Maßnahmen zur Stärkung der Non-Proliferation und nuklearen Exportkontrolle
der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Vom 20. bis zum 24. Juni 2011 werden die 46 Teilnehmer der Gruppe der nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group – NSG) in Nordwijk, Niederlande zusammenkommen, um über wirkungsvollere Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Nukleartechnologie zu beraten.
Die NSG ist eine Gruppe von Staaten, die sich zusammengeschlossen haben, um die weitere Verbreitung von Kernwaffen in der Welt durch eine aktive und koordinierte Exportkontrollpolitik zu verhindern.
Im September 2008 hat die NSG unter deutschem Vorsitz beschlossen, für die Lieferung ziviler Kerntechnologie nach Indien eine Ausnahmegenehmigung zu erlassen, obwohl Indien seine Atomanlagen nur teilweise der Kontrolle der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) unterstellt. Diese Entscheidung wurde mit der Hoffnung begründet, Indien über eine Aufhebung der Handelsrestriktionen, die in Reaktion auf Indiens Atomtest 1974 erlassen wurden, an das nukleare Nichtverbreitungsregime heranzuführen.
Eine Voraussetzung für die Entscheidung der NSG im September 2008, bestehende Handelsrestriktionen gegenüber Indien aufzuheben, waren Zusagen die der indische Außenminister Shri Pranab Mukherjee kurz vor der NSG-Entscheidung gab. Im Namen der indischen Regierung versprach Shri Pranab Mukherjee unter anderem, dass Indien das Atomteststoppmoratorium einhalten und Verhandlungen über ein vertragliches Verbot der Produktion waffenfähigen Spaltmaterials in der Genfer Abrüstungskonferenz unterstützen werde.
Es ist bisher nicht gelungen, Indien zu einer Unterzeichnung des Teststoppvertrages zu bewegen. Indien produziert weiterhin waffenfähiges Spaltmaterial, um seine Nuklearwaffenarsenale aufzustocken.
Seit mehreren Jahren berät die NSG über eine Verschärfung der Lieferrichtlinien über den Handel mit besonders proliferationsrelevanten Technologien, die für die Urananreicherung oder der Wiederaufbereitung von Plutonium genutzt werden können. Gegenwärtig sind die NSG-Teilnehmer lediglich gehalten, „Zurückhaltung“ bei solchen Lieferungen auszuüben. Seit November 2008 liegt ein Entwurf über die Verschärfung der relevanten Absätze 6 und 7 vor, der aber bisher nicht beschlossen werden konnte.
Das NSG-Plenartreffen in diesem Jahr findet zu einem kritischen Zeitpunkt für die NSG und das nukleare Nichtverbreitungsregime statt.
- Im November 2010 verkündete US-Präsident Barack Obama, dass die Vereinigten Staaten von Amerika eine Aufnahme Indiens in die NSG unterstützen,
- China hat angekündigt zwei Nuklearreaktoren nach Pakistan zu liefern, ohne dass dafür eine Ausnahmegenehmigung in der NSG beantragt werden soll,
- lange überfällige Vorschläge zur Verschärfung der NSG-Richtlinien konnten bis heute nicht umgesetzt werden.
Die Umwälzungen in der arabischen Welt führen eindringlich vor Augen, dass viele potenzielle Empfängerländer ziviler Kerntechnik politisch nicht so stabil sind, und dass auf Dauer ein Missbrauch ziviler Kernenergie ausgeschlossen werden kann.
Die Atomkatastrophe von Fukushima hat zugleich deutlich gemacht, dass mit der Verbreitung von Nukleartechnologie nicht nur die Gefahr des militärischen oder terroristischen Missbrauchs steigt, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Unfall kommt.
Vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung für die internationale Sicherheit, dass die nuklearen Lieferländer gemeinsam agieren, um die Regeln für den Handel mit ziviler Kernenergie umfassender und verbindlicher zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Diskussion um die NSG-Lieferrichtlinien, und welche Initiativen hat die Bundesregierung in dieser Diskussion unternommen?
Allgemeines
Welche Maßnahmen sollten die NSG-Teilnehmer nach Auffassung der Bundesregierung beschließen, um die NSG-Richtlinien wirksamer und umfassender zu gestalten?
Unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme weiterer Staaten in die NSG? Wenn ja, welche Staaten sollten nach Auffassung der Bundesregierung in die NSG aufgenommen werden? Welche Kriterien hält die Bundesregierung für eine Aufnahme weiterer Teilnehmer für wichtig?
Inwiefern hat sich Indien seit dem Beschluss über eine Ausnahmegenehmigung im September 2008 an das internationale Nichtverbreitungsregime angenähert?
Indien
a) Hat Indien nach Kenntnissen der Bundesregierung seine ablehnende Haltung gegenüber dem CTBT (Comprehensive Test-Ban Treaty) geändert?
b) Ist Indien nach Kenntnissen der Bundesregierung bereit, dem Beispiel der NVV-Kernwaffenstaaten (NVV: Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen), zu folgen und die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials freiwillig einzustellen?
c) Hat Indien nach Kenntnis der Bundesregierung seine Zusagen in Bezug auf die Unterstellung weiterer Atomanlagen unter die Kontrolle der IAEO eingehalten? Setzt Indien, wie zugesagt, ein Zusatzprotokoll zu seinen Sicherungsabkommen um?
d) Welche indischen Atomreaktoren stehen gegenwärtig unter der Kontrolle der IAEO? Welche Anlagen stehen nicht unter der Kontrolle der IAEO?
Unter welchen Umständen wäre die Bundesregierung bereit, eine Aufnahme Indiens in die NSG zu unterstützen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach indischen Angaben mit den NSG-Richtlinien harmonisierte indische Exportkontrollgesetzgebung? Welche Fortschritte in Bezug auf eine Heranführung Indiens an das Nichtverbreitungsregime sind nach Meinung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund von einem Betritt Indiens zur NSG zu erwarten?
Welche Möglichkeiten hätte die NSG im Falle einer Aufnahme Indiens in die NSG angesichts des Konsensprinzips auf einen möglichen Bruch der indischen Zusagen in Bezug auf die Einhaltung der rüstungskontrollpolitischen Verpflichtungen zu reagieren?
a) Wie würde die Bundesregierung insbesondere auf den Bruch des Atomteststoppmoratoriums durch einen indischen Atomtest reagieren?
b) Welche Handlungsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung, um zu reagieren, sollte Indien die Aufnahme von Verhandlungen über ein vertragliches Verbot der Produktion waffenfähigen Spaltmaterials in der Genfer Abrüstungskonferenz nicht unterstützen?
Ist die von China geplante Lieferung von zwei Nuklearreaktoren nach Pakistan nach Auffassung der Bundesregierung mit den NSG-Richtlinien vereinbar?
China/Pakistan
Teilt die Bundesregierung die chinesische Einschätzung, dass eine Lieferung durch ein bereits vom NSG-Beitritt Chinas im Jahr 2004 abgeschlossenes bilaterales Handelsabkommen (grandfathering) gedeckt ist?
Hat China bei seinem NSG-Beitritt 2004 die anderen Teilnehmer in Kenntnis gesetzt, dass bereits ein Abkommen über die Lieferung weiterer Nuklearreaktoren nach Pakistan existiert, und mit welchen Partner will die Bundesregierung dies durchsetzen?
Bedarf eine solche Lieferung nach Meinung der Bundesregierung einer gesonderten Befassung der NSG? Wenn ja, wird die Bundesregierung beantragen, dass die geplante Lieferung auf die Tagesordnung des bevorstehenden Plenartreffens gesetzt wird?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Forderung Pakistans nach einer Gleichbehandlung mit Indien und einer Ausnahmegenehmigung von den NSG-Richtlinien? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass die NSG die gegen Pakistan bestehenden Handelsrestriktionen aufhebt?
Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass die NSG-Richtlinien verschärft werden, um die Lieferung von Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstechnologien weiter zu erschweren? Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Bundesregierung für die Genehmigung der Ausfuhr solcher Technologien von den NSG-Teilnehmerstaaten angewendet werden?
NSG-Richtlinien
Unterstützt die Bundesregierung auf dem diesjährigen G8-Gipfel die Erneuerung der G8-Staaten-Beschlüsse von 2009 und 2010, wonach die verschärften NSG-Richtlinien gemäß dem Entwurf von 2008 vorläufig anzuwenden sind?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung die NSG-Richtlinien dahingehend verschärft werden, dass Lieferungen von Nukleartechnologie künftig nur noch an solche Staaten möglich sind, die ein Zusatzprotokoll zu ihren Sicherungsabkommen mit der IAEO umsetzen? Warum war es in der NSG bisher nicht möglich, eine solche Verschärfung der Richtlinien zu beschließen?
Welche Staaten haben bei welchen Gelegenheiten nach Kenntnis der Bundesregierung den Wunsch geäußert, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung von den NSG-Richtlinien erteilt zu bekommen?
Welche Konsequenzen haben nach Auffassung der Bundesregierung die Reaktorkatastrophen von Fukushima für die Genehmigung von Ausfuhren von Nukleartechnologie? Sollten solche Ausfuhren auch an die Einhaltung von Sicherheitsstandards geknüpft werden? Sollte die NSG solche Standards definieren, damit die Teilnehmer eine einheitliche Entscheidungs- und Genehmigungsgrundlage haben?
Die Gefahr von Nuklearunfällen begrenzen
Sollte die IAEO nach Auffassung der Bundesregierung in die Lage versetzt werden, einheitliche Standards für den sicheren Betrieb von kerntechnischen Anlagen zu definieren, deren Einhaltung auch zu überprüfen und Regelverstöße gegebenenfalls zu sanktionieren? Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine solche Kompetenzerweiterung herbeizuführen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante Lieferungen ziviler Nukleartechnologie deutscher Firmen und/oder von europäischen Partnern nach Nordafrika und in den arabischen Raum?
Nordafrika
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Lieferung ziviler Nukleartechnologie nach Libyen unter den gegenwärtigen Umständen verantwortbar ist?
Welche Länder kommen nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der NSG-Standards für Lieferungen ziviler Nukleartechnologie nicht in Frage?
Wie positioniert sich die Bundesregierung, wenn NSG-Mitglieder unter Umgehung der NSG-Standards zivile Nukleartechnologie an die Staaten der Region liefern?