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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen

Überlassung von im Besitz deutscher Behörden oder Dienststellen befindlicher Kriegswaffen an Empfänger in Libyen sowie in weiteren Ländern, Rüstungsexportberichte der Bundesregierung, Genehmigungen gemäß Kriegswaffenkontrollgesetz oder Außenwirtschaftsgesetz, Einhaltung der &bdquo;Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern&ldquo;, Re-Export- bzw. Exportgenehmigungen für Gewehre bzw. G36-Sturmgewehre, Bescheidung von Voranfragen, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

18.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/707820. 09. 2011

Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen

der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Ulla Lötzer, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rüstungsexportbericht, in dem die Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aufgeführt sind. Erfasst sind hier vor allem die Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt wurden sowie einige andere Daten, zum Beispiel solche des Zolls zur Erfassung der real ausgeführten Kriegswaffen.

Formal erfolgt die Genehmigung zum Export von Kriegswaffen in zwei Schritten. Die eigentliche Ausfuhrgenehmigung erteilt das BAFA. Vorab wird eine Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter anderem für die Beförderung zum Zwecke der Ausfuhr benötigt. Das sind die beiden formal, im Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), festgelegten Schritte.

Oft stellen Rüstungsfirmen jedoch eine informelle Voranfrage an das Auswärtige Amt, um bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu erfahren, ob der geplante Kriegswaffenexport genehmigungsfähig ist. Die Voranfragen werden vom Auswärtigen Amt bearbeitet und beschieden. Obwohl es sich hier um einen gänzlich informellen und gesetzlich nicht vorgesehenen Prozess handelt, gelten die Bescheide der Voranfrage insofern als präjudizierend, als dass das BMWi und nachfolgend das BAFA dem Bescheid der Voranfrage in der Regel folgen, es sei denn, in der Zwischenzeit haben sich gravierende Änderungen der politischen Lage ergeben.

Verschiedene Behörden und Institutionen in Deutschland – von der Bundeswehr über die Zollverwaltung bis hin zur Polizei – haben eigene Genehmigungswege im Zusammenhang mit Kriegswaffen. Genehmigungen in den Fällen der §§ 2, 3 Absatz 1 und 2 und des § 4a KrWaffKontrG im Bereich der Bundeswehr werden vom Bundesministerium der Verteidigung erteilt, solche für die Zollverwaltung vom Bundesministerium der Finanzen und solche für den Bereich der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden oder Dienststellen sowie der Behörden des Strafvollzugs vom Bundesministerium des Innern.

Für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar bleibt bei diesen verschiedenen Genehmigungswegen, in welchen konkreten Fällen – bei Überlassungen zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, wenn sich die Waffen bereits im Ausland befinden oder noch im Inland – welche Behörde eine Genehmigung erteilen muss oder darf, und ob es in Einzelfällen bei Überlassungen an ausländische Abnehmer überhaupt einer Genehmigung nach dem KrWaffKontrG oder dem AWG bedarf. Ebenso bleibt unklar, ob alle hier erteilten Genehmigungen oder tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen auch im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung aufgelistet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welches Bundesministerium bzw. welche Stelle erteilt die Genehmigungen in den Fällen der §§ 2, 3 Absatz 1 und 2 sowie des § 4a KrWaffKontrG für den Bundesnachrichtendienst?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Überlassungen von Kriegswaffen (gemäß Kriegswaffenliste Teil B), die sich im Besitz a) der Bundeswehr, b) der Zollverwaltung, c) der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden oder Dienststellen befinden und einer ausländischen staatlichen oder nichtstaatlichen Institution oder Person überlassen werden, keiner Genehmigung nach dem KrWaffKontrG oder AWG bedürfen?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

3

Wie stellt die Bundesregierung für die in Frage 2 genannten Überlassungen die Einhaltung der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ sicher?

4

Wurden in den vergangenen zehn Jahren (d. h. 2002 bis 2011 einschließlich des heutigen Tages) von a) der Bundeswehr, b) der Zollverwaltung, c) dem Bundeskriminalamt, d) der Bundespolizei, e) dem Bundesnachrichtendienst f) oder von einer anderen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle Kriegswaffen (gemäß Kriegswaffenliste Teil B) einer staatlichen oder nichtstaatlichen Institution oder Person in Libyen überlassen?

Wenn ja, bitte unter Angabe der überlassenden deutschen Institution, der empfangenden Institution oder Person in Libyen sowie dem Jahr, der Waffenart und -zahl aufschlüsseln.

5

Welchen Neuwert hatten die in Frage 4 aufgelisteten Kriegswaffen?

6

Existierten formelle oder informelle Abmachungen mit staatlichen oder nichtstaatlichen Institutionen oder Personen in Libyen, laut denen diese für überlassene Waffen in Gegenleistung zu treten hatten?

7

Wurden in den vergangenen zehn Jahren (d. h. 2002 bis 2011 einschließlich des heutigen Tages) von a) der Bundeswehr, b) der Zollverwaltung, c) dem Bundeskriminalamt, d) der Bundespolizei, e) dem Bundesnachrichtendienst f) oder von einer anderen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle Kriegswaffen (gemäß Kriegswaffenliste Teil B) einer anderen ausländischen staatlichen oder nichtstaatlichen Institution oder Person überlassen?

(wenn ja, bitte unter Angabe der überlassenden deutschen Institution, der empfangenden Institution oder Person sowie dem Jahr, der Waffenart und -zahl aufschlüsseln)?

8

Welchen Neuwert hatten die in Frage 7 aufgelisteten Kriegswaffen?

9

Wurden alle in den Fragen 4 und 7 genannten Überlassungen von Kriegswaffen in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung mit aufgelistet?

Wenn nein, welche nicht, und warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (d. h. 2002 bis 2011 einschließlich des heutigen Tages) Re-Exportgenehmigungen für in Deutschland produzierte und exportierte Gewehre mit KWL-Nummer erteilt?

(wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl, Erstempfängerland und Land/Länder, in die der Re-Export stattfinden sollte)?

11

Hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (d. h. 2002 bis 2011 einschließlich des heutigen Tages) Re-Exportgenehmigungen für in Deutschland produzierte und exportierte G36-Sturmgewehre erteilt?

(wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl, Erstempfängerland und Land/ Länder, in die der Re-Export stattfinden sollte)?

12

Hat die Bundesregierung für außerhalb Deutschlands hergestellte G36-Sturmgewehre bis zum heutigen Tag Re-Export- bzw. Exportgenehmigungen erteilt?

Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Exporteur und Importeur, Jahr, Stückzahl und Wert.

13

Gab es in den vergangenen vier Jahren Fälle, in denen der Bescheid einer Voranfrage im späteren formalen Prozess nicht durch das BMWi bzw. durch das BAFA (durch einen positiven Genehmigungsbescheid) bestätigt wurde?

(wenn ja, bitte eine ungefähre Zahl dieser Fälle sowie zwei konkrete Beispiele angeben)?

14

Hat das Auswärtige Amt im Laufe des Jahres 2011 (bis zum heutigen Tag) Voranfragen für den Export bzw. für die Beförderung zum Zwecke der Ausfuhr von Kriegswaffen (gemäß Kriegswaffenliste Teil B) nach Saudi-Arabien positiv oder negativ beschieden?

(wenn ja, bitte genau aufschlüsseln nach Art, Zahl und Wert der Kriegswaffen sowie Art des Bescheides – positiv/negativ)?

15

Hat das BMWi im Laufe des Jahres 2011 (bis zum heutigen Tag) Genehmigungen für den Export bzw. für die Beförderung zum Zwecke der Ausfuhr von Kriegswaffen (gemäß Kriegswaffenliste Teil B) nach Saudi-Arabien erteilt oder abgelehnt?

(wenn ja, bitte genau aufschlüsseln nach Art, Zahl und Wert der Kriegswaffen)?

Berlin, den 20. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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