Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland – Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861 und 17/6043
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten, wurden mehrere Kleine Anfragen zum Thema Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherungen und Armut in Deutschland gestellt. Die Bundesregierung übermittelte o. g. Antworten. Fragen wurden scheinbar falsch, widersprüchlich oder nicht beantwortet.
Zum Thema Arbeitsmarktpolitik
Auf die Frage, wie viele Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten, wird mit Angaben über Personen geantwortet, die vor dem Eintritt in diese Maßnahmen im Leistungsbezug des SGB II standen. Außerdem wird diese Frage nicht differenziert nach Geschlecht und Bedarfsgemeinschaftstyp beantwortet.
Die Erfolgsquote von Klagen gegen Sperrzeiten im Bereich des SGB III wird im Jahr 2005 und 2006 mit knapp 6 Prozent angegeben, im Jahr 2007 waren es bereits über 50 Prozent. Dieser extreme Sprung lässt fehlerhafte Angaben vermuten.
Die Frage nach der Anzahl der Widersprüche und Klagen sowie nach der Anzahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen im Rechtskreis SGB III wird nicht – wie gewünscht – nach Bundesländern bzw. Regionaldirektionen differenziert beantwortet. Ebenso wurde die Frage nach der Dauer der Klageverfahren im SGB III nicht – wie gewünscht – nach Bundesländern bzw. Regionaldirektionen differenziert beantwortet.
Zum Thema Grundsicherungen
Die Anzahl der Sanktionen nach § 31 SGB II wurden trotz Abfrage auch für 2010 in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5861 vom 18. Mai 2011 nur bis 2009 veröffentlicht. Dargelegt wurde, dass die Werte für 2010 noch nicht vorliegen. Bereits am 19. April 2011 veröffentlichte aber das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V. diese Daten für 2010 auf der Grundlage von Angaben der Bundesagentur für Arbeit.
Angaben über die Anzahl der Sanktionen nach § 32 SGB II wurden trotz Abfrage nicht gemacht. Weiterhin wird behauptet, dass für den § 32 SGB II nicht gesondert Widersprüche und Klagen erfasst werden. Auf Bundestagsdrucksache 17/188 wurden aber sowohl die Anzahl der Sanktionen als auch der Widersprüche und Klagen bezüglich § 32 SGB II für einen bestimmten Zeitraum seitens der Bundesregierung dargelegt.
In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/5861 wird dargelegt, dass keine Angaben zu Verwaltungsausgaben im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorliegen. Die Bundesregierung beabsichtigt aber die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Bundesebene zu übernehmen. Daher müssen auch Angaben über auf den Bundeshaushalt zukommende Verwaltungsausgaben existieren.
Es wurde nach den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, getrennt nach Leistungsarten) und den als angemessen anerkannten Kosten gefragt. Beantwortet wurde die Frage aber mit Angaben zu den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft bzw. die anerkannte Bruttokaltmiete.
Die Zahl der Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren und deren Erfolge für die Widerspruchführenden und Klägerinnen und Kläger im Bereich des SGB XII wird nicht angegeben. Diese dürften aus Sozialgerichtsstatistiken aber ermittelbar sein.
Gefragt wurde, wie die Bundesregierung angesichts der verdeckten Armut im SGB II (Frage 13) und im SGB XII (Frage 34 und 44) das Grundrecht auf das Minimum zur Existenzsicherung und für gesellschaftliche Teilhabe garantieren will. Für den Bereich SGB II wurde nicht geantwortet.
Gefragt wurde, nach der Anzahl der Leistungseinschränkungen/- verwehrungen im SGB XII und nach erfolgreichen Widersprüchen und Klagen dagegen. Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Gefragt wurde die Bundesregierung, wie sie angesichts der Möglichkeit und Praxis Leistungseinschränkungen/-verwehrungen im SGB XII (gilt analog bei den Sanktionen im SGB II) das Grundrecht auf das Minimum zur Existenzsicherung und für gesellschaftliche Teilhabe garantieren will. Darauf wurde nicht geantwortet.
Zum Thema Armut
In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6043 werden Armutsrisikogrenzen nach EU-Standard nach dem sozio-oekonomischen Panel (SOEP) wiedergegeben, die trotz gleicher Parameter den Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in WD 6 – 3000-018/11 vom 9. Februar 2011 widersprechen. So betrug die Armutsrisikogrenze nach dem SOEP laut Wissenschaftlichem Dienst im Einkommensjahr 2008 935 Euro, laut Antwort der Bundesregierung bei 929 Euro. Diese Unterschiedlichkeiten treffen auf weitere Jahresangaben zu.
Zu den Armutsangaben nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 wird in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6043 vom 3. Juni 2011 dargelegt, dass diese noch nicht vorliegen. Laut Parlamentarischem Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel sollen diese voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 vorliegen (Bundestagsdrucksache 17/ 3736).
Gefragt wurde nach Armutsrisikogrenzen und -quoten für verschiedene Personengruppen auch auf der Bundesebene bezogen auf die Datenquellen EU-SILC, SOEP und EVS. Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Die tabellarische Beantwortung auf der Grundlage des Mikrozensus bezüglich der absoluten Anzahl der Personen, die mit einem Armutsrisiko leben, lässt nicht die Größenordnung (Angaben in Tausend?) erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB III erhielten aufstockende Leistungen nach dem SGB II in den Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Maßnahmentyp, nach Geschlecht bei Einpersonenhaushalten und nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen bezüglich Sperrzeiten im Bereich des SGB III in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010, die ganz oder teilweise zu Gunsten der Kläger entschieden wurde?
Wie viele Widersprüche gegen Sperrzeiten gab es zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden gegen Sperrzeiten zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen bezüglich Sperrzeiten in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010, die ganz oder teilweise zu Gunsten der Kläger entschieden wurde?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Klagen im Bereich des SGB III in den Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Zahl der Sanktionen nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe, nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart) in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?
Wie hoch waren a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB XII (getrennt für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) für folgende Einsatz- bzw. Haushaltsgemeinschaftstypen: eine erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (17 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?
Wie hoch ist die Quote der verdeckten Armut im Bereich des SGB II und im Bereich des SGB XII (getrennt nach Leistungsarten)?
Warum erhebt die Bundesregierung nicht mit geeigneten Methoden die verdeckte Armut bzw. beauftragt unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dieser Erhebung im Rahmen des Vierten Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts und behauptet, dass die Studie von Irene Becker und Richard Hauser mangelhaft wäre, ohne eigene Ergebnisse bzw. Studien zur verdeckten Armut zu präsentieren?
Warum wird erst bis zum 1. Juli 2013 ein Bericht der Bundesregierung für die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 geforderte konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung vorgelegt?
Wer wurde wann und bis zu welchem Zeitpunkt mit Studien für diesen Bericht beauftragt?
Wird durch diese späte Vorlage des Berichts die Mitwirkung des Parlaments an der konzeptionellen und statistischen Weiterentwicklung der empirischen Erhebungen im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die auch für die Regelbedarfsbestimmung grundlegend sind, verhindert?
Wird durch diese späte Vorlage des Berichts eine verbesserte konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung der empirischen Erhebungen im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die auch für die Regelbedarfsbestimmung grundlegend sind, verhindert?
Wann beginnen im Jahr 2013 die empirischen Erhebungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die auch für die Regelbedarfsbestimmung grundlegend sind?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB II und SGB XII zu beseitigen?
Ist es richtig, dass Kinder in Familien, die in verdeckter Armut leben, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht erhalten, wenn durch die von verdeckter Armut Betroffenen keine Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten?
Wie hoch ist die Anzahl (absolut) bzw. die Quote (prozentual bezogen auf alle leistungsberechtigten Kinder im SGB II und SGB XII) derjenigen Kinder, die aufgrund verdeckter Armut (SGB II, SGB XII) den rechtlichen Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die zum Existenzminimum des Kindes gehören, nicht wahrnehmen können?
Wie hoch waren in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern die Zahl der Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII sowie die Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 der Anteil der ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern gegen Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/- verwehrung)?
Wie vereinbart die Bundesregierung das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe mit der Möglichkeit und der Praxis der Sanktionen im SGB II und der Möglichkeit und der Praxis der Leistungseinschränkung/- verwehrung im SGB XII?
Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze und -quote gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (EVS Einkommensjahr 2003 und 2008)?
Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Personen gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (EVS Einkommensjahr 2003 und 2008)?
Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze und -quote gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, ohne imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC in den Einkommensjahren 2005 bis 2010?
Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Personen gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, ohne imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC in den Einkommensjahren 2005 bis 2010?
Wie hoch ist die Armutsrisikoquote bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren und bei Älteren über 65 Jahren gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht)?
Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren und der Älteren über 65 Jahren gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht)?
Wie hoch ist die Armutsrisikoquote bei Erwerbslosen und bei Erwerbstätigen gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht, bei EVS bitte 2003 und 2008)?
Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Erwerbslosen und Erwerbstätigen gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht, bei EVS bitte 2003 und 2008)?
Ist es richtig, dass Kinder in Familien, die ihren Wohngeldanspruch nicht realisieren, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) nicht erhalten?
Wie hoch ist die Anzahl (absolut) bzw. die Quote (prozentual bezogen auf alle BuT-leistungsberechtigten Kinder in Familien mit Wohngeldanspruch) derjenigen Kinder, die aufgrund des nicht realisierten Wohngeldanspruchs den rechtlichen Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, nicht wahrnehmen können?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, dass die Rechtsansprüche der betroffenen Familien auf Wohngeld und auch der rechtliche Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wahrgenommen werden können?