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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergütung der Integrationskurs-Lehrkräfte

Anzahl, Arbeitsbedingungen und Vergütung der Lehrkräfte, Vorortkontrollen, Zulassungsbeschränkungen und weitere Maßnahmen gegen unzureichende Honorarzahlungen; Lehrkräfte mit ergänzenden Leistungen nach SGB II (sog. Aufstocker), Maßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen Scheinselbständigkeit und arbeitsrechtliche Verstöße der Kursträger <br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.09.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/687731. 08. 2011

Vergütung der Integrationskurs-Lehrkräfte

der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die wirtschaftliche bzw. soziale Situation der Integrationskurs-Lehrkräfte ist, ähnlich wie die Lage von Weiterbildungsdozentinnen und -dozenten, bereits seit Jahren prekär.

Nach dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse (Bundestagsdrucksache 16/6043) sind nur 28 Prozent der Lehrkräfte festangestellt, die restlichen 72 Prozent werden lediglich als Honorarkräfte beschäftigt.

Selbstständige Honorarkräfte verfügen über geringere Rechte als festangestellte Lehrkräfte:

  • sie haben keine Sicherheit über ihre Stundenzahl und damit über ihre Einkommenshöhe,
  • sie erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. in Zeiten ohne Kursangebot (z. B. in den Ferien) und
  • sie müssen die hohen Sozialversicherungsbeiträge aufgrund ihres Selbstständigenstatus allein tragen.

Hinzu kommt, dass die Lehrkräfte der Integrationskurse im Vergleich zu ähnlichen Berufsgruppen unterbezahlt werden. Einem Gutachten des vom Bundesministerium des Innern beauftragten Unternehmens „Rambøll Management Consulting GmbH“ über das „Finanzierungssystem der Integrationskurse“ von Ende 2009 zufolge, weise die Vergütung der Lehrkräfte der Integrationskurse im Hinblick auf vergleichbare Berufsgruppen (Lehrkräften im Schuldienst, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräften im Bereich der Aus- und Weiterbildung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II und SGB III) die „geringste Vergütung“ auf. Im Durchschnitt würden die Lehrkräfte lediglich mit 18,35 Euro brutto pro Unterrichtseinheit vergütet. Die Rambøll Management Consulting GmbH forderte daher eine „verbindliche Erhöhung der Lehrkraftvergütung“.

Die Bundesregierung reagierte und argumentierte hierauf wie folgt: Allgemein unterliegt „die Vereinbarung der Honorare für freiberufliche Lehrkräfte in Integrationskursen (...) (der) verfassungsrechtlich (...) geschützter Privatautonomie und (...) [dem] Recht auf Freiheit der Berufsausübung“. Der grundrechtliche Schutz der Vertragsfreiheit gelte aber, so die Bundesregierung weiter, „nicht schrankenlos (...) daher kann im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot (...) gegen sog. Dumpinghonorare vorgegangen werden.“ (Bundestagsdrucksache 17/ 1536). Im Ergebnis erklärte die Bundesregierung „Rahmenvorgaben“ für grundsätzlich zulässig, die die „Lehrkräftevergütung mit der Höhe der Stundensatzpauschale“ verbinden (Bundestagsdrucksache 17/2993).

Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2008 de facto eine Mindestvergütung von 15 Euro festgelegt. Wer weniger zahlt, erhält seither nur noch eine Zulassung für zwölf Monate.

2009 hat das BAMF in 43 Fällen eine Zulassung wegen Verstoßes gegen die oben genannte Mindestvergütungsgrenze auf ein Jahr befristet: Davon wurde in vier Fällen die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert bzw. widerrufen. In acht Fällen wurde eine erneute, befristete Verlängerung der Zulassung ausgesprochen. Ob sich in diesen letztgenannten acht Fällen bzw. den restlichen 31 der insgesamt 43 Beanstandungen die Vergütung der Lehrkräfte verbesserte, ließ die Bundesregierung offen (Bundestagsdrucksache 17/2993).

Aus Sicht der Betroffenen stellt sich die Situation wie folgt dar:

  • Zum einen wurden bei einer Umfrage des Netzwerks von Lehrkräften „Deutsch als Zweitsprache“ (des sogenannten DaZ-Netzwerks) bei 386 Integrationskursanbietern namentlich rund 40 Träger (ca. 10 Prozent) ermittelt, die immer noch zum Teil deutlich weniger als das vom BAMF geforderte Mindesthonorar von 15 Euro bezahlen würden. In vier Fällen waren es nur 10 Euro, bei einem Träger in Nürnberg sogar nur 8 Euro (www.daz-netzwerk.de/fileadmin/user_upload/Honorarumfrage.html).
  • Zum anderen reiche für die Honorarkräfte die Mindestvergütungsgrenze des BAMF von 15 Euro nicht aus: Selbst wenn sie auf Vollzeit rund 1 000 Stunden im Jahr unterrichten würden, bliebe nur ein Bruttojahreseinkommen von 15 000 Euro bzw. ein monatliches Nettoeinkommen von zum Teil deutlich unter 1 000 Euro übrig. Laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind viele Integrationskursdozentinnen und -dozenten trotz Arbeit auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen.

Dieser seit Jahren evidente Zustand ist nicht hinnehmbar.

Zu Recht forderten daher die Integrationsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer diesjährigen 6. Integrationsministerkonferenz den Bund auf, „Maßnahmen zu ergreifen, damit die Lehrkräfte in Integrationskursen für ihre wichtige Arbeit angemessen entlohnt werden.“

Die Leiterin des GEW-Organisationsbereichs „Berufliche Bildung und Weiterbildung“, Dr. Stephanie Odenwald, vertritt die „langfristige Forderung“, bei den Honorarlehrkräften der Integrationskurse eine „Statusänderung“ zu erreichen: „Weg von der Scheinselbstständigkeit, hin zu einem abgesicherten Arbeitsverhältnis mit entsprechendem Verdienst. Solange sie [aber] als Honorarlehrkräfte arbeiten“ fordert die GEW eine Vergütung von 30 Euro, um eine „Gleichstellung zu Lehrkräften im staatlichen Dienst“ zu erreichen. Kurzfristig seien Mindesthonorare in Höhe von 23 bis 25 Euro notwendig, so die GEW.

Das BAMF möchte nun bis Ende 2011 überarbeitete Kriterien für die Zulassung von Integrationskursträgern vorlegen. Unklar ist hierbei, ob auch eine Änderung der bisherigen Vergütungspraxis der Kursträger beabsichtigt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Lehrkräfte arbeiten bei wie vielen Kursträgern (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

a) Wie viele von ihnen sind festangestellt, arbeiten in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

b) Wie viele von ihnen arbeiten als Honorarkräfte (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

2

Wie viel verdienen die festangestellten Lehrkräfte im Durchschnitt?

3

Wie werden die Honorarkräfte derzeit durchschnittlich vergütet?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche Entlohnung bzw. Vergütung

a) von männlichen und weiblichen Lehrkräften bzw.

b) von Lehrkräften bei gemeinnützigen, kirchlichen und kommunalen Trägern bzw. bei privaten Sprachschulen (vgl. Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse; Bundestagsdrucksache 16/6043)?

5

Bei wie vielen Kursträgern hat das BAMF in den Jahren 2009 und 2010 sowie in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2011 im Zuge sogenannter Vorortkontrollen unter anderem auch die Vergütung der dort beschäftigten Lehrkräfte geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Fällen wurde eine Vergütung

a) von 15 Euro und mehr,

b) zwischen 15 bis 10 Euro und

c) unter 10 Euro festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wurden auch die Kursträger überprüft, die laut der Umfrage des DaZ-Netzwerks den Lehrkräften weniger als 15 Euro bezahlen?

Wenn ja, bei wie vielen Trägern wurde bei den BAMF-Kontrollen der Vorwurf bestätigt, dass weniger als 15 Euro bezahlt werden?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie viele Kursträgerzulassungen wurden im oben genannten Zeitraum auf ein Jahr befristet mit Verweis auf die Zahlung von weniger als 15 Euro Stundenhonorar (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen wurde die Zulassung nach einem Jahr und aus welchen Gründen nicht verlängert bzw. widerrufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen wurde eine erneute, befristete Verlängerung der Zulassung ausgesprochen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Wie hat sich die Vergütung bei diesen Kursträgern entwickelt?

Ist es möglich, dass Kursträger mit einer immer wieder erneuerten, auf zwölf Monate befristeten Zulassung arbeiten, ohne sich an die Mindestvergütungsgrenze des BAMF zu halten?

9

Ermittelt das BAMF im Zuge seiner Kursträger-Kontrollen nunmehr auch, wie viele Lehrkräfte aufgrund der unzureichenden Vergütung als sogenannte Aufstocker auf Leistungen des SGB II angewiesen sind (vergleiche die Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 17/2993)?

Wenn ja, wie viele der Honorarkräfte bezogen 2010 ergänzende Sozialleistungen, und wie hoch waren die Kosten hierfür?

Wenn nein, warum nicht?

10

Hat sich die Bewertungskommission seit 2009 mit der Frage der Vergütung der Lehrkräfte der Integrationskurse beschäftigt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

11

Haben die Integrationsministerinnen und -minister der Länder nach Ansicht der Bundesregierung in der Sache recht, wenn sie vom Bund verlangen, endlich „Maßnahmen zu ergreifen, damit die Lehrkräfte in Integrationskursen für ihre wichtige Arbeit angemessen entlohnt werden“?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung auf diesen einstimmigen Beschluss der 6. Integrationsministerkonferenz zu reagieren?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ist die Erhöhung der Lehrkräftevergütung Gegenstand der laufenden Überarbeitung der Zulassungskriterien für Integrationskursträger?

Wenn ja, welche Mindestvergütungsgrenze strebt die Bundesregierung an, und wie hoch wären damit die Gesamtnettokosten für den staatlichen Haushalt (beispielsweise unter Berücksichtigung zurückgehender ergänzender Sozialleistungen)?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie hoch wären die Gesamtnettokosten für den Bundeshaushalt, wenn man eine Mindestvergütung der Honorarkräfte

a) von 23 Euro,

b) von 25 Euro bzw.

c) von 30 Euro pro Unterrichtseinheit ermöglichen möchte (bitte auch Berechnungsgrundlage aufführen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf der GEW, die Honorarkräfte in den Integrationskursen seien Scheinselbstständige, welchen Handlungsbedarf sieht sie gegebenenfalls, und wie begründet sie diese Position?

15

In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat die Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund seit 2009 Statusklärungen auf Anfrage von Honorarkräften in Integrationskursen bzw. deren Auftraggebern vorgenommen?

16

In wie vielen Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund seit 2009 im Rahmen von Betriebsprüfungen Scheinselbstständigkeit bei Trägern von Integrationskursen festgestellt, die Deutschlehrer auf Honorarbasis beschäftigten?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen der GEW nach der hälftigen Übernahme der Sozialversicherungskosten durch den Auftraggeber sowie der Garantie der Übernahme von Fortbildungskosten inklusive Unterrichtsausfall durch das BAMF im Einzelnen, und wie begründet sie ihre Positionen?

18

Sind der Bundesregierung Beschwerden bekannt, wie sie z. B. von dem GEW-Vorstandsmitglied Dr. Stephanie Odenwald vorgetragen werden, dass festangestellten Lehrkräften in den Integrationskursen mitunter „das Recht auf bezahlte Urlaubszeit“ bzw. die „Beteiligung bei der Wahl von Betriebsräten“ verweigert würde (www.gew.de/Integrationskurse_Proteste_gegen_miese_Bezahlung.html)?

Wenn ja, kann die Bundesregierung diese Vorhalte bestätigen?

19

Bezieht das BAMF mögliche Verstöße der Träger gegen Grundsätze des individuellen bzw. kollektiven Arbeitsrechts in seine Kontrollen mit ein?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 31. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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