Abregelung von Stromerzeugungsanlagen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Sabine Stüber, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei Starkwinden zeigt sich bereits heute die Unvereinbarkeit von unflexiblen konventionellen Kraftwerkskapazitäten mit einer naturgemäß fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien. Zeitweise müssen dann Windkraftanlagen vom Netz genommen werden, um die Netzstabilität nicht durch eine „Überproduktion“ von Ökostrom zu gefährden, da insbesondere Kohle- und Atomkraftwerke schlecht regelbar sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche potenziell erzeugbaren Strommengen regenerativer Stromerzeugungsanlagen wurden jeweils in den Jahren 2007 bis 2010 nicht ins Netz eingespeist, weil Windkraftanlagen (und ggf. auch große PV-Anlagen – Photovoltaikanlagen) aus Gründen der Netzstabilität abgeregelt worden sind?
Wie viele Jahresstunden wurden jeweils in den Jahren ab 2007 a) Atomkraftwerke, b) Braunkohlekraftwerke und c) Steinkohlekraftwerke aus Gründen der Netzstabilität abgeregelt, und welche potenziell erzeugbaren Strommengen konventioneller Stromerzeugungsanlagen wurden in den einzelnen Jahren damit nicht in das Netz eingespeist (sofern Daten vorliegen, bitte getrennt nach Atomkraft, Braunkohle und Steinkohle aufführen)?
Wurden in den Zeiträumen, in denen Windkraftanlagen (und ggf. große PV- Anlagen) abgeregelt worden sind, parallel auch Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke oder Steinkohlekraftwerke abgeregelt, und welche konventionelle Leistung, sowie welche potenziell erzeugbaren Strommengen konventioneller Stromerzeugungsanlagen wurden bei Anfall von regenerativ erzeugtem „Überschussstrom“ in diesem Zusammenhang vom Netz genommen?
Wie wird die Zunahme von „Überschussstrom“ (in TWh) aus Windkraftanlagen und aus PV-Anlagen für die nächsten Jahre bis 2020 prognostiziert, und welche Schätzungen liegen für die Jahre bis 2030 vor?
Welche Möglichkeiten der saisonalen Speicherung von „Überschussstrom“ hält die Bundesregierung für die Zeiträume bis 2020 bzw. bis 2030 für realistisch (bitte nach Typ und Speichermengen differenzieren)?
Wie verhalten sich die Speicherkapazitäten unterschiedlicher Speichervarianten? Welche Kosten pro Speicherleistung bzw. pro MWh werden für die unterschiedlichen Speichervarianten prognostiziert, und wie werden sich voraussichtlich diese Kosten für die Zeiträume bis 2020 bzw. bis 2030 verändern?
Welche Szenarien der Entwicklung der regenerativen Energien und der konventionellen Strombereitstellung wurden bei der Antwort zu den Fragen 4 bis 7 zugrunde gelegt?
Wie viel konventionelle Kraftwerkskapazität ist gegenwärtig insgesamt am Netz, die nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abregelbar ist?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Netzbetreiber an Stelle von Betreibern konventioneller Kraftwerke Anlagen von erneuerbaren Energien zur Abregelung ihrer Leistung verpflichten kann (physikalische und ggf. wirtschaftliche), und welche Entscheidungshierarchie greift hier nach welchen gesetzlichen Grundlagen?
Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass vor der Abregelung von Anlagen der regenerativen Energieerzeugung die volle Bandbreite der Abregelungsmöglichkeiten der konventionellen Energieerzeugung ausgeschöpft wird, und wie wird dies unabhängig kontrolliert?