[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6816
17. Wahlperiode 22. 08. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. August 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6742 –
Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2011 und politischer
Handlungsbedarf
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weder die gesetzliche Altfallregelung nach § 104a bzw. § 104b des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) noch die Anschlussregelung der Innenministerkonferenz
(IMK) von Ende 2009 konnten das allseits beklagte Problem der massenhaften
Kettenduldungen wirksam beenden. Ende 2010 lebten immer noch über 87 000
lediglich geduldete Personen in Deutschland, über 53 000 von ihnen bereits seit
mehr als sechs Jahren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4631). Hinzu kommen
über 30 000 ausreisepflichtige Menschen, denen nicht einmal eine Duldung,
sondern z. B. lediglich eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ erteilt wurde. Knapp
19 000 von ihnen leben ebenfalls bereits seit über sechs Jahren in Deutschland,
genauso wie über 4 000 Asylsuchende. Mithin gab es Ende 2010 über 75 000
Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, obwohl sie bereits langjährig in
Deutschland leben. Diese Unsicherheit ist für die Betroffenen unerträglich, aber
auch gesellschaftlich ist es unverantwortlich, Menschen, die langjährig in
Deutschland leben, systematisch zu desintegrieren und ihnen einen
rechtmäßigen Aufenthaltsstatus und damit verbundene Rechte dauerhaft zu verwehren.
Über 35 000 Menschen erhielten bundesweit ein (vorläufiges) Bleiberecht
infolge der gesetzlichen Altfall- bzw. der IMK-Anschlussregelung. Nur etwa
7 500 von ihnen konnten eine vollständige eigenständige
Lebensunterhaltssicherung nachweisen, die anderen lediglich eine überwiegende oder teilweise
Lebensunterhaltssicherung oder ernsthafte Bemühungen um einen Job bzw.
galten für sie Sonderregelungen aufgrund von Ausbildung und Schulbesuch.
Die Zahl der Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus wird sich zum
Jahreswechsel 2011/2012 vermutlich noch einmal deutlich erhöhen, da dann die im
Rahmen der Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung – häufig nur „auf Probe“ –
erteilten Aufenthaltserlaubnisse verlängert werden müssen. Insbesondere wegen
der Anforderungen zur nachzuweisenden eigenständigen
Lebensunterhaltssicherung werden Tausende nach Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts ihre
Aufenthaltserlaubnis wieder verlieren und in die „Kettenduldung“ zurückfallen,
obwohl sie häufig längst integriert sind (auch wenn sie zum Teil noch auf
staatliche Hilfsleistungen angewiesen sein sollten) und auch unklar ist, ob
Abschiebungen überhaupt durchgesetzt werden können. Es geht um Menschen, die zum
Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens sechs bzw. acht Jahren (Familien/
Einzelpersonen) in Deutschland leben mussten, d. h. dass sie Anfang 2012 seit über
zehneinhalb bzw. seit über zwölfeinhalb oder mehr Jahren in Deutschland leben
werden! Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis oder gar die Aufenthaltsbeendigung
in diesen Fällen ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller
völlig unzumutbar und auch ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Gesetzliche Maßnahmen bis zum Ende des Jahres sind deshalb dringend
erforderlich. Die seit dem 1. Juli 2011 geltende Regelung nach § 25a AufenthG „bei
gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden“ stellt nur für eine
abgegrenzte Teilgruppe eine Lösung dar, nämlich für diejenigen, deren Verbleib aus
Sicht der Regierung im nationalen Eigeninteresse als nützlich erachtet wird:
erfolgreich ausgebildete junge Menschen. Zwar beinhaltet § 25a AufenthG
erstmals – wie von Verbänden, Kirchen und der Opposition seit Jahren gefordert –
eine rollierende und keine einmalige Stichtagsregelung. Die Bedingungen im
Übrigen sind jedoch zu restriktiv, insbesondere hinsichtlich der von den Eltern
der begünstigten Jugendlichen geforderten vollständigen
Lebensunterhaltssicherung zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts. Der Bundesrat hatte
noch eine „überwiegende“ Lebensunterhaltssicherung für ausreichend erachtet,
die Koalition (CDU, CSU und FDP) nahm hier jedoch eine Verschärfung vor.
Die Regelung nimmt damit sehenden Auges in Kauf, Eltern von ihren Kindern
nach einem langjährigen gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland zu trennen.
Soweit noch nicht alle Bundesländer die angefragten Informationen übermittelt
haben sollten, erklären sich die Fragestellerinnen und Fragesteller zur möglichst
vollständigen Beantwortung der Anfrage für diesen Fall vorsorglich mit einer
Fristverlängerung einverstanden.
1. Wie viele Personen haben bis zum 30. Juni 2011 nach Angaben der
Bundesländer eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis auf Probe im Rahmen
des IMK-Beschlusses vom 4. Dezember 2009 bzw. nach der
„Altfallregelung“ des § 104a AufenthG beantragt (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Sämtliche Zahlen
beziehen sich auf Anträge zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe.
* In der von Nordrhein-Westfalen gemeldeten Statistik wird die Zahl der Verlängerungsanträge nicht erfasst.
Von den Bundesländern, die in der Tabelle nicht genannt sind, liegen Zahlen
zum Stichtag 31. Dezember 2010 vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 3. Februar 2011
auf Bundestagsdrucksache 17/4631 wird verwiesen.
Bundesland Anzahl der Anträge auf Verlängerung
einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Berlin 1 540
Bremen 1 450
Hamburg 994
Mecklenburg-Vorpommern 321
Nordrhein-Westfalen * k. A.
Rheinland-Pfalz 1 142
Saarland 545
Sachsen-Anhalt 555
Thüringen 337
2. Wie viele dieser Anträge waren nach Angaben der Bundesländer zum Stand
30. Juni 2011 noch nicht entschieden, wie viele hatten sich erledigt, und wie
viele waren zu diesem Datum abgelehnt (bitte nach Bundesländern
differenzieren), und welche genaueren Erkenntnisse gibt es zu den Gründen der
Ablehnung in welchem Umfang)?
Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Sämtliche Zahlen
beziehen sich auf Anträge zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe.
Von den Bundesländern, die in der Tabelle nicht genannt sind, liegen Zahlen
zum Stichtag 31. Dezember 2010 vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 3. Februar 2011
auf Bundestagsdrucksache 17/4631 wird verwiesen.
3. Wie viele Personen hatten nach Angaben der Bundesländer zum 30. Juni
2011
a) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009
nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen nachgewiesener oder glaubhaft
gemachter Halbtagsbeschäftigung,
b) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009
nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen (voraussichtlich) erfolgreicher
Schul- oder Berufsausbildung,
c) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009
„auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen nachgewiesener
Bemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung,
d) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 AufenthG aufgrund
überwiegender eigenständiger Lebensunterhaltssicherung,
e) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 6 AufenthG im Rahmen
einer Härtefallregelung für Auszubildende, Familien bzw.
Alleinerziehende mit Kindern u. a. (bitte – soweit möglich – differenzieren),
f) eine Aufenthaltserlaubnis aus sonstigem Grunde/auf sonstiger
Rechtsgrundlage
erhalten (bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren, bezüglich
Nordrhein-Westfalens bitte differenzierte Angaben entsprechend der dortigen
Ausführungsregelung machen)?
Bundesland Noch nicht
entschieden
Erledigungen Ablehnungen davon nach
Ziffer 2c
des IMK-
Beschlusses
davon nach
Ziffer 2d
des IMK-
Beschlusses
Berlin 43 2 11 2 9
Bremen 91 27 67 67 0
Hamburg 20 0 1 1 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 5 22 15 6
Nordrhein-Westfalen k. A. k. A. 648 k. A. k. A.
Rheinland-Pfalz 61 63 51 28 23
Saarland 36 1 0 0 0
Sachsen-Anhalt 16 15 57 k. A. k. A.
Thüringen 23 8 8 7 1
Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Der Anwendungsbereich der nordrhein-westfälischen Ausführungsregelung
vom Dezember 2009 umfasst neben den Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf
Probe nach § 104a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch die
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 23
Absatz 1 AufenthG sowie die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 AufenthG i. V. m. der nordrhein-westfälischen Anordnung vom 11.
Dezember 2006. Aus diesem Grund ist aus den von Nordrhein-Westfalen gemeldeten
Zahlen eine Aussage, die sich auf die Personen beschränkt, die am 31. Dezember
2009 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe waren, nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund sind die Zahlen für Nordrhein-Westfalen wie folgt:
Nach dem IMK-Beschluss vom Dezember 2009 wurde in Nordrhein-Westfalen
5 155 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bzw. verlängert, davon sind
2 207 einbezogene Familienangehörige. Von den verbleibenden 2 948 Personen
haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
im Sinne der Frage 3a: 758,
im Sinne der Frage 3b: 345,
im Sinne der Frage 3c: 1 845.
Aktualisierte Zahlen im Sinne der Untergliederung der Fragen 3d bis 3f liegen
nicht vor. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 3. Februar 2011 auf
Bundestagsdrucksache 17/4631 verwiesen.
Von den übrigen Bundesländern, die in der Tabelle nicht genannt sind, liegen
Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2010 vor. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 3. Februar
2011 auf Bundestagsdrucksache 17/4631 wird verwiesen.
4. Wie viele in Deutschland lebende Personen verfügten nach Angaben des
Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stand 30. Juni 2011 über eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG, z. T. i. V. m. § 23 Absatz 1
AufenthG (bitte – auch im Folgenden – nach Bundesländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig
durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG „auf Probe“ erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Daten, die entsprechend ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache
Bundesland Zu 3a Zu 3b Zu 3c Zu 3d Zu 3e Zu 3f
Berlin 11 15 1 040 169 220 29
Bremen 203 50 433 85 135 78
Hamburg 81 23 669 108 92 1
Mecklenburg-Vorpommern 61 24 112 34 12 51
Rheinland-Pfalz 203 50 175 299 132 108
Saarland 39 6 84 237 47 4
Sachsen-Anhalt 87 35 154 77 21 8
Thüringen 73 11 116 63 20 15
17/1539 zu Frage 7 eigentlich die nach § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG
erteilten Aufenthaltserlaubnisse wiederspiegeln müssten, was aber
unrealistisch erscheint?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch
minderjährige Kinder, inzwischen aber Volljährige erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige
erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m.
§ 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der
Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Auch hinsichtlich der Frage 4b geht die Bundesregierung davon aus, dass die
dargestellten Angaben den von den Ausländerbehörden an das
Ausländerzentralregister übermittelten Zahlen entsprechen.
5. Wie viele Menschen befanden sich nach Angaben des AZR zum Stichtag
30. Juni 2011 in Deutschland, deren Aufenthalt lediglich geduldet oder
gestattet wurde (bitte differenzieren), und wie viele von ihnen lebten länger als
sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern differenzieren und
jeweils die Zahl bzw. den Anteil der länger als sechs Jahre hier Lebenden an
der Gesamtzahl in Prozent angeben)?
Bundesland Zu 4a Zu 4b Zu 4c Zu 4d Zu 4e
Baden-Württemberg 912 135 83 14 28
Bayern 203 81 13 3 2
Berlin 184 257 26 10 1
Brandenburg 86 20 5 5
Bremen 81 24 11 1 2
Hamburg 101 34 25 3 1
Hessen 534 114 84 12 28
Mecklenburg-Vorpommern 64 2 6 1 1
Niedersachsen 781 208 121 7 5
Nordrhein-Westfalen 2 179 611 189 20 11
Rheinland-Pfalz 276 126 26 4 2
Saarland 492 4 1
Sachsen 174 7 1
Sachsen-Anhalt 129 13 6
Schleswig-Holstein 137 2 4 3
Thüringen 68 11 2 2 3
Deutschland gesamt 6 401 1 642 609 78 92
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Bundesland Duldungen gesamt davon mit Aufenthalt
länger als 6 Jahre
in Prozent
Baden-Württemberg 9 450 5 556 58,8
Bayern 6 804 3 871 56,9
Berlin 6 220 3 160 50,8
Brandenburg 1 617 717 44,3
Bremen 2 013 1 450 72,0
Hamburg 4 137 2 592 62,6
Hessen 4 994 2 938 58,8
Mecklenburg-Vorpommern 1 226 675 55,1
Niedersachsen 11 669 8 184 70,1
Nordrhein-Westfalen 26 577 15 774 59,3
Rheinland-Pfalz 3 185 1 630 51,2
Saarland 997 622 62,4
Sachsen 2 753 1 194 43,4
Sachsen-Anhalt 2 714 1 344 49,5
Schleswig-Holstein 1 796 1 004 55,9
Thüringen 1 160 513 44,2
Deutschland gesamt 87 312 51 224 58,7
Bundesland Gestattungen gesamt davon mit Aufenthalt
länger als 6 Jahre
in Prozent
Baden-Württemberg 6 836 427 6,2
Bayern 7 436 365 4,9
Berlin 2 456 254 10,3
Brandenburg 1 621 103 6,3
Bremen 1 043 265 25,4
Hamburg 1 764 370 21,0
Hessen 4 064 304 7,5
Mecklenburg-Vorpommern 1 155 136 11,8
Niedersachsen 4 761 398 8,4
Nordrhein-Westfalen 13 666 1 036 7,6
Rheinland-Pfalz 2 303 102 4,4
Saarland 493 20 4,1
Sachsen 1 750 175 10,0
Sachsen-Anhalt 1 125 45 4,0
Schleswig-Holstein 2 846 356 12,5
Thüringen 1 206 108 9,0
Deutschland gesamt 54 525 4 464 8,2
6. Welche genaueren Angaben lassen sich zum Alter der Geduldeten bzw. der
Geduldeten mit über sechsjährigem Aufenthalt in Deutschland (bitte
differenzieren) zum Stand 30. Juni 2011 machen (bitte mindestens die Altersgrenzen
sechs, zwölf, 16, 18, 21, 26, 30, 40, 50, 60 und 65 Jahre berücksichtigen), und
über welche Staatsangehörigkeiten verfügten diese Personen (bitte nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Die Differenzierung nach Bundesländern kann der ersten Tabelle zur Antwort zu
Frage 5, die übrigen Angaben den folgenden Tabellen entnommen werden:
Altersgruppen in Jahren Duldungen gesamt davon mit Aufenthalt
länger als 6 Jahre
0 bis unter 6 6 699 0
6 bis unter 12 7 949 5 979
12 bis unter 16 5 456 3 923
16 bis unter 18 3 475 2 038
18 bis unter 21 5 584 2 766
21 bis unter 26 9 393 4 254
26 bis unter 30 8 639 4 295
30 bis unter 40 19 319 12 095
40 bis unter 50 12 643 9 454
50 bis unter 60 5 143 4 006
60 bis unter 65 1 093 864
65 und älter 1 919 1 550
Deutschland gesamt 87 312 51 224
Staatsangehörigkeit Duldungen gesamt davon mit Aufenthalt
länger als 6 Jahre
Ungeklärt 7 090 5 280
Irak 6 951 4 038
Serbien 6 178 2 811
Türkei 6 119 4 195
Kosovo 5 004 2 985
Syrien, Arabische Republik 4 328 3 077
Libanon 3 836 2 422
Russische Föderation 2 926 1 691
China 2 801 1 833
Indien 2 738 875
7. Wie viele ausreisepflichtige Personen befanden sich nach Angaben des AZR
zum Stichtag 30. Juni 2011 ohne Duldung in Deutschland, und wie viele von
ihnen lebten länger als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern
differenzieren und jeweils die Zahl bzw. den Anteil der länger als sechs Jahre
hier Lebenden an der Gesamtzahl in Prozent angeben)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Bundesland Ausreisepflichtige
ohne Duldung gesamt
davon mit Aufenthalt
länger als 6 Jahre
in Prozent
Baden-Württemberg 2 552 1 483 58,1
Bayern 3 696 1 981 53,6
Berlin 2 543 1 425 56,0
Brandenburg 499 296 59,3
Bremen 381 293 76,9
Hamburg 1 820 1 002 55,1
Hessen 4 268 3 050 71,5
Mecklenburg-Vorpommern 361 206 57,1
Niedersachsen 1 746 961 55,0
Nordrhein-Westfalen 7 480 4 689 62,7
Rheinland-Pfalz 1 222 757 61,9
Saarland 174 116 66,7
Sachsen 1 261 625 49,6
Sachsen-Anhalt 547 286 52,3
Schleswig-Holstein 652 386 59,2
Thüringen 310 172 55,5
Deutschland gesamt 29 512 17 728 60,1
8. Welche genaueren Angaben lassen sich zum Alter dieser ausreisepflichtigen
Personen ohne Duldung bzw. dieser Personen mit über sechsjährigem
Aufenthalt in Deutschland (bitte differenzieren) zum Stand 30. Juni 2011 machen
(bitte mindestens die Altersgrenzen sechs, zwölf, 16, 18, 21, 26, 30, 40, 50,
60 und 65 Jahre berücksichtigen), und über welche Staatsangehörigkeiten
verfügten diese Personen (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Die Differenzierung nach Bundesländern kann der Tabelle zur Antwort zu
Frage 7, die übrigen Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Altersgruppen in Jahre Ausreisepflichtige
ohne Duldung gesamt
davon mit Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
0 bis unter 6 1 330 0
6 bis unter 12 1 439 864
12 bis unter 16 989 620
16 bis unter 18 565 342
18 bis unter 21 1 227 640
21 bis unter 26 2 706 1 169
26 bis unter 30 2 732 1 212
30 bis unter 40 7 478 4 477
40 bis unter 50 5 957 4 356
50 bis unter 60 2 895 2 213
60 bis unter 65 753 600
65 und älter 1 441 1 235
Deutschland gesamt 29 512 17 728
Staatsangehörigkeiten Ausreisepflichtige
ohne Duldung gesamt
davon mit Aufenthalt
von mehr als 6 Jahren
Türkei 3 070 2 267
Serbien 1 620 566
Rumänien 1 410 872
Irak 937 488
Polen 933 412
Jugoslawien (ehem.) 897 728
Russische Föderation 880 507
Serbien und Montenegro (ehem.) 863 729
Mazedonien 786 205
Vietnam 772 452
Deutschland gesamt 29 512 17 728
9. Wie bewertet und erklärt sich die Bundesregierung die hohe Zahl von etwa
30 000 ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung, überwiegend mit
langjährigem Aufenthalt, nachdem die diesbezüglichen Angaben im AZR
infolge der Anfragen der Fragestellerin bereinigt wurden, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts eine Duldung erteilt werden muss, wenn die Ausreisepflicht nicht
ohne Verzögerung durchgesetzt werden kann, wovon angesichts von etwa
7 500 Abschiebungen im Gesamtjahr 2010 bei 30 000 Personen zu einem
konkreten Stichtag nicht ausgegangen werden kann (vgl. bereits Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 17/2269), und welchen Handlungs- oder
Gesetzesänderungsbedarf sieht sie entsprechend?
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass sich die in den Antworten zu den
Fragen 7 und 8 dargestellte zeitliche Differenzierung auf die Dauer des gesamten
Aufenthalts der betroffenen Personen in Deutschland und nicht auf die Dauer
des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder Duldung bezieht: Wer zum Beispiel
sechseinhalb Jahre lang mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhältig
war und dann ausgewiesen wurde, wird bis zu seiner Ausreise in der Statistik als
„Ausreisepflichtiger ohne Duldung mit einem Aufenthalt von mehr als sechs
Jahren“ geführt.
Im Übrigen hat die Bundesregierung keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei der
Speicherung Ausreisepflichtiger ohne Duldung im AZR ein systematischer
Fehler vorliegt. Mögliche Ursachen dafür, dass die im AZR gespeicherte Zahl der
Ausreisepflichtigen ohne Duldung dennoch höher als die tatsächliche Zahl sein
könnte, hat sie in der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. vom 21. Juni 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2269 dargestellt. Auf
diese Antwort wird verwiesen.
10. Wie viele Personen lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2011 mit
einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in
Deutschland (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Die Angaben zu Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1 AufenthG können
den folgenden Tabellen entnommen werden:
Bundesland Anzahl
Baden-Württemberg 7 124
Bayern 2 900
Berlin 5 215
Brandenburg 456
Bremen 1 086
Hamburg 2 920
Hessen 5 189
Mecklenburg-Vorpommern 226
Niedersachsen 5 746
Nordrhein-Westfalen 21 229
Rheinland-Pfalz 1 973
Saarland 563
Sachsen 580
Sachsen-Anhalt 607
Schleswig-Holstein 641
Thüringen 497
Deutschland gesamt 56 952
Staatsangehörigkeit Anzahl
Serbien 8 537
Kosovo 8 220
Türkei 5 136
Bosnien und Herzegowina 3 895
Libanon 3 638
Serbien (ehem.) 3 190
Afghanistan 2 623
Serbien und Montenegro (ehem.) 2 099
Ungeklärt 1 965
Syrien, Arabische Republik 1 781
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
11. Wie viele Personen haben nach Angaben des AZR zum 31. Juli 2011 (bei
späterer Beantwortung zu einem späteren Datum) eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 bzw. nach § 60a
Absatz 2b AufenthG (bitte differenziert angeben) erhalten (bitte nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Zum Stichtag waren keine Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b
AufenthG im AZR gespeichert. Die weiteren Angaben können den folgenden
Tabellen entnommen werden:
* Bei zwei Datensätzen liegt eine Untergliederung bei § 25a Absatz 2 nach den Sätzen 1 und 2 nicht vor.
12. Mit wie vielen Personen rechnet die Bundesregierung, die zum
Jahreswechsel 2011/2012 ihre Aufenthaltserlaubnis auf Probe bzw. ihre
Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Altfall- bzw. IMK-Anschlussregelung
wieder verlieren werden, und inwieweit sieht sie einen entsprechenden
Handlungsbedarf (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sie sieht für sich
derzeit keinen Handlungsbedarf.
Bundesland § 25a
Absatz 1
§ 25a
Absatz 2 Satz 1
§ 25a
Absatz 2 Satz 2
§ 25a
Absatz 2 *
Summe
Baden-Württemberg 4 1 5
Bayern 3 2 5
Hessen 2 3 5
Niedersachsen 4 4
Nordrhein-Westfalen 7 1 8
Schleswig-Holstein 1 1
Thüringen 1 1
Deutschland gesamt 22 4 1 2 29
Staatsangehörigkeit § 25a
Absatz 1
§ 25a
Absatz 2 Satz 1
§ 25a
Absatz 2 Satz 2
§ 25a
Absatz 2 *
Summe
Türkei 7 1 8
Irak 3 2 5
Kroatien 3 3 6
Serbien 2 2
Albanien 1 1
Algerien 1 1
Armenien 1 1
Aserbaidschan 1 1
Iran 1 1 2
Togo 1 1
Ungeklärt 1 1]