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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Armutssituation und Angebote für von Armut betroffene Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland und in den Bundesländern

Armutsrisiko und Armutsrisikogrenze gemäß EU-Standard (60 Prozent des Median-Nettoeinkommens des jeweiligen Mitgliedsstaates), Angaben zu Wohnungslosigkeit und Wohngeld, Zunahme von Tafeln und Sozialkaufhäusern, Angaben zu Überschuldungen, Privatinsolvenzen und Schuldnerberatungsstellen<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/564120. 04. 2011

Armutssituation und Angebote für von Armut betroffene Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland und in den Bundesländern

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes leitet sich für den Staat die Pflicht zur Daseinsvorsorge ab. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 GG).

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse der Armutssituation und der Angebote für von Armut betroffene Bürgerinnen und Bürger sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser beurteilbar werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie hoch ist die Armutsrisikoquote gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue Äquivalenzskala) in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern nach EU-SILC (Statistik der EU über Einkommen und Lebensbedingungen), SOEP (sozio-oekonomische Panel), EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (zwecks vergleichbarkeit hier und im Folgenden bitte immer die Armutsrisikowerte gemäß den Richtlinien der Expert Group on Household Income Statistics 2001 mit imputierten Einkommensvorteilen, z. B. für Haushalte in subventionierten Wohnungen oder in selbst genutztem Wohneigentum, bestimmen, und wo dies nicht oder nur teilweise geschieht, bitte ausdrücklich kennzeichnen)?

2

Wie hoch ist die Armutsrisikoquote bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren, unter 25 Jahren und bei Älteren über 65 Jahre gemäß EU-Standard in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern nach EU- SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht, bezogen auf die jeweilige Altersgruppe und bezogen auf alle Personen)?

3

Wie hoch ist die Armutsrisikoquote bei Erwerbslosen und bei Erwerbstätigen gemäß EU-Standard in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht, bezogen auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe und bezogen auf alle Personen)?

4

Wie hoch ist die absolute Anzahl der vom Armutsrisiko betroffenen Erwerbslosen und Erwerbstätigen gemäß EU-Standard in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht)?

5

Wie hoch sind die absolute Anzahl der vom Armutsrisiko Betroffenen und die Armutsrisikoquote bei Alleinstehenden, bei Alleinerziehenden und bei (Ehe-)Paaren gemäß EU-Standard in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht und Anzahl der Kinder, die Quote bezogen auf die jeweilige Haushaltgruppe und auf alle Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern)?

6

Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze gemäß EU-Standard in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (zwecks vergleichbarkeit auch hier bitte die Werte gemäß den Richtlinien der Expert Group on Household Income Statistics 2001 mit imputierten Einkommensvorteilen, z. B. für Haushalte in subventionierten Wohnungen oder in selbst genutztem Wohneigentum, bestimmen, und wo dies nicht oder nur teilweise geschieht, bitte ausdrücklich kennzeichnen)?

7

Gibt es für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundesländern eine Statistik über die Zahl von Wohnungslosen? Welche Definition für Wohnungslosigkeit liegt den Statistiken zugrunde?

8

Wie hoch war die Zahl der Wohnungslosen zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundesländern?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Ausgaben aus den Landeshaushalten für Angebote an Wohnungslose sind?

10

Wie viele Haushalte und Personen bezogen in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern Wohngeld?

11

Wie hoch war deren Anteil an der Zahl der Haushalte und Personen in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 insgesamt?

12

Wie viele Haushalte mit Erwerbslosen bezogen in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern Wohngeld?

13

Wie hoch war der Anteil der Haushalte mit Erwerbslosen, die Wohngeld erhalten, an der Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010?

14

Wie hoch waren die jeweiligen jährlichen Gesamtausgaben für Wohngeldleistungen insgesamt und für Haushalte mit Erwerbslosen mit Wohngeldbezug in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Ländern?

15

Wie hoch war die Zahl derer, die Anspruch auf Wohngeld hatten, dies aber nicht beantragten, in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010 (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie von Becker/Hauser 2010: Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge (S. 138), die von ca. zwei Dritteln Nichtinanspruchnahme des zustehenden Wohngeldes (vor der Reform 2009) ausgeht?

17

Gedenkt die Bundesregierung eine Studie zur Nichtinanspruchnahme von Wohngeld zu verfertigen, die sowohl das Ausmaß als auch die Ursachen der Nichtinanspruchnahme darstellt?

18

Gedenkt die Bundesregierung Studien zur Nichtinanspruchnahme von Wohngeld und entsprechende Strategien zur Sicherstellung der Inanspruchnahme zustehender Wohngeldleistungen in den kommenden Nationalen Armuts- und Reichtumsbericht aufzunehmen?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Tafeln es gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern gibt?

20

Wie viele Personen wurden in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern von diesen Tafeln versorgt?

21

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zunahme der Tafeln und der mit diesen Angeboten versorgten Personen?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern die Tafeln in welcher Höhe Zuschüsse aus dem Landeshaushalt erhalten?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Sozialkaufhäuser es gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern gibt?

24

Wie viele Personen haben in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern Sozialkaufhäuser genutzt?

25

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zunahme der Sozialkaufhäuser und die steigende Nutzung dieser?

26

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern die Sozialkaufhäuser in welcher Höhe Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten?

27

Gibt es für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt und für die einzelnen Bundesländer eine Statistik über die Zahl der Überschuldungen? Welche Definition von Überschuldung liegt der Statistik zugrunde?

28

Wie viele Personen waren in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern zwischen 2005 und 2010 überschuldet?

29

Wie viele Schuldner/Schuldnerinnen und Insolvente kamen in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 auf 100 000 Einwohner/Einwohnerinnen in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

30

Wie viele Schuldner- und Privatinsolvenzberatungsstellen gibt es gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

31

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Summe der Förderung dieser Beratungsstellen aus den jeweiligen Landeshaushalten ist?

32

Wie viele Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Schuldner- und Privatinsolvenzberatungen kamen in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 auf 100 000 Einwohner/Einwohnerinnen in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

33

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose (freie Träger) es in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern gab?

34

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Summe der jährlichen Förderung für diese Beratungsstellen aus den Landeshaushalten in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 war?

35

Wie viele Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dieser Beratungsstellen wurden durch die jeweiligen Länder in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 gefördert (getrennt nach Voll- und Teilzeit)?

Berlin, den 20. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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