BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/5132)

Handlungsbedarf für eine Revision der Entsenderichtlinie vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung, Bedeutung der sozialen Fortschrittsklausel zur Wahrung von Arbeitnehmerrechten, Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, Branchenmindestlöhne gegen Lohndumping, Maßnahmen gegen illegale Entsendung und Scheinselbständigkeit, unzureichender Personalbestand bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Kritik am Wegfall der Meldepflicht im Gewerberecht, statistische Erfassung der entsandten Beschäftigten; Maßnahmen gegen rechtsradikale Propaganda in Folge der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/561818. 04. 2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/5132)

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Diana Golze, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katja Kipping, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE LINKE. hat die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/4951) nach Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten im Angesicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit gefragt. Diese Fragen wurden von der Bundesregierung teilweise ausweichend, teilweise gar nicht beantwortet, ohne dies zu begründen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5132), weshalb die Fraktion DIE LINKE. die entsprechenden Fragen erneut stellt. Da sich aus den Antworten überdies auch neue Fragen ergeben haben, werden diese ergänzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass man ihre Antworten auf die o. g. Kleine Anfrage so zusammenfassen kann, dass die Bundesregierung im Angesicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 keinerlei Handlungsbedarf sieht?

Wenn nicht, welchen Handlungsbedarf sieht sie, und welche konkreten Maßnahmen wird sie wann ergreifen?

2

Wie bringt die Bundesregierung ihre Aussage, die Entsenderichtlinie müsse nicht arbeitnehmerfreundlich revidiert werden, da sie „den Mitgliedstaaten bereits nach geltender Rechtslage [ermöglicht], für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer dieselben Arbeitsbedingungen vorzuschreiben, wie sie für Arbeitnehmer eines im Inland ansässigen Arbeitgebers zwingend einzuhalten sind“ (Bundestagsdrucksache 17/5132) in Einklang mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Laval (EuGH C-341/05 vom 18. Dezember 2007), Rüffert (EuGH C-346/06 vom 3. April 2008) und Luxemburg (EuGH C-319/06 vom 19. Juni 2008)?

a) Hat der Europäische Gerichtshof in den o. g. Urteilen nach Auffassung der Bundesregierung die Entsenderichtlinie so ausgelegt, dass diese bezüglich Arbeitsrecht und Entlohnung Maximalstandards festlegt, über die die Mitgliedstaaten nicht hinausgehen dürfen oder nicht (bitte begründen)?

b) Teilt die Bundesregierung die o. g. Interpretation der Entsenderichtlinie als Maximalrichtlinie (bitte begründen)?

3

Wie genau begründet die Bundesregierung ihre in der genannten Antwort gegebene Einschätzungen zur Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel, welche die Aushebelung von Arbeitnehmerrechten durch die Binnenmarktfreiheiten generell verhindern würde?

a) Sieht die Bundesregierung die Binnenmarktfreiheiten (hier: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit) als Grundrechte an, die (auf nationaler und auf europäischer Ebene) den gleichen rechtlichen bzw. verfassungsmäßigen Rang haben wie soziale Grundrechte (z. B. das Streikrecht) (bitte begründen)?

b) Wie bringt die Bundesregierung ihre Aussage, die Europäische Grundrechtecharta schaffe ein Gleichgewicht zwischen Binnenmarktfreiheiten und Grundrechten in Einklang mit Artikel 53 der Charta („Keine Bestimmung der Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen.“)?

c) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung das von ihr im Zusammenhang mit der sozialen Fortschrittsklausel genannte Vorhaben der EU-Kommission, gemeinsam mit einem Rechtsakt zur Entsenderichtlinie einen Vorschlag für eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten zu unterbreiten, etwas an dem durch das Viking-Urteil aufgeworfenen Problem ändern, dass die Niederlassungsfreiheit das Streikrecht einschränken kann – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es bei der Entsenderichtlinie nicht um Niederlassungsfreiheit geht?

d) Sofern das eben genannte Vorhaben der EU-Kommission an der Einschränkung des Streikrechts nach Einschätzung der Bundesregierung nichts ändern wird, wie soll das Streikrecht ihrer Meinung nach dann künftig wirksam geschützt werden?

4

Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 (2008/2034(INI)) die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart sowie des Weiteren dafür, dass ein Zeitplan zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedstaaten festgelegt wird?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

5

Warum genau sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge 2011 vermutlich wieder zurückgehen werden und es massive Kritik an den Hürden der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gibt?

6

Warum hält die Bundesregierung einen Branchenmindestlohn für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht für notwendig, um angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 (bzw. der bereits bestehenden Freizügigkeit für saisonale Tätigkeiten seit dem 1. Januar 2011) Lohndumping im ausreichenden Maße zu verhindern?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Umgehungsmöglichkeit des Mindestlohns durch die in Polen mögliche und gängige Praxis einen Teil des Lohns als Spesen auszuzahlen, welche nicht Sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind (vgl. Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, 4. April 2011, Aussage des Sachverständigen Marek Rydzewski)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer solchen Umgehung des Mindestlohns auf den deutschen Arbeitsmarkt nach dem 1. Mai 2011?

b) Kann diese Umgehungsmöglichkeit nach Meinung der Bundesregierung genutzt werden, um polnischen Unternehmen Lohnkostenvorteile auf dem deutschen Markt zu verschaffen?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

8

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit die Generalunternehmerhaftung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf alle Branchen auszuweiten, um im Falle von illegaler Entsendung, z. B. durch Scheinselbstständigkeit, zu vermeiden, dass die illegal entsandten Beschäftigten, um den ihnen zustehenden Lohn und ihre Sozialversicherungsbeiträge betrogen werden (bitte begründen)?

9

Welche Angebote plant die Bundesregierung zur Information und Unterstützung der – ab dem 1. Mai 2011 sicherlich zunehmenden Anzahl von – entsandten Beschäftigten bezüglich ihrer Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt?

a) Wird die Bundesregierung das Modellprojekt Berlin finanziell unterstützen und andere Bundesländer dazu anregen, ähnliche Beratungsstellen einzurichten?

b) Welchen finanziellen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von derartigen Beratungsstellen in Bezug auf ansonsten entgangene Sozialleistungen und Steuereinnahmen?

10

Warum plant die Bundesregierung zwar eine Ausweitung der Kontrollen der Anwendung des AEntG auf Grund der zusätzlich aufgenommenen Branchen, nicht jedoch angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit?

a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Warnung der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft vor weiteren personellen Engpässen bei der Überprüfung der Mindestlöhne durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) (www.bdz.eu/medien_nachrichten_3045.php)?

b) Wie viel Prozent der Beschäftigten und wie viel Prozent der Unternehmen bzw. Arbeitgeber aus den dem AEntG unterfallenden Branchen hat die FKS in den Jahren 2009 und 2010 kontrolliert (bitte differenzieren nach Branche und Jahr)?

c) Wie hat sich das Verhältnis von Beschäftigten bei der FKS und den Beschäftigten in den Mindestlohnbranchen in den letzten Jahren verändert?

d) Wie haben sich die tatsächlichen Stellen bei der FKS in den letzten Jahren entwickelt, werden durch die genannten neu zu schaffenden Planstellen die pauschalen Stelleneinsparungen kompensiert?

e) Wie wird sich die geplante Streichung von 15 000 Stellen in der gesamten Bundesverwaltung bis 2014 auf die Stellensituation der FKS auswirken?

f) Hat die unter dem ehemaligen Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, erfolgte Regionalisierung der FKS Auswirkungen hinsichtlich der Kontrollintensität, und wenn ja, welche?

11

Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang der in der Bauwirtschaft wegen Verstößen gegen das AEntG verhängten Bußgelder von knapp 30 Mio. Euro im Jahr 2009 auf knapp 17 Mio. Euro im Folgejahr 2010?

12

Bis wann wird die Bundesregierung eine Erfassung und damit eine Auswertungsmöglichkeit von Verstößen gegen Mindestlohnregelungen für alle dem AEntG unterfallenden Branchen umsetzen?

13

Auf welcher empirischen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Aussage, seit den EU-Osterweiterungen sei zu beobachten, „dass die Dienst- und Niederlassungsfreiheit missbräuchlich genutzt wird, die geltenden Vorschriften des Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrechts zu umgehen“, beispielsweise durch Scheinselbstständigkeit?

14

Plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung des 1998 eingeführten und kurz danach wieder abgeschafften Verfahrens zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit in § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

15

Wie viele Kontrollen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den von Scheinselbstständigkeit besonders betroffenen Branchen durchgeführt, wie viele Missbrauchsfälle wurden festgestellt, und welche Sanktionen wurden verhängt (bitte auch die Höhe der finanziellen Sanktionen angeben, alles differenziert nach Branchen, Verstößen und Monat)?

16

Welche genauen Aufgaben hat die Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit?

a) Wer ist an der Task Force beteiligt?

b) Ist die Arbeit dieser Task Force öffentlich, zumindest für die gewählten Abgeordneten, gibt es z. B. Jahresberichte?

c) Auf welcher Grundlage arbeitet die Task Force, wenn die Bundesregierung keine gesicherte Datengrundlage über Entsendung, Gewerbeanmeldungen etc. hat?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Bundesfachtagung Gewerberecht 2010 geäußerte Kritik, dass der Wegfall der Anzeigepflicht zu Verstößen führt, da die Kompensation durch das Binnenmarkt-Informationssystem zum einen noch nicht für alle Behörden zugänglich ist und zum anderen die Kenntnisse der Behörden über die Zuständigkeiten im zuständigen Mitgliedstaat noch äußerst unzureichend sind?

18

Befürwortet die Bundesregierung die Wiedereinführung der Meldepflicht im Gewerberecht, wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund im Beschluss vom 5. April 2011 zur Arbeitnehmerfreizügigkeit gefordert, um die Kontrollen aller in Deutschland tätigen Unternehmen durch die über sie erfassten Daten überhaupt erst zu ermöglichen?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

19

Welche Verbesserungen der Datengrundlage plant die Bundesregierung bezüglich des Problems der Scheinselbstständigkeit?

a) Warum werden in der Statistik der Gewerbeanzeigen bezüglich der mittel- und osteuropäischen Länder nur Gewerbeanmeldungen durch polnische Staatsangehörige erfasst, obwohl die Bundesregierung in ihrer o. g. Antwort schreibt, dass vor allem ein Missbrauch durch bulgarische und rumänische Staatsangehörige zu beobachten ist?

b) Warum werden nur Einzelanmeldungen erfasst, geht die Bundesregierung davon aus, dass (Schein-)Gewerbeanmeldungen nur über diesen Weg erfolgen?

c) Wie will die Bundesregierung das Problem lösen, dass bei den Gewerbeanmeldungen nicht ersichtlich ist, ob jemand dauerhaft ein Gewerbe betreibt oder nur einmal einige Wochen für einen Auftrag hier ist (Abgrenzungsproblem Niederlassungsfreiheit/Dienstleistungsfreiheit)?

20

Welche Bedeutung hat die statistische Erfassung von nach Deutschland entsandten Beschäftigten für die Bundesregierung?

a) Warum hat die Bundesregierung 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/728 als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. angegeben, es gäbe keine eigene Statistik zur Zahl der entsandten Beschäftigten in Deutschland, obwohl diese seit 2005 bei der Deutschen Rentenversicherung existiert – worauf die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5132) selbst hinweist?

b) Inwieweit wertet die Bundesregierung die bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg gespeicherten Daten über Entsendungen nach Deutschland aus?

c) Welche Aussagen lassen sich auf dieser Grundlage über die Entwicklung der Anzahl entsandter Beschäftigter in Deutschland und über deren Herkunftsländer seit 2005 treffen (bitte sortiert nach Branchen)?

d) In welchen Punkten stimmen die in der o. g. Antwort erwähnten Zahlen der EU-Kommission über Entsendungen mit den bei der Rentenversicherung gesammelten überein, in welchen gibt es – warum – Abweichungen?

e) Liegen der Bundesregierung die Daten über Entsendungen vor, die nach § 18 AEntG an die Bundesfinanzdirektion West gemeldet werden müssen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

f) Ist es richtig, dass die umfassende statistische Erfassung der Entsendedaten bei der Bundesfinanzdirektion West in erster Linie ein technisches Problem (fehlende Software) ist?

Wenn ja, (wann) plant die Bundesregierung eine entsprechende Ausstattung der Bundesfinanzdirektion West?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

21

Hält die Bundesregierung es für notwendig, die staatliche Förderung der Antirassismusarbeit auszuweiten, um rechtsradikaler Propaganda im Angesicht und infolge der Arbeitnehmerfreizügigkeit entgegenzuwirken?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

Berlin, den 18. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen