Durchsetzung der Rechte älterer Menschen in Deutschland
der Abgeordneten Katja Kipping, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 GG).
Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.
Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter Aspekte der Unterstützung der Durchsetzung der Rechte älterer Menschen auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und die Herangehensweise zur Durchsetzung dieser Rechte im Bundesgebiet besser beurteilbar werden.
Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Interessenvertretung älterer Menschen in den Bundesländern verankert ist?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Bundesländern und Kommunen es einen Seniorenbeauftragten gibt, und wo diese Funktion verankert ist?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Seniorenbeauftragten in den Landtagen bzw. Kommunalvertretungen ein Antrags- und Rederecht haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer bzw. einem Seniorenbeauftragten auf der Bundesebene?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Bundesländern ein Altenhilfeplan existiert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Bundesländern es spezielle Seniorenreports gibt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Bundesländer ein Seniorenmitwirkungsgesetz oder eine ähnliche gesetzliche Regelung haben?