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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeitnehmerüberlassung im Modellprojekt Bürgerarbeit

Auswirkungen der seit April 2011 aufgrund geänderter Förderbedingungen zulässigen Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit, Angaben zur Überlassung von Arbeitnehmern in einem Bürgerarbeitsverhältnis an Dritte, Einsatz von Bürgerarbeit im Bereich der Kommunen, Einschätzung des Erfolgs des Modellprojekts Bürgerarbeit<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/675603. 08. 2011

Arbeitnehmerüberlassung im Modellprojekt Bürgerarbeit

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesverwaltungsamt teilte am 13. April 2011 in einer Veröffentlichung mit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 6. April 2011 entgegen der bislang geltenden Förderbedingungen die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des Modellprojektes Bürgerarbeit künftig zulässt.

Die Bundesregierung erklärte dazu, dass mit der Änderung der Förderbedingungen die Zurückhaltung angesichts der ungelösten Frage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) beseitigt werde (Bundestagsdrucksache 17/5734, Frage 21). Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die tarifliche Bezahlung nach dem TVöD zu umgehen. In der Bürgerarbeit ist nunmehr auch eine Arbeitnehmerüberlassung zugelassen, mit der insbesondere die Einrichtung von Arbeitsplätzen bei Beschäftigungsgesellschaften erleichtert werde, die im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Kommunen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten erledigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hat sich die Anzahl der gestellten Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen, der bewilligten Stellen, der besetzten Stellen und der abgelehnten Anträge seit Beginn der Möglichkeit der Antragstellung bis heute entwickelt (bitte in Monatsschritten bundesweit und nach Bundesländern auflisten)?

2

Inwieweit hat die Änderung der Förderbedingungen hinsichtlich der Zulassung der Arbeitnehmerüberlassung in der Beschäftigungsphase des Modellprojektes Bürgerarbeit nach Ansicht der Bundesregierung dafür gesorgt, die Zurückhaltung angesichts der Prämisse der Anwendbarkeit des TVöD zu beseitigen und die Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen zu erleichtern?

Welche Auswirkung hatte diese Änderung der Förderbedingungen auf die Anzahl der gestellten Anträge?

3

In wie vielen Fällen ist in den Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen bzw. in bewilligten Anträgen die Überlassung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers an einen Dritten zur Arbeitsleistung vorgesehen (bitte bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wie setzen sich die „Verleiher“ zahlenmäßig zusammen (bitte nach Beschäftigungsgesellschaften in öffentlicher und privater Trägerschaft, Vereine, Bildungsinstitute, kommerzielle Verleihfirmen usw. aufschlüsseln)?

Welche Verleiher werden wo und mit wie viel Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern im Rahmen der Bürgerarbeit tätig (bitte nach Anzahl der Verleiher mit 1, bis zu 3, bis zu 5, bis zu 10, bis zu 25 sowie mehr als 25 verliehenen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern auflisten)?

4

Benötigen Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen, die die Überlassung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers an einen Dritten zur Arbeitsleistung vorsehen, eine Verleiherlaubnis nach dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AUG)?

Wie viele Erlaubnisanträge wurden seit dem 1. April 2011 in diesem Zusammenhang neu gestellt?

5

Worin unterscheiden sich die Anstellungsverträge der Bürgerarbeitsplätze, in denen die Überlassung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers an einen Dritten vorgesehen ist, von denen eines Bürgerarbeitsverhältnisses, wo die Einsatzstelle beim Zuwendungsempfänger der Förderung des Bürgerarbeitsplatzes liegt?

6

In welcher Höhe erfolgt die Entlohnung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers in einem Bürgerarbeitsverhältnis, die zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen werden?

Kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Anwendung oder wird davon aufgrund einer tariflichen Regelung abgewichen?

Auf welchen Tarifvertrag wird beim Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz Bezug genommen, und welchen Lohngruppen werden die Bürgerarbeitsverhältnisse tariflich zugeordnet?

Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung der überlassenen Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter?

7

An welche Entleiher werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Bürgerarbeitsverhältnis zur Arbeitsleistung überlassen, und welches sind ihre Einsatzgebiete?

Trifft es zu, dass es sich dabei in der Regel um Kommunen handelt (bitte bundesweit und nach Bundesländern, die Kommunen auflisten, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Bürgerarbeitsverhältnis zur Arbeitsleistung überlassen werden)?

Inwieweit werden bei der beabsichtigten Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Bürgerarbeitsverhältnisses an eine Kommune, die dortigen Mitbestimmungsgremien, zum Beispiel der Personalrat, beteiligt bzw. deren Zustimmung bei Eingliederung in den Arbeitsablauf eingeholt?

8

In welcher Form wird durch wen im Falle von Arbeitnehmerüberlassung das in der Bürgerarbeit erforderliche Coaching durchgeführt (bitte eine Übersicht beifügen)?

9

In wie vielen Fällen erfolgt bei besetzten Bürgerarbeitsplätzen eine Entlohnung nach dem TVöD, und in welcher durchschnittlichen Höhe (bitte bundesweit und nach Bundesländern und nach Art des Arbeitgebers – Kommune, sonstige Arbeitgeber, Verleiher usw. aufschlüsseln)?

10

Wie stellt sich bislang der Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktivierungsphase im Modellprojekt Bürgerarbeit dar (bitte nach „eigene Abmeldung aus dem Leistungsbezug“, „Aufnahme einer Beschäftigung“, „Teilnahme an Maßnahmen wie berufliche Weiterbildung“, „Einmündung in die Beschäftigungsphase des Modellprojektes Bürgerarbeit aufschlüsseln“)?

11

Wie erfolgreich schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Stand das Modellprojekt Bürgerarbeit ein?

Von wie vielen in Aussicht gestellten zu besetzenden Bürgerarbeitsplätzen sind wie viele besetzt worden (bitte bundesweit und nach Bundesländern ausweisen)?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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