Geplante Kürzung der Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Bundesländer
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Herbert Behrens, Roland Claus, Caren Lay, Kornelia Möller, Jens Petermann, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Presseberichten zufolge haben sich die Finanzminister der Länder bei einem Treffen in Berlin darauf geeinigt, dass die Bundesergänzungszuweisungen für den Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige abgesenkt werden sollen. Derzeit erhalten die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin gemäß § 11 Absatz 3a Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) insgesamt 1 Mrd. Euro pro Jahr. Dieser Betrag soll für den Zeitraum 2011 bis 2013 auf durchschnittlich 807 Mio. Euro pro Jahr sinken (Onlineausgabe der Leipziger Volkszeitung vom 22. Juni 2011). Laut Pressemitteilung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 22. Juni 2011 führt dies für die kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen zu Einnahmeverlusten von jährlich 77 Mio. Euro. Der Präsident des Sächsischen Landkreistages e. V., Dr. Tassilo Lenk, hat erklärt, dass jeder Landkreis in Sachsen etwa 12 Mio. Euro einbüßen würde. Die Städte und Gemeinden seien außerdem gezwungen, die Kreisumlage um mindestens 10 Prozent zu erhöhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die gemäß § 11 Absatz 3a Satz 2 und Satz 3 FAG für das Jahr 2010 vorgesehene Überprüfung, in welcher Höhe Sonderlasten für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab 2011 auszugleichen sind, stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt geplant?
Kann aus Sicht der Bundesregierung eine Neufestsetzung der Beträge in § 11 Absatz 3a Satz 1 FAG auch ohne das in § 11 Absatz 3a Satz 3 und Satz 4 vorgesehene Verfahren erfolgen?
Wie kommt die Höhe der geforderten Kürzung (193 Mio. Euro pro Jahr, laut Pressemitteilung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 22. Juni 2011) zustande?
Nach welchem Schlüssel werden die verbliebenen Bundesergänzungszuweisungen auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt?
Plant die Bundesregierung die eingesparten Gelder für andere Bundesländer mit hoher struktureller Arbeitslosigkeit und daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige einzusetzen?
Wenn ja, welche Länder würden davon profitieren?
Wenn nein, wofür werden die eingesparten Mittel verwendet?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die künftige Höhe der Bundesergänzungszuweisungen für den Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige regelt?