BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

SWIFT: Inhalt und Mängel bei der Umsetzung des Abkommens und im Prüfbericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol

Kenntnis der Bundesregierung vom geheimen Teil des Kontrollberichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz Europol (GKI Europol), Mängel im Bericht und bei der Durchführung des SWIFT-Abkommens, weitere Kritikpunkte, Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/654807. 07. 2011

SWIFT: Inhalt und Mängel bei der Umsetzung des Abkommens und im Prüfbericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol

der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit Schreiben vom 25. Mai 2011 lehnte die Vorsitzende der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) des Europäischen Polizeiamtes (Joint Supervisory Body of Europol) die Bitte des Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages ab, den geheimen Teil des Kontrollberichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz Europol (GKI Europol) für eine Einsichtnahme für die Mitglieder des Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen.

Die Ablehnung wurde zum einen mit der Einstufung der Berichtsteile als Geheimsache gemäß Beschluss 2009/968/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Annahme der Vertraulichkeitsregeln für Europol-Informationen begründet.

Zum anderen resultierte daraus die Zugangsverweigerung zu den Dokumenten durch die GKI gemäß Artikel 7 Absatz 4c des Aktes Nr. 29/2009 der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol vom 22. Juni 2009, wonach das Interesse der antragstellenden Person hinter dem Interesse Europols an ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Aufgaben zurücktreten muss.

Der Antrag des Innenausschussvorsitzenden wurde auf Bitte des Abgeordneten Gerold Reichenbach gestellt, Einsicht in den geheimen Teil nehmen zu können.

Grund für diese Bitte waren unter anderem die Hinweise, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit seinem Schreiben vom 3. Mai 2011 (Ausschussdrucksache 17(4)250) an den Innenausschussvorsitzenden aufgrund der Kritik des mit der Überprüfung beauftragten Delegationsmitgliedes Paul Breitbarth (Niederländische Datenschutzbehörde) gab.

Paul Breitbarth merkte unter anderem Folgendes an:

  • Er bemängelte die mangelhafte Einbeziehung seiner Person bei der endgültigen Erstellung des Kommissionsberichtes – insbesondere mit Blick auf seine abweichenden Bewertungen.
  • Er kritisierte, dass seine Forderung, bei zukünftigen Überprüfungen die Erforderlichkeit der Verwendung der Finanztransaktionsdaten durch die amerikanische Delegation umfassender darzulegen, nicht aufgenommen wurde.
  • Er bezweifelte, dass Europol seine Aufgabe nach dem Abkommen tatsächlich gewissenhaft ausführe. Dies begründet er damit, dass man sich lediglich auf die Datenverarbeitung in den USA konzentriert habe und lediglich ein kurzes Treffen der Überprüfungsdelegation mit einem Vertreter von Europol stattfand.

Darüber hinaus werden folgende Punkte auch von einigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments kritisch bewertet:

  • Der Terrorismusverdacht sei bei den Anforderungen der USA oft nicht klar erkennbar bzw. so formuliert, so dass weitere Informationen eingeholt werden müssen bzw. eine weitere Information nur mündlich erfolge, was eine spätere Überprüfung durch die Kontrollinstanz erschwere.
  • Ebenso sei nicht ersichtlich, ob tatsächlich die Anzahl der abgefragten Datensätze anhand der Datenkategorien eingegrenzt wird.
  • Darüber hinaus seien weder die Qualifikation noch der Informationsfluss für den EU-Vertreter in den USA erkennbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist der Bundesregierung der geheime Teil des Berichts des GKI bekannt?

2

Wenn nein, warum nicht?

3

Wenn ja, werden daraus Mängel bei der Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) und der Kontrolle durch Europol ersichtlich?

4

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. beabsichtigt sie, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen?

5

Teilt die Bundesregierung die Kritik des Delegationsmitgliedes Paul Breitbarth an Kontrolle und Durchführung des SWIFT-Abkommens, und wenn nein, warum nicht?

6

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. beabsichtigt sie, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen?

7

Teilt die Bundesregierung die aufgeführte Kritik von Mitgliedern des Europäischen Parlaments an der Durchführung des SWIFT-Abkommens, und wenn nein, warum nicht?

8

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. beabsichtigt sie, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen?

Berlin, den 6. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen