Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Memet Kilic, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bund und die Länder haben nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Aufgabe, das Kulturgut der aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten im östlichen Europa Vertriebenen zu erhalten. Nach der politischen Öffnung der osteuropäischen Staaten nach 1990 hat sich diese Aufgabe verändert. Um die Jahrtausendwende wurden die Haushaltsposten, welche diese Maßnahmen finanzieren, deutlich gekürzt. Seit 2005 jedoch wachsen die Ausgaben in diesem Bereich wieder. Allein im laufenden Haushaltsjahr wurden die Ausgaben erneut um 5,3 Prozent erhöht.
Aus Bundesmitteln werden eine Vielzahl von Maßnahmen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft gefördert, Projekte der kulturellen Breitenarbeit und des kulturellen Austausches, Institutionen wie Museen, Bibliotheken und Archiven sowie Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa. Der Großteil der Projekte und Institutionen, die in der zweijährlichen Unterrichtung der Bundesregierung (zuletzt 2009, Bundestagsdrucksache 17/381) als Beispiele für geförderte Maßnahmen genannt werden, stehen in engem Verhältnis zum Bund der Vertriebenen und den Landsmannschaften der Vertriebenen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ werden zum jetzigen Zeitpunkt gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste mit Projektträgern und jeweils der Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Welche Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ wurden seit 2005 gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste mit Projektträgern und jeweils der Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Nach welchen Kriterien wird bei der Vergabe von Mitteln aus dem Haushaltstitel 687 72 entschieden, ob es sich bei Bau- oder Kulturdenkmälern um „deutsches Kulturgut“ handelt oder nicht, und wer trifft diese Entscheidungen?
Welche Mischformen zwischen deutschem und nichtdeutschem Kulturgut sind aus dem Haushaltstitel 687 72 nach Ansicht der Bundesregierung förderwürdig und welche nicht?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ gefördert werden und welche nicht?
Welches Verfahren wird zur Entscheidungsfindung angewendet, falls die Mittel nicht ausreichen, um alle Projektanträge zu bewilligen, die sich um eine Förderung gemäß der „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ bewerben?
Mit welchen konkreten Maßnahmen bewirbt die Bundesregierung die Möglichkeit, für die „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ Fördermittel zu bekommen?
Welche rechtlichen Gründe stehen einer Förderung von Maßnahmen zur „Erhaltung und Sicherung deutscher Kulturgüter in den historischen Siedlungsgebieten im östlichen Europa“ ohne deutschem Projektträger entgegen?
Wie hoch ist der Anteil der seit 2005 geförderten Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“, der sich mit Denkmälern mit säkularer Tradition, wie zum Beispiel Rathäuser oder Schulen, beschäftigte?
Wie hoch ist der Anteil der seit 2005 geförderten Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“, der sich mit Denkmälern mit religiöser Tradition, wie zum Beispiel Kirchen, Klöster und deren Einrichtung, beschäftigte?
Wie viele Anträge um Fördermittel für die „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ gab es seit 2005?
a) Wie viele davon wurden abgelehnt?
b) Wie viele davon kamen von potentiellen Projektträgern mit jüdischem Hintergrund?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Kulturgut deutsch- und jiddischsprachiger Menschen jüdischen Glaubens in ihren historischen Siedlungsgebieten im östlichen Europa als Teil des „deutschen Kulturguts in den historischen Siedlungsgebieten“?
Sind unter den seit 1990 abgeschlossenen Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ Gebäude mit jüdischer Tradition, wie zum Beispiel Synagogen (falls ja, bitten wir darum, eine vollständige Liste dieser Maßnahmen anfügen)?
Falls nein, mit welcher Begründung?
Welche der als kulturelle Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in den letzten fünf Jahren auf dem Projektweg geförderten Projekte beschäftigten sich mit der Kultur von Menschen mit jüdischem Glauben (wir bitten darum, eine vollständige Liste anzufügen)?
Welche der als kulturelle Breitenarbeit aus den Etats der Kulturreferentinnen und -referenten an den Regionalmuseen (dem Pommerschen Landesmuseum in Greifswald, dem Schlesischen Museum zu Görlitz, dem Westpreußischen Landesmuseum in Münster und dem Donauschwäbischen Zentralmuseum Ulm) und beim Adalbert Stifter Verein e. V. in München in den letzten fünf Jahren geförderten Projekte beschäftigten sich mit der Kultur von Menschen mit jüdischem Glauben (wir bitten darum, eine vollständige Liste anzufügen)?
Wie spiegelt sich die Kultur und der Alltag von Menschen jüdischen Glaubens in den jeweiligen Regionen in den mit Bundesmitteln im Rahmen des § 96 BVFG geförderten Museen?
Welche Projekte zur Erforschung der Kultur und des Alltags von Menschen jüdischen Glaubens werden durch die akademischen Förderprogrammen im Rahmen des § 96 BVFG gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste anzufügen)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2005 als kulturelle Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG auf dem Projektweg mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste der Projekte mit Projektträgern und der jeweiligen Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Wie ist das Verfahren gestaltet, nach welchem der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG auf dem Projektweg fördert?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf dem Projektweg gefördert werden und welche nicht?
Welche konkreten Projekte wurden seit 2005 aus den Etats der Kulturreferentinnen und -referenten bei den Regionalmuseen und dem Adalbert Stifter Verein e. V. gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste der Projekte mit Projektträgern und der jeweiligen Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Projekte aus den Etats der Kulturreferentinnen und -referenten bei den Regionalmuseen und dem Adalbert Stifter Verein e. V. gefördert werden und welche nicht?
Sind außer dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Kulturreferentinnen und Kulturreferenten weitere Stellen mit der Vergabe von Projektmitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für die kulturelle Förderung im Rahmen des § 96 BVFG betraut?
Wenn ja, welche?
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Förderung des kulturellen Austausches mit Bezug auf die Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa gefördert, seitdem dieser Posten im Jahre 2008 geschaffen wurde (wir bitten darum, eine vollständige Liste der Projekte mit Projektträgern und jeweils der Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Mit welcher Begründung wurden die Mittel zur Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG im Bundeshaushalt 2011 gegenüber dem Vorjahr um 877 000 Euro auf 17 541 000 Euro erhöht?
a) Wofür werden die dadurch zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel verwendet?
b) Welche konzeptionellen Überlegungen stecken hinter der stetigen Erhöhung der Mittel seit 2005 um insgesamt mehr als 25 Prozent?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von den Mitteln, mit welchen der Bund Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG betreibt, keine Organisationen profitieren, die mit Rechtsextremen zusammenarbeiten?
Werden die Projekte, die der Bund im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 BVFG fördert, evaluiert?
Wenn ja, was sind die Kriterien einer solchen Evaluation, und zu welchen Ergebnissen sind bereits erfolgte Evaluationen gekommen?
Wenn nein, warum nicht?