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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2010

Wehrpflicht im Jahr 2010: Einberufung von Wehrpflichtigen, Stärke einzelner Jahrgänge, Altersstruktur, Musterungsergebnisse, Freistellungsregelungen, Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern, Grundwehrdienst, freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende, Disziplinarstrafen, Wehrübungen und Teilnahme von Reservisten, Personalstärke der Bundeswehr; Einberufung von Zivildienstpflichtigen: Altersstruktur, Dienstantritt, Bestrafung dienstlicher Vergehen, freiwilliger zusätzlicher Zivildienst<br /> (insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/564520. 04. 2011

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2010

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Annahme des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 wird die Wehrpflicht ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Zum 3. Januar 2011 sind zum vorerst letzten Mal Wehrpflichtige zu einem Grundwehrdienst einberufen worden. In Zukunft soll Männern wie Frauen die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes angeboten werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, die Wehrpflicht auszusetzen, waren nicht der Zwangsdienstcharakter der Wehrpflicht, sondern die von der Bundesregierung beschlossenen Sparvorgaben für den Verteidigungshaushalt, die auch eine Verkleinerung des Personals notwendig machen.

Insgesamt war von Seiten der Bundesregierung bis zuletzt eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Wehrpflicht nicht gewünscht. Dies spiegelt sich auch in der bisherigen Informationspolitik der Bundesregierung wider. Obwohl die mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienste (Grundwehrdienst und Zivildienst) und Zwangspflichten (u. a. Informationspflicht, Musterung, Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte) die Lebensplanung von mehreren Millionen Bürgern in Deutschland beschnitten und massiv in ihre Grundrechte eingegriffen haben, war die Bundesregierung nicht bereit, transparent über die Umsetzung der Wehrpflicht zu informieren und Rechenschaft abzulegen.

Obwohl zum Beispiel eine allgemeine Ausschöpfung der männlichen Geburtenjahrgänge seit vielen Jahren nicht mehr gewährleistet werden konnte, hat die Bundesregierung immer wieder behauptet, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit nicht gegeben sei. Erst im Herbst 2010 hat der damalige Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (z. B. in der FAZ vom 15. September 2010) diesen Missstand öffentlich eingeräumt. Die Bundesregierung war auch nicht bereit und in der Lage, Rechenschaft über die Folgen des Zwangsdienstes für die Betroffenen abzulegen. Bis heute liegen keine Angaben über die seit 1957 im Dienst ums Leben gekommenen Wehrpflichtigen vor, genauso wenig, wie es Angaben darüber gibt, wie viele Wehrpflichtige sich aufgrund ihres erzwungenen Militärdienstes das Leben genommen haben (siehe Bundestagsdrucksache 16/13808).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen56

1

Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1983 bis 1987?

2

Wie stark haben sich diese Jahrgänge verändert

a) durch Sterbefälle,

b) durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland,

c) durch Zuwanderung,

d) durch Einbürgerung?

3

Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1983 bis 1987?

4

Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1983 bis 1987 nach den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (bitte jeweils zum Ende eines Jahres und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?

5

Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht erreichbar?

6

Wie viele Erstuntersuchungen wurden im Kalenderjahr 2010

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

c) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) abgeschlossen?

7

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1994 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) wurden bei der Erstuntersuchung

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

8

Wie viele Musterungen wurden im Kalenderjahr 2010 mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?

9

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1994 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2010 noch

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

10

Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden 2010 bundesweit angeordnet?

11

Wie viele richterliche Anordnungen auf polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden 2010 beantragt, und wie viele wurden erteilt?

12

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1994 wurden nach Aktenlage (§ 17 Absatz 10 des Wehrpflichtgesetzes – WPflG) gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

13

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1987 konnten bis heute nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

14

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1987 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder während des Dienstes aufgetreten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden

a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),

b) nach § 11 WPflG (Befreiung),

c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),

d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

15

Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1983 bis 1987, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 23-Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

16

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1987 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf Grund eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2010 heute noch

a) als Grundwehrdienstleistende,

b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (Freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL – bis max. 23 Monate),

c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (zwei Jahre und mehr),

d) als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,

e) als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

17

Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1983 bis 1994 wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

18

Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?

19

Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?

20

Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?

21

Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1987 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet

a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),

b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),

c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)?

22

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1987 haben eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

23

Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

24

Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

25

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind 2010 durch die Kreiswehrersatzämter registriert worden (bitte aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

26

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden 2010 zur Bearbeitung durch die Kreiswehrersatzämter an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet (bitte aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

27

Wie viele Antragsteller wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

28

Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1983 bis 1987 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben

a) Zivildienst voll geleistet,

b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,

c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,

d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,

e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes (ZDG) (Katastrophenschutz),

f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),

g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),

i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),

j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),

k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,

l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

29

Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1983 bis 1987 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt aufgetreten ist) gab es

a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),

b) nach § 10 ZDG (Befreiung),

c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),

d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),

e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

30

Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1983 bis 1987 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

31

Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1983 bis 1987 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

32

Wie viele Wehrpflichtige wurden 2010 einberufen?

33

Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

34

In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

35

In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?

36

Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst angetreten?

37

Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?

38

Wie viele Wehrdienstleistende waren 2010 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht 25 Jahre alt?

39

Wie viele Wehrpflichtige waren 2010 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre alt?

40

Welche durchschnittliche Personalstärke hatte die Bundeswehr im Jahr 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Berufssoldatinnen und -soldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Grundwehrdienstleistenden und FWDL, Zahlen nicht aufgerundet)?

41

Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrdienststrafgesetzes – WStG) wurden 2010 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende gestellt?

42

Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG) wurden 2010 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende gestellt?

43

Wie viele Strafanzeigen wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) wurden 2010 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende in diesen Jahren gestellt?

44

In wie vielen Fällen wurden 2010 gegenüber Soldaten Disziplinararreste verhängt (bitte nach Dauer sowie nach Grundwehrdienstleistenden und Freiwilligen aufgeschlüsselt)?

45

Wie viele Zivildienstpflichtige wurden 2010 einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahrgängen)?

46

Wie viele Zivildienstleistende waren 2010 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht 25 Jahre alt?

47

Bei wie vielen Zivildienstpflichtigen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

48

Wie viele Zivildienstpflichtige haben 2010 ihren Dienst angetreten?

49

Wie viele Zivildienstpflichtige waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?

50

Wie viele Zivildienstpflichtige haben sich in 2010 zu einem freiwilligen zusätzlichen Zivildienst nach § 41a ZDG verpflichtet?

51

Wie viele Strafanzeigen wurden 2010 wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52 ZDG) gestellt?

52

Wie viele Strafanzeigen wurden 2010 wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) gestellt?

53

Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Nichtbefolgen von Anordnungen (§ 54 ZDG) 2010 gestellt?

54

Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2010 insgesamt abgehalten?

55

Wie viele Reservisten haben im Jahr 2010 an Wehrübungen teilgenommen

a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,

b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,

c) als Zeitsoldaten?

56

Wie viele Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende waren 2009 in welchen Verwendungen eingesetzt?

Berlin, den 20. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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