Auswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (1. SGB-II-Änderungsgesetz) vom 24. März 2006 hat für erwerbslose junge Menschen, die volljährig und noch nicht 25 Jahre alt sind, durch ein faktisches Auszugsverbot und die erweiterte Unterhaltsverpflichtung der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Eltern(teile) die Lebensbedingungen erheblich und zumeist zusätzlich belastet. Die Möglichkeit eines Auszuges wird durch § 22 Absatz 2a SGB II stark eingeschränkt. Die möglichen Auswirkungen der „Verhaftung junger Volljähriger in der familiären Bedarfsgemeinschaft“ (Peter Schruth: Zur Rechtsqualität des § 22 Absatz 2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf, Berlin 2008, S. 14) sind gravierend. Verschärfende familiendynamische Konflikte, Existenzgefährdungen durch Wohnungs- oder Obdachlosigkeit oder Schul- und Ausbildungsabbrüche infolge familiärer Konflikte. Statt den Jugendlichen mehr Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und damit ihren Weg in die Eigenständigkeit zu fördern, werden sie durch diese Bestimmung im elterlichen Haushalt „verhaftet“. Auf dem Weg ins Erwachsensein zu leistenden Entwicklungsaufgaben werden gesetzlich enorm erschwert. Das ist ein nicht hinnehmbarer massiver Eingriff in das Leben von Jugendlichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Gründe haben die Bundesregierung 2006 veranlasst, einen Genehmigungsvorbehalt für Wohnungsauszüge in § 22 Absatz 2a SGB II zu verankern?
Durch welche Studien, Sachverhalte und Kenntnisse waren die Gründe der Bundesregierung empirisch belegt?
In welche Grundrechte der betroffenen Leistungsberechtigten greift die Bundesregierung durch das faktische Auszugsverbot für junge Erwachsene ein, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Eingriffe?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtfertigung der Eingriffe in die Grundrechte der Leistungsberechtigten im Lichte der bisherigen praktischen Erfahrungen?
Plant die Bundesregierung eine Veränderung dieser gesetzlichen Regelung? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anträge auf die Genehmigung von Erstauszügen aus der elterlichen Wohnung wurden seit Inkrafttreten des SGB-II-Änderungsgesetzes pro Jahr gestellt (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Migrationshintergrund aufgeschlüsselt)?
Wie hoch ist der relative Anteil der bewilligten Anträge auf einen Erstauszug? Wie hoch ist die absolute Zahl der bewilligten Anträge (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Migrationshintergrund aufgeschlüsselt)?
Gibt es Veränderungen im zeitlichen Verlauf in der Anzahl der gestellten und der genehmigten Anträge?
Wie viele Anträge auf einen Umzug nach dem Erstauszug wurden gestellt (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Migrationshintergrund aufgeschlüsselt)?
Wie hoch ist der relative und absolute Anteil der bewilligten Umzugsanträge? Gibt es Veränderungen im zeitlichen Verlauf in der Anzahl der gestellten und auch der genehmigten Anträge?
Wie viel Zeit nimmt die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags durchschnittlich in Anspruch?
Wer sind die Antragsteller/-innen (bitte aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Bundesländern, Stadt-Land)?
Wie viele Jugendliche hatten einen Auszug aus der elterlichen Wohnung aufgrund des Tatbestandes
a) „schwerwiegender sozialer Grund“,
b) „zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erforderlich“ und
c) „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“ beantragt?
Welche konkreten Sachverhalte sind nach Auffassung der Bundesregierung jeweils gemeint mit
a) „schwerwiegender sozialer Grund“,
b) „zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erforderlich“ und
c) „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“?
Konkrete Sachverhalte sind nach Auffassung der Bundesregierung jeweils gemeint mit:
Wie vielen der Anträge wurden aufgrund der aufgelisteten einzelnen und kombinierten Gründe jeweils stattgegeben? Um welche Kombinationen handelte es sich gegebenenfalls?
In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung wurde bei Ablehnung eines Auszugs aus der elterlichen Wohnung gesetzlicher Widerspruch eingelegt?
Wie oft wurde einem gesetzlichen Widerspruch gegen die Ablehnung eines Auszugs aus der elterlichen Wohnung stattgegeben (bitte in absoluten und relativen Zahlen)?
In wie vielen Fällen sind junge Erwachsene ohne vorherige Zusicherung der Kostenübernahme durch den zuständigen Grundsicherungsträger aus der elterlichen Wohnung ausgezogen, und in wie vielen Fällen ist die Kostenübernahme trotzdem bzw. nicht erfolgt?
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen, z. B. der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., wonach die restriktiven Auszugsregelungen im SGB II zu einer erhöhten Wohnungslosigkeit von Menschen unter 25 Jahren beiträgt?
Für den Fall, dass die Bundesregierung keine Daten zur Beantwortung der zuvor gestellten Fragen hat, inwieweit empfindet die Bundesregierung die unzureichenden Informationen als Mangel, den es auf welche Art und Weise zu korrigieren gilt, und welche andere Instanz verfügt nach Ansicht der Bundesregierung über die entsprechenden und ausreichenden Informationen?
Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Anlaufstellen gibt es für Jugendliche, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen möchten und Bedarf nach unabhängiger Beratung haben?
Wie viele und welche Anlaufstellen gibt es (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschriften im Hinblick darauf, dass junge Menschen wichtige Entwicklungsaufgaben während des Übergangs vom Kindes- zum Erwachsenenstatus bewerkstelligen müssen, zu denen auch die Ablösung vom Elternhaus gehört?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschriften im Hinblick darauf, dass das Auszugsverbot familiäre Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen administrativ befördert, da ein Auszug erschwert wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung, die sich daraus ergibt, dass Jugendliche im Recht des SGB III/ Bundesausbildungsförderungsgesetz das Elternhaus verlassen dürfen, während das SGB II den Verbleib im Elternhaus als Regelfall ansieht?