Umsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6635)
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/6635) auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy“ resultieren weitere Fragen, die an dieser Stelle gestellt werden sollen.
So bezieht sich die Bundesregierung auf neuere Studien, welche die akute Gefährlichkeit von Cannabis nachweisen sollen und somit ein Verbot, einschließlich der Repression gegen Cannabiskonsumierende, legitimiert. Diese werden jedoch nicht genannt. Die Bundesregierung argumentiert, dass auch einfache Konsumentinnen und Konsumenten von Drogen strafrechtlich belangt werden müssen, da durch sie im Zuge von Beschaffungskriminalität eine Gefahr für die Gesellschaft resultiert. Aus der Antwort der Bundesregierung wird jedoch nicht deutlich, in welcher Relation die Repression gegen Drogenkonsumierende im Vergleich zur Bekämpfung von (international) operierenden Drogenkartellen steht. Außerdem sieht die Bundesregierung keinen Zusammenhang zwischen eskalierenden Drogenkriegen wie in Mexiko und der Kriminalisierung des Anbaus und Konsums von Drogen in Europa, obwohl ein legalisierter, staatlich regulierter Anbau und Konsum von bisher illegalisierten Drogen dieser dem Schwarzmarkt und somit der organisierten Kriminalität entziehen könnte.
Darüber hinaus kann die Bundesregierung keine Auskünfte über Streckmittel in illegalisierten Drogen geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Auf welche „neueren Studien“ (Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 17/6635) bezieht sich die Bundesregierung, wonach akute und langfristige Schädigungen durch den Cannabiskonsum ein Verbot als Maßnahme des Gesundheitsschutzes rechtfertigen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährlichkeit von Alkohol in Relation zu Cannabis ein?
Welche volkswirtschaftlichen Schäden entstehen in Deutschland durch organisierte Kriminalität im Zuge von Anbau, Handel und Verkauf von Drogen in Relation zur Kleinkriminalität für die individuelle Beschaffung von Cannabis?
Wie ist die Antwort zu verstehen, dass der Bundesregierung keine Nachweise von Streckmitteln in Drogen bekannt sind, obwohl der „Bericht 2010 des nationalen REITOX-Knotenpunktes an die EBDD“ über Deutschland das Gegenteil behauptet (www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/DrogenundSucht/Illegale_Drogen/Cannabis/Downloads/Bericht_Reitox_Knotenpunkt_2010_101029_Drogenbeauftragte.pdf, vgl. S. 200 bis 201, 210 bis 214)? Erkennt die Bundesregierung eine Gefahr durch Streckmittel?
Wenn ja, wie soll dieser Gefahr konkret beim Gesundheitsschutz für Drogenabhängige begegnet werden?
Sind der Bundesregierung die Herkunftsländer der illegalen Drogen bekannt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wieso erkennt die Bundesregierung keinen Zusammenhang zwischen dem Drogenkrieg in Mittel- und Südamerika und dem illegalen Konsum dieser Drogen in Europa, obwohl Drogen wie Kokain primär aus Mittel- und Südamerika stammen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass eine Entkriminalisierung des Drogenanbaus, -handels und -konsums durch eine staatliche Regulierung den kriminellen Organisationen ihre ökonomische Grundlage entzieht und somit Straftaten vorbeugt?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr von organisierter Drogenkriminalität für den Zerfall von Staaten, insbesondere von Afghanistan, ein, und was gedenkt sie dagegen zu tun?