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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget

Inanspruchnahme der Leistungsform Persönliches Budget (Geld oder Gutschein anstelle von Sach- und Dienstleistungen für Sozialleistungsbezieher) seit 2008, Kritik am Antragsverfahren, Handlungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention; Maßnahmen zur Verbesserung der Beratungsqualität<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/689501. 09. 2011

Umsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Inge Höger, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 1. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch. Mit dieser Leistungsform können Menschen mit Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Über dreieinhalb Jahre nach Einführung dieses Rechtsanspruchs gibt es noch immer erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis.

Zwar stieg die Nachfrage von Menschen mit Behinderung an, trotzdem wird das Persönliche Budget nur äußerst zögernd in Anspruch genommen. Gründe dafür sind unter anderem die zu komplex und zu kompliziert ausgestalteten Regelungen, die weder transparent noch nachvollziehbar sind. Dies führt dazu, dass sich Betroffene oft nur mit der Unterstützung juristischer Expertinnen und Experten gegenüber den Leistungsträgern behaupten können. Was wiederum dazu führt, dass die Antrags- und Bewilligungsverfahren häufig nur schleppend vorangehen.

Von Betroffenen wird auch über Informationsdefizite bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern berichtet.

Gesetzliche Regelungen zum Persönlichen Budget finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und in vielen weiteren Sozialgesetzbüchern (SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB XI und SGB XII) sowie im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 7) und in der Budgetverordnung.

Zusätzlich kompliziert wird die Angelegenheit durch rund 60 sehr unterschiedliche Verfahren der Hilfebedarfsermittlung (Bedarfsfeststellungsverfahren) in den Ländern und Kommunen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hat sich die Inanspruchnahme der Leistungsform Persönliches Budget seit dem 1. Januar 2008 entwickelt? Wie viele Anträge wurden bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach den Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge wurden seit dem 1. Januar 2008 für trägerübergreifende Persönliche Budgets gestellt, und wie viele wurden davon gebilligt beziehungsweise abgelehnt (bitte getrennt nach Bundesländern angeben)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Auswertung des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets, hierbei auch hinsichtlich der Gründe für Ablehnung von Anträgen gewonnen? Wenn noch keine Auswertung vorliegt, wann und durch wen soll diese dann vorgenommen werden?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung die von vielen Antragstellerinnen und Antragstellern immer noch geäußerten Kritikpunkte, wie zum Beispiel die viel zu langen Bearbeitungszeiten, das äußerst komplizierte und für viele Betroffene unverständliche Verfahren (u. a. die Budgetkonferenzen) oder die oft fehlende Bedarfsdeckung (z. B. keine zusätzlichen Mittel für Budgetassistenz)?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder wird sie zukünftig ergreifen, um Menschen mit Behinderung ihre Vorbehalte gegenüber der Leistungsform Persönliches Budget zu nehmen, und die in der Frage 4 aufgeführten Probleme im Sinne der Betroffenen zu lösen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 11. Mai 2011 zum Persönlichen Budget sowie die Feststellung des Richters, es gebe zwischen den Trägern „Krieg einer gegen den anderen, innerhalb des Staatswesens“? Sieht sie hier Handlungsbedarf? Wenn ja, was wird sie unternehmen? In welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelungen zum Persönlichen Budget angesichts der rechtskräftigen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die bundesweit sehr unterschiedlichen Verfahren der Bedarfsfeststellung zu vereinheitlichen?

9

Inwieweit wurden die gemeinsamen Servicestellen zur Beantragung eines Persönlichen Budgets bemüht, und inwieweit erfüllen die gemeinsamen Servicestellen ihre gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben/Pflichten? Gibt es Schulungen für das Personal in diesen Servicestellen speziell für das Persönliche Budget? Wenn ja, durch wen, und wie viele Stunden? Wenn nein, warum nicht?

10

Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung im Abschlussbericht des Projekts „ProBudget“, dass für die Verbreitung Persönlicher Budgets zunächst ein erhöhter Beratungsaufwand erforderlich ist (vgl. S. 143 f.)? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?

11

Wie wird die Bundesregierung dem von vielen Betroffenen immer noch oft beklagten fehlenden Fachwissen bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der entsprechenden Leistungsträger begegnen, und welche Maßnahmen wird sie zur Verbesserung der Beratungsqualität ergreifen? Sieht sie im Aufbau trägerunabhängiger Beratungsstrukturen ein geeignetes Mittel, um die Qualität zu verbessern? Wenn nein, warum nicht?

12

Welches sind die Hauptinhalte der in den Budgetverhandlungen festgeschriebenen Ziele? Wie wird deren Einhaltung überprüft? Was geschieht, wenn sie nicht (vollständig) erreicht oder wenn andere Ziele erreicht wurden?

13

Für wie sinnvoll hält die Bundesregierung nach dreieinhalbjähriger Praxis die Pflicht zum Abschluss solcher Zielvereinbarungen, wenn es doch den meisten Antragstellerinnen und Antragstellern vorrangig um die Ermöglichung selbstbestimmter Teilhabe geht?

Berlin, den 1. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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