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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufklärung über verschwundenes SED/PDS-Vermögen

Anhaltende Diskussion und Berichterstattung über die Veruntreuung von Geldern aus dem Vermögen von Parteien und Massenorganisation der DDR: nachgewiesene Finanzströme und Ermittlungen, auch zu Immobilien und liquidierten Unternehmen, Transfers ins Ausland, Rückholungen und Sicherungen, personelle Verantwortlichkeiten, Durchsetzung bundesdeutscher Rechtsansprüche auf Herausgabe, anstehende Verfahren und neue Erkenntnisse, Verwendung der finanziellen Erlöse<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/654607. 07. 2011

Aufklärung über verschwundenes SED/PDS-Vermögen

der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Rolf Schwanitz, Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Peter Danckert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Petra Merkel (Berlin), Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Carsten Schneider (Erfurt), Ewald Schurer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Diskussion über die Veruntreuung von Geldern aus dem Bereich des Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR lebt fort. In seiner Ausgabe 17/2011 berichtet das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, dass es Hinweise dafür gibt, dass Gelder aus dem SED-Vermögen der Zeitung „Neues Deutschland“, dem einstigen Zentralorgan der SED, zugeflossen sind. „DER SPIEGEL“ beruft sich hierbei auf bislang unbekannte Dokumente aus dem Archiv des Demokratischen Sozialismus.

Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen in der DDR (UKPV) hatte bereits festgestellt, dass alleine zwischen dem 1. Oktober 1989 und dem 31. August 1991 4 Mrd. Mark aus dem SED/PDS-Vermögen transferiert wurden. Eine „heiße Spur“ führte zur Ungarischen Außenhandelsbank AG (MKB). Hauptgesellschafter ist seit Mitte der 90er-Jahre zu 80 Prozent eine Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank.

Mit den Regierungen Horn und Orban wurde in Verhandlungen sondiert, ob von der UKPV beauftragte Wirtschaftsprüfer in die entsprechenden Unterlagen Einsicht erhalten können. Im Jahr 2003 hielt die UKPV in einem Bericht jedoch fest, dass es erhebliche Widerstände von Seiten der ungarischen Bank gibt und die Ermittlungen dadurch behindert würden (Bundestagsdrucksache 15/1777).

Die UKPV vermutete 2004, dass in der Zeit des Zusammenbruchs der kommunistischen Regime in Ungarn und der DDR ein dreistelliger Millionenbetrag aus dem Vermögen der SED/PDS auf Konten der ungarischen National- und Außenhandelsbank geparkt wurden.

Für die Überprüfung des Verbleibs nach Ungarn verbrachten oder über Ungarn verschobenen Geldes aus dem Vermögen der SED/PDS und anderer Massenorganisationen ist 2004 in Budapest eine deutsch-ungarische Kommission eingerichtet worden. Diese Gemeinsame Kommission nahm ihre Tätigkeit am 24. Februar 2004 unter der Leitung des damaligen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen und dem damaligen Staatssekretär im ungarischen Finanzministerium auf. Auf deutscher Seite waren vertreten: Unabhängige Kommission Parteivermögen, Bundesministerium der Finanzen, Botschaft Budapest, Deutsche Bundesbank, Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH.

Nach einjähriger Arbeit der Gemeinsamen Kommission wurde ihr Mandat im Anschluss an einen Bericht an beide Regierungen vom 21. Februar 2005 aufgrund der Fülle an rechtlichen und tatsächlichen Problemen sowie wegen des enormen, auszuwertenden Dokumentenmaterials um ein weiteres Jahr, bis zum 28. Februar 2005, verlängert. Grundsätzlich waren die Arbeiten der Kommission mühsam. Sie blieben ohne zählbaren Erfolg. Wesentliche Ursache aus deutscher Sicht war die vielfach beanstandete, absprachewidrig große Passivität der ungarischen Seite. Im Wesentlichen war keine aktive ungarische Eigeninitiative feststellbar. Die überwiegende Mehrzahl der Arbeitsanstöße musste von deutscher Seite gegeben werden. Aus diesem Grund erklärte die deutsche Seite – nach Entscheidung des damaligen Chefs des Bundeskanzleramtes – Mitte Dezember 2005, die Arbeiten planmäßig zum 28. Februar 2006 zu beenden und eine erneute Verlängerung des Mandats der Gemeinsamen Kommission wegen Aussichtslosigkeit nicht anzustreben.

Im Verfahren der gegen die AKB Privatbank Zürich AG, letztes Verfahren zum Novum-Komplex, hat das Obergericht in Zürich am 25. März 2010 der Klage Deutschlands stattgegeben. Danach müsste die Bank unter Berücksichtigung der seit 1994 aufgelaufenen Zinsen und einer Prozesskostenentschädigung insgesamt rund 230 Mio. Euro an die Bundesrepublik Deutschland zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Darüber hinaus läuft in der Schweiz noch die Klage gegen die griechische Druckerei Typoekdotik A.E., die ein Darlehen durch eine Auslandsfirma der SED erhalten hatte. Im Falle des Obsiegens fließen die Mittel nicht den öffentlichen Haushalten zu. Das Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen der DDR (PMO) ist ein Sondervermögen im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und für investive und investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich in den neuen Ländern einzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründung einer Auffanggesellschaft mit Hilfe von SED/PDS-Finanzmitteln vor, die mit dem Ziel etabliert wurde, den Übergang der Tageszeitung „Neues Deutschland“ in die Marktwirtschaft zu sichern?

2

Sind hierfür Finanzströme nachgewiesen worden, und wenn ja, in welcher Höhe?

3

Welche Ermittlungen wurden wann dazu geführt, und werden diese fortgesetzt?

4

In welcher Höhe konnte bisher ehemaliges SED/PDS-Vermögen aus welchen Ländern zurückgeholt bzw. gesichert werden?

5

Inwieweit befinden sich neben Finanzvermögen darunter auch Immobilien und andere Sachwerte?

6

Wie ist die personelle Verantwortlichkeit für rechtswidrige Finanzverfügungen aus dem Vermögensbestand der SED/PDS zuzuzuordnen, und gibt es ein Zusammenwirken zwischen Führungspersonen der SED/PDS mit Personen aus dem Bereich der Wirtschaft im In- und Ausland?

7

Wie ist der Stand bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche der Bundesrepublik Deutschland auf die Herausgabe der finanziellen Vermögenswerte der ehemaligen SED-Vertreterfirma „Novum“, und welche Hemmnisse gibt es hierbei gegebenenfalls noch?

8

Ist das Verfahren gegen die griechische Druckerei Typoekdotik A.E. abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit der Entscheidung durch das Gericht?

9

Welche finanziellen Erlöse aus den Verfahren gemäß den Fragen 7 und 8 sind der Bundesrepublik Deutschland bislang zugeflossen, und mit welchen weiteren Zahlungen wird derzeit gerechnet?

10

Für welche konkreten Verwendungszwecke wurden die Mittel aus der Sicherung von Vermögenswerten der Parteien und Massenorganisationen der DDR verwendet?

11

Gibt es neue Erkenntnisse über Finanzströme aus SED/PDS-Vermögen nach oder über Ungarn, und wenn ja, worin bestehen diese?

12

Strebt die Bundesregierung weitere Verfahren an, und wenn ja, gegen wen und aus welchem Grund?

13

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu weiteren rechtswidrigen Verfügungen über Vermögenswerte der SED/PDS?

14

Welche Erkenntnisse erbrachte die Auswertung der im Juli 2010 von der Schweiz an Deutschland überreichten Bankenunterlagen zu vermuteten Transaktionen rechtswidriger Art von Vermögenswerten von Parteien und Massenorganisationen der DDR?

15

Welche DDR-Firmen und welche Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer wurden im Rahmen dieser Bankenüberprüfungen festgestellt, und welche Verfahren wurden in Auswertung dieser Unterlagen eingeleitet?

16

Ist über die Liquidation des KoKo-Unternehmens Kunst und Antiquitäten GmbH ein Abschlussbericht erstellt worden mit exaktem Nachweis der Vermögensverhältnisse, und ist hierbei ein Nachweis über die vollständige Klärung der In- und Auslandskunden des Unternehmens dokumentiert worden?

17

Erfolgte im Zuge der Liquidation der Kunst- und Antiquitäten GmbH die Übertragung des Vermögens oder von Vermögensanteilen auf Erwerber (juristische oder natürliche Personen), und wer hat ggf. die Nachfolge angetreten?

Berlin, den 6. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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