[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6693
17. Wahlperiode 25. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Barbara Höll,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6525 –
Forschungsreaktor BER-II
1. Welche Art von Brennelementen wurde und wird im Forschungsreaktor
BER-II verwendet (bitte chemische Zusammensetzung der jeweiligen Art
der unbestrahlten Brennelemente in Masseanteilen aufführen)?
Nach Angaben der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB) kommen
sogenannte MTR-Brennelemente (MTR: material test reactor) zur Anwendung.
In den Jahren 1991 bis 1997 wurden HEU-Brennelemente (HEU: highly
enriched uranium) mit einer Anreicherung von 89 bis 93 Prozent U-235
verwendet, in den Jahren 1997 bis 2000 erfolgte die Umstellung auf LEU-
Brennelemente (LEU: low enriched uranium) mit einer Anreicherung: von
19,75 Prozent U-235.
2. Welche Zusammensetzung hatten und haben die bestrahlten
Brennelemente nach dem Abbrand im Forschungsreaktor (bitte wie in Frage 1
chemische Zusammensetzung in Masseanteilen aufführen)?
Die Entladung der Brennelemente erfolgt nach Angaben des HZB bei einem
Abbrand von ca. 60 bis 65 Prozent.
Die nachfolgende Tabelle enthält das Inventar radiologisch wichtiger Nuklide
für den Reaktorkern mit dem gemittelten Kernabbrand unmittelbar nach der
Abschaltung (aus: Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Kern des
Forschungsreaktors BER-II im Unfall, Untersuchung im Auftrag der Hahn-Meitner-Institut
Berlin GmbH, Dr.-Ing. Petter Rödder Ingenieurberatung, Aachen, März 2001). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
21. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6693 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27,4 Brennelemente; 291 Volllasttage; ca. 19,75 Prozent U235; 41 Prozent
Abbrand U235/ID 88/
3. Woher (Land, Staat und Unternehmen) stammen die im Forschungsreaktor
BER-II eingesetzten Brennelemente (bitte alle seit der Inbetriebnahme bis
heute verwendeten Brennstoffe auflisten)?
Nach Angaben des HZB wurden Brennelemente
● der Firma NUKEM (Deutschland)
● der Firma BWX-Technologies Inc. Lynchburg (BWXT) (Babcock, USA)
● der Firma Compagnie pour l’Étude et la Réalisation de Combustibles
Atomiques Paris (CERCA) (Frankreich) sowie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6693● vom Forschungszentrum Geesthacht GmbH (GKSS) (jetzt Helmholtz-
Zentrum Geesthacht, HZG) (Deutschland)
übernommen.
4. Auf welchen vertraglichen Grundlagen bezieht bzw. bezog die Betreiberin
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH bzw. etwaige
Vorgängerorganisationen die Brennelemente für den Forschungsreaktor seit
Beginn des Betriebs des Reaktors bis heute (ggf. bitte einzeln auflisten)?
Nach Angaben des HZB wurden die Brennelemente für den Forschungsreaktor
auf Grundlage folgender Verträge bezogen:
● Vertrag zwischen GKSS und Hahn-Meitner-Institut Berlin GmbH (HMI)
vom 17. März 1992
● Vertrag zwischen CERCA und HMI vom 22. November 1994
● Vertrag zwischen CERCA und HMI vom 16. Dezember 1996
● Vertrag zwischen GKSS und HMI vom 25. Januar 2000
● Vertrag zwischen BWXT und HMI vom 10. Mai 2000
● Vertrag zwischen GKSS und HMI vom 22. August 2000
● Vertrag zwischen CERCA und HMI vom 17. Dezember 2003
● Vertrag zwischen CERCA und HMI vom 6. Dezember 2005
● Vertrag zwischen CERCA und HMI vom 21. Dezember 2006.
5. Wohin (Land, Staat und Einrichtung bzw. Unternehmen) wurden und
werden die hochradioaktiven, bestrahlten Brennelemente nach ihrem Einsatz
im Forschungsreaktor BER-II und der Lagerung im Abklingbecken im
Einzelnen und in welchem Umfang gebracht?
Die abgebrannten Brennelemente wurden laut Angabe des HZB zur
Wiederaufarbeitung nach Dounreay, Schottland, GB (78 Brennelemente) sowie nach
Savannah River Site (DOE-Einrichtung), South Carolina, USA (178
Brennelemente) gebracht.
6. Auf welchen vertraglichen Grundlagen geschieht die Fortlieferung der
bestrahlten Brennelemente an die einzelnen Stellen (ggf. bitte einzeln
auflisten)?
Die Fortlieferung der bestrahlten Brennelemente erfolgt nach Angaben des
HZB auf Grundlage folgender Verträge:
● Vertrag zwischen United Kingdom Atomic Energy Authority (UKAEA) und
HMI vom 23. Juni 1993
● Vertrag zwischen UKAEA und HMI vom 1. September 1995
● Vertrag zwischen United States Department of Energy (DOE) und HMI vom
2. August 1994
● Vertrag zwischen DOE und HMI vom 30. August 1996
● Vertrag zwischen DOE und HMI vom 21. Februar 2006.
Drucksache 17/6693 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie ist das Verhältnis der vertraglichen Grundlagen, auf die in den
Fragen 4 und 6 Bezug genommen wird, zum Vertrag zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)?
Laut EURATOM-Vertrag sind Brennstoffe Eigentum der Europäischen
Atomgemeinschaft und werden zur Nutzung überlassen. Lieferverträge werden
gegenüber der Euratom-Versorgungsagentur angezeigt.
8. Wie hat die Betreiberin Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und
Energie GmbH bzw. die Bundesregierung gemäß dem EURATOM-
Vertrag den Handel mit unbestrahlten und bestrahlten Brennelementen
für bzw. aus dem Forschungsreaktor BER-II mit eventuellen Drittstaaten
mit der zuständigen EURATOM-Versorgungsagentur (Euratom Supply
Agency – ESA) geregelt?
Einen Handel mit Brennelementen gab und gibt es nicht an deutschen
Forschungsreaktoren. Im Übrigen gelten die Regelungen des EURATOM-
Vertrages.
9. Welche Stellung bezieht die ESA zu den vertraglichen Grundlagen, auf
deren Basis die Belieferung mit Brennelementen für den
Forschungsreaktor BER-II und deren Fortlieferung bzw. Entsorgung geschieht?
Brennstofflieferungen werden gegenüber der Euratom Supply Agency (ESA)
angezeigt.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Handel mit bestrahlten
Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren mit einem Drittland
angesichts des in der Präambel des EURATOM-Vertrags geäußerten
Wunsches der Gemeinschaft, „andere Länder an ihrem Werk zu beteiligen und
mit den zwischenstaatlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, die sich
mit der friedlichen Entwicklung der Kernenergie befassen“, wenn dieses
Drittland über ein Atomwaffenprogramm verfügte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Wie viele Brennelemente befinden sich derzeit im Abklingbecken des
Reaktors?
Ein Abklingbecken ist am Forschungsreaktor BER-II nicht vorhanden, da es
sich nicht um ein Kernkraftwerk handelt. Am BER-II gibt es ein
Betriebsbecken, ein Absetzbecken und ein Umsetzbecken. Zurzeit befinden sich in
Absetz- und Umsetzbecken des Forschungsreaktors BER-II insgesamt 69
abgebrannte Brennelemente.
12. In welchen Zwischenlagern in der Bundesrepublik Deutschland befinden
sich derzeit bestrahlte Brennelemente bzw. anderweitige hochradioaktive
Abfälle aus dem Forschungsreaktor BER-II?
Es befinden sich keine Brennelemente und auch keine anderweitigen
hochradioaktiven Abfälle aus dem BER-II in einem deutschen Zwischenlager.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/669313. In welchen Einrichtungen zur Lagerung radioaktiven Materials befinden
sich darüber hinaus schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem
Forschungsreaktor BER-II in welchem Umfang (bitte einzeln nach
Einrichtung und getrennt nach schwach- und mittelradioaktivem Material in
Masse- und Volumeneinheiten auflisten)?
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Forschungsreaktor BER-II
befinden sich in folgenden Einrichtungen:
● Gesellschaft für Nuklearservice, Abfalllager Gorleben:
78 Gebinde mit 45,2 m3 Volumen, schwach radioaktive Abfall- und
Reststoffe;
● United Kingdom Atomic Energy Authority, Dounreay Site, Schottland:
15 Gebinde mit 19,5 m3 Volumen, mittel radioaktiver Abfall;
● Zentralstelle für radioaktiven Abfall des Landes Berlin:
45 Gebinde mit 6 m3 Volumen, schwach radioaktive Abfall- und Reststoffe.
14. Welche Informationen über die Weiterverwendung, Endlagerung bzw.
Wiederaufbereitung der bestrahlten Brennelemente nach deren
Ablieferung in die USA hat die Bundesregierung?
Die bestrahlten Brennelemente aus Forschungsreaktoren werden in der
Wiederaufarbeitungsanlage am Standort Savannah River wiederaufgearbeitet, das
verwertbare Uran weiterverwendet und die resultierenden radioaktiven Abfälle
entsorgt.
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Zweck der
atomaren Anlagen in Savannah River Site, South Carolina, USA?
In der Anlage Savannah River wird eine Anlage zur Wiederaufarbeitung von
bestrahlten Forschungsreaktorbrennelementen betrieben.
16. Welche Informationen über die frühere und die derzeitige Funktion der
atomaren Anlagen in Savannah River Site, South Carolina, USA für das
US-amerikanische Atomwaffenprogramm hat die Bundesregierung?
Detaillierte Informationen über das US-amerikanische Kernwaffenprogramm
liegen der Bundesregierung nicht vor.
17. Mit welchen militärischen Forschungsstätten, Institutionen wie
Bundeswehr und Bundesministerium der Verteidigung und militärischen
Unternehmen im In- und Ausland, die Waffen und Sicherheitstechnik
herstellen, unterhalten die Betreibergesellschaften deutscher
Forschungsreaktoren darüber hinaus Verträge, Kooperationen oder
Austauschprogramme (bitte einzeln auflisten)?
Laut Auskunft der Betreiber deutscher Forschungsreaktoren bestehen keine
Verträge, Kooperationen oder Austauschprogramme zu militärischen
Forschungsstätten, Institutionen und Unternehmen im In- und Ausland, die Waffen
und Sicherheitstechnik herstellen.
Drucksache 17/6693 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Welche stetigen Messungen der Ab- und Fortluft des Forschungsreaktors
BER-II werden in Verantwortung der Bundesregierung bzw.
nachgeordneter Behörden durchgeführt, und welche Ergebnisse haben diese bislang
erbracht (bitte nach gängigen Isotopen und Zeitintervallen entsprechend
des Jahresberichts Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) 2009 für die Jahre 1990 bis 2010 auflisten)?
Die Aktivitätsableitungen radioaktiver Stoffe mit der Fortluft wurden und
werden vom Betreiber gemäß der Richtlinie für Emissions- und
Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) für die zuständige Aufsichtsbehörde
des Landes durchgeführt; die Ergebnisse werden alljährlich in den
Jahresberichten des HZB (vormals HMI) veröffentlicht.
19. Welche Ergebnisse erbrachten die Messungen, auf die die Betreiberin
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH in ihrer
Internetpräsenz hinweist (
www.helmholtz-berlin.de/media/media/zentrum/
grossgeraete/ber2/faq_ber2.pdf), an den Messpunkten im Fortluftkamin,
auf dem HZB-Gelände und den angegebenen „im Umkreis von zirka
5 Kilometern 18 kontinuierlich messenden Sonden“ (bitte entsprechend
den von der zuständigen Behörde aufbereiteten, von der Betreiberin
übersandten Daten der Messungen für den Zeitraum 1990 bis 2010 auflisten)?
Eine Aufstellung der Emissions- und Immissionsdaten für den
Forschungsreaktor BER-II in dem geforderten Zeitraum von 20 Jahren ist innerhalb des für
kleine Anfragen vorgegeben Zeitraums nicht möglich. Die geforderten Daten
werden vom zuständigen BMU nach Sichtung der Akten zusammengestellt und
nachgereicht.
20. Warum wurden keine Ergebnisse der Fortluftmessungen der
Forschungsreaktoren in Deutschland im Rahmen des Umweltradioaktivität und
Strahlenbelastung Jahresberichts 2009 des BMU veröffentlicht?
Für das Jahr 2009 wurden die Daten über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit
der Fortluft aus Forschungszentren in dem Bericht der Bundesregierung an den
Deutschen Bundestag „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 2009“
(Bundestagsdrucksache 17/5170) (siehe insbesondere S. 15 und 17, Abbildung
II.1-4) und die sich daraus ergebenden Strahlenexpositionen (siehe insbesondere
S. 20 und 21, Abbildung II.1-8) sowie im Jahresbericht „Umweltradioaktivität
und Strahlenbelastung 2009“ des BMU (siehe insbesondere S. 101 und 103,
Tabellen 1.3.1-3 und 1.3.1-5 sowie S. 129, Tabelle 2.1.5-5) veröffentlicht
(
www.bfs.de).
21. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die eine statistische
Auswertung des Krebsregisters für Gebiete rund um Forschungsreaktoren
und speziell um den Forschungsreaktor BER-II hinsichtlich des
Zusammenhangs zwischen möglichen radioaktiven Emissionen und
Krebserkrankungen untersucht, und wenn ja, welche?
Für die Umgebung des Forschungsreaktors BER-II sind der Bundesregierung
keine Auswertungen des Krebsregisters bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/669322. Warum wurden im Rahmen der „Epidemiologischen Studie zu
Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken“ (KiKK-Studie), die im
Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) erstellt wurde,
Standorte von Forschungsreaktoren nicht einbezogen?
Das wissenschaftliche Expertengremium, das das Studiendesign entwickelt und
die Durchführung der Studie begleitet hat, hatte sich dafür ausgesprochen, dass
in der KiKK-Studie nur Leistungsreaktoren untersucht werden.
23. Sollten Studien, wie in Frage 21 erfragt, nicht vorliegen, plant die
Bundesregierung eine solche Erhebung bzw. eine Ausweitung der KIKK-
Studie auf die Umgebungen von Forschungsreaktoren, und wenn ja, wann
und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant keine Ausweitung der KiKK-Studie auf die
Umgebung von Forschungsreaktoren. Auf Grund der wenigen zusätzlichen Fälle,
die bei der Einbeziehung weiterer Standorte (wie etwas Forschungsreaktoren)
gewonnen werden können, ist nicht zu erwarten, dass sich das Ergebnis der
KiKK-Studie verändern wird.
24. Findet analog zu den sogenannten Stresstests für die deutschen
Atomkraftwerke eine gesonderte Überprüfung der Forschungsreaktoren statt,
und wenn ja, wann und in welchem Umfang ist mit deren Ergebnissen zu
rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) wird die Forschungsreaktoren in
Anlehnung an die bereits durchgeführte Sicherheitsüberprüfung der deutschen
Kernkraftwerke überprüfen. Mit Ergebnissen ist etwa im Frühjahr 2012 zu
rechnen.
25. Welche Ergebnisse (bitte detailliert auflisten) brachte die
Sonderüberprüfung am Forschungsreaktor BER-II nach Kriterien der Reaktor-
Sicherheitskommission, zu deren Fragenkatalog von der Betreiberin bis
Ende Juni dieses Jahres Stellung bezogen werden sollte und auf die die
Senatsverwaltung in einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2011 hinwies?
Sollten die Ergebnisse nicht vorliegen, wann wird mit ihnen gerechnet?
Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin, hat eine Sonderprüfung des
Forschungsreaktors BER-II eingeleitet. Das BMU wird nach Abschluss der
Sonderprüfung um einen Bericht bitten.
26. Welche Materialien mit welchem Volumen und Massen befinden sich in
der Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) am Forschungsreaktor
BER-II (bitte tabellarisch nach Stoffen und nach schwach- und
mittelradioaktivem Material auflisten)?
27. Zu welchem Zeitpunkt werden nach Einschätzung der Bundesregierung
die Lagerkapazitäten der ZRA am Forschungsreaktor BER-II ausgelastet
sein?
28. Sind der Bundesregierung Planungen bekannt, nach denen die
Kapazitäten der ZRA am Forschungsreaktor BER-II ausgeweitet werden sollen,
und wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang?
Drucksache 17/6693 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Sind der Bundesregierung Planungen bekannt, nach denen ein
Abtransport von eingelagerten radioaktiven Materialien aus der ZRA am
Forschungsreaktor BER-II in ein anderes Zwischenlager bzw. geplantes
Endlager vorgesehen oder in Erwägung gezogen wird, und wenn ja,
wann, wohin und in welchem Umfang?
30. Wurde eine Risikoanalyse bezüglich der Nähe der ZRA zum Reaktor
durchgeführt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
31. Wie werden die radiotoxischen Emissionen der ZRA am
Forschungsreaktor BER-II überwacht und welche Ergebnisse brachten diese
Überwachungen (bitte auflisten)?
Die Fragen 26 bis 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Jedes Land ist nach den Vorgaben des § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes
verpflichtet, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet
angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Es kann sich zur Erfüllung
seiner Pflichten Dritter bedienen. Das Land Berlin hat das HZB mit dem Betrieb
der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle beauftragt. Die Beantwortung
der Fragen liegt daher im Zuständigkeitsbereich der zuständigen
Aufsichtsbehörde des Landes Berlin.
32. Wie ist das Abklingbecken des Forschungsreaktors BER-II gegen
Flugzeugabstürze, Terrorangriffe und Sabotage geschützt?
Der BER-II befindet sich innerhalb eines Flugbeschränkungsgebietes zur
Reduzierung der unfallbedingten Absturzwahrscheinlichkeit. Der Schutz gegen
Sabotage und Terrorangriffe erfolgt im Einklang mit § 7 Absatz 2 Nummer 5
und § 12b des Atomgesetzes.
33. Wie ist der Forschungsreaktor BER-II gegen Flugzeugabstürze,
Terrorangriffe und Sabotage geschützt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Wie ist das Zwischenlager des Forschungsreaktors BER-II gegen
Flugzeugabstürze, Terrorangriffe und Sabotage geschützt?
Am BER-II existiert kein Zwischenlager.
35. Hält die Bundesrepublik Deutschland oder ihr zugeordnete Bundesländer
direkt oder indirekt Anteile an, bzw. sind sie Mitgesellschafterin der
Betreiberin des Forschungsreaktors BER-II Helmholtz-Zentrum Berlin für
Materialien und Energie GmbH, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Gesellschafter des HZB sind zu 90 Prozent der Bund und zu 10 Prozent das
Land Berlin.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/669336. In welcher Höhe wurde der Betrieb des Forschungsreaktors im Zeitraum
1990 bis 2010 durch öffentliche Mittel der Bundesrepublik Deutschland
oder ihr zugeordneten Bundesländern unterstützt (bitte nach gebenden
Behörden und Höhe der jeweiligen Förderungen pro Jahr aufschlüsseln)?
Eine Tabelle mit den aufgeschlüsselten Förderungen befindet sich im Anhang.
Die Tabelle enthält die aufgeschlüsselten Summen für die Jahre 2000 bis 2010.
Seit 2000 wird das HZB (vor 2009 HMI) auf der Grundlage der
Programmorientierten Förderung (POF) der Helmholtz-Gemeinschaft finanziert und hat
zu diesem Zeitpunkt die Kosten-Leistungsrechnung eingeführt. Auf dieser
Grundlage sind die differenzierten Angaben zum Betrieb des Reaktors möglich.
Vor 2000 ist keine getrennte Ausweisung der Betriebskosten möglich.
Inflationsbereinigt ist jedoch von ähnlichen Summen für die Jahre 1990 bis 1999
auszugehen.
37. Auf welchen gesetzlichen und organisationsspezifischen Grundlagen
geschah und geschieht die finanzielle Förderung der Betreiberin Helmholtz-
Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH aus Mitteln des
Bundes oder ihm zugeordneter Bundesländer?
Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft wird das HZB zu 90 Prozent vom
Bund und zu 10 Prozent vom Sitzland Berlin finanziert. Die gemeinsame
Finanzierung von Forschungseinrichtungen durch Bund und Länder erfolgt auf
Grundlage von Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes.
38. Welche anderen Organisationen bzw. Unternehmen sind der
Bundesregierung bekannt, die Fördergelder für den Betrieb des
Forschungsreaktors BER-II der Betreiberin Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien
und Energie GmbH zur Verfügung gestellt haben bzw. dies gegenwärtig
tun (bitte nach Organisation und Förderbeträgen auflisten)?
Für den Betrieb des BER-II erhielt und erhält das HZB ausschließlich
institutionelle Förderung vom Bund und dem Sitzland Berlin.
39. Ist der Bund oder ein Unternehmen oder eine Organisation, an denen der
Bund Miteigentümer ist, selbst Nutzer des Forschungsreaktors BER-II im
Sinne der Nutzung für wissenschaftliche Untersuchungen, und wenn ja,
welche Untersuchungen wurden wann, von welcher Behörde bzw.
welchem Unternehmen bzw. welcher Organisation zu welchem Zweck und
mit welchen Ergebnissen durchgeführt?
Der Berliner Forschungsreaktor BER-II stellt Neutronen für die Forschung
bereit. Diese sind für unterschiedlichste Fragestellungen wichtig, von der
Materialforschung und Umwelttechnik über medizinische Forschung bis hin zur
Archäologie und Kunstgeschichte. Zusätzlich wird am Standort Adlershof
gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin ein Kompetenzzentrum
Photovoltaik aufgebaut. Im Zeitraum seit 2001 wurden am BER-II
wissenschaftliche Experimente sowohl von den Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern des HZB als auch von folgenden Einrichtungen und Organisationen,
die der Bund durch finanzielle Zuwendungen unterstützt, durchgeführt:
● Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
● Helmholtz-Zentrum Geesthacht GmbH, Geesthacht
● Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich
● BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin
Drucksache 17/6693 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe
● Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V., Dresden
● Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, Stuttgart
● Max-Planck-Institut für Metallforschung, Stuttgart
● Fritz-Haber-Institut der MPG, Berlin
● Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung, Potsdam
● Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried
● Max-Planck-Institut für Biophysik, Frankfurt/Main
● Max-Planck-Institut für Kohlenforschung, Mülheim an der Ruhr
● Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH, Düsseldorf
● Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Mainz
● Max-Planck-Institut für chemische Physik fester Stoffe, Dresden.
Die genannten Einrichtungen haben in diesem Zeitraum wissenschaftliche
Experimente im Bereich der Grundlagenforschung an den Instrumenten am
BER-II durchgeführt. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und sind in den
Publikationslisten der beteiligten Einrichtungen und des HZB bzw. des
ehemaligen HMI zusammengefasst.
40. Welche laufenden Genehmigungsverfahren für den Betrieb des
Forschungsreaktors BER-II nach Nachrüst-, Instandhaltungs- und
Umbaumaßnahmen sind der Bundesregierung bekannt?
Es gibt keine laufenden Genehmigungsverfahren.
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Anlage
2008 2009 2010
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3,1 1 16 885 432,89 18 343 648,12 14 026 517,27 Mittel für den Betrieb des Forschungsreaktors 2000 – 2010 in Euro
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Land
Berlin
1 311 160,91 1 101 230,14 1 292 654,85 1 036 150,82 1 459 697,28 1 323 551,95 1 429 979,60 1 665 981
BMBF
11 912 096,82 10 337 231,13 11 821 078,76 9 371 612,73 13 137 275,51 11 911 967,51 12 869 816,37 14 993 83
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]