Verstrickungen hochrangiger kosovarischer Politiker und Beamter in illegale Handlungen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion die LINKE.
Vorbemerkung
Seit über 15 Jahren dient der Balkan als Experimentierfeld einer militärisch flankierten europäischen und deutschen Außenpolitik. Gegenwärtig sind über 1 000 Soldaten der Bundeswehr an der NATO-Mission KFOR (Kosovo Force) in der serbischen Teilprovinz Kosovo stationiert, hinzu kommt ein in Deutschland für den Fall einer Eskalation bereitgehaltenes Reservebataillon. Zudem führt die Europäische Union mit der European Union Rule of Law Mission (EULEX) ihre bislang ambitionierteste sogenannte Rechtsstaats-Mission durch, an der über 100 von Deutschland entsandte Experten beteiligt sind, davon 73 Polizisten.
Obwohl die Internationale Gemeinschaft seit mehr als zehn Jahren umfangreiche Gelder für die serbische Teilprovinz Kosovo bereitstellte – alleine aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) der Europäischen Union (EU) sind für den Zeitraum von 2008 bis 2012 496,8 Mio. Euro für Kosovo vorgesehen – kann von einem wirtschaftlichen Wiederaufbau keine Rede sein. Bis heute ist keine flächendeckende und zuverlässige Stromversorgung gewährleistet, große Teile der Bevölkerung leben in Armut, knapp die Hälfte gilt als arbeitslos und das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt bei etwa 7 Prozent des EU-Durchschnitts.
Deshalb warnte das Institut für Europäische Politik e.V. (IEP) in einer vertraulichen Studie bereits im Januar 2007 vor „revolutionsartigen Erhebungen“, wenn nach der Unabhängigkeit die mit dieser verknüpften Erwartungen der Bevölkerung an wirtschaftlichen Aufschwung ausblieben. Diese Erhebungen zu unterbinden, ist u. a. Aufgabe von KFOR und EULEX. Entsprechend wird im Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/1683) zur Verlängerung der deutschen Beteiligung an KFOR die „weiterhin bestehende Notwendigkeit des Konzepts der ,drei Sicherheitsreihen‘ („first – second – third responder concept“) aus Kosovo-Polizei, EULEX Bereitschaftspolizei und KFOR-Kräften“ betont.
Das IEP wies außerdem ebenso wie zahlreiche Beobachter und Wissenschaftler zuvor darauf hin, dass „die Internationale Gemeinschaft sowie ihre Vertreter im Kosovo (…) maßgeblich Mitverantwortung für die alarmierende Ausbreitung mafiöser Strukturen im Kosovo [tragen] und (…) durch die offene Unterstützung politisch-krimineller Kuppelakteure in vielfältiger Weise die Glaubwürdigkeit internationaler Institutionen beschädigt [haben]“. „Die unredliche und überaus kurzsichtige Appeasement-Politik gegenüber der Organisierten Kriminalität sowie die damit einhergehende Entwertung demokratischer Grundfesten findet ihren skandalösen Höhepunkt in der offenen Behinderung der Ermittlungsarbeit des Haager Kriegsverbrechertribunals (…)“.
Trotz aller dieser Warnungen unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer eigenen kosovarischen Armee. Im Widerspruch zum Völkerrecht und der UN-Resolution 1244 unterstützte die Bundesregierung an die Sezessionsbestrebungen der kosovarischen Führung von Hashim Thaçi und erkannte die im Februar 2008 erklärte Unabhängigkeit des Kosovo an.
Am 12. Dezember 2010 stellte der Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) unter der Leitung des schweizer liberalen Ständerates Dick Marty eine vorläufige Version seines Berichtes unter dem Titel „Inhuman treatment of people and illicit trafficking in human organs in Kosovo“ (AS/Jur (2010) 46) vor. Der Bericht enthält zahlreiche Hinweise auf gravierende Menschenrechtsverstöße durch höchste Beamte der selbsternannten Republik Kosovo vor, während und nach der Bombardierung Jugoslawiens (der heutigen Republik Serbien) durch die NATO im Jahre 1999.
Der Bericht bestätigt, dass nach Beendigung des bewaffneten Konfliktes im Kosovo führende Mitglieder der so genannten Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) das besonders grausame Verbrechen der gewaltvollen Organentnahme in einer Klinik auf dem Territorium Albaniens in der Nähe von Fushë-Krujë verübt haben. Diese kriminellen Aktivitäten von führenden Persönlichkeiten der UÇK wurden bis heute weder gesühnt noch unterbunden, was auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der EULEX wegen des Raubs menschlicher Organe in der Medicus Klinik in Priština eindrücklich belegt.
Hintergrund des Tätigwerdens der Parlamentarischen Versammlung war die im April 2008 erschienene Autobiographie von Carla del Ponte, der ehemaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). (Deutsche Ausgabe: Im Namen der Anklage. Meine Jagd auf Kriegsverbrecher und die Suche nach Gerechtigkeit.) Darin beschreibt Carla del Ponte gravierende Menschenrechtsverletzungen, die während und nach Beendigung des bewaffneten Konflikts in der ehemals autonomen jugoslawischen Provinz Kosovo verübt worden sind, namentlich den Raub menschlicher Organe von serbischen Gefangenen durch führende Offiziere der UÇK. Die Brisanz der Vorwürfe besteht insbesondere darin, dass die Kritik einer ausgebliebenen juristischen Aufarbeitung dieser Verbrechen von der ehemaligen Chefanklägerin des ICTY Carla del Ponte selbst formuliert wurde, welche zur Einleitung entsprechender Ermittlungen verpflichtet gewesen wäre. Dies wirft Fragen bezüglich der Rolle der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf Verbrechen auf, die weder von den international noch nationalstaatlich zuständigen Stellen für die unter internationaler UN-Verwaltung stehende Teilprovinz Kosovo verfolgt wurden.
Während die oberflächliche Untersuchung des ICTY der illegalen Organentnahme im sog. Gelben Haus in Rripe bei Burrel, in Zentral-Albanien sich räumlich und zeitlich auf Handlungen beschränkte, die bis Juni 1999 verübt worden sind (Rückzug serbischer Truppen aus dem Kosovo), konzentriert sich der Marty-Bericht nicht nur auf die von führenden Offizieren der UÇK auf dem Gebiet Albaniens verübten Verbrechen, wo die serbische Armee nie aktiv wurde, sondern insbesondere auf die Verbrechen, die ab Sommer 1999 verübt worden sind, als die serbische Provinz Kosovo unter die Kontrolle der KFOR sowie der UÇK gelangte.
Der Untersuchungsbericht des Europarates belegt eindrücklich, dass der von Deutschland anerkannte Premierminister Hashim Thaçi der Anführer einer mafiösen kriminellen Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ ist, dessen Führung aus Mitgliedern der UÇK zusammengesetzt ist und spätestens seit 1998 die Kontrolle über weit verzweigte kriminelle Geschäfte im Kosovo sowie in Albanien innhält, insbesondere im Waffen- und Drogenschmuggel sowie dem illegalen Handel mit menschlichen Organen. Die diplomatische Anerkennung aus dem Ausland habe die strafrechtliche Verfolgung Hashim Thaçis und anderer Staatsbeamter praktisch unmöglich gemacht und ihnen internationale Immunität gewährt.
Es ist dabei hervorhebenswert, dass das U. S. Department of State noch im Jahr 1998 die UÇK auf der Liste von ausländischen terroristischen Organisationen führte, die sich über Drogenhandel finanzieren, gleichzeitig seit 1999 – nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 31. Juli 2001 – von der Central Intelligence Agency (CIA) gestützt wird.
Von diesen Vorgängen hat auch die Bundesregierung seit Jahren Kenntnis. In einem vertraulichen Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom 22. Februar 2005, der am 26. Oktober 2005 in der Zürcher „Weltwoche“ veröffentlicht wurde, wird Hashim Thaçi neben Ramush Haradinaj (bis März 2005 Ministerpräsident) und Xhavit Haliti (Mitglied des Parlamentspräsidiums) als eine der drei Schlüsselfiguren bezeichnet, die im Kosovo als Verbindungsglieder von „organisierter Kriminalität“ und Politik funktionieren. Nach Angaben des BND kontrolliert Hashim Thaçi einen gewichtigen Teil der kriminellen Aktivitäten im Kosovo und habe zu seiner Zeit als UÇK-Führer einen „Sicherheitsdienst“ kontrolliert, der vom BND als „ein im gesamten Kosovo aktives kriminelles Netzwerk“ bezeichnet wird. Außerdem habe er nach dem NATO-Bombardement „mit umfangreichen Drogen- und Waffenhandelsgeschäften in engem Kontakt“ zur „organisierten Kriminalität“ in Tschechien und Albanien gestanden. Laut Marty-Bericht spielten weitere bekannte Mitglieder der „Drenica Group“ wie Kadri Veseli, Azem Syla und Fatimir Limaj Schlüsselrollen in der „organisierten Kriminalität“. Alle diese Personen wurden in den vergangenen zehn Jahren bei Ermittlungen der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo), des ICTY sowie der Rechtsstaatsmission EULEX wegen Kriegsverbrechen dringend verdächtigt, konnten aber bislang der strafrechtlichen Verfolgung entgehen.
Auf Grundlage der Erkenntnisse der zweijährigen Untersuchung des Europarats werden Hashim Thaçi und weitere führenden Persönlichkeiten der UÇK auch die Beteiligung an Auftragsmorden, Menschenhandel, Zwangsprostitution oder die Hehlerei mit gestohlenen Kraftfahrzeugen vorgeworfen. Hashim Thaçi wird im Marty-Bericht auf Grund der Ermittlungen im Einklang mit den Berichten mehrerer Geheimdienste als der gefährlichste aller „criminal bosses“ der UÇK bezeichnet. Mitglieder der sog. Drenica Group, darunter Hashim Thaçi, Xhavit Haliti, Azem Syla und Fatimir Limaj hätten extralegale Hinrichtungen, Verhaftungen und körperliche Übergriffe bei Verhören von Gefangenen angeordnet und in einigen Fällen sogar persönlich überwacht. In Häftlingslagern der UÇK hätten die genannten Personen über Leben und Tod der Gefangenen entschieden und die gewaltvolle Entnahme menschlicher Organe und den Handel damit zu verantworten. Nach Einschätzungen von Dick Marty stellten diese Verbrechen dabei nicht eine Ausnahme dar, sondern bildeten vielmehr die Regel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Welche Mitarbeiter von Behörden der ehemals autonomen Teilrepublik Kosovo wurden oder sind von strafrechtlichen Ermittlungen der EULEX-Mission, UNMIK oder des ICTY betroffen?
Wie viele Personen wurden oder sind bislang verdächtigt, ohne dass eine Anklage erhoben wurde (bitte die Verdächtigten und Angeklagten mit Namen bzw. Nachnamenkürzel und ihrer Funktion im politischen Apparat der selbsternannten Republik Kosovo auflisten)?
a) Wie viele Personen davon waren in der Vergangenheit oder sind gegenwärtig Partner der internationalen Gemeinschaft bei der Wiederaufbauhilfe oder der Sicherheitssektorreform (SSR)?
b) Wie viele Personen davon waren in der Vergangenheit oder sind gegenwärtig Partner der Bundesregierung bei der Wiederaufbauhilfe oder der SSR?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verstrickung führender Beamter der Teilrepublik Kosovo in kriminelle Netzwerke (bitte nach Namen bzw. Nachnamenkürzel und Anfangsverdacht oder in Frage kommenden Straftatbeständen auflisten)?
Seit wann und auf Grundlage welcher Hinweise besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Verstrickung führender Politiker und Beamter der Teilrepublik Kosovo in Drogen-, Waffen- und Organhandel?
Seit wann besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Verstrickung des Premierministers Hashim Thaçi und anderer höchster Beamter der Teilrepublik Kosovo in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen Organhandel, Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen?
Seit wann verfügt die Bundesregierung über welche Kenntnisse über eine mafiöse kriminelle Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ sowie deren Mitglieder im Kosovo?
Was hat die Bundesregierung auf europäischer und bilateraler Ebene in Bezug auf die Verstrickung führender Beamter der Teilrepublik Kosovo in die genannten kriminellen Aktivitäten unternommen, um die vorhandenen strafrechtlich relevanten Informationen zu überprüfen?
Was hat die Bundesregierung seit der Kenntniserlangung von strafrechtlich relevanten Informationen in Bezug auf die Verstrickung führender Beamter der Teilrepublik Kosovo in die genannten kriminellen Aktivitäten auf europäischer und bilateraler Ebene unternommen, um die Verantwortlichen der internationalen bzw. nationalstaatlich zuständigen Justiz zuzuführen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die von der UÇK verübten Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuklären?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung der Immunität für Kriegsverbrecher und andere schwere Straftäter unter den höchsten Beamten der Teilrepublik Kosovo?
Erwägt die Bundesregierung die Einleitung von Ermittlungen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) gegen solche Kriegsverbrecher auch in Deutschland?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung die Überweisung einer strafrechtlichen Verfolgung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), wie sie dies in anderen Fällen, z. B. in Bezug auf Muammar al-Gaddafi in Libyen oder Laurent Gbagbo in der Elfenbeinküste, gefordert hat bzw. das ICTY?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Antwort des Berichterstatters Dick Marty auf die Frage der „Basler Zeitung (BAZ)“ vom 30. Januar 2011, ob „… Eulex, die EU-Polizei- und Justizbehörde in Kosovo, für die Aufklärung der Verbrechen sorgen“ wird, wonach „Eulex … nichts unternehmen [wird]. Ich habe in meinem Bericht beschrieben, unter welchen Bedingungen Eulex arbeiten muss. Diese machen es unmöglich, in diesen heiklen Fällen zu ermitteln, ohne dass die betroffenen Mafia-Clans vorgewarnt werden und die Zeugen einschüchtern können. Die Folge ist, dass Eulex nur kleine Fische fangen kann.“?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage 14 a) die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Effektivität der EULEX-Mission,
b) die tatsächlichen Möglichkeiten einer Anklageerhebung gegen führende Beamte der Teilrepublik Kosovo durch die EULEX-Mission wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Ermittlungsverfahren von der EULEX-Mission eingeleitet?
Welche Stelle ist personell zuständig für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die EULEX-Mission?
Sind die Staatsanwälte der EULEX-Mission weisungsgebunden?
Wenn ja, durch wen?
Inwiefern können Staatsanwälte der EULEX-Mission vor bzw. nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und durch wen von der Bearbeitung eines Falles abberufen werden und sachlich der Bearbeitung eines anderen Themas zugewiesen werden?
Welches prozessuale und materielle Recht kommt bei den Verfahren, die von der EULEX-Mission eingeleitet werden, zur Anwendung?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Effektivität und die tatsächliche Qualität der justiziellen und strafrechtlichen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Teilrepublik Kosovo und anderen involvierten internationalen und nationalen Akteuren mit der EULEX-Mission?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs der EULEX-Mission zu den gesamten Ermittlungsunterlagen und sonstigen Aufzeichnungen, die zuvor durch die UNMIK sowie ICTY erstellt worden sind?
Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik Deutschland der EULEX-Mission auf ihr Amtshilfeersuchen vom März 2009 in Bezug auf den Medicus-Fall?
Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik Deutschland der EULEX-Mission in anderen Fällen von strafrechtlichen Ermittlungen?
Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährten seit der Einrichtung der EULEX-Mission andere Mitglieder des Europarates im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von schweren Verbrechen, insbesondere im Bereich des Waffen-, Menschen- und Organhandels?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Aufenthalt in und Reisen in die Bundesrepublik Deutschland von „Regierungsvertretern“ der Teilrepublik Kosovo (bitte nach Datum, Namen und Aufenthaltsdauer auflisten)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ermordung bzw. Einschüchterung von zahlreichen aussagewilligen Zeugen, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Voruntersuchungen, die durch die UNMIK, die EULEX sowie das ICTY aufgenommen wurden (bitte nach Jahren, Nachnamenkürzel sowie den zutreffenden Zusammenhang zu entsprechenden Ermittlungen auflisten)?
Was hat die Bundesregierung vor und nach der Veröffentlichung des Berichts von Dick Marty „Inhuman treatment of people and illicit trafficking in human organs in Kosovo“ unternommen, um einen effektiven und angemessenen Zeugenschutz zu gewährleisten?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Überwachung der vertraulichen Arbeit der EULEX-Mission im Zusammenhang mit laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf die Ergebnisse der Untersuchung von Dick Marty, nach welchen jedes Abrufen von Namen aus der kriminalpolizeilichen Datenbank des Kosovo Police Information System (KPIS) dieses Suchverhalten durch Behörden der Teilrepublik Kosovo überwacht und somit eine effektive Ermittlungsarbeit verunmöglicht wird?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die seit Beginn der Arbeitsaufnahme der EULEX-Mission eingeleiteten, abgeschlossenen und laufenden Verfahren in Sachen Waffen-, Menschen- und Organhandel mit Bezug zu führenden Beamten der Teilrepublik Kosovo (bitte nach Jahr, Namen bzw. Nachnamenskürzel der Verdächtigten sowie Straftatbestand auflisten)?
Erkennt die Bundesregierung im Falle einer Anklageerhebung oder der Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen führende Beamte der Teilrepublik Kosovo die strafrechtliche Immunität solcher Personen an, und wird sie ihnen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewähren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass solche Personen in Waffen-, Menschen- und Organhandel verstrickt sind?
Was hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichtes „Inhuman treatment of people and illicit trafficking in human organs in Kosovo“ des Ausschusses für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) unternommen, um den darin enthaltenen Forderungen an die internationale Gemeinschaft in Bezug auf eine Aufarbeitung der darin genannten Verbrechen zu entsprechen?
Wie hoch ist das Gesamtvolumen der internationalen Aufbauhilfe seit dem Ende des bewaffneten Konfliktes im Juni 1999, dessen Empfänger die serbische Provinz Kosovo ist (bitte nach Jahren, Geber, Finanzvolumen sowie Verwendungszweck auflisten)?
Wie viele Soldaten, Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter beteiligen derzeit genau und seit wann an den unten genannten Missionen, und wieviele Personen wurden in diesem Zusammenhang dafür von der Bundesrepublik Deutschland in die serbische Provinz Kosovo entsandt:
a) KFOR,
b) UNMIK,
c) EULEX,
d) sowie alle anderen auch als humanitäre bezeichneten Missionen?
Wie viele Soldaten, Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter beteiligten sich seit Juni 1999 an den oben genannten Missionen KFOR, UNMIK und EULEX?
Welche Einzelmaßnahmen im Rahmen der SSR wurden seit dem Ende des bewaffneten Konfliktes im Juni 1999 durch die Bundesrepublik Deutschland unterstützt (bitte nach Jahr, Maßnahme und Finanzvolumen auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen konkret eingeleiteten Maßnahmen und nachhaltigen Erfolgen der SSR seit dem Einleiten der entsprechenden Maßnahmen gesammelt?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Existenz, Anzahl, Ausstattung und tatsächlichen Einfluss von
a) privaten Militär- und Sicherheitsfirmen,
b) irregulären Truppen und Guerillakräften, die in der serbischen Provinz Kosovo seit dem Ende des bewaffneten Konfliktes im Juni 1999 operieren?
Welche der in Frage 38 genannten Kräfte und in welcher Höhe wurden wann durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Ausstattungs- und Ausbildungshilfe gefördert?
Zu welchen regulären Institutionen im Sicherheitsbereich, insbesondere Nachrichtendiensten, Grenztruppen, Polizei, Militär, Strafjustiz, Strafverfolgung in der serbischen Teilprovinz Kosovo unterhält die Bundesregierung Kontakte, und welche dieser Behörden wurden durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert?
In welcher Form und in welchem Ausmaß werden kosovarische „Sicherheitskräfte“ in internationale Polizei- und Militärmissionen eingebunden?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Vorhandensein einer demokratischen Kontrolle über zivile und militärische Führungsstrukturen im Kosovo?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Erfüllung der Vorgaben des Development Assistance Committee (DAC) im Bereich der Security System Reform and Governance?
Inwiefern wurde bislang die Rolle nichtstaatlicher Akteure (Gewerkschaften, Kirchen, NGO – Nichtregierungsorganisationen) in die Reform der Sicherheitsstrukturen mitberücksichtigt (bitte nach Jahr, Akteur, Ort und Finanzvolumen auflisten)?
Wie viele von den in Frage 44 genannten Akteuren waren nicht durch ethnische Albaner dominiert?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesrepublik Deutschland über die Rolle krimineller Strukturen bei vordergründig ethnisch motivierten Übergriffen gegen die serbische Bevölkerung in der serbischen Provinz Kosovo?
Wie viele Personen aus der serbischen Teilprovinz Kosovo wurden bislang, wann und mit welchem Inhalt im Rahmen welcher Programme des Auswärtigen Dienstes ausgebildet?
Auf Grundlage welcher inhaltlichen, tatsächlichen rechtlichen und politischen Begründung wurde die serbische Provinz Kosovo als unabhängiger Staat von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt?
Welche Erkenntnisse für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer bisherigen Politik im Kosovo gesammelt?
Wie viele Personen wurden seit dem ersten Quartal 1999 aus Deutschland in die serbische Provinz Kosovo seit 1999 abgeschoben?
Wie viele der in Frage 50 genannten Personen gehörten zur Minderheit der Sinti und Roma?