Sicherung, Bewahrung und Nutzbarmachung des nationalen Filmerbes
der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Martin Dörmann, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Lars Klingbeil, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Ulla Schmidt (Aachen), Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Filme sind ein wesentlicher Ausdruck des kulturellen Reichtums und der kulturellen Vielfalt einer Nation. Neben seiner künstlerischen Bedeutung reflektiert und dokumentiert der Film die Zeit und die Gesellschaft, in der er entstanden ist. Er ist damit zugleich Teil des nationalen kulturellen Gedächtnisses. Deutschland kann auf eine weit zurückreichende Tradition des Filmschaffens verweisen. Mit der Aufnahme von Fritz Langs Filmklassiker „Metropolis“ in das Weltdokumentenerbe hat unser Filmerbe eine besondere Würdigung erfahren. Es muss als Teil unseres nationalen Kulturerbes auch für künftige Generationen bewahrt werden.
Sowohl die UNESCO als auch der Europarat haben die Bedeutung des audiovisuellen Erbes unterstrichen und Maßgaben zum Erhalt des Filmerbes formuliert. Insbesondere hervorzuheben ist das Europäische Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes, das die Bundesregierung immer noch nicht ratifiziert hat. Auch auf EU-Ebene gibt es insbesondere im Rahmen der „Digitalen Agenda für Europa“ verstärkte Bemühungen, die Mitgliedsländer zum Erhalt und zur Pflege ihres Filmerbes anzuhalten.
Bereits Ende 2008 hat der Deutsche Bundestag mit dem fraktionsübergreifenden Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Bundestagsdrucksache 16/8504) die Bundesregierung aufgefordert, dem dringenden Handlungsbedarf nachzukommen. Vorausgegangen war eine Expertenanhörung des Ausschusses für Kultur und Medien, auf der die anstehenden Aufgaben benannt wurden. Im Entschließungsantrag zur Verabschiedung der Fünften Novelle des Filmförderungsgesetzes wurde die Bundesregierung zudem aufgerufen, „die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für die Bewahrung, Sicherung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu verbessern“.
Dabei sind zum einen die Voraussetzungen zur Sicherung archivwürdiger Filme der Gegenwartsproduktion zu schaffen, zum anderen gilt es, Maßnahmen zu Rettung und Erhalt des überlieferten Filmbestandes zu ergreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Gründe sind dafür maßgeblich, dass die Bundesregierung das bereits am 15. September 2008 von Deutschland unterzeichnete Europäische Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes noch nicht ratifiziert hat?
Erfüllt Deutschland derzeit alle Forderungen, die im Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes erhoben werden?
Welche Bundesländer haben der Ratifizierung des Übereinkommens noch nicht zugestimmt?
Was hat die Bundesregierung inzwischen zur Einführung einer Pflichtregistrierung für alle deutschen Kinofilme, wie sie bereits im Juli 2009 im Positionspapier des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „Sicherung des nationalen Filmerbes“ als erster Schritt zur Einführung einer Pflichthinterlegung auch der nicht geförderten Filme in Aussicht gestellt worden war, unternommen?
Wie viele Mittel sind für die Einführung einer Pflichtregistrierung in den Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 eingestellt worden?
Wann soll die Pflichtregistrierung eingeführt werden?
Verfügt die Bundesregierung gegenüber den Schätzungen vom Sommer 2009 (BKM-Positionspapier) inzwischen über neue Erkenntnisse hinsichtlich des Kosten- und Personalbedarfs für die Einführung einer Pflichthinterlegung für alle, also auch der nicht geförderten Filme?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die von einer Pflichthinterlegung betroffenen Vertreter der Filmbranche für eine Beteiligung an den Kosten zu gewinnen?
Wann soll der bereits vom BKM begrüßte Vorschlag für eine Grundlagenstudie zur Ermittlung des Archivierungsbedarfs sowie des Kosten- und Personalaufwands für eine Pflichthinterlegung umgesetzt werden?
Nach welchen Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung, „archivwürdige“ Filme zu definieren?
Hat sich die Bundesregierung um einen Erfahrungsaustausch mit Ländern bemüht, die eine Pflichthinterlegung bereits praktizieren?
Wann soll die bereits im März 2008 vom BKM in Aussicht gestellte Einführung einer Pflichthinterlegung im Rahmen des Bundesarchivgesetzes erfolgen?
Welche Rahmenbedingungen gibt das geltende Urheberrecht für eine Pflichtabgabe vor?
Bestehen gegebenenfalls Beschränkungen, die eine spätere Zugänglichmachung und öffentliche Aufführung der Kopien von archivierten Filmen erschweren, und wie könnten diese gelöst werden?
Welche Qualitätsstandards und -normen sollten bei der Pflichtabgabe Anwendung finden?
Welche Träger und Verfahren sollten für die Langzeitarchivierung verwendet werden, auch um die Abspielbarkeit von Filmen langfristig – unter Berücksichtigung möglicher Formatwechsel – zu gewährleisten?
Welche langfristige Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung für unser nationales Filmerbe sowohl auf analogen als auch auf digitalen Bildträgern, nachdem sie der Empfehlung zur Festlegung einer solchen Strategie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur „Digitalen Agenda für Europa“ zugestimmt hat?
Welche Lücken bei der Erfassung des Filmerbebestandes bestehen noch, und wie sollen diese geschlossen werden?
Besteht eine Vernetzung bzw. Zusammenarbeit mit anderen, bereits existierenden Datenbanken und Filmarchiven, um diese Lücken aufzudecken?
Wenn nein, ist eine stärkere Vernetzung geplant bzw. denkbar?
Welche Möglichkeiten gibt es dafür?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um über die punktuelle Förderung von großen Restaurierungsprojekten von Filmklassikern wie „Metropolis“ und „Die Nibelungen“ hinaus auch die Wiederherstellung weniger bekannter, aber ebenso zum nationalen Filmerbe gehörender Filmwerke zu gewährleisten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bundesfilmarchiv sowie die weiteren Einrichtungen des Deutschen Kinematheksverbundes mit ausreichenden Mitteln und Personal ausgestattet sind, um ihre Aufgaben zur Sicherung, Restaurierung, Digitalisierung, Langzeitarchivierung, Vermittlung und Nutzbarmachung zu erfüllen?
Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass die Sender bei den Archiven immer weniger Lizenzen ankaufen und damit die selbst erwirtschafteten Finanzmittel der Archive entsprechend rückläufig sind, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls gegensteuern?
Wird die Finanzierungsform des Stiftungsmodells bei der Friedrich-Wilhelm-Murnau- oder der DEFA-Stiftung der Erfüllung der Aufgaben gerecht, oder sind gegebenenfalls andere Finanzierungsformen anzustreben?
Sollte innerhalb des Deutschen Kinematheksverbundes eine stärkere Arbeitsteilung bzw. Spezialisierung herbeigeführt werden, wobei sich zum Beispiel das Bundesfilmarchiv auf das Sammeln und Erhalten oder die Deutsche Kinemathek auf die Vermittlung und Nutzbarmachung konzentrieren könnte?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Sonderproblem, dass ein umfangreicher Bestand an Zelluloidfilmrollen (Nitrofilme) – bis Mitte der 50er-Jahre übliches Filmmaterial – im Bundesfilmarchiv wegen der begrenzten Haltbarkeit akut vom Zerfall bedroht sind?
Welche Herausforderungen erkennt die Bundesregierung in der Digitalisierung im Zusammenhang mit Erhalt und Pflege des deutschen Filmerbes, insbesondere bei der Langzeitarchivierung?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung Bemühungen, gemeinsam mit dem Deutschen Kinematheksverbund ein langfristiges Konzept zur Digitalisierung der Bestände – wie vom Europäischen Rat empfohlen – zu erarbeiten?
Erkennt die Bundesregierung in der Nutzbarmachung von Filmen unseres Filmerbes eine kulturpolitische Verantwortung oder beabsichtigt sie, Sicherungs- und Vorführkopien nur auf Nachfrage und finanziert nach dem Verursacherprinzip herstellen zu lassen?
Welche Maßnahmen sind für die Nutzbarmachung des Filmbestandes erforderlich, und welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung dafür?
Wie kann nach der Auffassung der Bundesregierung die kostenintensive Sicherung und Nutzbarmachung unseres Filmerbes insgesamt bewältigt werden?
Was hält die Bundesregierung von einer Fondslösung bzw. einem Stiftungsmodell?