Entzug von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wer eine Gesundheitsschädigung aufgrund des Dienstes in der Wehrmacht erlitten hat, kann Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. Das gleiche gilt für einen militärähnlichen Dienst etwa in der Waffen-SS oder in Polizeibataillonen. Jahrzehntelang wurde auf die Prüfung, inwiefern Kriegsverbrecher von dieser Regelung profitierten, verzichtet. Erst als nach 1990 Tausende von in Osteuropa lebenden Menschen, die sich freiwillig der Wehrmacht, der Waffen-SS oder einem Polizeibataillon angeschlossen hatten, Leistungen nach dem BVG beantragten, begann eine gesellschaftliche Debatte über das Thema. Zum einen, weil unter den Antragstellern Kriegsverbrecher waren, zum anderen, weil die Öffentlichkeit kein Verständnis dafür hatte, dass SS-Freiwillige Renten beantragen können, während ihre Opfer, insbesondere Überlebende des Holocaust, auf Almosen angewiesen waren und häufig immer noch sind.
Seit Januar 1998 ermöglicht der neu in das BVG eingefügte § 1a bei Vorliegen eines individuell nachgewiesenen Verstoßes „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit“ eine generelle Leistungsversagung bei Neuanträgen und unter Umständen einen ganzen oder teilweisen Leistungsentzug mit Wirkung für die Zukunft. Zuständig für die Umsetzung der Überprüfung sind die Länder, die vom Bund unterstützt worden sind.
Sämtliche Bestandsfälle (das waren 1998 rund 940 000) waren zu überprüfen, außerdem sämtliche neu eingehenden Anträge. Das Gesetz sieht als Anhaltspunkt für eine besonders intensive Überprüfung eine freiwillige Mitgliedschaft in der Waffen-SS vor. Daher wurde entschieden, zunächst die Akten von 10 000 SS-Freiwilligen zu überprüfen. In einem Umsetzungsbericht vom 1. März 1999 (Bundestagsdrucksache 14/473) teilte die Bundesregierung mit, dass diese Akten mit Personaldaten vom Berlin Document Center des Bundesarchivs sowie mit Daten der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg abgeglichen wurden bzw. noch abgeglichen werden sollten. Außerdem war eine Kooperation mit dem Simon Wiesenthal Center vorgesehen.
Diese Überprüfung dauerte bei Vorlage des Berichtes noch an. Ob und mit welchem Ergebnis auch die restlichen (930 000) Akten sowie sämtliche Neuanträge überprüft worden sind, geht aus dem Bericht zwangsläufig nicht hervor, auch nicht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Ungeklärt ist aus Sicht der Fragesteller auch, inwiefern neue Erkenntnisse über Verbrechen deutscher Einheiten und einzelne Täter im Sinne von § 1a BVG gewürdigt worden sind.
Drucksache 17/5740 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 1999 ergriffen, um den Leistungsentzug für Kriegsverbrecher umzusetzen, und welche Absprachen hat es hierbei mit den Ländern, dem Berlin Document Center, der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, dem Simon Wiesenthal Center oder anderen relevanten Einrichtungen gegeben?
Inwiefern haben die Länder, das Berlin Document Center, die Ludwigsburger Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, das Simon Wiesenthal Center oder gegebenenfalls weitere Stellen personellen, materiellen, finanziellen oder anders gelagerten Unterstützungsbedarf bei der Überprüfung angemeldet, und inwiefern wurde diesem Bedarf entsprochen?
Welches Ergebnis erbrachte die zum Zeitpunkt des Berichtes der Bundesregierung vom 1. März 1999 noch ausstehende Prüfung mehrerer hundert Fälle (aus einer vorläufig auf 10 000 Fälle reduzierten Gruppe besonders verdächtiger SS-Mitglieder), und in wie vielen Fällen wurden die Leistungen ganz, und in wie vielen Fällen teilweise entzogen (bitte nach Jahren aufgliedern)?
Welches Ergebnis erbrachte der Abgleich mit den Ende Dezember 1998 vom Simon Wiesenthal Center zur Verfügung gestellten Datensätzen, die den Ländern im Januar 1999 zur Verfügung gestellt werden konnten?
Ist der im Bericht vom 1. März 1999 angekündigte manuelle Abgleich der damals in Ludwigsburg noch nicht EDV-mäßig erfassten Datenbestände mit den zu Grunde gelegten 10 000 Fällen lückenlos durchgeführt worden, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Zu welchem Zeitpunkt war die im März 1999 noch ausstehende EDV-mäßige Erfassung von Teilbeständen der in Ludwigsburg vorhandenen Karteien abgeschlossen, und sind diese danach unverzüglich zur Prüfung von Versorgungsfällen herangezogen worden?
Wann wurden, nach Abschluss der zunächst geprüften 10 000 Fälle, die anderen 930 000 im Bericht vom März 1999 genannten Versorgungsfälle zur weiteren Prüfung herangezogen?
a) Wie viele dieser Fälle sind bis zu welchem Zeitpunkt überprüft worden (bitte nach Jahren angeben)?
b) In wie vielen Fällen wurde auf ganzen oder teilweisen Entzug von Leistungen erkannt (bitte nach Jahren angeben)?
c) Falls nicht sämtliche 930 000 Fälle überprüft worden sind, was waren (abgesehen von Todesfällen) die Gründe hierfür?
Wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes tatsächlich alle Neuanträge im Sinne des § 1a BVG überprüft, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Neuanträge wurden seit dem 13. November 1997 pro Jahr gestellt, und wie viele von diesen sind nach § 1a BVG abgelehnt worden?
b) Ging die Prüfung, ob Gründe für eine Leistungsversagung nach § 1a BVG vorliegen, stets einer Entscheidung über den Antrag voran oder hat es Fälle gegeben, in denen dem Antragsteller ein positiver Bescheid erstellt wurde, bevor diese Prüfung durchgeführt worden war, und wenn ja, wie viele solcher Fälle gab es, und wie ist dann weiter verfahren worden?
Inwieweit wurde sichergestellt, dass mögliche Erweiterungen der Datensätze beim Berlin Document Center, der Ludwigsburger Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen oder dem Simon Wiesenthal Centrum ebenfalls bei der Prüfung der Versorgungsakten genutzt wurden, und ist dies lückenlos der Fall gewesen, und wenn nein, warum nicht?
Wie verteilen sich die bis heute ausgesprochenen ganzen oder teilweisen Leistungsentzüge nach
a) Staatsbürgerschaften,
b) heutigem Wohnsitz,
c) Zugehörigkeit zur Wehrmacht,
d) Zugehörigkeit zur Waffen-SS,
e) Zugehörigkeit zu anderen militärischen oder militärähnlichen Einheiten (sofern möglich, nach Geschädigten und Hinterbliebenen differenzieren)?
Wie viele freiwillige Angehörige der Waffen-SS erhalten heute Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (bitte möglichst nach Staatsbürgerschaft und Wohnsitz angeben)?
Wie viele Leistungsempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz, die ihre Ansprüche auf Schäden aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges gründen, gibt es derzeit insgesamt (wenn möglich, jeweils nach Beschädigten und Hinterbliebenen differenzieren)?
Wie viel Geld hatten jene Antragsteller, denen anlässlich der Überprüfung Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder der Menschlichkeit nachgewiesen werden konnten, bis zum Zeitpunkt dieser Feststellung bereits an Leistungen erhalten?
a) In wie vielen Fällen wurden die Leistungen trotz des Nachweises von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder der Menschlichkeit in vollem Umfang weitergewährt?
b) In wie vielen derartigen Fällen wurden die Leistungen nur teilweise versagt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren (wenn auch gegebenenfalls reduzierten) Leistungen für Kriegsverbrecher vor dem Hintergrund, dass es immer noch Nazi-Opfer gibt, wie etwa sowjetische Kriegsgefangene, italienische Militärinternierte oder Überlebende von Massakern bzw. deren Hinterbliebene, denen bis zum heutigen Tag keine Entschädigung gewährt wurde?
Inwiefern könnte nach Auffassung der Bundesregierung, falls nicht tatsächlich sämtliche Bestandsfälle und Neuanträge sorgfältig überprüft worden sind, eine erneute Schwerpunktprüfung solcher Leistungsbezieher sinnvoll sein, denen das sogenannte Bandenbekämpfungsabzeichen verliehen worden ist, angesichts der Tatsache, dass sich hinter der Bezeichnung „Bandenbekämpfung“ oftmals Massaker vor allem an der jüdischen Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete verbargen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen?