[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6036
17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion die LINKE.
– Drucksache 17/5848 –
Verstrickungen hochrangiger kosovarischer Politiker und Beamter in illegale
Handlungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit über 15 Jahren dient der Balkan als Experimentierfeld einer militärisch
flankierten europäischen und deutschen Außenpolitik. Gegenwärtig sind über
1 000 Soldaten der Bundeswehr an der NATO-Mission KFOR (Kosovo Force)
in der serbischen Teilprovinz Kosovo stationiert, hinzu kommt ein in
Deutschland für den Fall einer Eskalation bereitgehaltenes Reservebataillon. Zudem
führt die Europäische Union mit der European Union Rule of Law Mission
(EULEX) ihre bislang ambitionierteste sogenannte Rechtsstaats-Mission
durch, an der über 100 von Deutschland entsandte Experten beteiligt sind,
davon 73 Polizisten.
Obwohl die Internationale Gemeinschaft seit mehr als zehn Jahren
umfangreiche Gelder für die serbische Teilprovinz Kosovo bereitstellte – alleine aus dem
Instrument für Heranführungshilfe (IPA) der Europäischen Union (EU) sind
für den Zeitraum von 2008 bis 2012 496,8 Mio. Euro für Kosovo vorgesehen –
kann von einem wirtschaftlichen Wiederaufbau keine Rede sein. Bis heute ist
keine flächendeckende und zuverlässige Stromversorgung gewährleistet, große
Teile der Bevölkerung leben in Armut, knapp die Hälfte gilt als arbeitslos und
das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt bei etwa 7 Prozent des EU-
Durchschnitts. Deshalb warnte das Institut für Europäische Politik e.V. (IEP) in einer
vertraulichen Studie bereits im Januar 2007 vor „revolutionsartigen
Erhebungen“, wenn nach der Unabhängigkeit die mit dieser verknüpften Erwartungen
der Bevölkerung an wirtschaftlichen Aufschwung ausblieben. Diese
Erhebungen zu unterbinden, ist u. a. Aufgabe von KFOR und EULEX. Entsprechend
wird im Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/1683) zur
Verlängerung der deutschen Beteiligung an KFOR die „weiterhin bestehende
Notwendigkeit des Konzepts der ,drei Sicherheitsreihen‘ („first – second –
third responder concept“) aus Kosovo-Polizei, EULEX Bereitschaftspolizei
und KFOR-Kräften“ betont.
Das IEP wies außerdem ebenso wie zahlreiche Beobachter und
Wissenschaftler zuvor darauf hin, dass „die Internationale Gemeinschaft sowie ihre
Vertreter im Kosovo (…) maßgeblich Mitverantwortung für die alarmierende Aus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6036 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebreitung mafiöser Strukturen im Kosovo [tragen] und (…) durch die offene
Unterstützung politisch-krimineller Kuppelakteure in vielfältiger Weise die
Glaubwürdigkeit internationaler Institutionen beschädigt [haben]“. „Die
unredliche und überaus kurzsichtige Appeasement-Politik gegenüber der
Organisierten Kriminalität sowie die damit einhergehende Entwertung
demokratischer Grundfesten findet ihren skandalösen Höhepunkt in der offenen
Behinderung der Ermittlungsarbeit des Haager Kriegsverbrechertribunals (…)“.
Trotz aller dieser Warnungen unterstützt die Bundesregierung den Aufbau
einer eigenen kosovarischen Armee. Im Widerspruch zum Völkerrecht und
der UN-Resolution 1244 unterstützte die Bundesregierung an die
Sezessionsbestrebungen der kosovarischen Führung von Hashim Thaçi und erkannte die
im Februar 2008 erklärte Unabhängigkeit des Kosovo an.
Am 12. Dezember 2010 stellte der Ausschuss für Recht und Menschenrechte
der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) unter der
Leitung des schweizer liberalen Ständerates Dick Marty eine vorläufige Version
seines Berichtes unter dem Titel „Inhuman treatment of people and illicit
trafficking in human organs in Kosovo“ (AS/Jur (2010) 46) vor. Der Bericht
enthält zahlreiche Hinweise auf gravierende Menschenrechtsverstöße durch
höchste Beamte der selbsternannten Republik Kosovo vor, während und nach
der Bombardierung Jugoslawiens (der heutigen Republik Serbien) durch die
NATO im Jahre 1999. Der Bericht bestätigt, dass nach Beendigung des
bewaffneten Konfliktes im Kosovo führende Mitglieder der so genannten
Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) das besonders grausame Verbrechen der
gewaltvollen Organentnahme in einer Klinik auf dem Territorium Albaniens in
der Nähe von Fushë-Krujë verübt haben. Diese kriminellen Aktivitäten von
führenden Persönlichkeiten der UÇK wurden bis heute weder gesühnt noch
unterbunden, was auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der EULEX
wegen des Raubs menschlicher Organe in der Medicus Klinik in Pris̆tina
eindrücklich belegt.
Hintergrund des Tätigwerdens der Parlamentarischen Versammlung war die
im April 2008 erschienene Autobiographie von Carla del Ponte, der
ehemaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige
Jugoslawien (ICTY). (Deutsche Ausgabe: Im Namen der Anklage. Meine
Jagd auf Kriegsverbrecher und die Suche nach Gerechtigkeit.) Darin
beschreibt Carla del Ponte gravierende Menschrechtsverletzungen, die während
und nach Beendigung des bewaffneten Konflikts in der ehemals autonomen
jugoslawischen Provinz Kosovo verübt worden sind, namentlich den Raub
menschlicher Organe von serbischen Gefangenen durch führende Offiziere
der UÇK. Die Brisanz der Vorwürfe besteht insbesondere darin, dass die
Kritik einer ausgebliebenen juristischen Aufarbeitung dieser Verbrechen von der
ehemaligen Chefanklägerin des ICTY Carla del Ponte selbst formuliert wurde,
welche zur Einleitung entsprechender Ermittlungen verpflichtet gewesen
wäre. Dies wirft Fragen bezüglich der Rolle der internationalen Gemeinschaft
in Bezug auf Verbrechen auf, die weder von den international noch
nationalstaatlich zuständigen Stellen für die unter internationaler UN-Verwaltung
stehende Teilprovinz Kosovo verfolgt wurden.
Während die oberflächliche Untersuchung des ICTY der illegalen
Organentnahme im sog. Gelben Haus in Rripe bei Burrel, in Zentral-Albanien sich
räumlich und zeitlich auf Handlungen beschränkte, die bis Juni 1999 verübt
worden sind (Rückzug serbischer Truppen aus dem Kosovo), konzentriert sich
der Marty-Bericht nicht nur auf die von führenden Offizieren der UÇK auf
dem Gebiet Albaniens verübten Verbrechen, wo die serbische Armee nie aktiv
wurde, sondern insbesondere auf die Verbrechen, die ab Sommer 1999 verübt
worden sind, als die serbische Provinz Kosovo unter die Kontrolle der KFOR
sowie der UÇK gelangte.
Der Untersuchungsbericht des Europarates belegt eindrücklich, dass der von
Deutschland anerkannte Premierminister Hashim Thaçi der Anführer einer
mafiösen kriminellen Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ ist,
dessen Führung aus Mitgliedern der UÇK zusammengesetzt ist und spätestens seit
1998 die Kontrolle über weit verzweigte kriminelle Geschäfte im Kosovo so-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6036wie in Albanien innehält, insbesondere im Waffen- und Drogenschmuggel
sowie dem illegalen Handel mit menschlichen Organen. Die diplomatische
Anerkennung aus dem Ausland habe die strafrechtliche Verfolgung Hashim Thaçis
und anderer Staatsbeamter praktisch unmöglich gemacht und ihnen
internationale Immunität gewährt. Es ist dabei hervorhebenswert, dass das U. S.
Department of State noch im Jahr 1998 die UÇK auf der Liste von
ausländischen terroristischen Organisationen führte, die sich über Drogenhandel
finanzieren, gleichzeitig seit 1999 – nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“
vom 31. Juli 2001 – von der Central Intelligence Agency (CIA) gestützt wird.
Von diesen Vorgängen hat auch die Bundesregierung seit Jahren Kenntnis.
In einem vertraulichen Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom
22. Februar 2005, der am 26. Oktober 2005 in der Zürcher „Weltwoche“
veröffentlicht wurde, wird Hashim Thaçi neben Ramush Haradinaj (bis März
2005 Ministerpräsident) und Xhavit Haliti (Mitglied des
Parlamentspräsidiums) als eine der drei Schlüsselfiguren bezeichnet, die im Kosovo als
Verbindungsglieder von „organisierter Kriminalität“ und Politik funktionieren. Nach
Angaben des BND kontrolliert Hashim Thaçi einen gewichtigen Teil der
kriminellen Aktivitäten im Kosovo und habe zu seiner Zeit als UÇK-Führer einen
„Sicherheitsdienst“ kontrolliert, der vom BND als „ein im gesamten Kosovo
aktives kriminelles Netzwerk“ bezeichnet wird. Außerdem habe er nach dem
NATO-Bombardement „mit umfangreichen Drogen- und
Waffenhandelsgeschäften in engem Kontakt“ zur „organisierten Kriminalität“ in Tschechien
und Albanien gestanden. Laut Marty-Bericht spielten weitere bekannte
Mitglieder der „Drenica Group“ wie Kadri Veseli, Azem Syla und Fatimir Limaj
Schlüsselrollen in der „organisierten Kriminalität“. Alle diese Personen
wurden in den vergangenen zehn Jahren bei Ermittlungen der UNMIK (United
Nations Interim Administration Mission in Kosovo), des ICTY sowie der
Rechtsstaatsmission EULEX wegen Kriegsverbrechen dringend verdächtigt,
konnten aber bislang der strafrechtlichen Verfolgung entgehen.
Auf Grundlage der Erkenntnisse der zweijährigen Untersuchung des
Europarats werden Hashim Thaçi und weitere führenden Persönlichkeiten der UÇK
auch die Beteiligung an Auftragsmorden, Menschenhandel,
Zwangsprostitution oder die Hehlerei mit gestohlenen Kraftfahrzeugen vorgeworfen. Hashim
Thaçi wird im Marty-Bericht auf Grundlage der Ermittlungen im Einklang mit
den Berichten mehrerer Geheimdienste als der gefährlichste aller „criminal
bosses“ der UÇK bezeichnet. Mitglieder der sog. Drenica Group, darunter
Hashim Thaçi, Xhavit Haliti, Azem Syla und Fatimir Limaj hätten extralegale
Hinrichtungen, Verhaftungen und körperliche Übergriffe bei Verhören von
Gefangenen angeordnet und in einigen Fällen sogar persönlich überwacht. In
Häftlingslagern der UÇK hätten die genannten Personen über Leben und Tod
der Gefangenen entschieden und die gewaltvolle Entnahme menschlicher
Organe und den Handel damit zu verantworten. Nach Einschätzungen von
Dick Marty stellten diese Verbrechen dabei nicht eine Ausnahme dar, sondern
bildeten vielmehr die Regel.
1. Welche Mitarbeiter von Behörden der ehemals autonomen Teilrepublik
Kosovo wurden oder sind von strafrechtlichen Ermittlungen der EULEX-
Mission, UNMIK oder des ICTY betroffen?
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
(IStGHJ) findet derzeit das Berufungsverfahren gegen den ehemaligen
Ministerpräsidenten und Kommandeur der Befreiungsarmee des Kosovo (KLA),
Ramush Haradinaj, und zwei weitere KLA-Kommandeure, Idriz Balaj und Lahi
Brahimaj, statt. Zu laufenden Ermittlungen oder Voruntersuchungen des
Strafgerichtshofs, der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im
Kosovo (UNMIK) oder der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union
im Kosovo (EULEX) kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen
Erwägungen nicht Stellung nehmen.
Drucksache 17/6036 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele Personen wurden oder sind bislang verdächtigt, ohne dass eine
Anklage erhoben wurde (bitte die Verdächtigten und Angeklagten mit
Namen bzw. Nachnamenkürzel und ihrer Funktion im politischen Apparat
der selbsternannten Republik Kosovo auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. a) Wie viele Personen davon waren in der Vergangenheit oder sind
gegenwärtig Partner der internationalen Gemeinschaft bei der
Wiederaufbauhilfe oder der Sicherheitssektorreform (SSR)?
b) Wie viele Personen davon waren in der Vergangenheit oder sind
gegenwärtig Partner der Bundesregierung bei der Wiederaufbauhilfe oder der
SSR?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die deutsche Wiederaufbauhilfe
bzw. die staatliche deutsch-kosovarische Entwicklungszusammenarbeit
konzentriert sich auf den Aufbau nachhaltiger Infrastruktur (Energie, Wasser),
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Verwaltungsreform und Bildung. Sie ist
nicht im Bereich der Sicherheitssektorreform engagiert. Die
Kooperationsvorhaben zielen auf Investitionsförderung, den Aufbau von Verwaltungsstrukturen
und Organisationsberatung in der Republik Kosovo ab, nicht auf die Förderung
einzelner Personen.
4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verstrickung
führender Beamter der Teilrepublik Kosovo in kriminelle Netzwerke (bitte
nach Namen bzw. Nachnamenkürzel und Anfangsverdacht oder in Frage
kommenden Straftatbeständen auflisten)?
Soweit im individuellen Einzelfall aktuelle Ermittlungen oder Verfahren durch
EULEX, den IStGHJ oder nationale Strafverfolger laufen, kann die
Bundesregierung hierzu nicht Stellung nehmen.
5. Seit wann und auf Grundlage welcher Hinweise besitzt die
Bundesregierung Kenntnisse über die Verstrickung führender Politiker und Beamter der
Teilrepublik Kosovo in Drogen-, Waffen- und Organhandel?
6. Seit wann besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Verstrickung
des Premierministers Hashim Thaçi und anderer höchster Beamter der
Teilrepublik Kosovo in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen
Organhandel, Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen?
7. Seit wann verfügt die Bundesregierung über welche Kenntnisse über eine
mafiöse kriminelle Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ sowie
deren Mitglieder im Kosovo?
Zu den Fragen 5 bis 7 wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Was hat die Bundesregierung auf europäischer und bilateraler Ebene in
Bezug auf die Verstrickung führender Beamter der Teilrepublik Kosovo in die
genannten kriminellen Aktivitäten unternommen, um die vorhandenen
strafrechtlich relevanten Informationen zu überprüfen?
Die Bundesregierung tritt auf europäischer und bilateraler Ebene für eine
rückhaltlose juristische Aufklärung der in dem Bericht des Berichterstatters der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates, des schweizerischen
Abgeordneten Dick Marty, erhobenen Vorwürfe durch die EU-Rechtsstaatsmission
EULEX ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/60369. Was hat die Bundesregierung seit der Kenntniserlangung von
strafrechtlich relevanten Informationen in Bezug auf die Verstrickung führender
Beamter der Teilrepublik Kosovo in die genannten kriminellen
Aktivitäten auf europäischer und bilateraler Ebene unternommen, um die
Verantwortlichen der internationalen bzw. nationalstaatlich zuständigen Justiz
zuzuführen?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 32 wird verwiesen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um
die von der UÇK verübten Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die
Menschlichkeit aufzuklären?
Im Rahmen eines im Zuge von EULEX-Ermittlungen im sog. Medicus-Fall im
Jahr 2008 gestellten Rechtshilfeersuchens wurde durch die zuständigen
deutschen Justizbehörden eine Zeugenvernehmung durchgeführt und die
Niederschrift an EULEX übermittelt. Die deutschen Justizbehörden werden
entsprechend ihrer internationalen Verpflichtungen und im Rahmen ihrer rechtlichen
Möglichkeiten weitere Rechtshilfeersuchen von den dazu befugten Stellen
bearbeiten.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung der Immunität für
Kriegsverbrecher und andere schwere Straftäter unter den höchsten
Beamten der Teilrepublik Kosovo?
Die Frage der Gewährung strafrechtlicher Immunität gemäß nationalem Recht
stellt eine innere Angelegenheit der Republik Kosovo dar.
12. Erwägt die Bundesregierung die Einleitung von Ermittlungen nach dem
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) gegen solche Kriegsverbrecher auch in
Deutschland?
Wenn nein, warum nicht?
Die im sogenannten Marty-Bericht erhobenen Vorwürfe sind Gegenstand eines
Beobachtungsvorganges des Generalbundesanwalts. Die darin genannten
Sachverhalte liegen – soweit bislang ersichtlich – vor Geltung des
Völkerstrafgesetzbuches. Da die Untersuchungen von EULEX und der Sonderstaatsanwaltschaft
in Kosovo fortgesetzt werden, bleiben deren Ergebnisse in Hinblick auf eine
mögliche Strafbarkeit nach § 220a StGB a. F. (Völkermord) abzuwarten.
13. Erwägt die Bundesregierung die Überweisung einer strafrechtlichen
Verfolgung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), wie sie dies in
anderen Fällen, z. B. in Bezug auf Muammar al-Gaddafi in Libyen oder
Laurent Gbagbo in der Elfenbeinküste, gefordert hat bzw. das ICTY?
Wenn nein, warum nicht?
Der IStGH ist nur für Straftaten zuständig, die nach dem Inkrafttreten des
Römischen Statuts am 1. Juli 2002 begangen wurden. Eine Überweisung an den
IStGH kommt daher nicht in Betracht. Das vom Sicherheitsrat verabschiedete
Statut des IStGHJ sieht zur Begründung der Zuständigkeit des IStGHJ zur
strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht eine
Überweisung nicht vor.
Drucksache 17/6036 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Antwort des Berichterstatters Dick Marty auf die Frage der „Basler
Zeitung (BAZ)“ vom 30. Januar 2011, ob „ … Eulex, die EU- Polizei- und
Justizbehörde in Kosovo, für die Aufklärung der Verbrechen sorgen“ wird,
wonach „Eulex … nichts unternehmen [wird]. Ich habe in meinem Bericht
beschrieben, unter welchen Bedingungen Eulex arbeiten muss. Diese
machen es unmöglich, in diesen heiklen Fällen zu ermitteln, ohne dass die
betroffenen Mafia-Clans vorgewarnt werden und die Zeugen einschüchtern
können. Die Folge ist, dass Eulex nur kleine Fische fangen kann.“?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Berichterstatters Dick Marty
nicht. Sie vertritt im Einklang mit der EU und anderen Partnern die Auffassung,
dass EULEX sowohl rechtlich als auch personell und organisatorisch befähigt
ist, Ermittlungen, die im Zusammenhang mit den in dem Bericht des
Berichterstatters Dick Marty erhobenen Vorwürfen stehen, durchzuführen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage 14
a) die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Effektivität der EU-
LEX-Mission,
Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran, dass die Mission hinsichtlich der
tatsächlichen Arbeitsbedingungen und der Effektivität ihrer Maßnahmen
angemessen aufgestellt ist. EULEX hat Vorermittlungen zu den im Bericht von Dick
Marty erhobenen Vorwürfen eingeleitet, die notwendigen Maßnahmen zur
Stärkung des Zeugenschutzes ergriffen und eine Stärkung der betroffenen
Strukturen eingeleitet.
b) die tatsächlichen Möglichkeiten einer Anklageerhebung gegen
führende Beamte der Teilrepublik Kosovo durch die EULEX-Mission
wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Die Frage einer möglichen Anklageerhebung wäre durch EULEX im Lichte der
Ergebnisse der Ermittlungen zu entscheiden.
16. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Ermittlungsverfahren von
der EULEX-Mission eingeleitet?
Rechtsgrundlage für die Ermittlungen sind die am 4. Februar 2008 von der EU
verabschiedete Gemeinsame Aktion, die Bezug nimmt auf die VN-
Sicherheitsratsresolution 1244 von 1999, das kosovarische Gesetz „Law on the Jurisdiction,
Case Selection and Case Allocation of EULEX Judges and Prosecutors in
Kosovo“ vom 13. März 2008 sowie das kosovarische Gesetz „Law on the
Special Prosecution Office of the Republic of Kosovo“ vom 13. März 2008.
17. Welche Stelle ist personell zuständig für die Einleitung von
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die EULEX-Mission?
Für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die
Staatsanwaltschaft der EULEX-Mission unter dem Leitenden Staatsanwalt von
EULEX (Chief EULEX Prosecutor) zuständig.
18. Sind die Staatsanwälte der EULEX-Mission weisungsgebunden?
Wenn ja, durch wen?
Die EULEX-Staatsanwälte arbeiten selbständig. Sie unterstehen dem Leitenden
Staatsanwalt von EULEX, der auch die Verantwortung für die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen trägt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/603619. Inwiefern können Staatsanwälte der EULEX-Mission vor bzw. nach der
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und durch wen von der
Bearbeitung eines Falles abberufen werden und sachlich der Bearbeitung eines
anderen Themas zugewiesen werden?
Gemäß dem Operationsplan der Mission kann ein Staatsanwalt mit seinem
Einverständnis oder bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen vom Leitenden
Staatsanwalt von EULEX mit Zustimmung des Leiters der Justizkomponente
der Mission umgesetzt oder von seinen Aufgaben entbunden werden.
20. Welches prozessuale und materielle Recht kommt bei den Verfahren, die
von der EULEX-Mission eingeleitet werden, zur Anwendung?
EULEX folgt dem Grundsatz des Strafrechts, nach dem dasjenige Recht
angewendet wird, das zur Tatzeit Geltung hatte. Da zu den in dem Bericht des
Berichterstatters Dick Marty erhobenen Vorwürfen bisher keine Anklagen
erhoben wurden, hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber, welches Prozess-
und materielle Recht zur Anwendung kommen würde.
21. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Effektivität und
die tatsächliche Qualität der justiziellen und strafrechtlichen
Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Teilrepublik Kosovo und anderen
involvierten internationalen und nationalen Akteuren mit der EULEX-Mission?
In Umsetzung des vom Rat der EU formulierten Missionsmandates – wonach
EULEX die zuständigen Institutionen Kosovos in allen Tätigkeitsbereichen mit
Bezug zum weiter gefassten Bereich der Rechtsstaatlichkeit beobachten, anleiten
und beraten soll – arbeitet die Mission nach Ansicht der Bundesregierung eng und
effizient sowohl mit den kosovarischen Behörden als auch mit den
internationalen und relevanten nationalen Akteuren in der Republik Kosovo zusammen.
22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Gewährleistung
eines ungehinderten Zugangs der EULEX-Mission zu den gesamten
Ermittlungsunterlagen und sonstigen Aufzeichnungen, die zuvor durch die
UNMIK sowie ICTY erstellt worden sind?
Zwischen EULEX, UNMIK und IStGHJ besteht eine enge fachliche
Zusammenarbeit. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass EULEX in konkreten
Fällen der Zugang zu Unterlagen von UNMIK und IStGHJ verweigert wurde.
23. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik
Deutschland der EULEX-Mission auf ihr Amtshilfeersuchen vom März
2009 in Bezug auf den Medicus-Fall?
24. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik
Deutschland der EULEX-Mission in anderen Fällen von strafrechtlichen
Ermittlungen?
Zu den Fragen 23 und 24 wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 32
verwiesen.
25. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährten seit der
Einrichtung der EULEX-Mission andere Mitglieder des Europarates im
Zusammenhang mit der Aufarbeitung von schweren Verbrechen, insbesondere
im Bereich des Waffen-, Menschen- und Organhandels?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/6036 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Aufenthalt in
und Reisen in die Bundesrepublik Deutschland von
„Regierungsvertretern“ der Teilrepublik Kosovo (bitte nach Datum, Namen und
Aufenthaltsdauer auflisten)?
Die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Kosovo sind vielfältig und eng. In Deutschland leben circa
250 000 bis 300 000 Kosovaren. Deutschland zählt zu den ersten Ländern, die
Kosovo nach der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008
völkerrechtlich anerkannt (20. Februar 2008) und diplomatische Beziehungen
aufgenommen haben (21. Februar 2008).
Der Besuchsaustausch ist rege. Es überwiegen Besuchsreisen von Abgeordneten
des Deutschen Bundestages und Regierungsvertretern in die Republik Kosovo.
Es existiert keine umfassende Statistik über Besuche von kosovarischen
Regierungsvertretern in der Bundesrepublik Deutschland. Aus der nachfolgenden
Übersicht ergeben sich Aufenthalte von hochrangigen Vertretern der Republik
Kosovo in der Bundesrepublik Deutschland seit Aufnahme der diplomatischen
Beziehungen, soweit diese mit offiziellen Gesprächsterminen verbunden waren.
Jahr Name Besuchszeitraum
2008 Justizministerin Kelmendi
Minister für lokale Regierungen Ferati
Minister für Umwelt und Raumplanung Yagzhilar
Minister für Arbeit und soziale Wohlfahrt Rasic
(Gästeprogramm der Bundesregierung)
20.–25.4.2008
2009 Staatspräsident Sejdiu (Münchner
Sicherheitskonferenz)
7.–8. 2. 2009
Ministerin für Energie und Bergbau Shiroka-Pula
in Berlin
24.–27. 8. 2009
Außenminister Hyseni in Berlin 11.–14. 12. 2009
Minister für Umwelt und Raumplanung Yagzhilar
(Umweltministerium, Bayern)
15. 12. 2009
2010 Landwirtschaftsminister Vehapi in Berlin (Grüne
Woche und Agrarministerkonferenz)
15.–16. 1. 2010
Innenminister Rexhepi in Berlin (Unterzeichnung
des Rückübernahmeabkommens und des
Sicherheitsübereinkommens)
14. 4. 2010
Staatspräsident Sejdiu (offizieller Besuch) 6.–8. 5. 2010
Stv. Ministerpräsident Manaj in Berlin 13. 10. 2010
Geschäftsführende Außenministerin Citaku
in Berlin
10.–11. 12. 2010
2011 Erster stv. Ministerpräsident Pacolli und
stv. Ministerpräsidentin und Ministerin
für Handel und Industrie Kusari-Lila in Berlin
13. 5. 2011
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/603627. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ermordung bzw.
Einschüchterung von zahlreichen aussagewilligen Zeugen, die im
Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Voruntersuchungen,
die durch die UNMIK, die EULEX sowie das ICTY aufgenommen
wurden (bitte nach Jahren, Nachnamenkürzel sowie den zutreffenden
Zusammenhang zu entsprechenden Ermittlungen auflisten)?
Die Bundesregierung arbeitet mit den genannten Stellen in
Zeugenschutzangelegenheiten zusammen. Der Bundesregierung ist es aber angesichts der mit einer
möglichen Veröffentlichung von Informationen zu einzelnen
Zeugenschutzmaßnahmen verbundenen Risiken für die Betroffenen nicht möglich, diese Frage
(auch nicht im Rahmen einer als „Verschlusssache“ eingestuften Antwort)
weitergehend zu beantworten. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts kann die Auskunftspflicht der Bundesregierung dort enden, wo ein auch
nur geringfügiges Risiko, dass im Rahmen einer Berichterstattung auch unter
der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages die angefragten
detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden könnten, unter keinen
Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist
die parlamentarischen Kontrollbefugnis mit den betroffenen Belangen, die zur
Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen (vgl. BVerfGE 124, 161
[193]).
Im Falle der mit der Frage erbetenen detaillierten Auflistung überwiegen
ausnahmsweise Gesichtspunkte des Staatswohls und des Schutzes der Grundrechte
Dritter (insbesondere der geschützten Personen) gegenüber dem
parlamentarischen Kontrollrecht. Zeugenschutzmaßnahmen werden nur bei der konkreten
Besorgnis einer Gefährdung von Leib und Leben der betroffenen Personen oder
ihres persönlichen Umfeldes getroffen. Die polizeitaktische Vorgehensweise im
Bereich des Zeugenschutzes ist daher durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit
und Geheimhaltung geprägt. Das Bekanntwerden einzelner Umstände der
Maßnahme muss unter allen Umständen vermieden werden, um eine Kenntnisnahme
der entsprechenden Kreise, die durch die Aussagebereitschaft des Zeugen
Gegenstand der Strafverfolgung werden, ausschließen zu können. Denn hierbei
handelt es sich um ein Umfeld, dessen Angehörige sich durch einen hohen Grad
an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential
auszeichnen. Die Möglichkeit, Rückschlüsse insbesondere auf die wahre Identität
oder den Aufenthaltsort der geschützten Personen zu ziehen, muss in jedem Fall
ausgeschlossen werden. Die Auflistung der mit der Frage erbetenen
Informationen würde das Risiko bergen, dass eine entsprechende Zuordnung zu
bestimmten geschützten Personen erfolgen könnte. Die konkreten Umstände solcher
Zeugenschutzmaßnahmen gelangen daher auch behördenintern nur einem sehr
eingeschränkten Personenkreis zur Kenntnis.
28. Was hat die Bundesregierung vor und nach der Veröffentlichung des
Berichts von Dick Marty „Inhuman treatment of people and illicit trafficking
in human organs in Kosovo“ unternommen, um einen effektiven und
angemessenen Zeugenschutz zu gewährleisten?
Die Bundesregierung steht in Zeugenschutzangelegenheiten mit EULEX in
Kontakt und prüft gegebenenfalls auf Ersuchen die Unterstützung
entsprechender konkreter EULEX-Zeugenschutzmaßnahmen. Darüber hinaus wird auf die
Ausführungen zu Frage 27 verwiesen.
Drucksache 17/6036 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Überwachung
der vertraulichen Arbeit der EULEX-Mission im Zusammenhang mit
laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf die Ergebnisse der
Untersuchung von Dick Marty, nach welchen jedes Abrufen von Namen
aus der kriminalpolizeilichen Datenbank des Kosovo Police Information
System (KPIS) dieses Suchverhalten durch Behörden der Teilrepublik
Kosovo überwacht und somit eine effektive Ermittlungsarbeit
verunmöglicht wird?
EULEX unterliegt bei seiner vertraulichen Arbeit den Regelungen und
Vorschriften, die die EU für den Geheimschutz erlassen hat. Über das KPIS und
seine Sicherheit hat die Bundesregierung keine Kenntnisse.
30. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die seit Beginn der
Arbeitsaufnahme der EULEX-Mission eingeleiteten, abgeschlossenen
und laufenden Verfahren in Sachen Waffen-, Menschen- und
Organhandel mit Bezug zu führenden Beamten der Teilrepublik Kosovo (bitte nach
Jahr, Namen bzw. Nachnamenskürzel der Verdächtigten sowie
Straftatbestand auflisten)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
31. Erkennt die Bundesregierung im Falle einer Anklageerhebung oder der
Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen führende Beamte der
Teilrepublik Kosovo die strafrechtliche Immunität solcher Personen an,
und wird sie ihnen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewähren,
wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass solche Personen in Waffen-,
Menschen- und Organhandel verstrickt sind?
Stellen sich im Fall der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen Fragen der
strafrechtlichen Immunität, so prüft die Bundesregierung dies im Einzelfall
gemäß geltendem nationalen und internationalen Recht.
32. Was hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichtes
„Inhuman treatment of people and illicit trafficking in human organs in
Kosovo“ des Ausschusses für Recht und Menschenrechte der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) unternommen, um den
darin enthaltenen Forderungen an die internationale Gemeinschaft in
Bezug auf eine Aufarbeitung der darin genannten Verbrechen zu
entsprechen?
Die Bundesregierung tritt für eine umfassende juristische Aufklärung der in dem
genannten Bericht erhobenen Vorwürfe durch die EU-Rechtsstaatsmission
EULEX ein. Die Bundesregierung begrüßt die Zusage der umfassenden
Kooperation bei der Aufklärung, insbesondere seitens der kosovarischen und
albanischen Regierung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 2 der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) auf Bundestagsdrucksache
17/5121 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/603633. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der internationalen Aufbauhilfe seit
dem Ende des bewaffneten Konfliktes im Juni 1999, dessen Empfänger
die serbische Provinz Kosovo ist (bitte nach Jahren, Geber,
Finanzvolumen sowie Verwendungszweck auflisten)?
Die deutsche Unterstützung für Wiederaufbau und Entwicklung Kosovos, die im
Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit geleistet wurde, beläuft
sich seit 1999 auf rund 370 Mio. Euro (2008: 40 Mio. Euro, 2009: 42 Mio. Euro,
2010: 33 Mio. Euro; Zusagen vor der Unabhängigkeit 2008 waren Teil der
Zusage an Serbien und lassen sich nur auf der Basis von Schätzungen gesondert
ermitteln). Die Mittel wurden zur Förderung der folgenden Bereiche verwendet:
Energie- und Wasserversorgung, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung,
Verwaltungsreform, Bildung. Hinzu kommen Unterstützungsleistung durch das
Auswärtige Amt (rund 73,7 Mio. Euro) und andere Ressorts, u. a. auch über EU.
Auf Einladung der Europäischen Kommission fand im Juli 2008 in Brüssel eine
internationale Geberkonferenz für Kosovo statt, auf der die internationale
Gebergemeinschaft 1,2 Mrd. Euro für die Jahre 2008 bis 2011 zusagte. Zur
Gesamtsumme der internationalen Unterstützung für Kosovo seit 1999 liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
34. Wie viele Soldaten, Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter beteiligen sich
derzeit genau und seit wann an den unten genannten Missionen, und
wieviele Personen wurden in diesem Zusammenhang dafür von der
Bundesrepublik Deutschland in die serbische Provinz Kosovo entsandt:
a) KFOR,
Die Stärke des deutschen Einsatzkontingents KFOR beträgt 1 119 Soldatinnen
und Soldaten bei einer Gesamtstärke von 6 164 (Stand: 23. Mai 2011).
b) UNMIK,
Nach Rekonfiguration der Mission durch den VN-Generalsekretär Mitte 2008
war die Bundesregierung durchgehend mit einem entsandten Polizeibeamten
vertreten. Die Bundesregierung stellte zweimal, von September 2006 bis Juni
2008 und von Februar 2002 bis Juli 2003, den Leiter von UNMIK. Darüber
hinausgehend liegen keine Informationen über die Anzahl weiterer deutscher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Derzeit (Stand: 20. Mai 2011) arbeiten
nach Informationen der VN insgesamt acht Militärbeobachter und acht
Polizisten bei UNMIK sowie 147 internationale zivile Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, 236 lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 28 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Rahmen des Freiwilligen Programms der Vereinten Nationen.
c) EULEX,
Derzeit (Stand: 9. Mai 2011) arbeiten bei EULEX 2 842 sekundierte und
vertraglich angestellte internationale und lokale Mitarbeiter. Die Bundesregierung
hat keine Kenntnis darüber, seit wann diese Mitarbeiter im jeweiligen Einzelfall
in der Mission arbeiten. Derzeit (Stand: 18. Mai 2011) hat die Bundesregierung
31 zivile Experten und 73 Polizisten (mit je unterschiedlichen
Dienstantrittsdaten) in die Mission entsandt.
d) sowie alle anderen auch als humanitäre bezeichneten Missionen?
Entsprechende Maßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfe werden durch
internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und
Organisationen der Vereinten Nationen eigenverantwortlich umgesetzt. Eine humanitäre
Drucksache 17/6036 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMission mit speziell hierzu entsandtem Personal aus der Bundesrepublik
Deutschland gibt es nicht.
35. Wie viele Soldaten, Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter beteiligten sich seit
Juni 1999 an den oben genannten Missionen KFOR, UNMIK und
EULEX?
Zu den Beteiligungen liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor:
KFOR: Seit 1999 waren 110 210 Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr im Rahmen der Beteiligung an KFOR eingesetzt.
UNMIK: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele
Mitarbeiter insgesamt seit Missionsbeginn bei UNMIK beschäftigt
waren.
EULEX: Der Operationsplan von EULEX Kosovo sieht eine
Personalobergrenze von 1 950 internationalen Mitarbeitern vor, die seit Beginn
der Mission 2008 nicht ausgeschöpft wurde. Die Bundesregierung
hat keine Kenntnis darüber, wie viele Mitarbeiter insgesamt seit
Missionsbeginn bei EULEX beschäftigt waren.
36. Welche Einzelmaßnahmen im Rahmen der SSR wurden seit dem Ende
des bewaffneten Konfliktes im Juni 1999 durch die Bundesrepublik
Deutschland unterstützt (bitte nach Jahr, Maßnahme und Finanzvolumen
auflisten)?
Neben der Unterstützung des Aufbaus der Kosovo-Sicherheitskräfte (KSF) im
Rahmen von KFOR beteiligte sich Deutschland im Jahr 2009 an der Ausstattung
der KSF in Form von 204 Fahrzeugen und Geräten. Es handelte sich dabei um
Pkw, Lkw, Anhänger und sonstiges Gerät unterschiedlicher Typen aus dem
ehemaligen Bestand der Bundeswehr. Der Abgabewert der Fahrzeuge betrug
circa 4,6 Mio. Euro. Außerdem wurden über die personellen und regulären
finanziellen Beiträge zu UNMIK und EULEX hinaus im Rahmen des
Stabilitätspaktes Südosteuropa im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des
Innern einzelne Projekte im Bereich Polizei und Feuerwehr durchgeführt:
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang
zwischen konkret eingeleiteten Maßnahmen und nachhaltigen Erfolgen
der SSR seit dem Einleiten der entsprechenden Maßnahmen gesammelt?
Maßnahmen im Bereich der Sicherheitssektorreform sind ähnlichen
Durchführungs- und Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt wie Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit. Im Falle des Kosovo ist festzuhalten, dass die maßgeblichen
Institutionen der nationalen Sicherheitsarchitektur seit ihrer Gründung stetig an
Jahr Empfänger Projektinhalt Betrag in Euro
2002 UNMIK Ausstattungshilfe Polizei 241 500
2003 UNMIK Ausstattung Sondereinheit
OK-Bekämpfung
538 500
2004 UNMIK Ausstattung und Ausbildung
Sondereinheit OK-Bekämpfung
1 076 500
2008 UNMIK/OSZE Ausstattung Grenzpolizei,
Feuerwehr
45 769
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6036Kompetenz und Fähigkeiten gewinnen. Dies zeigt sich u. a. in der
professionellen Handhabung der Übergabe der Sicherheitsverantwortung für die nach
dem Ahtisaari-Plan „besonders schutzbedürftigen Stätten“ von KFOR an die
Polizei des Kosovo seit 2010. Defizite, insbesondere im Bereich der
Korruptionsbekämpfung, bleiben jedoch bestehen.
38. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Existenz,
Anzahl, Ausstattung und tatsächlichen Einfluss von
a) privaten Militär- und Sicherheitsfirmen,
Privates Sicherheitspersonal ist in Kosovo weit verbreitet. Das Angebot der
Unternehmen reicht von Pförtnerdiensten in privaten Firmen, öffentlichen
Einrichtungen oder diplomatischen Vertretungen, über Streifendienste auf öffentlichen
Plätzen oder Einkaufszentren bis hin zu bewaffneten Geld- und Werttransporten
oder Wachdiensten in Banken. Genauere Angaben zu Anzahl, Art und Umfang
der im Kosovo tätigen privaten Sicherheitsfirmen (lokal sowie international)
liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) irregulären Truppen und Guerillakräften,
die in der serbischen Provinz Kosovo seit dem Ende des bewaffneten
Konfliktes im Juni 1999 operieren?
Nach dem Ende des Kosovo-Konflikts hatten sich sowohl ethnisch albanische
als auch ethnisch serbische Gruppierungen gebildet – meist mit einem
paramilitärischen und nationalistischen Hintergrund. In den vergangenen Jahren sind
diese Gruppen als solche jedoch nicht mehr in Erscheinung getreten.
39. Welche der in Frage 38 genannten Kräfte und in welcher Höhe wurden
wann durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von
Ausstattungs- und Ausbildungshilfe gefördert?
Die Bundesregierung hat keine der in der Antwort zu Frage 38 genannten
Gruppierungen gefördert.
40. Zu welchen regulären Institutionen im Sicherheitsbereich, insbesondere
Nachrichtendiensten, Grenztruppen, Polizei, Militär, Strafjustiz,
Strafverfolgung in der serbischen Teilprovinz Kosovo unterhält die
Bundesregierung Kontakte, und welche dieser Behörden wurden durch die
Bundesrepublik Deutschland gefördert?
Zu Regierungsstellen und Behörden in der Republik Kosovo unterhält die
Bundesregierung die im zwischenstaatlichen Verkehr üblichen Kontakte. Dies
schließt Kontakte zur Kosovo Security Force (KSF), Kosovo Police (KP) sowie
zu kosovarischen Nachrichtendiensten ein. Darüber hinaus sind besonders die
EU-Rechtsstaatsmission EULEX, UNMIK, OSZE und KFOR wichtige
Ansprechpartner. Neben den über die genannten internationalen Organisationen
durchgeführten Förderungsmaßnahmen sind im Justizbereich besonders die aus
Mitteln des Stabilitätspaktes Südosteuropa geförderten Projekte der Deutschen
Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) in
Zusammenarbeit mit u. a. dem kosovarischen Verfassungsgericht, dem
Justizministerium, der Kommission für Legal Aid bei Gesetzesreformprojekten und
Fortbildungen von Justizpersonal, der Anwaltskammer Kosovos und dem Kosovo
Law Center hervorzuheben.
Drucksache 17/6036 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. In welcher Form und in welchem Ausmaß werden kosovarische
„Sicherheitskräfte“ in internationale Polizei- und Militärmissionen eingebunden?
Eine Einbindung kosovarischer Sicherheitskräfte in internationale Polizei- oder
Militärmissionen findet derzeit nicht statt.
42. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das
Vorhandensein einer demokratischen Kontrolle über zivile und militärische
Führungsstrukturen im Kosovo?
Die demokratische und zivile Kontrolle über die örtlichen Sicherheitsstrukturen
durch Parlament und Regierung ist in der kosovarischen Verfassung
festgeschrieben. Die Republik Kosovo verfügt über keine Armee. Sowohl die unter
dem Dach der Kosovo Security Force (KSF) unter internationaler Aufsicht
(KFOR) entstehenden Strukturen, deren Kernaufgaben weiter das humanitäre
Minenräumen, das Suchen und Retten Verunglückter, die Feuerbekämpfung
sowie die Gefahrgutüberwachung sind, als auch die Kosovo Police (KP)
unterliegen der zivilen Kontrolle der jeweils zuständigen Fachministerien (d. h.
KSF-Ministerium sowie Innenministerium) und dem zuständigen Ausschuss des
kosovarischen Parlaments (Committee on Internal Affairs, Security and
Supervision of the Kosovo Security Force). Der im Aufbau befindliche kosovarische
Nachrichtendienst (Kosovo Intelligence Agency, KIA) unterliegt der Kontrolle
durch das Büro des Ministerpräsidenten sowie dem parlamentarischen
Überwachungsausschuss (Oversight Committee for Kosovo Intelligence Agency).
43. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Erfüllung der
Vorgaben des Development Assistance Committee (DAC) im Bereich der
Security System Reform and Governance?
Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen. Der formale Arbeitsbeginn der
KSF erfolgte am 2. Februar 2009. Zurzeit umfasst die KSF rund 2 000
Mitglieder (rund 1 300 ehemalige KPC-Angehörige und etwa 700 Neueinstellungen).
Ausbildungsbeginn war am 4. Mai 2009, erste Einsatzbereitschaft (IOC) der
KSF wurde am 15. September 2009 erreicht. Ein Minderheitenanteil von
10 Prozent wird angestrebt. Volle Einsatzbereitschaft wird die KSF
voraussichtlich frühestens Ende 2011 oder Anfang 2012 erreichen. Darüber hinaus gehende
Erkenntnisse über eine systematische Bewertung im Rahmen der Vorgaben des
DAC liegen der Bundesregierung nicht vor.
44. Inwiefern wurde bislang die Rolle nichtstaatlicher Akteure
(Gewerkschaften, Kirchen, NGO – Nichtregierungsorganisationen) in die Reform
der Sicherheitsstrukturen mitberücksichtigt (bitte nach Jahr, Akteur, Ort
und Finanzvolumen auflisten)?
Aus Sicht der Bundesregierung nehmen nichtstaatliche Akteure eine wichtige
begleitende Rolle im Hinblick auf den vernetzten Ansatz in der
Sicherheitspolitik wahr. Im Bereich der Sicherheitssektorreform im engeren Sinne liegt die
Verantwortung jedoch ausschließlich bei den staatlichen Akteuren gemäß dem
Ahtisaari-Plan. Eine Förderung im Sinne der Fragestellung hat nicht
stattgefunden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/603645. Wie viele von den in Frage 44 genannten Akteuren waren nicht durch
ethnische Albaner dominiert?
Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen nicht
vor.
46. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesrepublik Deutschland über die
Rolle krimineller Strukturen bei vordergründig ethnisch motivierten
Übergriffen gegen die serbische Bevölkerung in der serbischen Provinz
Kosovo?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
47. Wie viele Personen aus der serbischen Teilprovinz Kosovo wurden
bislang, wann und mit welchem Inhalt im Rahmen welcher Programme des
Auswärtigen Dienstes ausgebildet?
Die Internationale Diplomatenausbildung der Akademie Auswärtiger Dienst des
Auswärtigen Amts hat im Jahr 2009 (16. Februar bis 13. März) und im Jahr
2010 (15. Februar bis 12. März) jeweils elf Diplomatinnen und Diplomaten der
Republik Kosovo für ein vierwöchiges Ausbildungsprogramm nach Berlin
eingeladen. Zu den Inhalten gehörten außenpolitische Themen wie
Friedenssicherung, Konfliktlösung, regionale Zusammenarbeit und internationale
Wirtschaftspolitik sowie berufspraktische Elemente wie Verhandlungstechnik,
Medientraining und öffentliche Rede.
48. Auf Grundlage welcher inhaltlichen, tatsächlichen rechtlichen und
politischen Begründung wurde die serbische Provinz Kosovo als unabhängiger
Staat von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt?
Am 22. Juli 2010 hat der Internationale Gerichtshof festgestellt, dass die
Unabhängigkeitserklärung Kosovos vom 17. Februar 2008 nicht gegen das
Völkerrecht verstieß. Die Republik Kosovo ist inzwischen bereits von 75 Staaten,
darunter 22 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anerkannt worden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/9242 vom
21. Mai 2008 verwiesen.
49. Welche Erkenntnisse für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
der Europäischen Union hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit
ihrer bisherigen Politik im Kosovo gesammelt?
Die Bundesregierung verfolgt konsequent eine Politik der politischen und
wirtschaftlichen Stabilisierung der Westbalkanstaaten. Sie fördert dabei die
Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und Aussöhnung. Ziel ist es, das
Aufbrechen neuer Konflikte zu verhindern und im Rahmen eines konditionierten,
reformorientierten Heranführungsprozesses allen Ländern der Region die Integration
in die EU zu ermöglichen. Diese Politik verfolgt die Bundesregierung auch im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen
Union.
Die europäische Perspektive des gesamten Westlichen Balkan hat der
Europäische Rat im Dezember 2010 erneut bekräftigt. Diese europäische Perspektive
gilt ausdrücklich auch für Kosovo, unbeschadet der gemeinsamen EU-Position
Drucksache 17/6036 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevom Februar 2008, dass jeder Mitgliedstaat über seine Beziehungen zu Kosovo
in Übereinstimmung mit seiner nationalen Praxis und dem Völkerrecht selbst
entscheidet.
Deutschland und alle EU-Mitgliedstaaten unterstützen die von der EU
vermittelten Direktgespräche zwischen Kosovo und Serbien, die am 8. März 2011 in
konstruktiver Atmosphäre begonnen haben. Der Dialog, wie er in der von allen
EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit Serbien eingebrachten und einvernehmlich
angenommenen Resolution 64/298 der VN-Generalversammlung begrüßt
wurde, soll die Zusammenarbeit in der Region fördern, für beide Seiten
Fortschritte auf dem Weg in die EU erreichen und die Lebensbedingungen vor Ort
verbessern.
50. Wie viele Personen wurden seit dem ersten Quartal 1999 aus Deutschland
in die serbische Provinz Kosovo seit 1999 abgeschoben?
51. Wie viele der in Frage 50 genannten Personen gehörten zur Minderheit
der Sinti und Roma?
Die Fragen 50 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Republik Kosovo am 20. Februar 2008
völkerrechtlich anerkannt. Im Zeitraum von 1999 bis April 2011 wurden aus
Deutschland insgesamt 22 835 Personen nach Kosovo zurückgeführt, von denen
360 der ethnischen Gruppe der Roma angehören.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]