[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5991
17. Wahlperiode 27. 05. 2011Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5636 –
Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bund und die Länder haben nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
(BVFG) die Aufgabe, das Kulturgut der aus den ehemaligen deutschen
Siedlungsgebieten im östlichen Europa Vertriebenen zu erhalten. Nach der
politischen Öffnung der osteuropäischen Staaten nach 1990 hat sich diese Aufgabe
verändert. Um die Jahrtausendwende wurden die Haushaltsposten, welche
diese Maßnahmen finanzieren, deutlich gekürzt. Seit 2005 jedoch wachsen die
Ausgaben in diesem Bereich wieder. Allein im laufenden Haushaltsjahr
wurden die Ausgaben erneut um 5,3 Prozent erhöht.
Aus Bundesmitteln werden eine Vielzahl von Maßnahmen aus den Bereichen
Kultur und Wissenschaft gefördert, Projekte der kulturellen Breitenarbeit und
des kulturellen Austausches, Institutionen wie Museen, Bibliotheken und
Archiven sowie Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung deutschen
Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa. Der Großteil der
Projekte und Institutionen, die in der zweijährlichen Unterrichtung der
Bundesregierung (zuletzt 2009, Bundestagsdrucksache 17/381) als Beispiele für
geförderte Maßnahmen genannt werden, stehen in engem Verhältnis zum
Bund der Vertriebenen und den Landsmannschaften der Vertriebenen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage bezieht sich nur auf einen Teil der
Kulturförderung des Bundes gemäß § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der
Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG). Daher scheint
es notwendig, diesen Teilbereich in den Gesamtzusammenhang der Förderung
einzuordnen sowie Hintergrund und zugrunde liegende Verfahren zu erläutern.
Der „Kulturparagraph“ des BVFG bezieht sich auf das Kulturgut der ehemals
deutschen oder der – auch – von Deutschen besiedelten Gebiete im östlichen
Europa. Die Anstrengungen zur Pflege und Erforschung dieses kulturellen
Erbes von nationaler Bedeutung umfassen ein weites Spektrum: von der
Bewahrung der vielfältigen, z. B. baulichen, künstlerischen, musikalischen, schrift-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 25. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5991 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen, auch mündlichen Überlieferungen der historischen deutschen Ost- und
Siedlungsgebiete über die museale Präsentation und breitenwirksame
Vermittlung dieses Kulturerbes bis hin zu seiner wissenschaftlichen Erforschung.
Die prozentuale Verteilung der nachfolgenden Förderbereiche (institutionelle
und projektbezogene Förderung) im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2010
betrug (gerundet): Wissenschaft und Forschung, Bibliotheken 44 Prozent,
museale Präsentation 30 Prozent, anderweitige kulturelle Vermittlung und
kulturelle Breitenarbeit einschließlich Kulturreferentinnen und Kulturreferenten
19 Prozent, Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts 3 Prozent,
Förderung des kulturellen Austausches 1 Prozent. Selbstverständlich waren darin
auch kulturelle und wissenschaftliche Vorhaben der Vertriebenen und
Landsmannschaften enthalten, die naturgemäß in enger Beziehung zu den
historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten stehen und an der Förderung
dieses Kulturerbes ein besonderes Interesse haben.
Auf der Grundlage der bestehenden Förderkonzeption (Konzeption zur
Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen
Europa, Bundestagsdrucksache 14/4586 vom 26. Oktober 2000) sind eine
deutlich stärkere Professionalisierung, Musealisierung und Vernetzung des
Förderbereichs sowie der Ausbau fruchtbarer grenzüberschreitender Kooperationen
mit den kulturellen, musealen und wissenschaftlichen Einrichtungen der
östlichen Nachbarstaaten erreicht worden. Dieser Ansatz ist seitdem stetig
weiterverfolgt worden und hat eine breitere öffentliche Wahrnehmung und Akzeptanz
herbeigeführt. Bis auf die Fraktion DIE LINKE. haben dies alle Fraktionen des
Deutschen Bundestages im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ 2007 ausdrücklich anerkannt.
Zugleich hat sich der Auftrag unter dem Einfluss der europäischen
Entwicklung gewandelt; er ist vielgestaltiger und komplexer geworden. Dass der
gesetzliche Auftrag des § 96 BVFG auf Dauer angelegt und keineswegs auf
biographisch geprägte Interessen beschränkt ist, belegt ein vom Bund in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten, dessen Ergebnisse vor kurzem als Aufsatz
veröffentlicht worden sind (Gerhard Robbers, „Kulturförderung und Kompetenz.
Bundeskompetenzen bei der Kulturförderung im Vertriebenen- und
Flüchtlingsrecht“, in: DVBl 3/2011, S. 140 bis 147). Der Beitritt ostmittel- und
südosteuropäischer Staaten zur Europäischen Union ermöglicht eine neue Qualität
der gemeinsamen Erforschung und Pflege des kulturellen Erbes der früheren
deutschen Ost- und Siedlungsgebiete, das von den heutigen Bewohnern
vielfach als Teil ihrer eigenen Geschichte und Identität begriffen wird.
Die Förderpraxis des Bundes steht im Zeichen professioneller fachlicher
Strukturen und transparenter Verfahren: Die Betreuung des Förderbereichs durch den
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa (BKGE), Oldenburg. Das BKGE ist gegründet
worden, um „die Bundesregierung auf der Grundlage eigener, in
wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchzuführender oder zu veranlassender Erhebungen,
Dokumentationen und ergänzender Forschungen in allen die Durchführung des
§ 96 des Bundesvertriebenengesetzes […] betreffenden Angelegenheiten zu
beraten und zu unterstützen“ (Errichtungserlass vom 27. Januar 1989). Das
BKGE erfüllt diese Aufgabe als Ressortforschungseinrichtung und
Bundesoberhörde im Geschäftsbereich des BKM mit einem hohen Maß an fachlich
anerkannter Expertise; als An-Institut der Carl-von-Ossietzky-Universität
Oldenburg ist es mit den Universitätsstrukturen in Deutschland sowie mit anderen
Facheinrichtungen im In- und Ausland wissenschaftlich vernetzt. Es ist durch
den Wissenschaftsrat 2007 erfolgreich evaluiert worden, der dem
Bundesinstitut eine „epochal, geographisch sowie fachlich breite Kompetenz“
bescheinigte. Dabei hat der Wissenschaftsrat auch das nachfolgend näher erläuterte
Begutachtungsverfahren des BKGE für Förderanträge nach § 96 BVFG geprüft
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5991und positiv beurteilt. Angewandt wird ein einheitliches und transparentes Prüf-
und Evaluierungsverfahren, das sich sowohl auf die institutionelle Förderung
(Museen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, Einrichtungen der
Kulturvermittlung) als auch auf die projektbezogene Förderung und hier jeweils
auf alle Förderbereiche erstreckt: Wissenschaft, kulturelle Breitenarbeit,
Sicherung und Erhaltung des Kulturguts usw. Die Projektförderung ist
antragsbezogen: Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und im
Hinblick auf ihre Förderfähigkeit, Relevanz und Qualität objektiv beurteilt; in
besonderen Fällen werden Fördermöglichkeiten im Wege der öffentlichen
Ausschreibung bekannt gemacht. Jeder einzelne Antrag wird vom BKGE fachlich
begutachtet. Die Bewertung findet gemäß den in der Wissenschaftsgemeinde
allgemein anerkannten wissenschaftlichen Kriterien statt. Sie beruht u. a. auf
ausführlichen, schriftlich vorliegenden Bewertungskriterien zu den einzelnen
Förderbereichen, die eine transparente Begutachtung gewährleisten. Die
Entscheidung über die Förderung wird auf der Grundlage der vom BKGE
erstellten Gutachten vom BKM (bzw. in Bezug auf die ihnen eingeräumten
Förderetats von den Kulturreferentinnen und Kulturreferenten) getroffen. Bei einer
positiven Entscheidung erfolgt die zuwendungsrechtliche Prüfung und weitere
administrative Begleitung durch das Bundesverwaltungsamt. Nach Abschluss
jedes geförderten Projekts wird durch BKM und BKGE im Wege der
Erfolgskontrolle die Erreichung der Förderziele geprüft.
1. Welche Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts
der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ werden zum
jetzigen Zeitpunkt gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste mit
Projektträgern und jeweils der Höhe der Förderung durch den Bund
anzufügen)?
Die zum jetzigen Zeitpunkt geförderten Maßnahmen sind in nachfolgender
Übersicht dargestellt; die Liste beinhaltet zum Teil mehrjährige Projekte, die
deshalb auch in der Antwort zu Frage 2 erwähnt werden.
Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts“ im östlichen Europa,
die zum jetzigen Zeitpunkt (Mai 2011) gefördert werden (mit Projektträgern): Euro
Landesarchiv Baden-Württemberg,
Institut für donauschwäbische Geschichte
und Landeskunde, Stuttgart
Sicherung, Konservierung und Erschließung
stark gefährdeter Archivbestände in der
Kreisdirektion Klausenburg/Cluj-Napoca des
Rumänischen Nationalarchivs; Einrichtung
einer Restaurierungswerkstatt 11 400,00
Philipps-Universität Marburg Restaurierung der St.-Georgs-Figur vor dem
Portal der Nordvorhalle der Pfarrkirche
St. Georg in Reichenbach/Dzierżoniów, Polen 11 671,00
Siebenbürgisch-Sächsischer Kulturrat e. V.,
Gundelsheim
Förderung der wissenschaftlichen Begleitung
eines EU-Großvorhabens zur Rettung
siebenbürgisch-sächsischer Kirchenburgen 27 000,00
Deutsch-Polnische Stiftung Kulturpflege
und Denkmalschutz, Görlitz
Restaurierung 36 historischer Fenster in der
Friedenskirche Schweidnitz/Świdnica,
Wojewodschaft Niederschlesien, Polen 33 744,00
Vereinigte Kurländische Stiftungen,
Kronberg
Sanierungs- bzw. Restaurierungsarbeiten
an der Kirche „Priedula“ zu Waddax/Vadakste,
Lettland 27 300,00
Gesamt 111 115,00
Drucksache 17/5991 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts
der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ wurden seit 2005
gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste mit Projektträgern und
jeweils der Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Die Maßnahmen der Jahre 2005 bis 2010 sind in nachfolgender Übersicht
dargestellt; die Liste enthält zum Teil mehrjährige Projekte.
Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts“ im östlichen Europa
2005 bis 2010 (mit Projektträgern) Euro
1 Akademie der Wissenschaften –
Forschungsstelle für Personalschriften,
Marburg
– Restaurierung von Nepomuk-Denkmalen in
Nippern/Mrozow sowie des „Fleischer-
Epitaph“ an der St. Christophorikirche in
Breslau/Wrocław, Polen
– Restaurierung von drei bürgerlichen
Epitaphien an der Südwand der St.
Christophorikirche sowie einer Josephsfigur an der St.
Josefskirche in Breslau/Wrocław, Polen
– Restaurierung von barocken
Deckenmalereien an der Dorfkirche Lüssen/Lusina,
Kreis Neumarkt/Środa Śląska, Polen
– Restaurierung der Nepomukdenkmale in der
Schlosseinfahrt zu Schweinz
(Hohenfriedeberg/Dobromierz) und Marktplatz von
Hummelstadt/Lewin Klodski sowie der
Rathausturmuhr in Habelschwerdt/Bystrzyca
Kłodzka, Grafschaft Glatz/Hrabstwo
Kłodzkie, Polen
– Restaurierung des Portals der ehemaligen
St. Vinzenzkirche, der heutigen Kathedrale
der Breslauer-Danziger Diözese der
Griechisch-Kath. Ostkirche, Polen
– Reparatur und Sanierung des Daches des
denkmalgeschützten Bibliotheksgebäudes
der Universität Breslau/Wrocław 202 648,00
2 Brandenburgische
Provinzialgenossenschaft des Johanniterordens, Berlin
Restaurierung an der Gewölbemalerei in der
Katholischen Pfarrkirche der Johanniter in
Sonnenburg/Słońsk, Polen 65 100,00
3 Bundesarbeitsgemeinschaft Landsberg
(Warthe) – Stadt und Land e. V.,
Frankfurt/Main
Restaurierung der historischen „Sauer-Orgel“
in der Kirche Gralewo bei Landsberg an der
Warthe/Gorzów Wielkopolski, Polen 32 000,00
4 Deutsch-Polnische Stiftung für
Kulturpflege und Denkmalschutz, Görlitz
– Notsicherungsmaßnahmen am Schloss
Steinort/Sztynort, Polen
– Restaurierung/Freilegung der Portalwand
des Kapitelsaals im Kreuzgang-Ostflügel
des Klosters Heinrichau in Henryków, Polen
– Restaurierung des Dachs der Kath.
Pfarrkirche Marienfelde in Marianka, Polen
– Restaurierung der polychromen
Holzbalkendecke in der Kath. Pfarrkirche in
Fürstensee/Przywodzie, Polen
– Restaurierung 36 historischer Fenster in der
Friedenskirche Schweidnitz/Świdnica,
Polen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5991– Restaurierung der historischen „Sauer-Orgel
Opus 823“ in der ehem. Paulinerkirche von
Topolno, Polen 171 131,00
5 Ev. Kirchengemeinde Teningen,
Teningen
Restaurierung des Pfarrhauses der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde in Vanagai, Bezirk Klaipėda
(Memel), Litauen 90 290,00
6 Förderkreis Kirche Mühlhausen e. V.,
Königswinter
– Instandsetzung und Neueindeckung des
Dachs des Längsschiffes und der
Eingangshalle der Pfarrkirche Mühlhausen, Oblast
Kaliningrad, Russische Föderation
– Bohrungen und Grabungen im Umfeld der
Kirche Mühlhausen zur Erforschung des
Grundwassers und der Fundamente
– Restaurierung der Malerei an der
Holztonnendecke im Chor und der Wandmalerei,
Pfarrkirche Mühlhausen 106 100,00
7 Förderkreis Kirche St. Johannes
Enthauptung Ottau e. V., Leimen
Restaurierung der Kirche St. Johannes
Enthauptung in Ottau/Zátoń, Tschechische
Republik 20 173,76
8 Förderkreis Kirche Tharau e. V., Bonn Sicherungsarbeiten (Notdach am Turm) an der
Kirche in Tharau/Wladimirowo, Kaliningrad,
Russische Föderation 10 000,00
9 Förderkreis St. Johannes von Nepomuk,
Eichenau
Renovierung der denkmalgeschützten Kapelle
St. Johannes von Nepomuk in Wettern/Větřní,
Tschechische Republik 7 825,00
10 Förderverein für den Wiederaufbau der
Marienkirche in Königsberg/Neumark
e. V., Hannover
Restaurierung des unteren Turmes der
Marienkirche in Königsberg in der Neumark/Chojna,
Polen (EU-Kooperation) 108 000,00
11 Förderverein Jerusalem Hospital,
Gerbrunn
Generalrestaurierung des ehem. Jerusalem-
Hospitals in Marienburg/Malbork, Polen
(EU-Kooperation) 61 000,00
12 Goering Institut e. V., München Notsicherung und Restaurierung der Nikolaus-
Gätke-Kapelle in der St. Elisabethkirche in
Breslau/Wrocław (einschl. Wiedereinbau
Gestühl, Restaurierung Boden, Wände und
Epitaphien) 126 024,50
13 GTZ – Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit GmbH,
Eschborn
– Brandschutzmaßnahmen an den
Friedenskirchen in Schweidnitz/Świdnica und Jauer/
Jawor, Polen
– Restaurierung Friedländer Tor in
Kaliningrad – Statuen, Russische Föderation
– Restaurierung von vier Reliefs in den
Lourdes-Grotten VIII, IX,X und XI am
Franziskanerkloster St. Annaberg/Góra
Świętej Anny, Polen
– Restaurierung von Hauptaltar und
Seitenaltären in der Pfarrkirche St. Andreas in Ujest/
Ujazd, Oberschlesien, Polen
Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts“ im östlichen Europa
2005 bis 2010 (mit Projektträgern) Euro
Drucksache 17/5991 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Bauhistorische Untersuchung
Dreifaltigkeitskirche Rothsürben/Żórawina, Polen,
Forschungsprojekt der Universitäten Thorn
u. Mainz
– Restaurierung (Dacherneuerung) der St.
Katharinenkirche in Arnau/Mar'jino bei
Königsberg, und Wiederherstellung der
Vorhalle in der St. Katharinenkirche in Arnau/
Mar'jino, Russische Föderation
– Altar in Groß Strehlitz/Strzelce Opolski,
Oberschlesien und Restaurierung der
kunsthistorisch wertvollen Ausstattung in der
Blockholzkirche in Reimswaldau/Rybnica
Leśna, Niederschlesien, Polen 677 596,31
14 Haus Schlesien – Kultur- und
Bildungszentrum e. V., Königswinter
Restaurierung der drei Glocken der
Friedenskirche in Jauer/Jawor, Polen 63 095,00
15 HAWK – Fachhochschule Hildesheim,
Hildesheim
Restaurierung der Stollentruhen in der
Wehrkirche Henndorf/Brădeni, Rumänien 12 000,00
16 Heimatortsgemeinschaft
Donnersmarkt e. V., Taufkirchen
Restaurierung der Ringmauern der
Kirchenburg Donnersmarkt/Mănărade, Siebenbürgen,
Rumänien 41 021,87
17 Hilfsbund Karpatendeutscher
Katholiken e. V., Stuttgart
Ausbesserung Mauerwerk und Verputzung
des Kirchensockels zum Abschluss einer
Entwässerungsmaßnahme des Kirchhofes und der
Fundamente an der Kath. Kirche zur Heiligen
Margarethe in Schwedler/Švedlár, Slowakische
Republik 6 000,00
18 Karpatendeutsche Landsmannschaft
Slowakei e. V., Stuttgart
– Restaurierung der Interieurmalerei in der St.
Jakobuskirche in Schmiedshau/Tužina,
Slowakische Republik
– Restaurierung und Rückversetzung der
Wagner-Orgel der St. Jakobuskirche 148 352,18
19 Landesarchiv Baden-Württemberg,
Institut für donauschwäbische
Geschichte und Landeskunde, Stuttgart
Sicherung, Konservierung und Erschließung
stark gefährdeter Archivbestände in der
Kreisdirektion Klausenburg/Cluj des Rumänischen
Nationalarchivs; Einrichtung einer
Restaurierungswerkstatt, 118 800,00
20 Philipps-Universität Marburg Restaurierung der St.-Georgs-Figur vor dem
Portal der Nordvorhalle der Pfarrkirche St.
Georg in Reichenbach/Dzierżoniów, Polen 16 031,63
21 Siebenbürgisch-Sächsischer Kulturrat
e. V., Gundelsheim
– Förderung der wissenschaftlichen
Begleitung eines EU-Großvorhabens zur Rettung
siebenbürgisch-sächsischer Kirchenburgen
– Notsicherung der brandgeschädigten ev.
Stadtpfarrkirche in Bistritz/Bisţria,
Siebenbürgen, Rumänien
– Maßnahmen zur Bestandssicherung
altorientalischer Teppiche in
siebenbürgischsächsischen Kirchen 77 218,00
Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts“ im östlichen Europa
2005 bis 2010 (mit Projektträgern) Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/59913. Nach welchen Kriterien wird bei der Vergabe von Mitteln aus dem
Haushaltstitel 687 72 entschieden, ob es sich bei Bau- oder Kulturdenkmälern
um „deutsches Kulturgut“ handelt oder nicht, und wer trifft diese
Entscheidungen?
Der Begriff „deutsches Kulturgut“ ist eine Kurzformel, der vielfältige und
regional verschiedene kulturelle Überlieferungen umfasst – auch in Bezug auf
die Kunst- und Kulturdenkmäler der ehemals in Ost-, Ostmittel- und
Südosteuropa ansässigen Deutschen. Deutsche Bevölkerungsgruppen beispielsweise
in Schlesien, in Siebenbürgen oder im Baltikum lebten unter ganz
unterschiedlichen Bedingungen, als Mehrheit oder als Minderheit unter anderen ethnischen
Gruppen und in Kontakt mit teils andersartigen Kulturkreisen.
Unter diesen Voraussetzungen entstanden Kulturgüter, an deren Entstehung
Deutsche als Auftraggeber, Architekten, Künstler oder Vermittler beteiligt
waren und die heute von den östlichen Nachbarstaaten als gemeinsames
Kulturerbe verstanden und gepflegt werden.
Förderanliegen und -entscheidungen beziehen sich daher nicht auf einen
erratischen Block „der Deutschen“ oder „des deutschen Kulturguts“ im östlichen
Europa, sondern folgen regionalgeschichtlichen Zugängen und modernen
wissenschaftlichen Fragestellungen nach transnationalen Vernetzungen und
Kulturtransfers. Nur so wird man Phänomenen wie beispielsweise dem
schlesischen Barock gerecht, an dessen Ausprägung italienische, böhmische,
bayerische, niederländische und schließlich einheimische Künstler beteiligt waren.
Die Förderentscheidung trifft jeweils der BKM; Näheres zum Verfahren ist in
der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt.
22 Sozialwerk Ackermanngemeinde,
München
Restaurierung der „Pestsäule“
(Dreifaltigkeitssäule) in Reichstadt/Zákupy, Nordböhmen,
Tschechische Republik 50 000,00
23 VEESO – Verein zur Erforschung
und Erhaltung Schlesischer Orgeln,
Jettingen
– Orgelrestaurierung in der Friedenskirche in
Jauer/Jawor, Polen
– Orgelrestaurierung in der Schrotholzkirche
in Jeroltschütz/Gierałcice, Polen
– Restaurierung (Reparatur u. Instandsetzung)
historischen „Schlag & Söhne-Orgel“ in der
Kath. Kirche in Ketschdorf/Kaczorów,
Polen 72 846,67
24 Verein der Freunde und Förderer
des Hauptgestüts Trakehnen e. V.,
Neumünster
Sicherung/Restaurierung von Dach/Turm/
Trakehner Tor/Tempelhüter-Standbild
am Schloss in Trakehnen/Jasnaja Poljana,
Oblast Kaliningrad, Russische Föderation 107 500,00
25 Vereinigte Kurländische Stiftungen,
Kronberg
– Restaurierung der Orgel der Trinitatiskirche
zu Libau/Liepāja, Lettland
– Restaurierung Kirchendach Durben/Durbe,
Lettland
– Sicherung Kirchendach Nurmhusen/
Nurmuiža, Lettland 153 945,78
26 Verein zur Erhaltung des Pfarramtes
Bautsch e. V., Karlsruhe
Restaurierung des barocken Pfarramtes in
Bautsch/Budišov nad Budišovkou,
Tschechische Republik 31 366,00
Gesamt 2 576 065,70
Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts“ im östlichen Europa
2005 bis 2010 (mit Projektträgern) Euro
Drucksache 17/5991 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche Mischformen zwischen deutschem und nichtdeutschem Kulturgut
sind aus dem Haushaltstitel 687 72 nach Ansicht der Bundesregierung
förderwürdig und welche nicht?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Grundsätzlich können alle
Maßnahmen und Themen gefördert werden, welche sich auf das Kulturgut der in
§ 96 BVFG angesprochenen Gebiete beziehen und den allgemein anerkannten
fachlichen Standards entsprechen.
5. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen zur
„Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen
Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ gefördert werden und welche nicht?
Für die Bewertung von Maßnahmen zur „Sicherung und Erhaltung deutschen
Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ wurden im
BKGE fachliche Bewertungskriterien ausgearbeitet und in einem schriftlichen
Kriterienkatalog zusammengefasst, auf dessen Grundlage die Bewertung jedes
einzelnen Antrags erfolgt. Diese umfassen allgemeine Standards
denkmalpflegerischer Arbeit sowie formale Kriterien. Die wichtigsten sind:
– der Denkmalwert (kunsthistorischer, historischer und/oder
Erinnerungsbzw. identitätsstiftender Wert des zu restaurierenden Objekts);
– das Vorliegen von Einverständniserklärungen des Objekteigentümers und
der zuständigen Denkmalpflegebehörde;
– ein Restaurierungskonzept, das aktuellen denkmalpflegerischen Standards
entspricht;
– die Gewährleistung einer objektgerechten und nachhaltigen Nutzung des
Kulturdenkmals nach Abschluss der Restaurierung;
– keine Förderung von kompletten Rekonstruktionen, Aus- und Umbauten;
– grenzübergreifende Zusammenarbeit in Theorie und Praxis der
Denkmalpflege;
– die Erfahrung der Projektleitung (in methodischer und organisatorischer
Hinsicht);
– die fachliche Qualifikation der Projektbearbeiter;
– finanzielle Kooperation (Eigenanteile, Bemühen um weitere
Finanzierungsträger);
– das Verhältnis zwischen finanziellem Aufwand und erwartetem Ergebnis –
auch mit Blick auf die Gleichbehandlung von vergleichbaren
Projektanträgen.
Die Förderentscheidung trifft jeweils der BKM; Näheres zum Verfahren ist in
der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt.
6. Welches Verfahren wird zur Entscheidungsfindung angewendet, falls die
Mittel nicht ausreichen, um alle Projektanträge zu bewilligen, die sich um
eine Förderung gemäß der „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts
der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ bewerben?
Grundsätzlich gilt für alle Förderbereiche: Sofern nicht alle vorliegenden
förderfähigen Projektanträge bewilligt werden können, wird vom BKGE nach den
jeweils geltenden fachlichen Kriterien eine Prioritätenliste erstellt. Dazu
können auch Fälle von besonderer Dringlichkeit gehören (z. B. Gefahr im Verzug
im Hinblick auf den Erhaltungszustand eines denkmalpflegerischen Objekts).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5991Auf dieser Grundlage trifft der BKM dann die Förderentscheidung. Im
Förderbereich „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts“ wurden bislang
keine förderfähigen Anträge abgelehnt.
7. Mit welchen konkreten Maßnahmen bewirbt die Bundesregierung die
Möglichkeit, für die „Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der
historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ Fördermittel zu
bekommen?
Bei der Kulturförderung nach § 96 BVFG handelt es sich um einen klassischen
Zuwendungsbereich, in dem der Bund finanzielle Rahmenbedingungen und
Anreize für die staatsfreie Wahrnehmung einer Aufgabe schafft, die im
Bundesinteresse liegt. Die Möglichkeit dieser Förderung durch den BKM wird auf den
Internetpräsenzen des BKM (
www.kulturstaatsminister.de) und des BKGE
(
www.bkge.de) kommuniziert; dort sind Erläuterungen zu den
Fördergrundsätzen hinterlegt, die u. a. auf den Förderbereich der „Sicherung und Erhaltung
deutscher Kulturdenkmäler im östlichen Europa“ näher eingehen. Zudem
macht der alle zwei Jahre vorgelegte Bericht der Bundesregierung über die
Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG darauf
aufmerksam. BKM und BKGE sind in ständigem Kontakt mit der
Fachöffentlichkeit; von Wissenschaftlern des BKGE wird in einschlägigen Fachkreisen (z. B.
Arbeitskreis deutscher und polnischer Kunsthistoriker), auf Fachtagungen und
ergänzend auch in Fachpublikationen auf Fördermöglichkeiten hingewiesen.
Sonderprogramme wie die Nachwuchsförderung durch das Immanuel-Kant-
Stipendium oder Ausschreibungen universitärer Förderprogramme werden in
einschlägigen Mailinglisten zur wissenschaftlichen Vernetzung publiziert.
8. Welche rechtlichen Gründe stehen einer Förderung von Maßnahmen zur
„Erhaltung und Sicherung deutscher Kulturgüter in den historischen
Siedlungsgebieten im östlichen Europa“ ohne deutschem Projektträger
entgegen?
Zuwendungen an (nichtstaatliche) Empfänger im Ausland sind unter den
Voraussetzungen der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich möglich. Die übliche
Form der Bewilligung von Zuwendungen durch hoheitlichen Verwaltungsakt
scheidet hier jedoch aus. Erforderlich ist in solchen Fällen ein privatrechtlicher
Zuwendungsvertrag, der die nach deutschem Zuwendungsrecht geltenden
Anforderungen im Einzelnen zur Anwendung bringt; auch ist darin ein
Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes (BRH) zu vereinbaren.
Für privatrechtliche Zuwendungsverträge ist die Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen erforderlich; der BRH ist zu beteiligen. Dieses
Verfahren ist sehr aufwändig und hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzung
deutschen Zuwendungsrechts (zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen
Verwendung der Mittel, Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung usw.) risikobehaftet.
Hingegen gibt es zahlreiche Förderungen, bei denen der inländische
Projektträger mit ausländischen Kooperationspartnern eng zusammenarbeitet; hier besteht
die Möglichkeit, Finanzmittel an Partner vor Ort zweckgebunden weiterzuleiten.
Für dieses Modell spricht auch, dass Kooperationen den fachlichen Austausch
im heutigen Europa befördern und zur wissenschaftlichen Vernetzung beitragen.
Das Modell hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt.
Drucksache 17/5991 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 9. Wie hoch ist der Anteil der seit 2005 geförderten Maßnahmen zur
„Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete
im östlichen Europa“, der sich mit Denkmälern mit säkularer Tradition, wie
zum Beispiel Rathäuser oder Schulen, beschäftigte?
10. Wie hoch ist der Anteil der seit 2005 geförderten Maßnahmen zur
„Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete
im östlichen Europa“, der sich mit Denkmälern mit religiöser Tradition,
wie zum Beispiel Kirchen, Klöster und deren Einrichtung, beschäftigte?
Gemeinsame Antwort zu den Fragen 9 und 10:
Bei dieser Förderung wird grundsätzlich nicht zwischen Profan- und
Sakralbauten unterschieden. Eine solche Unterscheidung ist in Einzelfällen auch nicht
möglich (z. B. bei säkularisierten Klöstern). Die formale, überschlägige
Auswertung des Förderzeitraums 2005 bis 2010 ergibt, dass etwa ein Sechstel der
geförderten Maßnahmen Denkmälern mit säkularer Tradition und fünf Sechstel
Denkmälern mit religiöser Tradition zuzuordnen sind.
11. Wie viele Anträge um Fördermittel für die „Sicherung und Erhaltung
deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen
Europa“ gab es seit 2005?
Die Gesamtzahl der Förderanfragen und Förderanträge wird nicht erfasst, da
hierzu auch eine Vielzahl von mündlichen, fernmündlichen und formlosen
Anfragen zählt, die entweder schon bei einer ersten Bewertung oder im Zuge der
weiteren Antragsbearbeitung erkennen lassen, dass sie nicht den
Förderkriterien entsprechen und daher nicht förderfähig sind.
a) Wie viele davon wurden abgelehnt?
b) Wie viele davon kamen von potentiellen Projektträgern mit jüdischem
Hintergrund?
Im Förderzeitraum seit 2005 wurden keine förderfähigen Anträge abgelehnt.
Zur Frage der Förderfähigkeit wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
12. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Kulturgut deutsch- und
jiddischsprachiger Menschen jüdischen Glaubens in ihren historischen
Siedlungsgebieten im östlichen Europa als Teil des „deutschen Kulturguts in
den historischen Siedlungsgebieten“?
Das deutsch-jüdische Kulturerbe ist selbstverständlicher Bestandteil deutscher
Kultur und Geschichte der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
13. Sind unter den seit 1990 abgeschlossenen Maßnahmen zur „Sicherung
und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im
östlichen Europa“ Gebäude mit jüdischer Tradition, wie zum Beispiel
Synagogen (falls ja, bitten wir darum, eine vollständige Liste dieser
Maßnahmen anfügen)?
Falls nein, mit welcher Begründung?
14. Welche der als kulturelle Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG durch
den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in den
letzten fünf Jahren auf dem Projektweg geförderten Projekte beschäftigten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5991sich mit der Kultur von Menschen mit jüdischem Glauben (wir bitten
darum, eine vollständige Liste anzufügen)?
15. Welche der als kulturelle Breitenarbeit aus den Etats der
Kulturreferentinnen und -referenten an den Regionalmuseen (dem Pommerschen
Landesmuseum in Greifswald, dem Schlesischen Museum zu Görlitz, dem
Westpreußischen Landesmuseum in Münster und dem Donauschwäbischen
Zentralmuseum Ulm) und beim Adalbert Stifter Verein e. V. in München
in den letzten fünf Jahren geförderten Projekte beschäftigten sich mit der
Kultur von Menschen mit jüdischem Glauben (wir bitten darum, eine
vollständige Liste anzufügen)?
Gemeinsame Antwort zu den Fragen 13 bis 15:
Aus dem in der Antwort zu Frage 12 genannten Grund erfolgt keine gesonderte
Auszählung von Projekten, die das deutsch-jüdische Kulturerbe betreffen. Die
Projekte haben regelmäßig übergreifenden Charakter und betreffen
Sachverhalte, die einen deutsch-jüdischen Bezug neben anderen Bezügen aufweisen.
Zur Verdeutlichung mag die Wanderausstellung „Praha – Prag 1900–1945.
Literaturstadt zweier Sprachen, vieler Mittler“ dienen; sie behandelt eine Stadt,
die nicht nur, aber maßgeblich auch von ihren jüdischen Bürgern und
Intellektuellen kulturell geprägt worden ist.
16. Wie spiegelt sich die Kultur und der Alltag von Menschen jüdischen
Glaubens in den jeweiligen Regionen in den mit Bundesmitteln im
Rahmen des § 96 BVFG geförderten Museen?
In den regionalgeschichtlichen Dauerausstellungen, Sonderausstellungen und
Veranstaltungsreihen der nach § 96 BVFG geförderten Landesmuseen werden
Kultur und Alltag von Menschen jüdischen Glaubens selbstverständlich mit
einbezogen. Auf die Antworten zu den Fragen 12 sowie 13, 14 und 15 wird
verwiesen.
17. Welche Projekte zur Erforschung der Kultur und des Alltags von
Menschen jüdischen Glaubens werden durch die akademischen
Förderprogrammen im Rahmen des § 96 BVFG gefördert (wir bitten darum, eine
vollständige Liste anzufügen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 3, 12 sowie 13, 14 und 15 wird verwiesen.
18. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2005 als kulturelle
Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG auf dem Projektweg mit Mitteln des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert (wir
bitten darum, eine vollständige Liste der Projekte mit Projektträgern und der
jeweiligen Höhe der Förderung durch den Bund anzufügen)?
Im Förderbereich der kulturellen Breitenarbeit wird eine Vielzahl oft auch
finanziell geringerer Zuwendungen als anteilige Förderungen bereitgestellt. Auf
Grund dieser Vielzahl von geförderten Projekten wird auf eine
Gesamtdarstellung (Einzelliste) verzichtet. In der nachfolgenden Übersicht sind die
Hauptsparten der kulturellen Breitenarbeit, ausgewählte Beispiele und die
Gesamtfördersummen für die Jahre 2005 bis 2010 dargestellt.
Drucksache 17/5991 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeProjektförderung der kulturellen Breitenarbeit 2005 bis 2010 nach Sparten
mit beispielhafter Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen (mit Projektträgern) Euro
Publikationen 406 109,76
Landsmannschaft der Deutschen aus
Russland e. V., Stuttgart
Sammelband „Von der Autonomiegründung
zur Verbannung und Entrechtung. Die Jahre
1918, 1941 und 1948 in der Geschichte der
Deutschen in Russland“ 30 750,20
Stiftung Deutsche Kultur im östlichen
Europa, OKR, Bonn
Herausgabe und Herstellung der Zeitschrift
„Kulturpolitische Korrespondenz“, jährliche
Förderung als Einzelprojekt 25 000,00
Literaturhaus Nordhessen e. V., Kassel Druckkostenzuschuss zur Herausgabe
einer Gesamtauswahl der Lyrik der
deutschbaltischen Dichterin Gertrud von den Brinken
aus sieben Jahrzehnten in 4 Bänden 1 500,00
Seminare/Tagungen/Workshops 244 645,41
Deutschbaltisch-Estnischer Förderverein
e. V., Berlin
II. Baltisches Studenten-Seminar in Lettland,
mit Studenten aus Deutschland, Estland,
Lettland, Russland, 20. bis 29. Juli 2008 15 154,67
Academia Baltica e. V., Lübeck Deutsch-polnische Sommerschule „Städte im
Krieg: Leben, Leiden und Erinnern in Lübeck
und Danzig“, 10. bis 18. Juli 2010 4 210,86
Arbeitsgemeinschaft für kulturelle
Heimatsammlungen im Sudetendeutschen Archiv,
München
Facharbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft für
kulturelle Heimatsammlungen vom 2. bis
4. Juli 2010 in Anschau am Inn 5 697,50
Theater- und Konzertprojekte 480 700,82
Junges Klangforum Mitte Europa, Berlin Konzert anlässl. des 100. Geburtstages von
Helmut James von Moltke am 11. März 2007
im Konzerthaus Berlin, einschließlich
Arbeitsphase 24 973,00
Gewandhaus zu Leipzig „Brundibár – eine Kinderoper verbindet
Deutschland und Israel“ – Aufführungen in
deutschen und israelischen Städten durch
2 Kinderchöre
Projektteil 1: Berlin, Leipzig, Prag
Projektteil 2: Israel 50 750,00
Forum Baltikum – Dittchenbühne e. V.,
Elmshorn
Theatertournee 2010 durch Nordpolen,
Baltikum, Nordwestrussland vom 8. bis 19. Oktober
2010, „Der Sturmgeselle Sokrates“ von
Hermann Sudermann 25 000,00
Kulturtage 76 713,75
Landsmannschaft Ostpreußen, Hamburg 6. Kommunalpolitischer Kongress, 10. bis
12. Oktober 2008 in Allenstein/Olsztyn, Polen,
kulturelles Beiprogramm 4 000,00
Deutschbaltisch-Estnischer Förderverein
e. V., Berlin
5. Domus-Revaliensis-Tage 2009, 28. bis
30. August 2009 in Reval/Tallinn, Estland 6 985,02
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/599119. Wie ist das Verfahren gestaltet, nach welchem der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien Maßnahmen der kulturellen
Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG auf dem Projektweg fördert?
Der BKM führt bei sämtlichen Projektförderungen nach § 96 BVFG – nicht nur
bei Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit – ein einheitliches Verfahren durch;
Näheres dazu wird in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt.
20. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen der
kulturellen Breitenarbeit im Rahmen des § 96 BVFG durch den Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien auf dem Projektweg
gefördert werden und welche nicht?
Für die Bewertung der kulturellen Breitenarbeit wurden im BKGE fachliche
Bewertungskriterien ausgearbeitet und in einem schriftlichen Kriterienkatalog
zusammengefasst, auf dessen Grundlage die Bewertung jedes einzelnen
Antrags erfolgt. Die wichtigsten einschlägigen Kriterien sind:
– Qualifikation der Projektleitung, Zusammenarbeit mit Fachreferenten und
Kulturschaffenden (bei Tagungen);
noch: Kulturtage
Bund der Vertriebenen, Berliner
Landesverband der Vertriebenen e. V., Berlin
Ostdeutscher Kulturtag der
Landsmannschaften am 24. Oktober 2010 im Rathaus
Schöneberg 6 190,00
Filmprojekte 64 040,00
TRANSODRA e. V. Deutsch-Polnischer
Journalistenclub „Unter Stereo-Typen“,
Potsdam
Teilförderung der Produktionskosten
zum Dokumentarfilm „Streuselkuchen von
zu Hause“ von Michael Majerski 14 200,00
Sonstiges 384 115,00
Europa-Universität Viadrina, Professur
für Geschichte Osteuropas, Frankfurt (Oder)
Weiterreise der Ausstellung „Oder Panorama/
Panorama Odry“, Produktion eines weiteren
Paneels, Durchführung eines
Gestaltungsworkshops u. a.; 2007 bis 2008; Station Neusalz 20 800,00
Museum für schlesische Landeskunde im
Haus Schlesien, Königswinter
Beratung und Betreuung der schlesischen
Heimatstuben im Bundesgebiet durch
Projektmitarbeiterin 25 398,00
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
Seminar für Europäische Ethnologie/
Volkskunde
Dokumentations- und Darstellungsprojekt
„Heimatsammlungen in Deutschland“,
Erfassung aller Heimatsammlungen in Deutschland,
monographische Bearbeitung der Thematik
unter dem Arbeitstitel „Geschichte und
Bedeutung der Heimatsammlungen in der
Bundesrepublik Deutschland“, Projektzeitraum 2008
bis 2012 131 869,00
Gesamt 1 656 324,74
Projektförderung der kulturellen Breitenarbeit 2005 bis 2010 nach Sparten
mit beispielhafter Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen (mit Projektträgern) Euro
Drucksache 17/5991 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Aktualität der Thematik und inhaltliche Begründung;
– organisatorische Konzeption der Veranstaltung/des Projekts, effektiver
Mitteleinsatz;
– Breitenwirksamkeit, Erreichung insbesondere der jüngeren Generationen;
– Kooperationen, Erreichung von Multiplikatoren;
– Einbindung geeigneter Institutionen im In- und Ausland;
– grenzüberschreitender und Versöhnungsaspekt;
– Kooperation mit den Medien;
– Nachhaltigkeit, langfristige Wirkung der Maßnahme;
– Transparenz der Arbeitsschritte;
– Kostentransparenz.
Die Förderentscheidung trifft jeweils der BKM; Näheres zum Verfahren ist in
der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt.
21. Welche konkreten Projekte wurden seit 2005 aus den Etats der
Kulturreferentinnen und -referenten bei den Regionalmuseen und dem Adalbert
Stifter Verein e. V. gefördert (wir bitten darum, eine vollständige Liste der
Projekte mit Projektträgern und der jeweiligen Höhe der Förderung durch
den Bund anzufügen)?
Die sechs Kulturreferentinnen und Kulturreferenten bei den Landesmuseen und
dem Adalbert Stifter Verein sind in besonderer Weise beauftragt mit der
Förderung von Aufgaben der kulturellen Breitenarbeit nach § 96 BVFG. Sie arbeiten
nach einem jährlich aufzustellenden Arbeitsplan mit einem eigenen, selbst zu
bewirtschaftenden Jahresetat. Neben eigenen Projekten und Veranstaltungen
sowie der kulturellen Bildungs- und Jugendarbeit für die breite Öffentlichkeit
fördern die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten Projekte der kulturellen
Breitenarbeit anderer Träger, Vereine und Organisationen. Einen Schwerpunkt
bildet dabei die Förderung kultureller Projekte der Landsmannschaften und
anderer Vertriebenenorganisationen.
Auf Grund der Vielzahl von geförderten Projekten, die auch finanziell
geringere Zuschüsse als anteilige Förderungen umfassen, wird auf eine
Gesamtdarstellung (Einzelliste) verzichtet. In der nachfolgenden Übersicht wird die
externe Projektförderung der jeweiligen Kulturreferentinnen und Kulturreferenten
anhand ausgewählter Beispiele mit Projektträgern sowie den
Gesamtfördersummen für die Jahre 2005 bis 2010 dargestellt.
Externe Projektförderung durch die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten 2005 bis 2010
Euro
Kulturreferat beim Adalbert Stifter Verein 2005 bis 2010 mit beispielhafter Nennung
ausgewählter Fördermaßnahmen 140 692,00
Sudetendeutsche Stiftung Lernort Kino-Schulfilmwoche mit Stifters
Bergkristall 4 500,00
Siemens-Gymnasium Regensburg Theaterprojekt Hussiten mit Gymnasium
Domažlice (Taus) 500,00
Sudetendeutsche Landsmannschaft,
Bundesverband
Tagung Sudetendeutscher Heimatrat in
Brannenburg 3 000,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5991noch: Kulturreferat beim Adalbert Stifter Verein 2005 bis 2010 mit beispielhafter
Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen
Institutum Bohemicum der Ackermann
Gemeinde
Kulturwoche „Rohrer Sommer“ in Pilsen/Plzeň
3 500,00
Kulturreferat beim Donauschwäbischen Zentralmuseum 2005 bis 2010 mit beispielhafter
Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen 240 095,50
Gesellschaft für deutsche Musikkultur im
südöstlichen Europa e. V.
Symposium „Musik als interkultureller Dialog,
Musikkultur und interethnische Beziehungen“
in Temeswar/Timişoara, Rumänien 2 600,00
Donaubüro Ulm, Bürgermeisteramt Sibiu/
Hermannstadt, Donauschwäbische
Kulturstiftung, Land BW
Wanderausstellung „Hermannstadt und
Siebenbürgen – Eine Europäische Kulturlandschaft“,
Präsentation zur Kulturhauptstadt Europa 2007 4 000,00
Landsmannschaften der Donauschwaben,
der Siebenbürger Sachsen, der Banater
Schwaben und der Deutschen aus Ungarn
Jugendcamp „Junge Donau“,
Jugendveranstaltung anlässlich des Internationalen
Donaufestes in Ulm 10 000,00
Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn Wanderausstellung „Ungarns Erbe in
Flugbildern von Georg Gerster“ anlässlich der
Kulturhauptstadt Pécs (Fünfkirchen) 2010 5 000,00
Kulturreferat beim Ostpreußischen Landesmuseum 2005 bis 2010 mit beispielhafter
Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen 208 322,71
Deutsch-Baltische-Gesellschaft Tagung „Kultur und Wirtschaft – das Baltikum
und die Deutschen, früher und heute“ 9 048,06
Landsmannschaft Ostpreußen Seminar „Idee, Wirklichkeit und Nachleben
des preußischen Staates im Herzen Europas am
Beispiel der Provinz Ostpreußen“ 6 000,00
Landkreis Verden (Aller) in Kooperation mit
der Kreisgemeinschaft Preußisch-Eylau
Deutsch-polnisch-russische Jugendbegegnung
2010 in Verden 3 500,00
Ostseegesellschaft e. V. Domus-Revaliensis-Kulturtage 2006 in Reval/
Tallinn, Estland 3 505,70
Kulturreferat beim Pommerschen Landesmuseum 2005 bis 2010 mit beispielhafter
Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen 177 949,62
Pommersche Landsmannschaft Bundeskulturtagung – Schulung für
ehrenamtliche Kulturreferenten 3 569,00
Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz Schüler-Studienfahrt nach Krakau und
Auschwitz 4 091,00
PolenmARkT e. V. „Polnische Kulturtage – polenmARkT“ in
Greifswald 4 211,00
Verein zu Förderung der deutsch-polnischen
Zusammenarbeit
Seminar „Pommersche Künstler im
20./21. Jahrhundert“ in Külz/Kulice 5 840,00
Externe Projektförderung durch die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten 2005 bis 2010
Euro
Drucksache 17/5991 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Projekte aus den Etats
der Kulturreferentinnen und -referenten bei den Regionalmuseen und
dem Adalbert Stifter Verein e. V. gefördert werden und welche nicht?
Die Förderkriterien der Kulturreferentinnen und Kulturreferenten entsprechen
den Förderkriterien des BKM für Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
23. Sind außer dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien und den Kulturreferentinnen und Kulturreferenten weitere Stellen
mit der Vergabe von Projektmitteln des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien für die kulturelle Förderung im Rahmen des
§ 96 BVFG betraut?
Wenn ja, welche?
Nein, außer dem BKM selbst und den Kulturreferentinnen und
Kulturreferenten (im Rahmen der ihnen vom BKM dafür zugewiesenen Förderetats) sind
keine weiteren Stellen mit der Vergabe von Projektmitteln des BKM betraut.
Kulturreferat beim Schlesischen Museum zu Görlitz 2005 bis 2010 mit beispielhafter
Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen 164 221,15
Gemeinschaft für deutsch-polnische
Verständigung, Jugendverband im Heimatwerk
Schlesischer Katholiken
Workshop „Interkulturelle Kommunikation
contra Stereotype und Vorurteile“
8 000,00
Verein zur Pflege schlesischer Kunst und
Kultur e. V.
Traditionelle schlesische Landwirtschaft
erleben. Ein Erlebnisprogramm für Kinder aus
Deutschland und Polen 3 400,00
Landsmannschaft Schlesien, LV NRW Seminar „Geschichte und Kultur Schlesiens in
der Region Hirschberg, Schweidnitz, Kreisau“ 3 741,60
Bundesvereinigung der Brieger e. V. Seminar für polnische Deutschlehrer aus Brieg/
Brzeg und Umgebung 3 000,00
Kulturreferat beim Westpreußischen Landesmuseum 2005 bis 2010 mit beispielhafter
Nennung ausgewählter Fördermaßnahmen 170 066,64
Kopernikusgymnasium Neubeckum Schulpartnerschaft mit Gdingen/Gdynia 7 266,87
Landsmannschaft Westpreußen Kulturseminar „Danzig und Westpreußen in
den letzten 200 Jahren“ 8 500,00
Kulturbrücke Emsdelta e. V. Kooperationsprojekt deutscher,
niederländischer und polnischer Künstler mit Museen in
polnischen Städten (historische Region
Westpreußen) 5 000,00
Hilfskomitee der Galiziendeutschen
A.u.H.B. e. V.
Kulturtagung der Galiziendeutschen in
Lambrecht/Pfalz 990,00
Gesamt 1 101 347,62
Externe Projektförderung durch die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten 2005 bis 2010
Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/599124. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Förderung des
kulturellen Austausches mit Bezug auf die Geschichte und Kultur der
Deutschen im östlichen Europa gefördert, seitdem dieser Posten im Jahre
2008 geschaffen wurde (wir bitten darum, eine vollständige Liste der
Projekte mit Projektträgern und jeweils der Höhe der Förderung durch den
Bund anzufügen)?
In nachfolgender Übersicht sind die geförderten Projekte im Rahmen des
kulturellen Austausches dargestellt.
25. Mit welcher Begründung wurden die Mittel zur Förderung kultureller
Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG im Bundeshaushalt 2011
gegenüber dem Vorjahr um 877 000 Euro auf 17 541 000 Euro erhöht?
a) Wofür werden die dadurch zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel
verwendet?
Die angeführte Erhöhung von 877 000 Euro geht, abgesehen von üblichen
kleineren Schwankungen, ganz überwiegend zurück auf zwei Faktoren: Der
hauptsächliche Teil – 800 000 Euro – ist bedingt durch das Akademische
Förderprogramm (Titel 684 71 Erläuterungsziffer 2.3); diese zusätzlichen
Projektmittel werden aus dem 12-Milliarden-Programm der Bundesregierung für Bildung
und Forschung zur Verfügung gestellt. Ein weiterer größerer Teil in Höhe von
Projektförderung im Rahmen des kulturellen Austausches ab 2008 (mit Projektträgern) Euro
Berufsförderungswerk e. V. des
Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg
e. V., Potsdam
Förderung eines dreiwöchigen Workshops zur
Vermittlung von fachlichem Wissen und
handwerklichem Können zur fachgerechten
Restaurierung von historischer Bausubstanz für
Studenten aus Kaliningrad 48 344,00
Deutsche Gesellschaft e. V., Berlin Projekte:
– „Erbe und Tradition Siebenbürgen“
(Wandergesellen)
– Stadtschreiberstelle Hermannstadt/Sibiu
– „Es schläft ein Lied in allen Dingen“ –
Erzählprojekt in Ost- und Südosteuropa 122 854,00
Leibniz-Edition Potsdam der Berlin-
Brandenburgischen Akademie der
Wissenschaften, Potsdam
Herstellung von zweisprachigen
Ausstellungstafeln für die Ausstellung „Brückenschläge –
Daniel Ernst Jablonski im Europa der
Frühaufklärung“ 44 469,20
Literaturhaus Berlin Planung eines internationalen Poesiefestivals,
2. bis 5. Oktober 2008 in Hermannstadt/Sibiu
(„Oskar-Pastior-Festival“) 10 000,00
Mißlareuth 1990. Mitte Europa e. V., Pirna Genius loci als eigenständiger Teil des
Festivals Mitte Europa 68 500,00
Moldova-Institut e. V., Leipzig Präsentation der Ausstellung „Fromme und
tüchtige Leute … – Die deutschen Siedlungen
in Bessarabien“ in Kischinau/Chişnău
(Republik Moldau), Odessa (Ukraine) und Berlin 26 500,00
Museum Stadt Königsberg, Duisburg Druckkostenzuschuss zum Begleitband der
Ausstellung „Kant der Europäer“ anlässlich
Kulturhauptstadt Essen 2010 11 527,06
Gesamt 332 194,26
Drucksache 17/5991 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode57 000 Euro entfällt auf das Herder-Institut; dazu Näheres in der Antwort zu
Frage 25b.
b) Welche konzeptionellen Überlegungen stecken hinter der stetigen
Erhöhung der Mittel seit 2005 um insgesamt mehr als 25 Prozent?
Die Erhöhung der Mittel seit 2005 von rund 12,9 Mio. Euro auf heute
16,9 Mio. Euro jährlich (2011) geht in erster Linie auf hinzugekommene neue
Aufgaben zurück: die vom Deutschen Bundestag gesetzlich beschlossene
Errichtung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin (2,5 Mio. Euro,
Titel 687 73); die „Förderung des kulturellen Austausches mit Bezug auf die
Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“, mit dem die
Bundesregierung die gestiegenen Möglichkeiten des Austausches mit den östlichen
Nachbarstaaten nach der EU-Osterweiterung aufgegriffen hat (200 000 Euro,
Titel 686 71); sowie das in der Antwort zu Frage 25a bereits erwähnte
Akademische Förderprogramm, das im Wege wettbewerblicher Ausschreibungen
gezielte Förderimpulse im universitären Bereich setzt (800 000 Euro).
Weiterhin ist ein stetiger Aufwuchs von rund 1,6 Mio. Euro (2005) auf heute
gut 2 Mio. Euro (2011) beim Herder-Institut zu verzeichnen, das als
Mitgliedseinrichtung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
(WGL, früher „Blaue Liste“) von den Steigerungsraten des Paktes für
Forschung und Innovation profitiert. Diese Steigerungsraten werden durch die
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern verbindlich
für alle Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft festgelegt.
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von den Mitteln, mit welchen
der Bund Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG
betreibt, keine Organisationen profitieren, die mit Rechtsextremen
zusammenarbeiten?
Gegen die Förderung von extremistischem Gedankengut oder extremistischen
Organisationen hat der BKM Vorkehrungen getroffen:
Bei der eingehenden Beurteilung sämtlicher gestellter Anträge (Näheres zum
Verfahren in der Vorbemerkung der Bundesregierung) bezieht das BKGE als
prüfende Behörde derartige Fragen explizit mit ein. Es verfügt über eine genaue
Kenntnis des Förderbereichs und über die fachliche Expertise, um Anträge mit
extremistischem Gedankengut oder einen extremistischen Hintergrund der
Antragsteller erkennen zu können.
Die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten sind gehalten, im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten Anträge entsprechend zu prüfen; in Zweifelsfällen können sie
sich mit der Bitte um fachliche Beurteilung an das BKGE wenden. Sie
vergeben Projektmittel per Zuwendungsvertrag, der folgende Klausel enthält:
„Zuschüsse dieser Art dürfen nicht für Veranstaltungen verwendet werden, wenn
die Aktivitäten oder Zielsetzungen eines an der Veranstaltung Mitwirkenden
die freiheitlich demokratische Grundordnung oder einzelne durch die
Verfassung geschützte Rechtsgüter, insbesondere das Leben, die Gesundheit und die
Freiheit anderer gefährden, und wenn die konkrete Veranstaltung erkennbar
dazu geeignet oder bestimmt ist, diese Aktivitäten oder Zwecke zu
unterstützen.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/599127. Werden die Projekte, die der Bund im Rahmen der Kulturförderung nach
§ 96 BVFG fördert, evaluiert?
Wenn ja, was sind die Kriterien einer solchen Evaluation, und zu welchen
Ergebnissen sind bereits erfolgte Evaluationen gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Projektförderung des BKM ist qualitäts- und zielorientiert: Aus diesem
Grund werden vor Förderbeginn für jedes Projekt eigene Projektziele sowie
„Kriterien der Erfolgskontrolle“ verbindlich festgelegt. Dabei kommen
allgemein anerkannte wissenschaftliche Kriterien zur Anwendung, die in den
Bewertungskatalogen des BKGE festgehalten sind. Diese Kriterien richten sich im
Einzelnen nach der Art des geförderten Projekts. Sie sind Bestandteile des
Zuwendungsbescheids, ihre Einhaltung bzw. Erfüllung wird nach
Projektabschluss im Rahmen der Erfolgskontrolle nachgeprüft. Die Prüfung nimmt das
BKGE vor
(a) im Hinblick auf die Erreichung der vorgegebenen Projektziele und
(b) im Hinblick auf den effektiven und sparsamen Einsatz der Fördermittel.
Ebenso wird die Tätigkeit der institutionell geförderten Einrichtungen jährlich
vom BKGE fachlich geprüft. Dazu legen die geförderten Einrichtungen
(Museen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, Einrichtungen der
Kulturvermittlung, Kulturreferentinnen und Kulturreferenten) detaillierte Arbeitspläne
und Tätigkeitsberichte vor, die vom BKGE begutachtet werden; zudem wird
die Tätigkeit laufend aufgrund speziell ausgearbeiteter Erhebungsbögen und
Bewertungskriterien evaluiert. Sämtliche Einrichtungen verfügen über eigene
Fachgremien (Kuratorien, Stiftungsräte, wissenschaftliche Beiräte), welche die
Tätigkeit ihrer jeweiligen Institution kritisch begleiten. Alle
Forschungseinrichtungen unterliegen darüber hinaus in größeren Abständen umfassenden
externen Evaluierungen:
Erst im vergangenen Jahr 2010 wurden zwei Einrichtungen – das Nordost-
Institut/Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.
Lüneburg (IKGN) und das Institut für deutsche Kultur und Geschichte
Südosteuropas e. V., München (IKGS) – einer externen Evaluierung unterzogen und
positiv beurteilt. Dem Herder-Institut, einer Mitgliedseinrichtung der Leibniz-
Gemeinschaft, steht für Januar 2012 die Evaluierung durch den entsprechenden
Senatsausschuss der Leibniz-Gemeinschaft bevor; die letzte Evaluierung
geschah 2005/2006, auch hier mit einem überaus positiven Ergebnis.
Im Übrigen wurde auch das BKGE selbst zuletzt 2007 durch den
Wissenschaftsrat erfolgreich evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]