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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Klimawandel und Migration

Probleme und Folgen klimabedingter Migration, Einbeziehung in den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention, Durchsetzung der Rechte Betroffener im Rahmen der United Nations Framework Convention on Climate Change, Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten, Sicherung der Rechte Betroffener in Deutschland, Schaffung eines Zusatzprotokolls zur Klimarahmenkonvention, Aufnahme der Guiding Principles on International Displacement in nationales Recht, Schaffung eines Weltmenschengerichtshofs<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/651807. 07. 2011

Klimawandel und Migration

der Abgeordneten Frank Schwabe, Gerd Bollmann, Ulrich Kelber, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Migration aufgrund der Folgen des globalen Klimawandels ist ein weltweit stattfindender Prozess, der sich in Zukunft noch verstärken wird. Menschen verlassen ihre Heimat, da die Lebens- und Umweltbedingungen aufgrund der globalen Erderwärmung sich substantiell verschlechtert haben. Diese sozialen Folgen des Klimawandels setzen bereits jetzt zahlreiche Staaten erheblich unter Druck: Starke Regenfälle, Stürme und Überflutungen sowie ausbleibende Niederschläge, Trinkwasserknappheit, Ernteausfälle und längere Trockenperioden machen derzeit noch kultivierbare Lebensräume mittel- und langfristig unbewohnbar. Zahlreiche Gebiete weltweit, v. a. Inseln und Küstenregionen, sind vom globalen Klimawandel unmittelbar betroffen. Insbesondere Inselstaaten sind in ihrer Existenz bedroht.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt, dass bereits bei einem Meeresspiegelanstieg von mehr als einem Meter mehr als 360 000 Küstenkilometer weltweit betroffen sind. Zirka zwei Drittel der Weltbevölkerung leben nicht weiter als 100 Kilometer von Meeresküsten entfernt. Zudem liegen 30 der 50 größten Städte der Welt direkt an der Meeresküste. Das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) in Genf ermittelte 2009, dass zirka 20 Millionen Menschen aufgrund von insgesamt veränderten Umweltbedingungen ihre Heimat zeitweilig oder dauerhaft verlassen haben. Nach Schätzungen des Weltklimarats (IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change) werden im Jahr 2050 bis zu 150 Millionen Menschen wegen der Folgen der globalen Erderwärmung in andere Lebensräume weltweit migrieren. Experten gehen davon aus, dass der globale Klimawandel zu einer weltweiten Verknappung, aber mindestens zu einer weitreichenden Verlagerung von bewohnbarem Lebensraum führen wird. Dies wird einschneidende Konsequenzen für die politische, soziale und wirtschaftliche Stabilität innerhalb der betroffenen Staaten, aber vor allem auch für die internationale Staatengemeinschaft insgesamt haben. Dies stellt vor allem Deutschland, das sich im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention zum Prinzip der gemeinsamen, aber geteilten Verantwortlichkeiten bekennt, vor neue Herausforderungen.

Bei den Betroffenen, die wegen der Folgen des Klimawandels ihre Heimat verlassen oder fliehen, handelt es sich fast immer um arme und an den Rand der Gesellschaft gedrängte Menschen. Ein Großteil der Betroffen migriert in andere Lebensräume des eigenen Staates, da ihnen die notwendigen Ressourcen für eine grenzüberschreitende Flucht fehlen. Sie werden damit zu „Vertriebenen im eigenen Land“, denn oft kann ihnen in den neuen Lebensräumen ebenfalls keine ausreichende Lebensgrundlage gewährleistet werden. Andere Betroffene hingegen suchen neue Lebenschancen außerhalb des eigenen Staates und bewegen sich über die Landesgrenzen hinweg.

Im Mai 2011 warnte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, in „DER TAGESSPIEGEL“ vor den Folgen des Klimawandels im Hinblick auf zu erwartende Flüchtlingsbewegungen: „Vor denen wollen wir keine schützenden Mauern errichten, und es wird sie auch nicht geben.“ Gleichwohl ist der rechtliche Status dieser „Klimaflüchtlinge“ bis heute ungeklärt. Eindeutige internationale Rechtsnormen für die Betroffenen fehlen. Gleichsam ist Migration als weitreichende, soziale Folge des globalen Klimawandels bisher noch nicht ausreichend in Anpassungsstrategien und Schutzinstrumente auf internationaler Ebene mit einbezogen.

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt Flucht aufgrund von Klimawandelfolgen nicht als Asylgrund. Eine nachträgliche Änderung der Konvention könnte nach Meinung des UN-Flüchtlingskommissariats die Gefahr bergen, dass der etablierte Flüchtlingsbegriff und entsprechende Schutzinstrumente untergraben werden. Derzeit geltende internationale Rechtsnormen bieten somit keinen adäquaten Schutz für die Betroffenen, nicht zuletzt, weil klimabedingte Migration in weitere sozioökonomische Ursachen wie Armut, Hunger und Krieg um Ressourcen eingebettet ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Problem der Migration aufgrund der Folgen des globalen Klimawandels in ihrer Außen-, Flüchtlings- und Entwicklungszusammenarbeitspolitik ein?

2

Wie viele Menschen sind und werden nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der klimawandelbedingten Folgen in andere Staaten emigrieren und fliehen?

3

Aufgrund welcher Vorannahmen schließt sich die Bundesregierung welchen Einschätzungen internationaler Organisationen und Experten an?

4

Welche Regionen und Staaten sind nach Meinung der Bundesregierung im besonderen Maße von klimabedingter Migration betroffen?

5

Was unternimmt die Bundesregierung, um auf den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Migration auf internationaler sowie nationaler Ebene hinzuweisen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Rechtslage für die Betroffenen von klimabedingter Migration?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher geltenden internationalen Rechtsnormen und vorhandenen Schutzinstrumente hinsichtlich ihrer Schutzwirkung für klimabedingte Migration und Flucht?

8

Inwieweit erachtet die Bundesregierung zusätzliche Protokolle oder neue Konventionen in Ergänzung zur Genfer Flüchtlingskonvention als ausreichend, um klimabedingte Migration rechtlich anzuerkennen und ihre Folgen abzumildern?

9

Welche internationalen Rechtsnormen und Schutzinstrumente erachtet die Bundesregierung als effektiv, um die Folgen klimabedingter Migration abzumildern als auch Klimamigration präventiv zu verhindern?

10

Welche Kategorisierung und Definition schlägt die Bundesregierung zum bisherigen, etablierten Flüchtlingsbegriff im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vor, um dem Umstand der klimabedingten Migration stärker Rechnung zu tragen?

11

Was hat die Bundesregierung im Rahmen der UNFCCC-Konferenzen (UNFCCC = United Nations Framework Convention on Climate Change) und in anderen internationalen Zusammenhängen bisher unternommen, um die Rechte der von klimabedingter Migration Betroffenen festzustellen und durchzusetzen?

12

Welche Initiativen plant die Bundesregierung in naher Zukunft, um der Problematik der Klimamigration bei der UNFCCC-Konferenz in Durban und der Rio+20-Konferenz stärker Rechnung zu tragen?

13

In welcher Form hat sich die Bundesregierung bisher im Rahmen der UNFCCC-Konferenzen und ihrer Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat für eine völkerrechtliche Regelung zum Umgang mit dem Verschwinden von Staatsgebieten aufgrund klimawandelbedingter Ursachen eingesetzt?

14

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sowohl bei Anpassungsmaßnahmen als auch bei Umsiedlungen aufgrund klimawandelbedingter Folgen die Menschenrechte der Betroffenen gewahrt werden?

15

Wie sieht die außen- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit betroffenen Staaten hinsichtlich klimabedingter Migration aus?

16

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in diesen Staaten, um das Problem klimabedingter Migration präventiv zu verhindern und ihre Folge abzumildern?

17

Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um Anpassungsmaßnahmen an klimabedingte Migration weltweit zu ermöglichen?

18

Welche zukünftigen Vorhaben plant die Bundesregierung im Rahmen der außen- und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, um der Problematik der Klimamigration Rechnung zu tragen?

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Rechte der von Klimamigration Betroffenen auf deutschem Gebiet zu klären und abzusichern?

Inwieweit plant die Bundesregierung einen Bericht zur möglichen Migration von Betroffenen nach Deutschland?

19

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, ein eigenes Regime zum Schutz von Klimaflüchtlingen in Form eines Zusatzprotokolls zur Klimarahmenkonvention zu schaffen?

20

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag innerhalb des UNFCCC ein „Subregime“ für Klimaflüchtlinge zu errichten, das sich auf die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung von Verursacherstaaten des Klimawandels einerseits und den Transformations- bzw. Entwicklungsländern andererseits bezieht und das einen Lastenausgleich bei der Aufnahme und den Schutz von „Klimaflüchtlingen“ herbeiführt?

21

Wie steht die Bundesregierung zu dem wichtigsten internationalen Rahmenwerk zum Schutz von Binnenvertriebenen, den Guiding Principles on Internal Displacement, die explizit auf Opfer von Naturkatastrophen anwendbar sind?

22

Wie steht die Bundesregierung dazu, diese Leitprinzipien in nationales Recht aufzunehmen?

23

Inwiefern ersucht die Bundesregierung gefährdete Staaten zur Aufnahme dieser Leitprinzipien?

24

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag einen Weltmenschenrechtsgerichtshof zu errichten, der die Funktion der UN-Vertragsorgane in Bezug auf Individualbeschwerden übernehmen könnte?

Berlin, den 6. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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