten und daher
anders zu beurteilen. Derzeit ist nicht zu erkennen, dass in den westdeutschen
Bundesländern ein ähnlicher Evaluierungsbedarf über nationale
Kultureinrichtungen besteht wie in der Zeit, in der das „Blaubuch Ost“ entstanden ist. Dieses
sollte den kulturellen Reichtum in den neuen Bundesländern stärker in das
allgemeine Bewusstsein rücken und auch die Förderlandschaft – weg vom
Zentralismus, hin zum Föderalismus – strukturieren helfen. Ein vergleichbarer Bedarf
besteht aufgrund der über Jahrzehnte gewachsenen Förderstrukturen in den
alten Bundesländern nicht.
Zudem wäre es schon in praktischer Hinsicht sehr schwierig, Einvernehmen
darüber herzustellen, welche Einrichtungen als Leuchttürme zu betrachten
wären. Denn vorranging müsste dies durch die Länder selbst festgelegt werden.
Mit aus diesem Grund müsste die Initiative für ein Blaubuch West auch von den
Ländern selbst ausgehen, was bislang nicht der Fall ist.
Es kommt hinzu, dass angesichts der Haushaltssituation des Bundes auch ein
im Einvernehmen mit den Ländern erarbeitetes Kompendium von
Kultureinrichtungen mit gesamtstaatlicher Bedeutung noch nicht zur Folge hätte, dass
der Bund für deren Förderung zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen könnte.
Die als „kultureller Leuchtturm West“ in Frage kommenden
Kultureinrichtungen befinden sich oftmals direkt in der Trägerschaft des jeweiligen Landes und
nicht der Kommune. Insofern wäre ein Blaubuch-West-Projekt auch keine
besondere Hilfe für finanzschwache Kommunen.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung das im Kulturfinanzbericht 2010
gezogene Fazit, dass „die Datenqualität von methodischen Problemen
beeinträchtigt“ werde (S. 80, Kulturfinanzbericht 2010), und welche Schritte
plant die Bundesregierung, um zukünftig konsistentes und vergleichbares
Datenmaterial für Deutschland bereitzustellen, wie von der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ mit ihrer Handlungsempfehlung,
eine bundeseinheitliche Kulturstatistik zu entwickeln, bereits
vorgeschlagen?
Für die kommunale Ebene und zur Perspektive der „Bundeseinheitlichen
Kulturstatistik“ siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Antwort.
Für die Ebene des Bundes und die der Länder wurde im Jahr 2010 mit dem
Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz das Haushaltsgrundsätzegesetz um
§ 49b ergänzt. Danach stellen Bund und Länder unabhängig von der Art ihrer
Haushaltswirtschaft sicher, dass zur Erfüllung ihrer finanzstatistischen
Anforderungen einschließlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie für
sonstige Berichtspflichten die Plan- und Ist-Daten weiterhin nach dem
Gruppierungs- und Funktionenplan mindestens auf Ebene der dreistelligen
Gliederung bereitgestellt werden. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung hat das
Statistische Bundesamt zusätzliche Mittel in der Qualitätssicherung auch gezielt im
Bereich der doppischen Statistik eingesetzt. Somit haben Bund und Länder die
rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung der
Vergleichbarkeit finanzstatistischer Daten unabhängig von der Art der
Haushaltswirtschaft geschaffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]