[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7002
17. Wahlperiode 19. 09. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 16. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6888 –
Vergabepraxis beim „Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“ (FEB)
des BMZ
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jährlich vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) Fördergelder für die entwicklungspolitische
Informations- und Bildungsarbeit im Inland an in Deutschland engagierte
zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO). Ein größerer Teil dieser Mittel wird über das
„Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“ (FEB) vergeben. Bis Ende
2010 verwaltete die Inwent gGmbH diesen Fördertopf für das BMZ, seit Anfang
2011 ist hierfür die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH zuständig und ab 2012 wird diese Aufgabe voraussichtlich an die
noch zu gründende neue bundeseigene „Servicestelle für bürgerschaftliches und
kommunales Engagement“ über gehen. Die Kriterien der Vergabe von
Fördermitteln aus dem FEB leiten sich inhaltlich aus dem BMZ-Konzept 159:
„Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ in seiner gültigen
Fassung aus dem Jahr 2008 ab. Die formalen Kriterien für die Vergabe und das
Monitoring sind in der ANBest- P/entwicklungspolitische Bildung niedergelegt
(aktuell gültiger Stand: 2006). Daneben verfügt das FEB laut Inwent-Homepage
„über keine eigenen Förderrichtlinien“.
Das FEB hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und – trotz vorhandener
Schwächen – bisher bewährt. Ein relativ breites Spektrum an ZGO bekam
Fördergelder zugesprochen, wobei die jeweilige Konzeption und inhaltliche
Gestaltung der mit FEB-Geldern durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten bisher
größtenteils den geförderten Organisationen und Initiativen vorbehalten blieb.
Eine solche Förderpraxis ist auch notwendig, um eine eigenständige
Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger in einer pluralen Demokratie zu
gewährleisten und die bestehenden Vorgaben umzusetzen: „Informationsarbeit liefert
umfassende Hintergrundinformationen zu entwicklungspolitischen
Fragestellungen. Bildungsarbeit umfasst Maßnahmen des Globalen Lernens, welche die
kritische Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit
entwicklungspolitischen Themen fördern und zu eigenem Engagement ermutigen sollen.“
(BMZ-Konzept 159, S. 3).
Die bereitgestellten FEB-Mittel decken bei Weitem nicht den realen Bedarf, um
eine hinreichend informierte eigenständige Meinungsbildung in der deutschen
Gesellschaft über Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu ermöglichen. Zudem
ist die Nachfrage sehr groß, so dass die durch ZGO beantragten Fördervolumina
stets weit höher liegen, als die zur Verfügung stehenden Mittel. Im Jahr 2010 lag
das Verhältnis von beantragten und bewilligten Förderanträgen bei 249 zu 162,
im Jahr 2011 bei 244 zu 167, wobei häufig die beantragten Budgets nur stark
gekürzt bewilligt werden. Diese Lage hat sich auch durch eine Mittelaufstockung
von 2010 auf 2011 (2010: 4 845 000 Euro bereitgestellte FEB-Mittel; 2011:
5 650 000 Euro bereitgestellte FEB-Mittel) im Rahmen der Aufstockung von
BMZ-Mitteln insgesamt (Einzelplan 23) um 149 Mio. Euro nicht entschärft.
Das Amalgam aus der im Prinzip zu begrüßenden Übertragung der politischen
Steuerungskompetenz von den vormaligen staatlichen
Durchführungsorganisationen (Deutscher Entwicklungsdienst – DED, Inwent, GTZ) auf das BMZ als
zuständiges Ministerium, die Eingliederung von Inwent samt der Verwaltung
des FEB-Topfs in die neue GIZ GmbH, die starke Kürzung der FEB-Gelder
sowie eine anhaltend große und noch gestiegene Nachfrage haben im Rahmen der
Vergabe von FEB-Geldern für den Förderzyklus 2011 zu einer sehr
problematischen Vergabe- und Förderpraxis geführt, welche in einigen Fällen die
Vermutung nahelegt, dass politische Zensur von inhaltlich missliebigen Positionen
bei Auswahl und Einflussnahme auf die Durchführung ausgeübt werden sollte.
Da sich die Förderrichtlinien gegenüber den Vorjahren nicht verändert haben,
hat sich scheinbar deren Auslegung verändert. Mit dem Hinweis auf das
Kriterium der „Vielfalt der Perspektiven“ und den Grundsatz, dass „Kontroverses
kontrovers dargestellt“ werden muss, wird nun allem Anschein nach verstärkt
darauf gedrungen, dass den Positionen der Bundesregierung und auch der
deutschen Wirtschaft sowohl inhaltlich, als auch personell (beispielsweise bei der
Auswahl von Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmern) ein größeres
Gewicht in den geförderten Maßnahmen eingeräumt werden muss.
Gleichzeitig stehen Teile der Vorgaben zur Fördermittelverwendung in einem
inzwischen unhaltbar gewordenen anachronistischen Gegensatz zum offiziellen
Anspruch der Bundesregierung, eine „Partnerschaft auf Augenhöhe“ mit den
sogenannten Partnerländern zu praktizieren. Durch den kategorischen
Ausschluss der Übernahme von Reisekosten für Expertinnen und Experten des
Globalen Südens, wird das strukturelle Problem, dass in Deutschland in der
Regel nur deutsche „Expert/innen“ (meist aus der EZ oder von deutschen
Universitäten) über die Länder und Probleme des Globalen Südens sprechen, statt
mit ihnen zu sprechen, noch zementiert. Somit wird eine authentische
Darstellung von Denkansätzen aus dem Globalen Süden, insbesondere über eigene
Entwicklungskonzepte und ihre Sicht auf die „klassische“
Entwicklungszusammenarbeit benachteiligt und behindert und eine wirkliche „Partnerschaft auf
Augenhöhe“ strukturell verhindert.
Schließlich wird über die Vergabe der FEB-Mittel jährlich abschließend erst im
März oder April durch die GIZ GmbH entschieden. Hierdurch wird für einjährige
Projektzusagen das Haushaltsjahr, innerhalb dessen die Fördermittel verwendet
werden dürfen, de facto auf acht bis neun Monate verkürzt. Dies führt nicht nur
zu der Situation, dass (außer bei mehrjährigen Projekten) im ersten Quartal
keinerlei Projekte durchgeführt werden können, sondern hat vor allem auch zur
Folge, dass den antragstellenden Organisationen und auch ihrem Personal ein
Großteil an Planungssicherheit in unnötiger Weise vorenthalten und genommen
wird – zumal ein Anspruch von ZGO auf eine Weiterförderung nicht besteht.
1. Gibt es neben den Kriterien, die sich aus dem BMZ-Konzept 159 ableiten
lassen, noch weitere, vor allem öffentlich nicht bekannte Kriterien, anhand
derer die Auswahl der über das FEB geförderten Projekte erfolgt?
Wenn ja,
a) welches sind diese Kriterien, und wo sind diese verankert, und
b) werden diese jedes Jahr neu festgelegt bzw. angepasst?
Es gelten die im Konzept 159 „Entwicklungspolitische Informations- und
Bildungsarbeit“ niedergelegten Kriterien sowie die Bestimmungen des nationalen
Zuwendungsrechts.
2. Inwiefern hat sich die Auslegung der FEB-Förderkriterien seit 2009
verändert?
Die Umsetzung des Konzepts 159 durch die seit 2003 mit der Verwaltung
beauftragte Inwent/GIZ bedarf einer Auslegung und Operationalisierung der dort
niedergelegten Grundsätze. Zur praktischen Anwendung des Konzepts 159 im
FEB, findet daher ein kontinuierlicher Abstimmungsprozess zwischen BMZ
und Inwent/GIZ statt. In diesen fließen die Bedürfnisse/Rückmeldungen der
Zuschussempfänger bzw. Antragsteller, die Erkenntnisse aus den geförderten
Projekten/der Projektabwicklung sowie die Vorgaben des Zuwendungsgebers
(Inwent, BMZ) mit ein.
Einfluss auf die Auslegung der Kriterien hat zudem die stärkere Verankerung
von Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung in der
Entwicklungszusammenarbeit insgesamt.
Weiterhin wurden z. B.
● MSO (Migranten-/Migrantinnenselbstorganisationen) gezielt in die
Förderung aufgenommen und begleitende Seminare zur Antragstellung für MSO
angeboten;
● vereinzelte Aspekte wie z. B. kulturelle oder musikalische
Projektkomponenten, die zuvor von einer Förderung ausgeschlossen waren, zur Vereinfachung
der Projektabwicklung unter gewissen Rahmenbedingungen einbezogen
(z. B. bei Großveranstaltungen/öffentlichen Veranstaltungen, die ein solches
Rahmenprogramm beinhalten oder insbesondere bei der Arbeit der MSO);
● zu definierende realistische Ziele mit Indikatoren und Instrumenten für die
spätere Projektauswertung in der Projektkonzeption(Antragstellung)/
Nachweiserstellung stärker als Faktor gewichtet bzw. aufgenommen, um den
Erfolg des Projektes und eine bessere Vergleichbarkeit unter den Anträgen zu
gewährleisten.
3. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorwurf, dass im Bezug auf die
Auslegung der FEB-Förderkriterien über die vergangenen Jahre in der
Förderpraxis sich Änderungen sowohl im Bereich der Mittelvergabe, als auch
im Bereich des Monitorings der geförderten Projekte durch die GIZ GmbH
(ehemals Inwent) bzw. das BMZ ergeben haben, so dass nun Projekte, die in
ihrem Konzept eine kritische Sicht auf die Politik der OECD-Länder
einbringen und thematisieren wollen, tendenziell eher keine Förderung erhalten
oder mit Auflagen und Kontrollmechanismen zu rechnen haben, die darauf
abzielen, solche kritischen Positionen zu verhindern?
Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zurück. Eine kritische
Auseinandersetzung mit der Politik der OECD-Länder ist explizit gewünscht. Im aktuellen
Zyklus und in den vergangenen Förderzyklen des FEB wurden stets
Organisationen gefördert, die eine sehr kritische Sicht auf die Politik der OECD-Länder
einbrachten und thematisierten. So wurden in 2007 beispielsweise Aktivitäten
gefördert, die sich mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm kritisch
auseinandersetzten; unter anderem
● Share e. V. mit dem Projekt „Netzwerk freies Wissen“ zu geistigen
Eigentumsrechten und Entwicklung, unter anderem mit Aktionen auf der
Gegendemonstration;
● BlUE 21 e. V. zur Kohärenz in der internationalen Handels- und Finanzpolitik
in enger Zusammenarbeit mit Attac-Deutschland;
● Nachrichtenpool Lateinamerika e. V. mit einer Radiokampagne zum G8-
Gipfel unter Beteiligung von Partnern aus Lateinamerika.
4. Inwiefern und auf welcher Grundlage müssen beispielsweise
Druckerzeugnisse, die mit FEB-Fördergeldern im Rahmen eines genehmigten Projektes
erstellt werden, vor Druck der GIZ GmbH als Fördergeber vorgelegt werden?
Der Fördervertrag des FEB mit den Zuschussempfänger (ZE) schreibt in § 6
Absatz 3 die Pflicht fest, geförderten Publikationen bzw. eine Inhaltsübersicht der
Publikation vor Drucklegung dem Geber vorzulegen.
Dort heißt es (Fördervertrag FEB 2011 bis 2013):
„Werden im Rahmen des geförderten Projekts Druckerzeugnisse
(Publikationen) erstellt, ist eine Übersicht über deren Inhalte sechs Wochen vor
Drucklegung vorzulegen. Dem Zuschussgeber bleibt es vorbehalten, das Manuskript
vor der Veröffentlichung anzufordern. Sofern sich erhebliche Bedenken gegen
den Inhalt des Manuskripts ergeben, kann der Zuschussgeber die Finanzierung
des betreffenden Druckerzeugnisses ablehnen und die entsprechenden
Zuschussmittel zurückfordern. Ein Belegexemplar des Druckerzeugnisses ist
möglichst unmittelbar nach Fertigstellung, spätestens jedoch zusammen mit dem
Zwischennachweis bzw. Verwendungsnachweis vorzulegen. Polemik und
Beleidigungen sowie Falschaussagen in Publikationen und Veranstaltungen können
zur Einstellung der Förderung und Rückforderung von Zuschussmitteln führen
(Nummer 8 ANBest-P – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung). Auf die Förderung der Maßnahme(n) durch das BMZ ist
in allen Druckerzeugnissen (einschließlich Programmhefte, Flyer, Plakatwände,
Transparente) und audiovisuellen Medien sowie Webseiten, die im
Zusammenhang mit dem Projekt erstellt werden, hinzuweisen. Dabei sollen je nach Kontext
folgende Standardsätze verwendet werden: „Mit finanzieller Unterstützung des
BMZ“. Im Impressum von Druck- und Medienerzeugnissen ist folgender
Hinweis hinzuzufügen: „Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich.
Das aktuelle BMZ-Logo ist grundsätzlich zu verwenden und muss per Mail
unter feb@giz.de abgerufen werden. Unterrichtsmaterialien, die mit Fördermitteln
des BMZ erstellt werden, müssen dem EWIK-Internetportal (
www.eine-welt-
netz.de) für die breite Nutzung in einer online verwertbaren Version (PDF- oder
anderes geeignetes Format) umgehend nach deren Fertigstellung zur Verfügung
gestellt werden (per E-Mail an die Redaktion: service@globaleslernen.de).“
a) Anhand welcher Kriterien werden solche Druckerzeugnisse vor allem
inhaltlich geprüft?
Welches sind die Kriterien, die zu einem Entzug der Druckerlaubnis oder
Durchführung der Maßnahme führen, und welche Kriterien müssen
umgekehrt erfüllt sein, damit der Druck oder die Maßnahme genehmigt
wird?
Die Kriterien für Entwicklungspolitische Bildungsarbeit (EB), wie sie im
Konzept 159 Abschnitt 2 bis 4 (Zielsetzung und methodisches Selbstverständnis),
festgeschrieben sind, dienen bei der Überprüfung der eingereichten
Publikationen als Orientierung.
Das für eine Freigabe von Publikationen zentrale Kriterium „EB stellt auch
Kontroverses dar und dient der freien Meinungsbildung“ wurde auf der FEB-
Homepage zum besseren Verständnis weiter konkretisiert: „Die Vielfalt der
Perspektiven sollte nicht verengt werden. Der Grundsatz, Kontroverses kontrovers
darzustellen, muss beachtet werden. Eine engagierte politische Bildung sollte
sich jeder Form von Einseitigkeit enthalten.“
Darüber hinaus gilt der Passus „Nicht förderfähig sind Polemik und
Beleidigungen sowie Falschaussagen (Nummer 8 ANBest-P)“ im Fördervertrag § 6
Absatz 3 als Kriterium für einen „Entzug der Druckerlaubnis“.
b) Wird bei der Prüfung auch bewertet, inwiefern die Druckerzeugnisse
regierungs- oder wirtschaftskritische Artikel beinhalten, die
möglicherweise politisch von der Linie des BMZ abweichen, und wie wird damit
umgegangen?
Druckerzeugnisse werden nicht daraufhin überprüft, ob sie als
regierungskritisch bzw. freundlich zu bezeichnende Positionen wiedergeben. Die unter der
Antwort zu Frage 3 aufgeführten Publikationen sind Beleg hierfür.
Zudem werden bzw. wurden in den laufenden Zyklen unter anderem folgende
Projekte gefördert, die sich kritisch mit (teils explizit benannten)
Wirtschaftsunternehmen auseinandersetzen:
● Brasilieninitiative Freiburg e. V. (2010) zur Informationsarbeit über Brasilien
(im Rahmen einer Zeitschrift);
● Tschad AG (2011) mit einer Kampagne zur Armut in Erdölgebieten und
Kritik an Wirtschaftsunternehmen (Ölindustrie);
● Gesundheit und Dritte Welt e. V. (2011) mit einer Kampagne zu
Pharmaprodukten (Missbrauch in Nord und Süd);
● Südwind (2009 bis 2011), Studien zu CSR, Globale Krisen und
Neuverschuldung der Entwicklungsländer und Sozial- und Umweltstandards (unter
anderem Studie zum Schutz der Arbeit in Partnerschaftsabkommen mit China,
Fallbeispiele adidas AG, METRO AG und ALDI Einkauf GmbH & Co.
oHG).
5. Über welches Verfahren, in welchen Zeitabständen und auf welcher
Grundlage werden für das FEB die zwischen BMZ und GIZ GmbH (vormals
Inwent und künftig „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales
Engagement“) vereinbarten Prioritätensetzungen, die von der GIZ GmbH
neben den öffentlich bekannten Kriterien für die Auswahl der Projekte zu
berücksichtigen sind, festgelegt?
Wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt, dient das Konzept 159 der
Grundlagensetzung für das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung. Eine
nichtöffentliche Prioritätensetzung findet nicht statt.
Wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, besteht zur Abstimmung bezüglich
der praktischen Anwendung von Konzept 159 ein laufender Austausch
zwischen dem Fachreferat und der GIZ-Abteilung.
● Es findet eine kontinuierliche Abstimmung zwischen dem Fachreferat 114
und den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des FEB statt (ad hoc, im Rahmen
eines regelmäßigen Jourfix zwischen Abteilungsleitung und Fachreferat,
etc.).
● Darüber hinaus findet einmal jährlich eine Klausurtagung statt, wo Trends,
Problemfelder in der praktischen Abwicklung, etc. vertieft diskutiert werden.
● Im Rahmen der Bewilligungsrunde zwischen FEB (GIZ) und BMZ werden
darüber hinaus zentrale Themen diskutiert.
6. Wie genau verläuft das Auswahlverfahren für einen Förderzyklus, von der
Abgabe eines Förderantrags Ende Oktober eines Jahres bis zur endgültigen
Entscheidung über die Vergabe aller vorhandenen Fördergelder in der Regel
im März oder April des Folgejahres (welches auch schon das erste Förderjahr
ist), und welche Personen, BMZ-Referate, GIZ-Abteilungen und künftige
Organisationseinheiten der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und
kommunales Engagement sind darin zu welchen Zeitpunkten involviert?
Das Auswahlverfahren folgt einem mehrstufigen Aufbau. GIZ/Inwent prüft die
Einträge nach Eingang auf die Einhaltung formaler Kriterien. Formal
förderfähige Anträge werden dem BMZ zur Entscheidung vorgelegt. Nach Abschluss
des Entscheidungsverfahrens erfolgt die Antragstellung und Bewilligung des
Förderantrags der GIZ/Inwent für das FEB-Programm. Abschließend werden
die Ergebnisse an die Träger kommuniziert.
Beteiligt sind auf Seiten der GIZ die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des FEB-
Programms, die Abteilungsleitung, Finanzabteilung und Vorstand. Auf Seiten des
BMZ ist die Abteilung 1 mit mehren Fach- und Verwaltungsreferaten sowie der
Staatssekretär befasst.
7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung nach mehr Transparenz
und wird diese insofern berücksichtigen, dass künftig die Namen,
Projektzusammenfassungen und bewilligten Fördervolumina aller
Zuwendungsempfänger von FEB-Geldern veröffentlicht werden, so wie es andere öffentliche
Zuschussgeber im Bereich der entwicklungspolitischen Bildung (wie
beispielsweise das Land Berlin) schon heute tun?
Das BMZ stellt Informationen zu Förderprogrammen auf Anfrage bereits jetzt
zur Verfügung. Die Veröffentlichung von Daten aus Förderprogrammen für
private Träger ist für die Zukunft geplant und befindet sich in der Konzeption.
8. Welche Organisationen, wie viele und welche Projekte wurden mit welchen
Finanzvolumina in den vergangenen fünf Jahren (seit dem Förderzyklus
2006) durch Mittel des FEB gefördert, und welche Gesamtmittel standen in
den einzelnen Jahren dem FEB zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern, Finanzvolumina, tatsächlich vorhandenen Mitteln der letzten
fünf Jahre – pro Jahr – etc.)?
Siehe Anlage.
9. Inwiefern trifft es zu, dass im BMZ bzw. der GIZ GmbH darüber
nachgedacht wird, künftig auch in der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit
vermehrt Fördergelder über thematisch festgelegte Fazilitäten zu vergeben,
wodurch die Möglichkeit einer bisher noch relativ freien Themenwahl durch die
Zuwendungsempfänger stark eingeschränkt würde?
Es trifft nicht zu, dass das BMZ bzw. die GIZ beabsichtigt, in der
entwicklungspolitischen Inlandsarbeit vermehrt Fördergelder über thematisch festgelegte
Fazilitäten zu vergeben. Vielmehr stellt das BMZ für die entwicklungspolitische
Informations- und Bildungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen
erhebliche Fördermittel zur Verfügung, die Vergabe erfolgt dabei nachfrageorientiert.
Darüber hinaus unterstützt und koordiniert die Bundesregierung in der
entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit aber Maßnahmen und
Kampagnen, um gemeinsam mit nichtstaatlichen Organisationen aktuelle
entwicklungspolitischen Themen einer breiten Öffentlichkeit gezielt und aufeinander
abgestimmt nahezubringen.
10. In welcher Höhe standen dem FEB in den vergangenen fünf Jahren (2006
bis 2011) BMZ-Mittel zur Verfügung (Soll-Werte), in welcher Höhe
(addiertes Gesamtvolumen) wurden jeweils Fördermittel pro Jahr genehmigt,
und wie hoch lag die tatsächliche Mittelverwendung (Ist-Werte) in diesen
Jahren?
1. Laut jeweils Erstem Zuwendungsbescheid standen Inwent/GIZ für das FEB-
Programm (inklusive begleitende Maßnahmen) folgende Mittel pro Zyklus
(drei Haushaltsjahre) zur Verfügung:
● 2006: Gesamt: 1 618 301 Euro,
● 2007: Gesamt: 2 130 180 Euro,
● 2008: Gesamt: 2 319 890 Euro,
● 2009: Gesamt: 4 200 000 Euro,
● 2010: Gesamt: 5 360 000 Euro (aus diesem Zyklus wurden in größerem
● 2010: Maße Begleitende Maßnahmen mitfinanziert),
● 2011: Gesamt: 5 927 000 Euro.
2. Summe der genehmigten Fördermittel (laut erstem Fördervertrag).
● Zyklus 2006: 1 668 480,45 Euro,
● Zyklus 2007: 2 024 220,00 Euro,
● Zyklus 2008: 2 191 877,00 Euro,
● Zyklus 2009: 4 015 089,00 Euro,
● Zyklus 2010: 4 361 284,00 Euro,
● Zyklus 2011: 5 552 132,00 Euro.
3. Tatsächliche Mittelverwendung pro abgeschlossenem Dreijahreszyklus
(Ausgezahlte Summe inklusive Aufstockungen nach dem Ersten Fördervertrag
abzüglich Rückzahlungen der ZE):
● Zyklus 2006: 1 619 080 Euro,
● Zyklus 2007: 2 067 936 Euro,
● Zyklus 2008: 2 353 897 Euro,
● Die Zyklen 2009 bis 2011 sind noch nicht beendet.
11. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren (2006 bis 2011) die
jeweils in der Summe aller Anträge beantragten Projektbudgets seitens der
Antragsteller, und wie hat sich das jährlich beantragte Fördervolumen
prozentual über die Jahre entwickelt?
Die Summe der beantragten Fördervolumen der Antragsteller betrug
● Zyklus 2006: 3 581 152 Euro,
● Zyklus 2007: 3 942 610 Euro,
● Zyklus 2008: 4 270 706 Euro,
● Zyklus 2009: 4 662 170 Euro,
● Zyklus 2010: 7 446 265 Euro,
● Zyklus 2011: 10 740 569 Euro.
Prozentuale Entwicklung
● 2006 bis 2007: Steigerung um 10 Prozent,
● 2007 bis 2008: Steigerung um 8 Prozent,
● 2008 bis 2009: Steigerung um 9 Prozent,
● 2009 bis 2010: Steigerung um 60 Prozent,
● 2010 bis 2011: Steigerung um 44 Prozent.
12. In welcher Höhe werden nach dem derzeitigen Planungsstand dem FEB für
den nächsten Förderzyklus 2012 Mittel zur Verfügung gestellt – vor allem
vor dem Hintergrund, dass laut Haushaltsentwurf für 2012 für das BMZ
über den Einzelplan 23 abermals eine leichte Steigerung der zur Verfügung
stehenden Bundeshaushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit
vorgesehen ist?
a) Falls ein Einfrieren oder eine Reduzierung der FEB-Mittel gegenüber
dem Förderzyklus 2011 vorgesehen ist, wodurch wird dies begründet?
b) Falls eine Mittelsteigerung gegenüber dem Förderzyklus ab 2011
vorgesehen ist, wie begründet sich diese?
Der Haushaltsentwurf sieht einen maßvollen Aufwuchs der Mittel auch für die
entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit vor. Im
Zuwendungsbereich wurden 60 Prozent dieser Mitte für die Förderung zivilgesellschaftlicher
Maßnahmen der Informations- und Bildungsarbeit eingeplant. Diese Planung
trägt der steigenden Bedeutung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und
dem gewachsenen Potential des FEB-Programms Rechnung.
13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die
entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit einen wichtigen Pfeiler
im Gesamtkonzept deutscher Entwicklungspolitik darstellt und deshalb
sich auch die für diese zur Verfügung gestellten Finanzmittel am Bedarf
orientieren muss, um hinreichend und wirksam eine informierte und
eigenständige Meinungsbildung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger über
internationale Zusammenarbeit und Zusammenhänge zu ermöglichen?
Das Ziel der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit ist es, möglichst viele
Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich kritisch und konstruktiv mit
entwicklungspolitischen Themen auseinanderzusetzen und sich aktiv in einer sozial
verantwortlichen Gesellschaft in der globalisierten Welt einzubringen. Die
entwicklungspolitische Bildungsarbeit trägt auch maßgebend zur Zielerreichung
der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 2002 ausgerufenen
UN- Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005 bis 2014) bei.
Seit Beginn der Förderung entwicklungspolitischer Inlands- und Bildungsarbeit
Ende der 90er-Jahre, wurden die Fördermittel daher durchgehend gesteigert.
Auch im aktuellen Haushaltsentwurf wird eine Aufstockung der Mittel
angestrebt.
14. Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Position zu eigen, dass das
jetzige Entscheidungsverfahren zur Vergabe von FEB-Geldern
dahingehend reformiert werden muss, dass es zu einem kürzeren
Entscheidungsverfahren kommen und/oder der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung
(derzeit: jeweils Ende Oktober) vorgezogen werden muss, damit die
Entscheidung über eine Förderzu- oder -absage den Antragstellerinnen und
Antragstellern schon so früh wie möglich zu Beginn des Haushaltsjahres
gegeben werden kann – mit dem Ziel, den Organisationen mehr
Planungssicherheit zu geben und es somit überdies zu ermöglichen, dass mehr
Maßnahmen auch schon im ersten Quartal eines Förderjahres durchgeführt
werden können?
Das BMZ ist bestrebt, das Interesse der Antragsteller an einem möglichst frühen
Maßnahmebeginn mit der bei der Verausgabung von Steuergeldern notwendigen
Sorgfalt der Antragsprüfung in Einklang zu bringen. Denn eine zügige
Bearbeitung der Förderanträge entspricht der Intention des von der GIZ verwalteten
FEB. In diesem Zusammenhang wird auf die zu bearbeitende Zahl von jährlich
ca. 250 Förderanträgen hingewiesen.
Eine Vorverlegung der Antragsfrist wurde bereits erwogen. Jedoch äußerten
auch viele Antragsteller, dass eine Vorverlegung der Antragsfirst ungünstig sei,
da die Planung des kommenden Jahres zu einem früheren Zeitpunkt meist noch
nicht abgeschlossen ist.
15. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die
entwicklungspolitische Kampagnenarbeit sich unter Gesichtspunkten der
Wirkungsorientierung als äußerst effektives Instrument erwiesen hat und deshalb
auch zu einem expliziten Förderschwerpunkt im Rahmen des FEB werden
sollte, wie es beispielsweise bei der ZGO-Förderung durch EuropeAid
heute schon der Fall ist?
Falls dies nicht vorgesehen sein sollte, warum nicht?
Das Konzept 159 sieht Kampagnenarbeit ausdrücklich als Instrument
entwicklungspolitischer Inlandsarbeit vor, welches im Rahmen des FEB-Programms
gefördert werden soll.
16. Womit begründet die Bundesregierung die restriktivere Auslegung der
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) in der Förderpraxis des FEB, die ab 2011 dazu führt, dass nun
ausnahmslos jedes Druckerzeugnis, welches mit Fördergeldern
kofinanziert wird, vor Drucklegung der GIZ GmbH zur inhaltlichen Überprüfung
vorzulegen ist?
Welcher Zweck wird mit dieser Auflage verfolgt und inwiefern teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine
problematische Auflage handelt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hierbei
auch schon Versuche gab, die Publikation besonders kritischer Inhalte zu
verhindern?
Mit öffentlichen Mitteln aus dem BMZ-Einzelplan können nur solche Vorhaben
gefördert werden, die dazu geeignet sind entwicklungspolitische Themen einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei fördert das BMZ auch
grundsätzlich Publikationen mit kritischem Inhalt. Allerdings achtet das BMZ
aber darauf, dass die jeweiligen Veröffentlichungen ausgewogen sind und die
jeweiligen Printmedien und Druckerzeugnisse keine Polemik, Beleidigungen und
Falschaussagen enthalten. Nicht gefördert werden können zudem
● Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten
Bildungsmaßnahme sind,
● Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung
dienen,
● Maßnahmen mit missionarischem Charakter,
● Mitgliederversammlungen,
● kulturelle Rahmenbedingungen.
17. Wird die Bundesregierung auf die an dieser Praxis aus der Zivilgesellschaft
geäußerte Kritik reagieren und auf derartige Auflagen und/oder eine
extrem restriktive Auslegung künftig verzichten – wobei die Sinnhaftigkeit
von Qualitätskontrollen bei Materialien für die schulische Bildung, um vor
allem diskriminierende Inhalte auszuschließen, nicht bestritten wird?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist nach dem Zuwendungsrecht verpflichtet, die
Umsetzung der in den Kriterien, AnBest-P und dem Fördervertrag festgelegten
Bestimmungen und das Projektergebnis zu überprüfen.
18. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass kritische
Positionen gegenüber ihrer eigenen Politik oder der deutschen Wirtschaft im
Rahmen von Maßnahmen, die mit FEB-Geldern durchgeführt werden, geäußert
und/oder publiziert werden können, ohne dass dies zu Mittelkürzungen
führt oder durch Auflagen unterbunden wird?
Im Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung ist eine kritische
Auseinandersetzung mit entwicklungsrelevanten Fragestellungen ausdrücklich
erwünscht und soll auch Niederschlag in den Publikationen finden. Für alle
Projekte und Veröffentlichungen gelten inhaltsunabhängig die in den Antworten zu
den Fragen 3, 4 und 16 dargestellten Kriterien und Bestimmungen.
19. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die
Veröffentlichung von ZGO-Positionen im Rahmen von FEB-geförderten
Publikationen möglich sein sollte, ohne dass stets und überall auch noch andere
Positionen, wie die der Bundesregierung oder der deutschen Wirtschaft
dargestellt und den eigenen Positionen gegenübergestellt werden müssen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die in den einschlägigen
Dokumenten dargestellten Kriterien (siehe die Antworten zu den Fragen 3, 4a und 4b)
im Sinne der Gleichbehandlung der Zuwendungsempfänger inhaltsunabhängig
für alle mit FEB-Förderung durchgeführten Projekte Gültigkeit haben müssen.
20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Kriterium,
dass „Kontroverses kontrovers dargestellt“ werden soll, gerade auch dann
erfüllt ist, wenn in manchen Aktivitäten oder Publikationen, deren
Förderung durch das FEB beantragt wird, fast ausschließlich Positionen aus dem
Globalen Süden ein Podium und eine Stimme in Deutschland gegeben
werden soll, um deren strukturelle Benachteiligung gegenüber den ohnehin
sehr leicht zugänglichen Positionen der Bundesregierung, der deutschen
EZ-Expertinnen und -Experten, sowie der deutschen Wissenschaft zu den
behandelten Themen auszugleichen?
Die Bundesregierung begrüßt die Darstellung von Positionen der Süd-Partner
als Beitrag zum Süd-Nord-Dialog. Die differenzierte Beleuchtung politischer,
sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Positionen aus den Partnerländern in
ihrer Vielfalt und Heterogenität innerhalb einzelner Länder sowie im inner- und
interregionalen Vergleich, sind ein wichtiges Instrument zur Schaffung eines
vielschichtigen und differenzierten Bildes von Entwicklungs- und
Schwellenländern in der deutschen Gesellschaft.
Auf diese Aspekte wird im FEB daher explizit geachtet – entsprechende
Rubriken finden sich im Antragsformular bzw. Formular zum Sachbericht
(Einbeziehung von Stimmen des Südens, MSO etc.).
21. Ist die Bundesregierung dahingehend offen für eine Änderung der
Förderrichtlinien des FEB, dass künftig auch die Übernahme von Reisekosten aus
den Ländern des Globalen Südens im Rahmen von geförderten Projekten
ermöglicht wird – gerade auch, um die Bedingungen für einen wirklichen
„Dialog auf Augenhöhe“ mit Expertinnen und Experten aus diesen
Ländern herzustellen, damit eine echte „Partnerschaft auf Augenhöhe“
überhaupt erst entstehen kann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie und mit welchen Akteuren gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall
ihre im deutschen Afrika-Konzept angestrebte „Partnerschaft auf
Augenhöhe“ auch im Bereich der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit
herzustellen?
Die Bundesregierung eröffnet bereits heute die Möglichkeit, in besonders
begründeten Ausnahmefällen internationale Reisekosten mitzufinanzieren. Dies
gilt insbesondere dann, wenn hierdurch ein nachweisbarer Mehrwert der
entwicklungspolitischen Bildungsmaßnahme zu erwarten ist. Erwartet wird dabei
ein angemessener Eigenbeitrag der Antrag stellenden Organisation. Dabei ist zu
beachten, dass Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln für
entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit nach den gesetzlichen Bestimmungen
der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44 BHO) vergeben werden. Danach
sind öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Dies zwingt
dazu im Grundsatz Reisekosten nach den Vorschriften des
Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vom 20. März 1965 in der Fassung vom 13. November 1973
und den jeweils gültigen Ergänzungen abzurechnen. Bei der Zahlung der
Vortragshonorare ist ebenfalls ein strenger Maßstab auf Grundlage der
Honorarregelung für entwicklungspolitische Bildungsarbeit anzulegen.
22. Gibt es ein geeignetes Evaluierungsverfahren, welches die Arbeit
derjenigen Abteilungen, Referate und Personen im BMZ und der GIZ GmbH
hinsichtlich ihrer Wirkungsorientierung insbesondere dahingehend überprüft,
ob nicht die aufgewendeten Kapazitäten bei GIZ GmbH und BMZ für ihre
doch zuweilen recht aufwändig durchgeführten Kontrollmaßnahmen
sinnvoller im Sinne einer Erhöhung der Wirksamkeit von
entwicklungspolitischer Informations- und Bildungsarbeit eingesetzt werden könnten?
Evaluierungen dienen der Erhöhung der Wirksamkeit der EZ und der effizienten
Mittelverwendung, indem sie Verbesserungspotential herausarbeiten. Die
Evaluierungsarbeit von BMZ und GIZ wurde unter anderem durch eine umfassende
Studie (Borrmann, A.; Stockmann, R.: Evaluation in der deutschen EZ,
Waxmann Verlag 2009) ausgewertet. Eine Empfehlung lautete, ein unabhängiges
Evaluierungsinstitut aufzubauen, was vom BMZ derzeit geplant wird. Die für
Evaluierung insgesamt aufgewendeten Kapazitäten bei BMZ und GIZ sind im
internationalen Vergleich nicht überdurchschnittlich hoch.
23. Inwiefern wird sich die Übertragung der Verwaltung des FEB von der GIZ
GmbH an die neue „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales
Engagement“ auswirken, und wird es in absehbarer Zeit zu Änderungen im
Bereich der Förderrichtlinien und -kriterien, deren Auslegung und der mit
dem BMZ vereinbarten Prioritätensetzung kommen?
Das bestehende Förderprogramm zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit
wird in seinem bestehenden Format in die neu zu gründende Servicestelle für
kommunales und bürgerschaftliches Engagement überführt. Dabei werden die
etablierten und bewährten Verfahren (Kriterien, Beantragungs- und
Bewilligungsverfahren) wie bisher angewendet.
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ISSN 0722-8333]