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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Angemessene Entschädigung für Einrichtungen infolge der Umstellung der Frequenzen

Ausbleibende Entschädigungsleistungen für Umstellungskosten in Folge der Versteigerung von bisher bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen für drahtlose Mikrofonanlagen genutzten Funkfrequenzen: Nachbesserungsbedarf zur Billigungsrichtlinie des BMWi nach Kritik des Haushaltsausschusses, Einbeziehung der Betroffenen, schnelle Freigabe angemessener Mittel, berücksichtigte Einrichtungen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

25.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/652207. 07. 2011

Angemessene Entschädigung für Einrichtungen infolge der Umstellung der Frequenzen

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ab diesem Jahr werden zahlreiche drahtlose Mikrofone auf den bisherigen Funkfrequenzen nicht mehr nutzbar sein, da die Bundesnetzagentur diese Funkfrequenzen an Mobilfunkbetreiber versteigert hat. Die Freigabe und Versteigerung des Frequenzbereichs 790 bis 863 MHz (800-MHz-Band) zeitigt negative Folgen für die zuvor durch Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur zugesicherten Nutzungsbedingungen für drahtlose Mikrofonanlagen, wie sie bei Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen, aber auch bei Konzertveranstaltungen, Tagungen, Kongressen und in Kirchen zum Einsatz kommen. Die Nach- und Umrüstungskosten belaufen sich nach Schätzungen von Experten auf 1 bis 3 Mrd. Euro, der Bundesrat schätzt die Kosten auf mindestens 700 Mio. Euro. Bisher sind 70 Mio. Euro im Bundeshaushalt für das Jahr 2011 und 57 Mio. Euro in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Angesichts des für diese Frequenzen erzielten Versteigerungserlöses von ca. 4,38 Mrd. Euro hält der Bundesrat diese Summe nicht für angemessen.

Die Bundeshaushaltsmittel für 2011 sind mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Entsperrung der Bundeshaushaltsmittel erfolgt erst nach Vorlage einer „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz (RL-BillStörKo)“.

Am 25. Mai 2011 wurde der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegte Entwurf einer Billigungsrichtlinie durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als unzureichend bewertet. Das vom BMWi vorgestellte Verfahren wurde nicht als angemessene Entschädigung anerkannt. Die Bundeshaushaltsmittel wurden nicht entsperrt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da sich bereits in diesem Sommer die eingeleitete Umstellung der Frequenzen auf die Freilichtbühnen, Kinos, Theater und weitere kulturelle Einrichtungen auswirkt. Eine weitere Verzögerung der Bereitstellung der dringend benötigten Mittel ist für die betroffenen Einrichtungen existenzgefährdend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Konsequenzen hat das BMWi aus der Kritik des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an dem Entwurf einer „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz (RL-BillStörKo)“ gezogen? Welche konkreten Nachbesserungen wird das BMWi vornehmen, und wann wird das BMWi einen neuen Entwurf vorlegen?

2

Treffen Aussagen zu, dass in dem ersten Entwurf der Billigungsrichtlinie des BMWi für Amateurtheaterbühnen eine Entschädigung für notwendige Umrüstungen aufgrund der Frequenzumstellungen nicht vorgesehen war bzw. diese in der Praxis als nicht anspruchsberechtigt ausgeschlossen hätte, und wenn nein, warum nicht?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung die große Abweichung zwischen den im Bundeshaushalt 2011 eingestellten 70 Mio. Euro bzw. den in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen 57 Mio. Euro gegenüber den von den Ländern und Verbänden geforderten mindestens 700 Mio. Euro für die Entschädigung?

4

Aus welchen Gründen wurden nach der ursprünglichen Billigungsrichtlinie lediglich Mikrofonanlagen erfasst, die nach dem 1. Januar 2006 angeschafft wurden, und beabsichtigt die Bundesregierung die Beibehaltung dieser Regelung?

5

Wie viele Funkgeräteeinheiten werden nach Kenntnis oder Abschätzung der Bundesregierung von den in der Billigungsrichtlinie vorgesehenen Bestimmungen einer Nutzungsdauer von höchstens fünf Jahren ab dem Anschaffungsjahr erfasst, und wie viele fallen durch das Raster, weil sie vor dem Stichtag 1. Januar 2006 angeschafft wurden, aber weiterhin in Betrieb sind?

6

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung, die Gespräche mit den Ländern fortzusetzen und kurzfristig eine angemessene Entschädigungslösung mindestens in Höhe der von den Ländern geforderten 700 Mio. Euro herbeizuführen?

7

Ist der Bundesregierung das aktuelle Beispiel der Stadt Bad Hersfeld bekannt, wonach durchaus Kosten von 4 000 Euro pro Mikrofonstrecke gegenüber von den Bundesländern bislang veranschlagten 2 500 Euro als Ersatzinvestitionen einzuplanen sind? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung einen derartigen Anstieg der Ersatzinvestitionen um 160 Prozent vor dem Hintergrund der angespannten bis kritischen Finanzlage kultureller Einrichtungen in Deutschland?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich bereits in diesem Sommer die eingeleitete Umstellung der Frequenzen auf Freilichtbühnen auswirkt, da die bisherigen Anlagen bereits jetzt von starken Tonstörungen betroffen sind, und dass Bühnen um ihre Existenz fürchten müssen? Wenn ja, warum trägt das BMWi dem nicht Rechnung und schafft Voraussetzungen für eine schnelle Freigabe der Bundeshaushaltsmittel?

9

Hat das BMWi Verbände und Institutionen aus der Kulturwirtschaft und Veranstalterbranche in die Erarbeitung der Billigungsrichtlinie einbezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

10

Warum ist der Bund Deutscher Amateurtheater, der 2 400 Amateurtheaterbühnen vertritt und mit ca. 100 000 ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern einer der größten Theater- und Kulturverbände Europas ist, weder im Vorfeld noch in die Debatten um eine angemessene Entschädigung der Theater einbezogen worden?

11

Welche Einrichtungen erhalten nach den Plänen der Bundesregierung künftig eine Entschädigung? Welche Einrichtungen nicht, und warum nicht? Ab wann können Anträge gestellt werden?

Berlin, den 7. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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