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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergabepraxis beim "Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung" (FEB) des BMZ

Vergabe von Fördergeldern an zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) durch das BMZ für die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit im Inland; &bdquo;Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung&ldquo; (FEB): Auslegung der FEB-Förderkriterien, Kritik an der Förderpraxis, Umfang der FEB-Finanzmittel, Projektauswahl, Prioritätensetzungen, Verlauf des Entscheidungsverfahrens, Überlegungen zur Änderung der FEB-Förderrichtlinien; Evaluierungsverfahren zur Überprüfung der Wirkungsorientierung der Arbeit des BMZ und der GIZ GmbH<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

19.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/688801. 09. 2011

Vergabepraxis beim „Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“ (FEB) des BMZ

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Jährlich vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördergelder für die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit im Inland an in Deutschland engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO). Ein größerer Teil dieser Mittel wird über das „Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“ (FEB) vergeben. Bis Ende 2010 verwaltete die Inwent gGmbH diesen Fördertopf für das BMZ, seit Anfang 2011 ist hierfür die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zuständig und ab 2012 wird diese Aufgabe voraussichtlich an die noch zu gründende neue bundeseigene „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement“ übergehen. Die Kriterien der Vergabe von Fördermitteln aus dem FEB leiten sich inhaltlich aus dem BMZ-Konzept 159: „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr 2008 ab. Die formalen Kriterien für die Vergabe und das Monitoring sind in der ANBest-P/entwicklungspolitische Bildung niedergelegt (aktuell gültiger Stand: 2006). Daneben verfügt das FEB laut Inwent-Homepage „über keine eigenen Förderrichtlinien“.

Das FEB hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und – trotz vorhandener Schwächen – bisher bewährt. Ein relativ breites Spektrum an ZGO bekam Fördergelder zugesprochen, wobei die jeweilige Konzeption und inhaltliche Gestaltung der mit FEB-Geldern durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten bisher größtenteils den geförderten Organisationen und Initiativen vorbehalten blieb. Eine solche Förderpraxis ist auch notwendig, um eine eigenständige Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger in einer pluralen Demokratie zu gewährleisten und die bestehenden Vorgaben umzusetzen: „Informationsarbeit liefert umfassende Hintergrundinformationen zu entwicklungspolitischen Fragestellungen. Bildungsarbeit umfasst Maßnahmen des Globalen Lernens, welche die kritische Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit entwicklungspolitischen Themen fördern und zu eigenem Engagement ermutigen sollen.“ (BMZ-Konzept 159, S. 3)

Die bereitgestellten FEB-Mittel decken bei Weitem nicht den realen Bedarf, um eine hinreichend informierte eigenständige Meinungsbildung in der deutschen Gesellschaft über Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu ermöglichen. Zudem ist die Nachfrage sehr groß, so dass die durch ZGO beantragten Fördervolumina stets weit höher liegen, als die zur Verfügung stehenden Mittel. Im Jahr 2010 lag das Verhältnis von beantragten und bewilligten Förderanträgen bei 249 zu 162, im Jahr 2011 bei 244 zu 167, wobei häufig die beantragten Budgets nur stark gekürzt bewilligt werden. Diese Lage hat sich auch durch eine Mitaufstockung von 2010 auf 2011 (2010: 4 845 000 Euro bereitgestellte FEB-Mittel; 2011: 5 650 000 Euro bereitgestellte FEB-Mittel) im Rahmen der Aufstockung von BMZ-Mitteln insgesamt (Einzelplan 23) um 149 Mio. Euro nicht entschärft.

Das Amalgam aus der im Prinzip zu begrüßenden Übertragung der politischen Steuerungskompetenz von den vormaligen staatlichen Durchführungsorganisationen (Deutscher Entwicklungsdienst – DED, Inwent, GTZ) auf das BMZ als zuständiges Ministerium, die Eingliederung von Inwent samt der Verwaltung des FEB-Topfs in die neue GIZ GmbH, die starke Kürzung der FEB-Gelder sowie eine anhaltend große und noch gestiegene Nachfrage haben im Rahmen der Vergabe von FEB-Geldern für den Förderzyklus 2011 zu einer sehr problematischen Vergabe- und Förderpraxis geführt, welche in einigen Fällen die Vermutung nahelegt, dass politische Zensur von inhaltlich missliebigen Positionen bei Auswahl und Einflussnahme auf die Durchführung ausgeübt werden sollte.

Da sich die Förderrichtlinien gegenüber den Vorjahren nicht verändert haben, hat sich scheinbar deren Auslegung verändert. Mit dem Hinweis auf das Kriterium der „Vielfalt der Perspektiven“ und den Grundsatz, dass „Kontroverses kontrovers dargestellt“ werden muss, wird nun allem Anschein nach verstärkt darauf gedrungen, dass den Positionen der Bundesregierung und auch der deutschen Wirtschaft sowohl inhaltlich, als auch personell (beispielsweise bei der Auswahl von Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmern) ein größeres Gewicht in den geförderten Maßnahmen eingeräumt werden muss.

Gleichzeitig stehen Teile der Vorgaben zur Fördermittelverwendung in einem inzwischen unhaltbar gewordenen anachronistischen Gegensatz zum offiziellen Anspruch der Bundesregierung, eine „Partnerschaft auf Augenhöhe“ mit den sogenannten Partnerländern zu praktizieren. Durch den kategorischen Ausschluss der Übernahme von Reisekosten für Expertinnen und Experten des Globalen Südens, wird das strukturelle Problem, dass in Deutschland in der Regel nur deutsche „Expert/innen“ (meist aus der EZ oder von deutschen Universitäten) über die Länder und Probleme des Globalen Südens sprechen, statt mit ihnen zu sprechen, noch zementiert. Somit wird eine authentische Darstellung von Denkansätzen aus dem Globalen Süden, insbesondere über eigene Entwicklungskonzepte und ihre Sicht auf die „klassische“ Entwicklungszusammenarbeit benachteiligt und behindert und eine wirkliche „Partnerschaft auf Augenhöhe“ strukturell verhindert.

Schließlich wird über die Vergabe der FEB-Mittel jährlich abschließend erst im März oder April durch die GIZ GmbH entschieden. Hierdurch wird für einjährige Projektzusagen das Haushaltsjahr, innerhalb dessen die Fördermittel verwendet werden dürfen, de facto auf acht bis neun Monate verkürzt. Dies führt nicht nur zu der Situation, dass (außer bei mehrjährigen Projekten) im ersten Quartal keinerlei Projekte durchgeführt werden können, sondern hat vor allem auch zur Folge, dass den antragstellenden Organisationen und auch ihrem Personal ein Großteil an Planungssicherheit in unnötiger Weise vorenthalten und genommen wird – zumal ein Anspruch von ZGO auf eine Weiterförderung nicht besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Gibt es neben den Kriterien, die sich aus dem BMZ-Konzept 159 ableiten lassen, noch weitere, vor allem öffentlich nicht bekannte Kriterien, anhand derer die Auswahl der über das FEB geförderten Projekte erfolgt?

Wenn ja,

a) welches sind diese Kriterien, und wo sind diese verankert, und

b) werden diese jedes Jahr neu festgelegt bzw. angepasst?

2

Inwiefern hat sich die Auslegung der FEB-Förderkriterien seit 2009 verändert?

3

Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorwurf, dass im Bezug auf die Auslegung der FEB-Förderkriterien über die vergangenen Jahre in der Förderpraxis sich Änderungen sowohl im Bereich der Mittelvergabe, als auch im Bereich des Monitorings der geförderten Projekte durch die GIZ GmbH (ehemals Inwent) bzw. das BMZ ergeben haben, so dass nun Projekte, die in ihrem Konzept eine kritische Sicht auf die Politik der OECD-Länder einbringen und thematisieren wollen, tendenziell eher keine Förderung erhalten oder mit Auflagen und Kontrollmechanismen zu rechnen haben, die darauf abzielen, solche kritischen Positionen zu verhindern?

4

Inwiefern und auf welcher Grundlage müssen beispielsweise Druckerzeugnisse, die mit FEB-Fördergeldern im Rahmen eines genehmigten Projektes erstellt werden, vor Druck der GIZ GmbH als Fördergeber vorgelegt werden?

a) Anhand welcher Kriterien werden solche Druckerzeugnisse vor allem inhaltlich geprüft?

Welches sind die Kriterien, die zu einem Entzug der Druckerlaubnis oder Durchführung der Maßnahme führen, und welche Kriterien müssen umgekehrt erfüllt sein, damit der Druck oder die Maßnahme genehmigt wird?

b) Wird bei der Prüfung auch bewertet, inwiefern die Druckerzeugnisse regierungs- oder wirtschaftskritische Artikel beinhalten, die möglicherweise politisch von der Linie des BMZ abweichen, und wie wird damit umgegangen?

5

Über welches Verfahren, in welchen Zeitabständen und auf welcher Grundlage werden für das FEB die zwischen BMZ und GIZ GmbH (vormals Inwent und künftig „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement“) vereinbarten Prioritätensetzungen, die von der GIZ GmbH neben den öffentlich bekannten Kriterien für die Auswahl der Projekte zu berücksichtigen sind, festgelegt?

6

Wie genau verläuft das Auswahlverfahren für einen Förderzyklus, von der Abgabe eines Förderantrags Ende Oktober eines Jahres bis zur endgültigen Entscheidung über die Vergabe aller vorhandenen Fördergelder in der Regel im März oder April des Folgejahres (welches auch schon das erste Förderjahr ist), und welche Personen, BMZ-Referate, GIZ-Abteilungen und künftige Organisationseinheiten der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement sind darin zu welchen Zeitpunkten involviert?

7

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung nach mehr Transparenz und wird diese insofern berücksichtigen, dass künftig die Namen, Projektzusammenfassungen und bewilligten Fördervolumina aller Zuwendungsempfänger von FEB-Geldern veröffentlicht werden, so wie es andere öffentliche Zuschussgeber im Bereich der entwicklungspolitischen Bildung (wie beispielsweise das Land Berlin) schon heute tun?

8

Welche Organisationen, wie viele und welche Projekte wurden mit welchen Finanzvolumina in den vergangenen fünf Jahren (seit dem Förderzyklus 2006) durch Mittel des FEB gefördert, und welche Gesamtmittel standen in den einzelnen Jahren dem FEB zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Finanzvolumina, tatsächlich vorhandenen Mitteln der letzten fünf Jahre – pro Jahr – etc.)?

9

Inwiefern trifft es zu, dass im BMZ bzw. der GIZ GmbH darüber nachgedacht wird, künftig auch in der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit vermehrt Fördergelder über thematisch festgelegte Fazilitäten zu vergeben, wodurch die Möglichkeit einer bisher noch relativ freien Themenwahl durch die Zuwendungsempfänger stark eingeschränkt würde?

10

In welcher Höhe standen dem FEB in den vergangenen fünf Jahren (2006 bis 2011) BMZ-Mittel zur Verfügung (Soll-Werte), in welcher Höhe (addiertes Gesamtvolumen) wurden jeweils Fördermittel pro Jahr genehmigt, und wie hoch lag die tatsächliche Mittelverwendung (Ist-Werte) in diesen Jahren?

11

Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren (2006 bis 2011) die jeweils in der Summe aller Anträge beantragten Projektbudgets seitens der Antragsteller, und wie hat sich das jährlich beantragte Fördervolumen prozentual über die Jahre entwickelt?

12

In welcher Höhe werden nach dem derzeitigen Planungsstand dem FEB für den nächsten Förderzyklus 2012 Mittel zur Verfügung gestellt – vor allem vor dem Hintergrund, dass laut Haushaltsentwurf für 2012 für das BMZ über den Einzelplan 23 abermals eine leichte Steigerung der zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen ist?

a) Falls ein Einfrieren oder eine Reduzierung der FEB-Mittel gegenüber dem Förderzyklus 2011 vorgesehen ist, wodurch wird dies begründet?

b) Falls eine Mittelsteigerung gegenüber dem Förderzyklus ab 2011 vorgesehen ist, wie begründet sich diese?

13

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit einen wichtigen Pfeiler im Gesamtkonzept deutscher Entwicklungspolitik darstellt und deshalb sich auch die für diese zur Verfügung gestellten Finanzmittel am Bedarf orientieren muss, um hinreichend und wirksam eine informierte und eigenständige Meinungsbildung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger über internationale Zusammenarbeit und Zusammenhänge zu ermöglichen?

14

Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Position zu eigen, dass das jetzige Entscheidungsverfahren zur Vergabe von FEB-Geldern dahingehend reformiert werden muss, dass es zu einem kürzeren Entscheidungsverfahren kommen und/oder der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung (derzeit: jeweils Ende Oktober) vorgezogen werden muss, damit die Entscheidung über eine Förderzu- oder -absage den Antragstellerinnen und Antragstellern schon so früh wie möglich zu Beginn des Haushaltsjahres gegeben werden kann – mit dem Ziel, den Organisationen mehr Planungssicherheit zu geben und es somit überdies zu ermöglichen, dass mehr Maßnahmen auch schon im ersten Quartal eines Förderjahres durchgeführt werden können?

15

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die entwicklungspolitische Kampagnenarbeit sich unter Gesichtspunkten der Wirkungsorientierung als äußerst effektives Instrument erwiesen hat und deshalb auch zu einem expliziten Förderschwerpunkt im Rahmen des FEB werden sollte, wie es beispielsweise bei der ZGO-Förderung durch EuropeAid heute schon der Fall ist?

Falls dies nicht vorgesehen sein sollte, warum nicht?

16

Womit begründet die Bundesregierung die restriktivere Auslegung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der Förderpraxis des FEB, die ab 2011 dazu führt, dass nun ausnahmslos jedes Druckerzeugnis, welches mit Fördergeldern kofinanziert wird, vor Drucklegung der GIZ GmbH zur inhaltlichen Überprüfung vorzulegen ist?

Welcher Zweck wird mit dieser Auflage verfolgt und inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine problematische Auflage handelt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hierbei auch schon Versuche gab, die Publikation besonders kritischer Inhalte zu verhindern?

17

Wird die Bundesregierung auf die an dieser Praxis aus der Zivilgesellschaft geäußerte Kritik reagieren und auf derartige Auflagen und/oder eine extrem restriktive Auslegung künftig verzichten – wobei die Sinnhaftigkeit von Qualitätskontrollen bei Materialien für die schulische Bildung, um vor allem diskriminierende Inhalte auszuschließen, nicht bestritten wird?

Falls nein, warum nicht?

18

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass kritische Positionen gegenüber ihrer eigenen Politik oder der deutschen Wirtschaft im Rahmen von Maßnahmen, die mit FEB-Geldern durchgeführt werden, geäußert und/oder publiziert werden können, ohne dass dies zu Mittelkürzungen führt oder durch Auflagen unterbunden wird?

19

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Veröffentlichung von ZGO-Positionen im Rahmen von FEB-geförderten Publikationen möglich sein sollte, ohne dass stets und überall auch noch andere Positionen, wie die der Bundesregierung oder der deutschen Wirtschaft dargestellt und den eigenen Positionen gegenübergestellt werden müssen?

20

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Kriterium, dass „Kontroverses kontrovers dargestellt“ werden soll, gerade auch dann erfüllt ist, wenn in manchen Aktivitäten oder Publikationen, deren Förderung durch das FEB beantragt wird, fast ausschließlich Positionen aus dem Globalen Süden ein Podium und eine Stimme in Deutschland gegeben werden soll, um deren strukturelle Benachteiligung gegenüber den ohnehin sehr leicht zugänglichen Positionen der Bundesregierung, der deutschen EZ-Expertinnen und -Experten, sowie der deutschen Wissenschaft zu den behandelten Themen auszugleichen?

21

Ist die Bundesregierung dahingehend offen für eine Änderung der Förderrichtlinien des FEB, dass künftig auch die Übernahme von Reisekosten aus den Ländern des Globalen Südens im Rahmen von geförderten Projekten ermöglicht wird – gerade auch, um die Bedingungen für einen wirklichen „Dialog auf Augenhöhe“ mit Expertinnen und Experten aus diesen Ländern herzustellen, damit eine echte „Partnerschaft auf Augenhöhe“ überhaupt erst entstehen kann?

Wenn nein, warum nicht?

Wie und mit welchen Akteuren gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall ihre im deutschen Afrika-Konzept angestrebte „Partnerschaft auf Augenhöhe“ auch im Bereich der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit herzustellen?

22

Gibt es ein geeignetes Evaluierungsverfahren, welches die Arbeit derjenigen Abteilungen, Referate und Personen im BMZ und der GIZ GmbH hinsichtlich ihrer Wirkungsorientierung insbesondere dahingehend überprüft, ob nicht die aufgewendeten Kapazitäten bei GIZ GmbH und BMZ für ihre doch zuweilen recht aufwändig durchgeführten Kontrollmaßnahmen sinnvoller im Sinne einer Erhöhung der Wirksamkeit von entwicklungspolitischer Informations- und Bildungsarbeit eingesetzt werden könnten?

23

Inwiefern wird sich die Übertragung der Verwaltung des FEB von der GIZ GmbH an die neue „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement“ auswirken, und wird es in absehbarer Zeit zu Änderungen im Bereich der Förderrichtlinien und -kriterien, deren Auslegung und der mit dem BMZ vereinbarten Prioritätensetzung kommen?

Berlin, den 1. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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